Statiker

Unbedenklichkeitsbescheinigung Statiker: Wann wird diese benötigt?

January 9, 2026
Update:
January 9, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Alexander Berwing
Alexander Berwing
January 9, 2026
Update:
January 9, 2026
Prüfen Sie vor der Beauftragung einer vollständigen Statikberechnung immer, ob eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausreicht. Planeco Building übernimmt diese Vorprüfung kostenlos und zeigt Ihnen den wirtschaftlich sinnvollsten Weg für Ihr Bauvorhaben auf.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung Statiker

Prüfen Sie vor der Beauftragung einer vollständigen Statikberechnung immer, ob eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausreicht. Planeco Building übernimmt diese Vorprüfung kostenlos und zeigt Ihnen den wirtschaftlich sinnvollsten Weg für Ihr Bauvorhaben auf.
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Alexander Berwing
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January 9, 2026
Lesezeit: 5 Min.

Sie möchten eine nicht tragende Wand entfernen oder Ihr Dach mit einer Photovoltaikanlage ausstatten? In vielen Fällen reicht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Statiker aus, um Ihr Bauvorhaben genehmigungsfähig zu machen. Diese bestätigt, dass Ihre geplanten Baumaßnahmen aus statischer Sicht unbedenklich sind und keine aufwendigen Berechnungen erfordern. Planeco Building unterstützt Sie bei diesem Unternehmen mit transparenten Preisen und erfahrenen Tragwerksplanern.

Das Thema kurz und kompakt

  • Alternative zur Statikberechnung: Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ersetzt aufwendige Berechnungen bei augenscheinlich tragfähigen Bauvorhaben.
  • Vielseitig einsetzbar: Geeignet für Nutzungsänderungen, nicht tragende Wände, Dachaufbauten und PV-Anlagen auf dem Dach.
  • Kostenersparnis: Ab 500 € statt mehrere Tausend Euro für vollständige statische Berechnungen.
  • Planeco Building hilft: Kostenlose Erstberatung prüft, ob Ihr Bauvorhaben für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geeignet ist.

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Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Statiker?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ersetzt die statische Berechnung, wenn ein Bauvorhaben augenscheinlich tragfähig ist oder die Belastung des Gebäudes sogar verringert. Das trifft zu, wenn Bauteile überdimensioniert sind, keine zusätzliche Last entsteht oder eine Verbesserung für den Baukörper vorliegt.

Ein Beispiel: Bei der Nutzungsänderung von einem Krankenhaus (700 kg/m²) zu Wohnraum (150 kg/m²) wird die Last deutlich reduziert – eine aufwendige Berechnung ist nicht erforderlich. Gleiches gilt beim Entfernen nicht tragender Wände, die keinen Einfluss auf die Standsicherheit haben.

Die Sachkunde des Tragwerksplaners stellt sicher, dass Lastannahmen korrekt bewertet werden, ohne dass eine aufwendige Baustatik erstellt werden muss. Das erleichtert Bauherren und Bauunternehmen die Bauplanung erheblich und spart Zeit sowie Kosten, während die fachliche Sicherheit gewährleistet bleibt. Das Bauamt oder ein Prüfstatiker können die Unbedenklichkeit dennoch prüfen. Planeco Building prüft für Sie, ob Ihr Vorhaben für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geeignet ist.

Welche Arten von Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es im Bauwesen?

Im Bauwesen lassen sich drei Hauptkategorien unterscheiden, für die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann:

  • Unbedenklichkeit für Nutzlasten: Wenn die neue Nutzung geringere Lasten verursacht als die bisherige, ist keine Berechnung erforderlich. Beispiel: Ein Büro (300 kg/m²) wird zu Wohnraum (150 kg/m²) umgenutzt. Selbst mit dem Trennwandzuschlag von 120 kg/m² ergibt sich eine Gesamtlast von nur 270 kg/m² – unter der ursprünglichen Auslegung.
  • Unbedenklichkeit für nicht tragende Wände: Soll eine Wand entfernt werden, die keine statische Funktion hat, bestätigt der Tragwerksplaner die Unbedenklichkeit. Die Standsicherheit des Gebäudes bleibt unberührt, Bauschäden sind ausgeschlossen.
  • Unbedenklichkeit für Ausbaulasten: Bei zusätzlichen Lasten durch Dachdämmung, Estrich auf Holzbalkendecken oder einer PV-Anlage kann der Statiker den vorhandenen Querschnitt prüfen und Unbedenklichkeit bescheinigen. Cleverer Kniff: Schwere Dachziegel durch leichtere Materialien plus Photovoltaik ersetzen – die Gesamtlast bleibt oft unter dem Original.
Statikerin prüft Baupläne am Schreibtisch und hält einen Stift in der Hand.
Die 3 Arten der Unbedenklichkeitsbescheinigung im Bauwesen

Was passiert bei einer fehlenden Bescheinigung?

Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung drohen Bauherren zwei wesentliche Konsequenzen: Erstens kann die Baugenehmigung nicht erteilt werden oder verzögert sich erheblich, da die Bauaufsichtsbehörde einen fachlichen Nachweis zur Standsicherheit fordert. Zweitens besteht kein Versicherungsschutz bei eventuellen Bauschäden – Sie können nicht belegen, dass eine qualifizierte Person mit entsprechender Sachkunde Ihr Vorhaben geprüft und freigegeben hat. Ohne fachliche Prüfung steigt zudem das Risiko tatsächlicher Bauschäden, die hohe Folgekosten verursachen können.

Achtung: Probleme entstehen häufig auch bei der Bauausführung, wenn Bauunternehmen vor Ort ohne fachliche Freigabe arbeiten und später Mängel auftreten.

Bei Gebäuden ab Gebäudeklasse 3 ist zusätzlich ein Prüfstatiker nach dem Vier-Augen-Prinzip vorgeschrieben. Dieser akzeptiert nur Unterlagen von in der Ingenieurkammer eingetragenen Fachleuten. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist also mehr als Bürokratie: Sie ist Ihre rechtliche und finanzielle Absicherung. Vermeiden Sie Risiken – Planeco Building erstellt Ihre Unbedenklichkeitsbescheinigung fachgerecht und schnell.

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Was kostet eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Statiker kostet ab 500 € pro Fall – deutlich weniger als eine vollständige statische Berechnung, die schnell mehrere Tausend Euro erreichen kann. Der genaue Preis hängt von der Komplexität Ihres Bauvorhabens und dem erforderlichen Prüfumfang ab. Planeco Building bietet transparente Preise und prüft vorab, ob eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Ihr Vorhaben ausreicht oder eine umfassende Berechnung notwendig ist. Diese Vorprüfung schützt Sie vor unnötigen Kosten und sorgt dafür, dass Sie von Anfang an den wirtschaftlich sinnvollsten Weg gehen.

Die Kostenersparnis gegenüber einer vollständigen Statik macht die Unbedenklichkeitsbescheinigung besonders attraktiv für Nutzungsänderungen, den Ausbau von Dachböden oder das Entfernen nicht tragender Wände.

Jetzt mit Planeco Building ganz einfach zur Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Statiker

Planeco Building begleitet Sie von der ersten Anfrage bis zur fertigen Unbedenklichkeitsbescheinigung – bundesweit, digital und mit erfahrenen Tragwerksplanern. So läuft der Prozess ab:

  1. Kostenlose Erstberatung: Wir prüfen unverbindlich, ob Ihr Bauvorhaben für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geeignet ist und klären alle offenen Fragen.
  2. Unterlagen bereitstellen: Sie stellen uns die notwendigen Dokumente zur Verfügung – idealerweise Bestandsstatik, Bauantrag und aktuelle Grundrisse. Fehlende Unterlagen helfen wir zu beschaffen.
  3. Fachliche Prüfung: Qualifizierte, in der Ingenieurkammer eingetragene Tragwerksplaner aus unserem Team prüfen Ihr Vorhaben gründlich.
  4. Erstellung und Einreichung: Wir erstellen die Unbedenklichkeitsbescheinigung fachgerecht und reichen sie beim zuständigen Bauamt ein – in der Regel innerhalb von 14–21 Tagen.
  5. Begleitung bis zur Genehmigung: Ihr persönlicher Ansprechpartner begleitet Sie bis zur finalen Freigabe durch die Bauaufsichtsbehörde.

Mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen verbinden wir Expertise mit Effizienz. Sie profitieren von transparenten Preisen, einem vollständig digitalen Prozess und schneller Bearbeitung. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstberatung und ein unverbindliches Angebot!

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie bekomme ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

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Beauftragen Sie einen qualifizierten Tragwerksplaner – zum Beispiel bei Planeco Building. Stellen Sie alle relevanten Unterlagen bereit, insbesondere Bestandsstatik, Bauantrag und Grundrisse, und formulieren Sie Ihre Fragestellung möglichst exakt. Der Statiker prüft zunächst, ob Ihr Bauvorhaben für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geeignet ist, und gibt Ihnen dann zeitnah Rückmeldung zur Machbarkeit.

Wer darf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen?

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Nur ein in der Ingenieurkammer eingetragener Tragwerksplaner mit entsprechender Zulassung darf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Bei Gebäuden ab Gebäudeklasse 3 muss zusätzlich ein Prüfstatiker nach dem Vier-Augen-Prinzip die Unterlagen kontrollieren. Planeco Building arbeitet ausschließlich mit qualifizierten, erfahrenen Statikern zusammen, die diese Anforderungen erfüllen.

Was benötigt man für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

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Idealerweise die Bestandsstatik des Gebäudes, den Bauantrag mit der geplanten Änderung sowie aktuelle Grundrisse und Bauzeichnungen, aus denen Ihr Vorhaben klar ersichtlich ist. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellt werden. Planeco Building unterstützt Sie gerne bei der Beschaffung fehlender Dokumente.