Wer in Siegen einen Bauantrag stellen möchte, benötigt normgerechte Bauzeichnungen: Grundriss, Schnitt und Ansichten, die exakt den Vorgaben der Bauaufsichtsbehörde entsprechen. Ein Handyfoto vom alten Plan oder eine grobe Skizze reichen dafür nicht aus. Entscheidend ist außerdem, bei welcher Behörde Sie Ihren Antrag überhaupt einreichen, denn Siegen ist hier eine Besonderheit im Kreisgebiet.
[[bauantrag]]Wer ist in Siegen für Ihren Bauantrag zuständig?
Anders als die meisten Kommunen im Kreis Siegen-Wittgenstein verfügt die Stadt Siegen über eine eigene Bauaufsichtsbehörde. Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist zuständige untere Bauaufsichtsbehörde für Bad Berleburg, Bad Laasphe, Burbach, Erndtebrück, Freudenberg, Hilchenbach, Neunkirchen und Wilnsdorf, nicht jedoch für Kreuztal, Netphen oder Siegen, die alle eigene Bauaufsichtsbehörden besitzen.1
Für Bauvorhaben im Stadtgebiet Siegen ist konkret die Abteilung 4/3 Bauaufsicht der Stadt Siegen zuständig. Wer Bauzeichnungen und Bauantrag versehentlich beim Kreis Siegen-Wittgenstein einreicht, verliert dadurch wertvolle Zeit, da der Vorgang erst an die richtige Stelle weitergeleitet werden muss. Bevor Sie Bauzeichnungen beauftragen, lohnt sich daher ein kurzer Anruf oder eine Bauberatung durch einen Architekten, der die lokale Zuständigkeit kennt und die Unterlagen direkt für die richtige Behörde aufbereitet.
Was müssen Bauzeichnungen für den Bauantrag enthalten?
Die formalen Anforderungen an Bauzeichnungen sind in Nordrhein-Westfalen nicht beliebig, sondern in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NRW) festgelegt, die auf § 70 Absatz 2 der Landesbauordnung NRW 2018 basiert. Für Grundrisse, Schnitte und Ansichten gilt grundsätzlich der Maßstab 1:100.2
Grundriss
Grundrisse sind für alle Geschosse anzufertigen und müssen unter anderem ortsfeste Behälter, Aufzugsschächte und genehmigungsbedürftige Lüftungsleitungen ausweisen.2 In der Praxis bedeutet das: vollständige Maßketten für Innen-, Außen- und Fenstermaße, korrekt beschriftete Raumnutzungen und eine saubere Darstellung nach dem üblichen Farbcode (Gelb für Abbruch, Rot für Neubau).
Schnitt
Der Gebäudeschnitt zeigt Geschosshöhen, Dachkonstruktion und bei Änderungen an bestehenden Gebäuden ausdrücklich die zu beseitigenden und die neuen Bauteile.2 Bei Umbauten oder Aufstockungen ist dieser Abschnitt oft der prüfungsintensivste, da hier Statik und Brandschutz direkt sichtbar werden.
Ansichten
In den Ansichten müssen das vorhandene und künftige Gelände mit Höhenangaben bezogen auf das amtliche Höhenbezugssystem dargestellt werden. Bei Bedarf ist zusätzlich eine Ansicht im Maßstab 1:200 mit den Nachbargebäuden erforderlich, wofür alternativ auch ein farbiges Foto oder eine Fotomontage zulässig ist.2 Gerade in Siegens hängiger Topografie ist diese Geländedarstellung kein Formalienkram, sondern beeinflusst direkt die statische Planung und mögliche Stützkonstruktionen.
[[banner-klein]]Bestandspläne nutzen oder neu erstellen lassen?
Nicht jedes Bauvorhaben erfordert eine komplette Neuaufnahme. Bevor Sie ein Aufmaß beauftragen, sollten Sie prüfen, ob verwertbare Bestandspläne vorhanden sind, sei es bei Ihnen selbst, beim ursprünglichen Architekturbüro oder im Bauaktenarchiv.
Die Stadt Siegen bietet Grundstückseigentümern Einsicht in archivierte Bauakten: Nach schriftlichem Antrag können Sie zu den Öffnungszeiten des Bauaktenarchivs (montags bis freitags, 8:30 bis 12:00 Uhr) Ihre Unterlagen einsehen und kopieren oder fotografieren lassen.3 Das spart in vielen Fällen Zeit und Kosten gegenüber einer kompletten Neuvermessung.
Eine Neuerstellung ist dagegen sinnvoll oder notwendig, wenn:
- keine Pläne auffindbar sind oder diese nicht dem aktuellen, genehmigten Bestand entsprechen
- bauliche Änderungen seit der letzten Genehmigung vorgenommen wurden, die nirgends dokumentiert sind
- der Planstand für eine Nutzungsänderung nicht mehr die tatsächliche Raumaufteilung widerspiegelt
- die vorhandenen Zeichnungen nicht im geforderten Maßstab oder ohne verwertbare Maßketten vorliegen
Auch bei einer Nutzungsänderung ohne bauliche Maßnahme sind Bauzeichnungen übrigens keine Formsache: Art und Umfang der Nutzungsänderung müssen erforderlichenfalls in den Bauzeichnungen belegt werden.2
Was kostet die Erstellung von Bauzeichnungen in Siegen?
Die Kosten hängen vom Zustand vorhandener Unterlagen, der Gebäudegröße und dem Umfang der geplanten Änderungen ab. Bei einem einfachen Einfamilienhaus mit Grundriss, Schnitt und Ansichten kalkuliert Planeco Building mit Gesamtkosten ab 850,–€ netto, was bei einem üblichen Stundensatz von 85,– bis 120,–€ netto einem Aufwand von rund 7 bis 10 Arbeitsstunden entspricht.
Bei Mehrfamilienhäusern, umfangreicheren Umbauten oder wenn wegen fehlender Bestandsunterlagen ein zusätzliches Aufmaß vor Ort nötig wird, steigt der Aufwand entsprechend. Konkrete Einflussfaktoren sind:
- Anzahl der Geschosse und Gesamtwohnfläche
- Verfügbarkeit brauchbarer Bestandspläne
- Notwendigkeit eines Vor-Ort-Aufmaßes
- Hanglage mit aufwändigerer Geländedarstellung in Schnitt und Ansicht
- Zusätzliche Nachweise wie ein Standsicherheitsnachweis, wenn statisch relevante Änderungen geplant sind
Eine detaillierte Übersicht zu Honorarfaktoren finden Sie auch im Beitrag zu Statiker-Kosten, die bei größeren Umbauten häufig parallel zu den Bauzeichnungen anfallen.
Wer darf Bauzeichnungen für den Bauantrag erstellen?
Nicht jeder darf Bauvorlagen für einen Bauantrag anfertigen. Nach § 54 Absatz 1 BauO NRW 2018 müssen Entwurfsverfassende nach Sachkunde und Erfahrung zur Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens geeignet sein, weshalb in der Praxis meist Architektinnen und Architekten oder Bauingenieurinnen und Bauingenieure beauftragt werden.4 Wer konkret bauvorlageberechtigt ist, regelt § 67 Absatz 3 BauO NRW 2018.
Seit 2024 gibt es eine praxisrelevante Neuerung: Auch bestimmte Handwerksmeister, etwa aus dem Maurer-, Betonbauer- oder Zimmererhandwerk, können für Gebäude der Klassen 1 und 2 im vereinfachten Verfahren Bauvorlagen einreichen. Für die meisten Wohn- und Gewerbebauten in Siegen bleibt jedoch die Beauftragung eines Architekten für den Bauantrag der übliche und sicherste Weg, da dieser die Verantwortung für Vollständigkeit und Brauchbarkeit des Entwurfs trägt.
Besonderheiten in Siegen: Hanglage, Altbergbau und Denkmalschutz
Siegen liegt im Siegerland, einer Mittelgebirgsregion mit ausgeprägter Hangtopografie. Das wirkt sich direkt auf die Darstellung in Schnitten und Ansichten aus: Geländehöhen, Stützmauern und Gründungssituationen müssen exakt erfasst werden, oft ergänzt durch ein Baugrundgutachten und eine enge Abstimmung mit dem Statiker. Wer hier frühzeitig plant, statt Korrekturen erst während der Bauantragsprüfung nachzuliefern, spart in der Regel Zeit im Verfahren.
In Teilen des Siegener Stadtgebiets finden sich zudem Spuren von historischem Bergbau, was in betroffenen Bereichen ein zusätzliches Gutachten erforderlich machen kann. Und schließlich enthält die Denkmalliste der Universitätsstadt Siegen aktuell rund 340 Einträge, häufig historische Fachwerkhäuser.5 Wer ein solches Gebäude verändern möchte, benötigt zusätzlich zur Baugenehmigung eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde, weshalb sich bei diesen Objekten eine frühzeitige Abstimmung mit einem auf Altbausanierung spezialisierten Architekten besonders auszahlt.
Planeco Building begleitet Bauherren in Siegen von der ersten Bauberatung über die normgerechte Erstellung von Grundriss, Schnitt und Ansichten bis zur Einreichung bei der zuständigen Behörde, mit voller Preistransparenz und einer Bearbeitungszeit von in der Regel 14 bis 21 Tagen bis zur einreichfähigen Unterlage.














