Ein Bauantrag in Ulm ist nur so gut wie die Bauzeichnungen, die ihn tragen. Grundriss, Schnitt und Ansichten müssen nicht nur maßstabsgetreu und vollständig sein, sie müssen seit dem 1. Januar 2025 auch zwingend digital beim Bauamt eingereicht werden. Wer noch mit eingescannten Papierplänen aus den 1980er-Jahren arbeitet, riskiert Rückfragen, Verzögerungen und im schlechtesten Fall den Verlust der neuen Genehmigungsfiktion. Für Bauherren in Ulm bedeutet das: Die Entscheidung, ob vorhandene Pläne noch taugen oder komplett neu gezeichnet werden müssen, ist keine Nebensache, sondern der erste Meilenstein im gesamten Genehmigungsprozess.
[[bauantrag]]Was gehört zu Bauzeichnungen für den Bauantrag in Ulm?
Bauzeichnungen sind neben Lageplan und Baubeschreibung fester Bestandteil jedes Bauantrags. In Baden-Württemberg legt die Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) fest, welche Angaben zwingend enthalten sein müssen. Der Regelmaßstab für Grundrisse, Schnitte und Ansichten liegt bei 1:100, sofern das Bauamt für Ihr Vorhaben keinen anderen Maßstab verlangt oder zulässt.
Konkret prüft die Baurechtsbehörde in Ulm bei jeder Einreichung, ob folgende Elemente vollständig und eindeutig dargestellt sind:
- Grundriss: Raumaufteilung je Geschoss mit vollständigen Maßketten, Wandstärken sowie Tür- und Fensteröffnungen
- Schnitt: Geschosshöhen, Dachkonstruktion und Bezug zum Gelände
- Ansichten: Außendarstellung aus allen relevanten Himmelsrichtungen
- Raumbezeichnungen: eindeutige Nutzung jedes Raumes (Wohnen, Bad, Flur etc.)
- Bestand, Abbruch, Neubau: farblich klar voneinander abgegrenzt, sofern es sich um ein Umbauvorhaben handelt
Fehlt auch nur eine Maßkette oder ist der Maßstab durch eine Kopie verzerrt, gilt der Antrag als unvollständig. Die Stadt Ulm prüft eingereichte Unterlagen innerhalb von zehn Arbeitstagen auf Vollständigkeit und fordert fehlende Angaben nach, was den gesamten Bauantrag ohne Not verzögert.
Bestandspläne nutzen oder neu erstellen lassen?
Nicht jedes Bauvorhaben in Ulm erfordert komplett neue Bauzeichnungen. Alter allein ist kein Ausschlusskriterium. Entscheidend ist, ob die vorhandenen Pläne den tatsächlichen, aktuell genehmigten Zustand des Gebäudes korrekt abbilden. Folgende Kriterien helfen bei der Einschätzung:
- Pläne reichen meist noch aus, wenn: sie den letzten genehmigten Zustand zeigen, ein erkennbarer Maßstab vorhanden ist und alle Maßketten lesbar sind
- Neuerstellung wird nötig, wenn: zwischenzeitlich bauliche Änderungen ohne Genehmigung vorgenommen wurden, Pläne nur als Handyfoto oder unscharfe Kopie vorliegen, oder Teile des Gebäudes in den Unterlagen komplett fehlen
- Digitalisierung wird zur Pflicht, wenn: nur Papierpläne existieren, da das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW) ausschließlich digitale Formate akzeptiert
Bevor Sie neue Bauzeichnungen beauftragen, lohnt sich der Griff zum Bauaktenarchiv der Stadt Ulm oder die Anfrage beim ursprünglich planenden Architekturbüro. Oft lassen sich vorhandene Bestandspläne mit einem punktuellen Aufmaß aktualisieren, statt das gesamte Gebäude neu zu vermessen. Mehr zur fachlichen Bewertung und Aufbereitung vorhandener Unterlagen finden Sie auf unserer Seite zu Bestandsplänen.
[[banner-klein]]Wer darf Bauzeichnungen für Ulm erstellen?
Nicht jeder, der Grundrisse zeichnen kann, darf einen Bauantrag in Ulm auch rechtsgültig einreichen. Nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg benötigen Bauzeichnungen für den Bauantrag eine Bauvorlageberechtigung, die in der Regel bei Architekten und bauvorlageberechtigten Ingenieuren liegt. Bauzeichner können zwar technisch präzise Pläne erstellen, dürfen einen Bauantrag jedoch nicht unterzeichnen.
Für Ulm kommt eine Besonderheit hinzu, die viele Bauherren übersehen: Die Stadt liegt an der Grenze zu Bayern. Grundstücke auf der Ulmer Seite der Donau fallen unter die Zuständigkeit des BürgerServiceBauen der Stadt Ulm (Münchner Straße 2, 89073 Ulm), während Grundstücke auf der Neu-Ulmer Seite dem Landratsamt Neu-Ulm unterliegen und damit der bayerischen Bauordnung samt eigener Bauvorlagenverordnung folgen. Wer nahe der Donau baut, sollte diese Zuständigkeit vor Beauftragung der Bauzeichnungen klären, da sich Formatvorgaben und Verfahrensabläufe unterscheiden.
Für den benötigten Lageplan bzw. Katasterauszug ist in Ulm die städtische Vermessungsbehörde zuständig, da Ulm als kreisfreie Stadt eigene Vermessungshoheit besitzt. Wer bereits eine Bauvoranfrage in Ulm gestellt hat, kennt die zuständige Stelle meist schon aus diesem Verfahrensschritt.
Digitale Einreichung Pflicht: ViBa-BW und Ihre Bauzeichnungen
Seit dem 1. Januar 2025 nimmt die Stadt Ulm Bauanträge ausschließlich über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg entgegen. Ulm gehörte damit bundesweit zu den Vorreitern bei der vollständigen Digitalisierung des Genehmigungsverfahrens. Für Ihre Bauzeichnungen bedeutet das konkret: Sie müssen in einem digital lesbaren Format vorliegen, idealerweise als PDF mit hinterlegten DWG- oder DXF-Daten. Ein eingescanntes Papierdokument mit schlechter Auflösung wird von der Fachprüfung häufig bemängelt, weil Maßketten dann nicht mehr eindeutig lesbar sind.
Wer noch mit alten Papierplänen arbeitet, sollte diese frühzeitig professionell digitalisieren und dabei auf Bearbeitbarkeit statt bloßer Bildschärfe achten. Nur so lassen sich spätere Änderungen, etwa im Rahmen einer Nutzungsänderung, ohne komplette Neuvermessung nachtragen.
Was kosten Bauzeichnungen in Ulm?
Die Kosten für Bauzeichnungen richten sich nach Gebäudegröße, Komplexität und danach, ob ein Aufmaß vor Ort notwendig ist. Als Kalkulationsgrundlage gilt bei Planeco Building ein Stundensatz von 85,–€ bis 120,–€ netto. Für ein einfaches Einfamilienhaus mit Grundriss, Schnitt und Ansichten liegen die Gesamtkosten bei rund 850,–€ netto. Bei Mehrfamilienhäusern steigt der Aufwand durch zusätzliche Geschosse, größere Grundflächen und häufig notwendiges Aufmaß entsprechend.
Wenn Ihr Vorhaben tragende Wände betrifft oder ein Dachgeschossausbau ansteht, kommen zu den reinen Bauzeichnungen meist noch statische Nachweise hinzu. Details zu den Kostenfaktoren dafür finden Sie auf unserer Seite zu Statiker-Kosten.
So läuft die Erstellung Ihrer Bauzeichnungen mit Planeco Building ab
- Kostenlose Erstberatung: Klärung des Vorhabens, Prüfung vorhandener Bestandspläne und Einschätzung des Aufwands
- Prüfung der Zuständigkeit: Feststellung, ob die Stadt Ulm oder das Landratsamt Neu-Ulm für Ihr Grundstück zuständig ist
- Aufmaß vor Ort: nur dort, wo vorhandene Unterlagen nicht ausreichen
- Erstellung der Bauzeichnungen: Grundriss, Schnitt und Ansichten im geforderten Maßstab und digitalen Format
- Digitale Übergabe und Einreichung: vollständige Unterlagen, bereit für die Einreichung über das ViBa-BW
In der Regel liegt die reine Bearbeitungszeit für die Erstellung der Bauzeichnungen bei 14 bis 21 Tagen, abhängig davon, ob ein Aufmaß notwendig ist und wie umfangreich das Gebäude ist.
Genehmigungsfiktion 2025: Warum vollständige Bauzeichnungen jetzt noch wichtiger sind
Mit dem Gesetz für das schnellere Bauen, das am 28. Juni 2025 in Baden-Württemberg in Kraft trat, wurde im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren eine Genehmigungsfiktion eingeführt: Trifft die Baurechtsbehörde innerhalb von drei Monaten keine Entscheidung, gilt die beantragte Genehmigung nach § 42a VwVfG als erteilt. Diese Frist beginnt jedoch erst zu laufen, sobald die eingereichten Unterlagen als vollständig bestätigt wurden.
Für Ihre Bauzeichnungen bedeutet das: Fehlerhafte oder unvollständige Pläne verzögern nicht mehr nur die klassische Fachprüfung, sondern verschieben auch den Start der neuen Drei-Monats-Frist. Wer von Anfang an vollständige, normgerechte Bauzeichnungen einreicht, profitiert damit direkt von der Verfahrensbeschleunigung. Die Fiktion schützt allerdings nicht vor einer nachträglichen Aufhebung, wenn das Vorhaben materiell nicht genehmigungsfähig ist, ein sorgfältig geplanter und geprüfter Antrag bleibt daher der sicherere Weg.
Betrifft Ihr Vorhaben tragende Bauteile, etwa beim Herausnehmen einer Innenwand oder einem Dachgeschossausbau, ist neben den Bauzeichnungen häufig auch ein Standsicherheitsnachweis erforderlich. Wenn Sie noch keinen passenden Ansprechpartner haben, hilft Ihnen unsere Übersicht, um einen Statiker zu finden, der mit den Anforderungen der Ulmer Baurechtsbehörde vertraut ist. Für die architektonische Planung selbst, von der ersten Skizze bis zur einreichfertigen Bauzeichnung, steht Ihnen unser Team für Architektenleistungen zur Verfügung.














