Sie planen einen Umbau oder Neubau in Erlangen und fragen sich, ob ein Standsicherheitsnachweis nötig ist – und was er kostet? Seit der BayBO-Novelle 2025 sind viele Vorhaben verfahrensfrei, doch die Nachweispflicht bleibt bestehen. Wer das verwechselt, riskiert Baustopps und Bußgelder. Hier erfahren Sie, welche Prüfpflichten für Ihr Vorhaben gelten und wie Sie den Nachweis effizient beauftragen.
Das Thema kurz und kompakt
- Verfahrensfrei ≠ nachweisfrei: Auch wenn Ihr Vorhaben in Erlangen seit 2025 keine Baugenehmigung mehr braucht, muss der Standsicherheitsnachweis trotzdem vorliegen – die Bauaufsicht kann ihn jederzeit anfordern.
- Prüfpflicht hängt von der Gebäudeklasse ab: Bei GK 1–2 reicht der Nachweis ohne Prüfung, ab GK 3 greift der bayerische Kriterienkatalog, ab GK 4 ist ein Prüfsachverständiger zwingend erforderlich.
- Kosten variieren stark: Von ca. 500 € netto für einen Wanddurchbruch bis über 9.500 € netto für Mehrfamilienhäuser – Mischbauweise, fehlende Bestandsunterlagen und schwieriger Baugrund treiben den Preis.
- Planeco Building übernimmt den gesamten Prozess: Von der statischen Berechnung bis zur Einreichung beim Bauaufsichtsamt Erlangen – inklusive kostenloser Erstberatung zur Prüfpflicht. Jetzt Angebot anfragen.
Wann ist ein Standsicherheitsnachweis in Erlangen erforderlich?
Jedes Bauvorhaben, das in die Tragstruktur eines Gebäudes eingreift oder eine neue schafft, erfordert einen Standsicherheitsnachweis – unabhängig davon, ob eine Baugenehmigung nötig ist oder nicht. In Erlangen gilt die Bayerische Bauordnung (BayBO), Art. 62a, als zentrale Rechtsgrundlage. Der Nachweis belegt rechnerisch, dass ein Bauwerk sämtliche Belastungen – Eigengewicht, Wind, Schnee, Nutzlasten – über seine gesamte Lebensdauer sicher aufnehmen kann.
Typische Vorhaben, bei denen der Nachweis in Erlangen gefordert wird:
- Neubau eines Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhauses
- Wanddurchbruch oder Entfernung tragender Wände im Bestand
- Aufstockung um ein oder mehrere Geschosse
- Dachgeschossausbau mit statisch relevanten Eingriffen
- Nutzungsänderung, wenn sich dadurch höhere Nutzlasten ergeben (z. B. Büro zu Verkaufsfläche)
- Anbau oder Erweiterung bestehender Gebäude
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Verfahrensfrei heißt nicht nachweisfrei
Seit der BayBO-Novelle zum 01.01.2025 sind zahlreiche Vorhaben in Bayern verfahrensfrei – darunter Instandsetzungen und bestimmte Dachgeschossausbauten. Viele Bauherren schließen daraus, dass kein Standsicherheitsnachweis nötig sei. Das ist ein folgenschwerer Irrtum: Die Verfahrensfreiheit betrifft ausschließlich das Genehmigungsverfahren bei der Behörde. Die materiellen Anforderungen – also auch der Standsicherheitsnachweis – bleiben vollständig bestehen. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau stellt das ausdrücklich klar.
Gebäudeklassen und Prüfpflichten in Bayern
Ob der Standsicherheitsnachweis zusätzlich von einem unabhängigen Prüfsachverständigen geprüft werden muss, hängt in Bayern von der Gebäudeklasse ab. Dieses System ist eine bayerische Besonderheit, die sich von anderen Bundesländern unterscheidet:
- Gebäudeklasse 1 und 2 (Wohngebäude): Der Standsicherheitsnachweis muss vorliegen, eine Bescheinigung oder Prüfung durch einen Prüfsachverständigen ist aber nicht erforderlich. Die Bauaufsicht kann den Nachweis stichprobenartig anfordern.
- Gebäudeklasse 3: Hier greift der bayerische Kriterienkatalog – ein Prüfschema, das viele Bauherren nicht kennen. Nur wenn alle Kriterien ausnahmslos erfüllt sind, entfällt die Prüfpflicht. Andernfalls muss ein Prüfsachverständiger die Berechnung bescheinigen.
- Gebäudeklasse 4 und 5: Das Vier-Augen-Prinzip ist zwingend. Bei Nicht-Sonderbauten beauftragt der Bauherr selbst einen Prüfsachverständigen. Die Bescheinigung muss spätestens mit der Baubeginnsanzeige vorliegen.
- Sonderbauten: Die Bauaufsichtsbehörde bestimmt den Prüfingenieur und erteilt den Prüfauftrag. Der Bauherr kann einen Vorschlag machen, die Behörde ist daran aber nicht gebunden.
Neu seit 2025: Aufstockungen und erweiterte Gebäudeklasse 4
Die BayBO-Novelle bringt zwei Änderungen, die den Standsicherheitsnachweis direkt betreffen: Eingeschossige Aufstockungen ändern nicht mehr die Gebäudeklasse des Bestandsgebäudes. Wer also ein GK-3-Gebäude um ein Geschoss aufstockt, bleibt in GK 3 – mit potenziell geringerer Prüfpflicht. Zudem wurde die Gebäudeklasse 4 erweitert: Nutzungseinheiten mit eigenen Rettungswegen und feuerwiderstandsfähig abgetrennten Bereichen von maximal 400 m² können jetzt der GK 4 statt GK 5 zugeordnet werden. Das bedeutet: Prüfsachverständiger statt Prüfingenieur – und damit mehr Flexibilität bei der Beauftragung.
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Was kostet ein Standsicherheitsnachweis in Erlangen?
Die Kosten für den Standsicherheitsnachweis hängen von Gebäudetyp, Komplexität des Tragwerks und den Baugrundverhältnissen ab. Seit dem EuGH-Urteil von 2019 sind die HOAI-Sätze nicht mehr verbindlich – das Honorar wird frei vereinbart.
Orientierungswerte bei Planeco Building:
- Wanddurchbruch / tragende Wand entfernen: ab 500,–€ netto
- Einfamilienhaus-Neubau: 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto
- Mehrfamilienhaus: ab 9.500,–€ netto
- Gewerbegebäude / Lagerhallen: ab 9.500,–€ netto
Wesentliche Kostentreiber sind: Anzahl und Vielfalt der Baustoffe (Mischbauweise verteuert), Eingriffe in den Bestand (fehlende Bestandsunterlagen erfordern Aufmaß und Annahmen), die Gründungssituation (hoher Grundwasserspiegel, weicher Baugrund) sowie die Prüfpflicht – denn die Kosten für den Prüfsachverständigen kommen zum Honorar des Tragwerksplaners hinzu.
Ablauf: Vom Bauvorhaben zum geprüften Nachweis
- Architektenplanung als Grundlage: Der Tragwerksplaner benötigt die Genehmigungsplanung mit Grundrissen, Schnitten und Baubeschreibung. Je früher er eingebunden wird, desto wirtschaftlicher wird die Konstruktion.
- Baugrundgutachten beauftragen: Der Bauherr beauftragt ein geotechnisches Gutachten. Es liefert Bodenkennwerte und Grundwasserstände, auf denen die Gründungsbemessung basiert.
- Standsicherheitsnachweis erstellen: Der Tragwerksplaner erstellt die statische Berechnung, dimensioniert alle tragenden Bauteile und fertigt Konstruktionszeichnungen an. Bei Planeco Building beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 14–21 Tage.
- Prüfung durch Prüfsachverständigen (wenn erforderlich): Bei prüfpflichtigen Vorhaben muss der Bauherr selbst den Prüfsachverständigen beauftragen. Die Bescheinigung „Standsicherheit I" (Prüfung der Berechnung) muss mit der Baubeginnsanzeige vorliegen.
- Bauüberwachung und Bescheinigung Standsicherheit II: Der Prüfsachverständige überwacht stichprobenartig die Bauausführung. Nach Abschluss stellt er die Bescheinigung „Standsicherheit II" aus – erforderlich für die Nutzungsaufnahmeanzeige.
Besonderheiten für Bauherren in Erlangen
Digitaler Bauantrag und Behördenweg
In Erlangen können Bauanträge vollständig digital über den Online-Assistenten der Stadt Erlangen eingereicht werden. Bei Sonderbauten kann auch die Tragwerksplaner-Erklärung digital übermittelt werden. Die zentrale Planannahme befindet sich in der Gebbertstraße 1. Seit der BayBO-Novelle 2025 gelten Baugenehmigungen in Erlangen einheitlich vier Jahre – auch für bereits erteilte Bescheide.
Bauakteneinsicht für Bestandsgebäude
Wer in Erlangen einen Umbau im Bestand plant, sollte vorab die historischen Bauakten beim Stadtarchiv einsehen. Die Akten reichen teilweise bis 1837 zurück und enthalten Originalpläne, frühere statische Berechnungen und Genehmigungen. Für den Tragwerksplaner sind diese Unterlagen die Grundlage, um den Bestand korrekt zu beurteilen – fehlen sie, steigen Aufwand und Kosten.
Nachbarschutz bei dichter Bebauung
In Erlangens Innenstadt und bei Baulückenbebauung gilt: Der Standsicherheitsnachweis muss auch belegen, dass die Standsicherheit von Nachbargebäuden und die Tragfähigkeit des Baugrundes auf angrenzenden Grundstücken nicht gefährdet werden. Dieser Aspekt wird bei Bauvorhaben in gewachsenen Quartieren regelmäßig unterschätzt.
Welche Unterlagen erstellt der Tragwerksplaner?
Ein vollständiger Standsicherheitsnachweis umfasst mehr als nur die rechnerische Berechnung. Zum Leistungsumfang gehören typischerweise:
- Statische Berechnung: Lastannahmen, Systembildung, Bemessung aller tragenden Bauteile
- Schal- und Bewehrungspläne: Ausführungszeichnungen für Stahlbeton-Bauteile
- Gründungsnachweise: Bemessung der Fundamente auf Basis des Baugrundgutachtens
- Konstruktionszeichnungen: Detailangaben für Holz-, Stahl- oder Mauerwerkskonstruktionen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung: Vereinfachte Bestätigung bei einfachen Eingriffen
Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie für die Beauftragung
Damit der Tragwerksplaner zügig arbeiten kann, sollten folgende Unterlagen vorliegen:
- Genehmigungsplanung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) vom Architekten
- Baubeschreibung mit Angaben zu geplanten Baustoffen
- Baugrundgutachten (sofern bereits vorhanden)
- Bei Bestandsgebäuden: vorhandene Bauakten, Bestandspläne, frühere statische Berechnungen
- Angaben zur geplanten Nutzung (Nutzlasten, Maschinenlasten bei Gewerbe)
- Lageplan mit Nachbarbebauung (besonders bei Grenzbebauung)
Planeco Building bietet für Bauvorhaben in Erlangen eine kostenlose Erstberatung an, in der geklärt wird, welche Nachweise für Ihr konkretes Vorhaben erforderlich sind – inklusive Einschätzung zur Prüfpflicht nach dem bayerischen Gebäudeklassensystem. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen bundesweit und einem Netzwerk aus zertifizierten Tragwerksplanern deckt Planeco Building den gesamten Prozess ab: von der statischen Berechnung über die Prüfstatik bis zur Einreichung beim Bauaufsichtsamt Erlangen.








