Wer in Saarbrücken nach „Grundriss oder Bauzeichnungen erstellen lassen" sucht, verfolgt meist eines von zwei völlig unterschiedlichen Zielen: Entweder Sie brauchen einen ansprechenden Grundriss fürs Verkaufsexposé, oder Sie benötigen eine Bauzeichnung als Bauvorlage für Ihren Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Nur Letzteres unterliegt festen rechtlichen Anforderungen: Grundriss, Schnitt und Ansicht müssen nach der saarländischen Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) maßstabsgerecht, vollständig und mit den übrigen Nachweisen übereinstimmend erstellt sein. Dieser Beitrag konzentriert sich auf genau diesen Fall, weil hier die meisten Fehler passieren und die meiste Zeit verloren geht.
[[bauantrag]]Was eine Bauzeichnung für den Bauantrag enthalten muss
Bauzeichnungen sind eine der Pflicht-Bauvorlagen nach § 4 der saarländischen Bauvorlagenverordnung. Die Verordnung verlangt ausdrücklich, dass Bauzeichnungen, Baubeschreibungen und bautechnische Nachweise inhaltlich übereinstimmen und identische Positionsangaben tragen (BauVorlVO Saarland, § 4). Für Bauherren heißt das konkret: Ein einzelner Grundriss reicht nicht, das Bauamt braucht ein vollständiges, in sich stimmiges Planpaket.
Grundriss, Schnitt und Ansicht im Detail
Ein bauantragsfähiges Planpaket umfasst in der Regel:
- Grundrisse aller Geschosse: mit Raumaufteilung, Nutzungsangaben und vollständigen Maßketten
- Mindestens einen Gebäudeschnitt: mit Geschosshöhen, Dachneigung und Bezugshöhen
- Ansichten aus allen relevanten Himmelsrichtungen: zur Beurteilung von Höhen, Abständen und Gestaltung
- Bauzahlenberechnungen: etwa zu Wohnfläche, Bruttogrundfläche oder umbautem Raum, je nach Vorhaben
Maßstab, Maßketten und Dateiformat
Übliche Maßstäbe für Wohngebäude sind 1:100 für Grundrisse und Schnitte. Handyfotos oder eingescannte Skizzen ohne durchgehende Maßkette werden von Bauaufsichtsbehörden regelmäßig zurückgewiesen, weil sich Flächen und Abstände daraus nicht nachprüfbar ableiten lassen. Für die digitale Einreichung wird üblicherweise ein PDF verlangt, intern arbeiten Architekten meist mit DWG- oder Vektor-Ursprungsdateien, aus denen sich Änderungen später sauber ableiten lassen.
Zuständigkeit in Saarbrücken: Stadt oder Regionalverband?
Ein Punkt, an dem in der Praxis überdurchschnittlich oft Zeit verloren geht: Saarbrücken hat zwei getrennte untere Bauaufsichtsbehörden. Für das Gebiet der Landeshauptstadt selbst ist die Bauaufsicht der Stadt Saarbrücken zuständig, mit Sitz im Hochbauamt in der Gerberstraße (Landeshauptstadt Saarbrücken, Bauaufsicht). Für die Umlandgemeinden, darunter Friedrichsthal, Großrosseln, Heusweiler, Kleinblittersdorf, Püttlingen, Quierschied, Riegelsberg und Sulzbach, ist dagegen die untere Bauaufsicht des Regionalverbandes Saarbrücken zuständig (Regionalverband Saarbrücken, Digitaler Bauantrag). Beide Behörden weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie für das jeweils andere Gebiet nicht zuständig sind. Wer Bauzeichnungen erstellen lässt, sollte deshalb vor Planungsbeginn klären, welche Behörde für das konkrete Grundstück zuständig ist, um Fehlleitungen und Rückläufe zu vermeiden.
[[banner-klein]]Bestandspläne nutzen oder neu erstellen lassen?
Bevor eine neue Bauzeichnung beauftragt wird, lohnt sich ein Blick in vorhandene Unterlagen. Häufig existieren noch Bestandspläne aus der ursprünglichen Baugenehmigung, aus dem Bauaktenarchiv der Gemeinde oder von einem früheren Architekten. Diese sind aber nicht automatisch bauantragsfähig. Prüfen Sie:
- Aktualität: Stimmen die Pläne mit dem tatsächlichen Ist-Zustand überein, oder wurden seither Wände versetzt, Räume umgenutzt oder Anbauten errichtet?
- Maßstab und Lesbarkeit: Liegt ein sauberer, maßstabsgerechter Plan vor oder nur eine grobe Handskizze?
- Vollständigkeit: Sind Grundriss, Schnitt und Ansichten aller relevanten Geschosse vorhanden?
- Format: Lässt sich der Plan digital weiterbearbeiten, oder liegt nur ein Papierdokument vor?
Erfüllen die Bestandspläne diese Punkte, reicht oft eine Aufbereitung und Digitalisierung. Weichen Ist-Zustand und Planstand deutlich voneinander ab, führt kein Weg an einem neuen Aufmaß vor Ort vorbei, insbesondere bei älteren Gebäuden im Saarbrücker Bestand, deren letzte genehmigte Planung teils Jahrzehnte zurückliegt.
Flurkarte und weitere Pflichtunterlagen
Neben der Bauzeichnung verlangt die BauVorlVO für jeden Bauantrag zusätzlich eine amtliche Flurkarte, die Beschreibung des Baugrundstücks sowie den Nachweis der baulichen Nutzung (Serviceportal Saarland, Bauvorlagen zur Genehmigungsfreistellung). Die Flurkarte wird beim Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) bezogen. Wichtig für die Zeitplanung: Eine reine Online-Ansicht im Geoportal ersetzt die amtliche Bauvorlage nicht, benötigt wird der offizielle, kostenpflichtige Katasterauszug. Kalkulieren Sie hierfür einige Werktage Vorlauf ein, damit die Flurkarte rechtzeitig zum restlichen Planpaket vorliegt.
So entstehen neue Bauzeichnungen: der Ablauf
Ein strukturierter Ablauf verhindert, dass am Ende einzelne Unterlagen fehlen und die Bearbeitung sich verzögert:
- Zuständigkeit klären: Feststellen, ob das Grundstück im Gebiet der Stadt Saarbrücken oder einer Regionalverbandsgemeinde liegt.
- Bestandsunterlagen sichten: Prüfen, ob vorhandene Pläne aufbereitet werden können oder ein Neuaufmaß nötig ist.
- Aufmaß vor Ort: Erfassung aller relevanten Maße, Höhen und baulichen Details am Gebäude.
- Zeichnerische Umsetzung: Erstellung von Grundriss, Schnitt und Ansichten im geforderten Maßstab.
- Ergänzung um Pflichtunterlagen: Flurkarte, Baubeschreibung und, wo erforderlich, bautechnische Nachweise zusammenstellen.
- Qualitätsprüfung: Abgleich aller Unterlagen auf Übereinstimmung, bevor der Antrag eingereicht wird.
- Einreichung bei der zuständigen Bauaufsicht: vollständig, um die Bearbeitungsfrist ohne Verzögerung starten zu lassen.
Dieser letzte Punkt hat seit der Novelle der saarländischen Landesbauordnung 2025 zusätzliches Gewicht: Die Bearbeitungsfrist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beginnt erst mit der behördlichen Bestätigung, dass alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden, und wurde gleichzeitig auf zehn Wochen verkürzt (vhw, Saarland: Landesbauordnung in Kraft getreten). Unvollständige oder fehlerhafte Bauzeichnungen verzögern damit nicht nur die Prüfung selbst, sondern verschieben den Start der gesamten Frist nach hinten. Wer im laufenden Verfahren überarbeitete Pläne nachreichen muss, riskiert zudem, dass die Behörde von einem neuen Bescheidungsinteresse ausgeht und die Frist neu zu laufen beginnt, wie ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Saarland zu einem vergleichbaren Fall zeigt. Der praktische Schluss: lieber einmal gründlich planen als mehrfach nachbessern.
Was kosten Grundrisse und Bauzeichnungen in Saarbrücken?
Die Kosten hängen vom Aufwand für Aufmaß, Umfang des Gebäudes und Zustand vorhandener Unterlagen ab. Bei Planeco Building bewegen sich die Stundensätze für die Erstellung von Bauzeichnungen zwischen 85,–€ und 120,–€ netto. Für ein Einfamilienhaus mit vollständigem Planpaket, bestehend aus Grundriss, Schnitt und Ansichten, liegen die Gesamtkosten in der Praxis häufig bei rund 850,–€ netto. Bei Mehrfamilienhäusern oder umfangreicheren Umbaumaßnahmen steigt der Aufwand entsprechend, da mehr Geschosse erfasst, teils zusätzliche Aufmaße vor Ort durchgeführt und mehr Abstimmungsschleifen mit der Bauaufsicht eingeplant werden müssen. Wer die Kosten für ergänzende statische Nachweise überschlagen möchte, findet dazu Orientierung auf der Seite Statiker Kosten.
Bauzeichnungen für typische Vorhaben in Saarbrücken
Je nach Vorhaben ändert sich der Umfang der benötigten Unterlagen:
- Dachausbau und Anbau: Zusätzlich zu Grundriss und Schnitt wird häufig ein aktualisierter Standsicherheitsnachweis benötigt, da sich Lasten und Konstruktion verändern.
- Nutzungsänderungen: Hier braucht es neben aktuellen Bauzeichnungen auch den Nachweis der bisherigen Nutzung und gegebenenfalls die alte Baugenehmigung. Details zum Ablauf einer Nutzungsänderung und zu den spezifischen Anforderungen im Saarland finden Sie auf unserer Seite zur Bauvoranfrage in Saarbrücken.
- Gewerbeimmobilien: Zusätzlich zur Bauzeichnung ist regelmäßig eine Betriebsbeschreibung erforderlich, die Art und Umfang der geplanten Nutzung darlegt.
Bei allen drei Fällen gilt: Bauzeichnungen und bautechnische Nachweise müssen inhaltlich übereinstimmen. Wer eine Statik benötigt, sollte diese daher nicht isoliert, sondern in Abstimmung mit der Bauzeichnung beauftragen. Wie Sie einen passenden Fachplaner finden, erläutert die Seite Statiker finden.
Architekt oder Bauzeichner: Wer erstellt Ihre Pläne?
Für einfache, verfahrensfreie Vorhaben kann ein Bauzeichner ausreichen. Sobald ein Bauantrag oder eine Genehmigungsfreistellung nötig ist, prüft die Bauaufsicht jedoch, ob die Bauvorlagen von einer bauvorlageberechtigten Person stammen. Bei komplexeren Vorhaben, etwa mit Eingriffen in die Statik, Nutzungsänderungen oder Gebäuden im Bestand, empfiehlt sich die Einbindung eines Architekten, der Bauzeichnung, Bauantrag und die Abstimmung mit der Bauaufsicht aus einer Hand koordiniert. Planeco Building begleitet Bauherren in Saarbrücken bei über 1.400 erfolgreich abgeschlossenen Bauanträgen bundesweit von der ersten Bestandsaufnahme über die Bauzeichnung bis zur Einreichung bei der zuständigen Behörde, üblicherweise mit einer Bearbeitungszeit von 14 bis 21 Tagen bis zur Einreichung der Unterlagen.














