Sie planen einen Balkon in Baden-Württemberg und fragen sich, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen? Die gute Nachricht: Die neue Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) von 2025 hat die Verfahren erheblich beschleunigt. Während Balkone grundsätzlich der Genehmigungspflicht unterliegen, gibt es verschiedene Verfahrenswege – von völlig verfahrensfreien Vorhaben bis hin zum vereinfachten Verfahren mit Genehmigungsfiktion nach drei Monaten. Planeco Building führt Sie sicher durch alle rechtlichen Anforderungen und sorgt für eine reibungslose Umsetzung Ihres Balkonprojekts.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Balkon?
Das Baurecht in Baden-Württemberg behandelt Balkone als "Vorbauten" nach der Landesbauordnung. Diese baulichen Anlagen werden an Außenwänden von Gebäuden angebracht oder aufgestellt und unterliegen spezifischen rechtlichen Bestimmungen. Die LBO Baden-Württemberg regelt Balkone primär in § 5 (Abstandsflächen) und § 6 (Abstandsflächen in Sonderfällen).
Balkone haben eine besondere Stellung im Baurecht, da sie über den bestehenden Gebäudeumriss hinausragen und damit Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken betreffen können. Dies macht sie grundsätzlich verfahrenspflichtig, auch wenn verschiedene Erleichterungen möglich sind. Die rechtliche Einordnung bestimmt maßgeblich, welches Genehmigungsverfahren für Ihr Balkonprojekt erforderlich ist.
Balkon ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg können bestimmte Balkone verfahrensfrei errichtet werden, wenn sie die Voraussetzungen des § 50 LBO erfüllen. Diese Regelung ermöglicht es, kleinere Balkonprojekte ohne förmliches Genehmigungsverfahren umzusetzen.
- Vorbauten ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich
- Maximaler Bruttorauminhalt von 40 Kubikmetern
- Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften
- Keine Verletzung von Abstandsflächen-Bestimmungen
- Konformität mit vorhandenen Bebauungsplänen
Wichtig: Auch bei verfahrensfreien Balkonen trägt der Bauherr die volle Verantwortung für die Einhaltung aller geltenden Vorschriften. Brandschutzbestimmungen, Abstandsflächen und Bebauungsplan-Vorgaben müssen zwingend beachtet werden. Die Berechnung des Bruttoraumninhalts erfolgt nach DIN 277 und ist entscheidend für die Beurteilung der Verfahrensfreiheit.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Balkon in Baden-Württemberg?
Eine Baugenehmigung für Ihren Balkon in Baden-Württemberg ist erforderlich, wenn das Vorhaben nicht unter die Verfahrensfreiheit des § 50 LBO fällt. Dies betrifft insbesondere:
- Balkone mit Aufenthaltsräumen (z.B. Wintergärten)
- Vorhaben mit mehr als 40 Kubikmetern Bruttorauminhalt
- Balkone, die Abstandsflächen verletzen
- Projekte in Denkmalschutzbereichen
- Vorhaben außerhalb des Baufensters nach Bebauungsplan
Die neue LBO-Reform von 2025 hat jedoch erhebliche Verfahrensbeschleunigungen gebracht. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren dauert nur einen Monat, während bei regulären Verfahren nach drei Monaten eine Genehmigungsfiktion eintritt – das bedeutet, Ihr Antrag gilt automatisch als genehmigt, wenn die Behörde nicht innerhalb dieser Frist entscheidet.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wer einen genehmigungspflichtigen Balkon ohne entsprechende Erlaubnis errichtet, riskiert erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen. In Baden-Württemberg können Bußgelder zwischen 500,– € und 50.000,– € verhängt werden. Bei schwerwiegenden Verstößen sind sogar Strafen bis zu 500.000,– € möglich. Zusätzlich können Rückbauverfügungen ausgesprochen werden, die den kostspieligen Abriss des illegal errichteten Balkons zur Folge haben. Auch der Versicherungsschutz kann bei Schwarzbauten erlöschen, was im Schadensfall zu erheblichen finanziellen Belastungen führt.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Balkons?
Für einen erfolgreichen Bauantrag in Baden-Württemberg sind umfangreiche Unterlagen erforderlich. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Anträge und Bauvorlagen elektronisch in Textform eingereicht werden.
- Bauantragsformular mit vollständigen Angaben
- Lageplan (amtlich, objektbezogen, Maßstab mind. 1:500)
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100 oder 1:50)
- Baubeschreibung mit technischen Details zur Konstruktion
- Standsicherheitsnachweis durch qualifizierten Statiker
- Darstellung der Abstandsflächen
- Nachweis der Grundstücksentwässerung
Die Baurechtsbehörde prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang, ob alle Unterlagen vollständig sind. Fehlende Dokumente führen zu Nachforderungen und verlängern das Verfahren erheblich. Ein planvorlageberechtigter Architekt ist für die Antragstellung zwingend erforderlich.
Schritt für Schritt zur Balkon-Baugenehmigung in Baden-Württemberg
Der Weg zur Balkon-Baugenehmigung in Baden-Württemberg folgt einem strukturierten Ablauf:
- Vorabklärung und Beratung: Prüfung der Machbarkeit und des erforderlichen Verfahrens durch Fachplaner
- Bestandsaufnahme: Vermessung des Gebäudes und Beschaffung vorhandener Baupläne
- Planung und Unterlagenerstellung: Erstellung aller genehmigungsfähigen Pläne und statischen Nachweise
- Antragstellung: Elektronische Einreichung des vollständigen Bauantrags bei der zuständigen Baurechtsbehörde
- Genehmigungsverfahren: Behördliche Prüfung und Entscheidung binnen 1–3 Monaten je nach Verfahrensart
Die neue Genehmigungsfiktion garantiert, dass Ihr Antrag spätestens nach drei Monaten als genehmigt gilt, sofern keine Versagungsgründe vorliegen. Dies schafft erhebliche Planungssicherheit für Ihr Balkonprojekt.
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