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Balkon anbauen Genehmigung: Alles zu Bauantrag und Vorschriften

Von der Idee zum fertigen Balkon: Rechtliches und Technisches für Immobilienbesitzer.
Planeco Building
July 10, 2025
Lesezeit: 12 Min.

Planen Sie, einen Balkon anzubauen und fragen sich, welche rechtlichen Hürden dabei auf Sie zukommen? Der nachträgliche Balkonanbau bietet eine hervorragende Möglichkeit, die Wohnqualität zu steigern und zusätzlichen Außenbereich zu schaffen. In Deutschland unterliegt der Balkonanbau grundsätzlich der Genehmigungspflicht – unabhängig von Größe oder Bauweise. Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich das Genehmigungsverfahren erfolgreich bewältigen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen alle wichtigen Schritte von der Planung bis zur Baugenehmigung für Balkon.

Das Thema kurz und kompakt

  • Genehmigungspflicht ist die Regel: Balkon anbauen ohne Genehmigung ist grundsätzlich nicht möglich – auch kleinere Anbauten benötigen eine Baugenehmigung
  • Bundesländer unterscheiden sich: Die Verfahren für Balkonanlagen variieren je nach Bundesland, sind jedoch alle vergleichbar. Je nach baurechtlichem Rahmen (z.B. Bebauungsplan), Dimension und Lage des Balkons können unterschiedliche Verfahrenswege zur Genehmigung führen.
  • Professionelle Planung zahlt sich aus: Die Kosten für Architektenleistungen und Bauantrag (1.500–2.500,– €) sind meist deutlich geringer als die Risiken und Folgekosten eines ungenehmigten Balkonanbaus. Jetzt kostenlose Machbarkeitsprüfung für Ihren Balkonanbau anfragen. 

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Balkon anbauen – Lage und Größe richtig planen

Die richtige Standortwahl am Gebäude ist entscheidend für den erfolgreichen Bau Ihres Anbaubalkons. Bei der Lagebestimmung sollten Sie prüfen, welcher Raum die Erweiterung erhalten soll – ein Balkon nachträglich anbauen am Schlafzimmer dient der Erholung, während ein Küchenbalkon funktionale Vorteile bietet.

Die Ausrichtung beeinflusst die Nutzungsqualität erheblich. Süd- und Westbalkone bieten längere Sonneneinstrahlung und mehr Kontakt zur Natur, können aber überhitzen. Nord- und Ostausrichtungen bleiben kühler. Die Auswahl hängt von Ihren persönlichen Vorlieben ab.

Größe und rechtliche Rahmenbedingungen 

Die Größe sollte zur beabsichtigten Nutzung passen: Für einen Sitzplatz sind 6–8 m² ausreichend, als erweiterten Wohnraum sollten Sie mindestens 10–12 m² einplanen.

Nicht jede Lage ist baurechtlich umsetzbar. Balkone müssen i.d.R. im Baufenster errichtet werden und Abstandsflächen von min. 2,5–3 Metern zu Nachbargrundstücken müssen eingehalten werden. Die Statik bestimmt, ob Sie den Balkon nachträglich anbauen können – als freitragender Balkon oder als Vorstellbalkon mit Stützen beim Bau.   

Balkon Planungskompass
Was Sie bei der Ausrichtung und Planung Ihres Balkons beachten sollten.

Balkonarten und Bauweise – diese Möglichkeiten gibt es

Beim Balkonanbau stehen verschiedene Konstruktionsarten zur Verfügung. Die Wahl hängt von der Statik Ihres Hauses und den örtlichen Gegebenheiten ab.

Gestützte vs. freitragende Konstruktionen 

Die meisten Immobilieneigentümer entscheiden sich dafür, den Balkon nachträglich mit Stützen anzubauen. Diese Bauweise ist kostengünstig und schont die vorhandene Bausubstanz. Der Anbaubalkon wird über Pfosten getragen und nur seitlich an der Hauswand befestigt.

Bei tragfähigem Mauerwerk können Sie alternativ den Balkon nachträglich ohne Stützen anbauen. Diese freitragende oder Vorstellbalkon-Konstruktion ragt frei vom Haus weg und hält den Bereich darunter vollständig nutzbar, kann aber strukturelle Änderungen am bestehenden Gebäude erfordern. Allerdings benötigen auch solche Konstruktionen immer eine detaillierte statische Berechnung und sind meist kostspieliger. 

Konstruktionsarten von Balkonen
Bei den Konstruktionsarten wird zwischen einem gestützten und einem freitragenden Balkon unterschieden.

Materialauswahl beim Balkonbau 

  • Holzkonstruktionen: Wenn Sie Ihren Balkon nachträglich aus Holz anbauen, erhalten Sie eine natürliche Optik, die sich harmonisch in bestehende Gebäude einfügt.
  • Stahlkonstruktionen: Bieten höchste Tragfähigkeit und Langlebigkeit bei minimaler Wartung.
  • Materialmix: Moderne Lösungen kombinieren verschiedene Werkstoffe für optimale Funktion und Ästhetik.
Tipp: Die Kosten für den Anbau eines Balkons variieren je nach Bauweise erheblich. Balkone mit Stützen sind meist 30–40 % günstiger als freitragende Varianten.

Wann ist eine Baugenehmigung für einen Balkon erforderlich?

Die Frage nach der Genehmigungspflicht beschäftigt die meisten Bauherren beim Balkonanbau. In Deutschland ist die Antwort eindeutig: Als Bauwerk unterliegt ein Balkon der Grundsatzregelung einer jeden Bauordnung und ist damit verfahrenspflichtig. Sie brauchen beim Balkon anbauen eine Baugenehmigung – unabhängig von Größe oder Bauweise.

Der Grund liegt in der besonderen Situation des Balkons: Da ein Balkon auf Grund seiner Höhe und seiner Lage außerhalb des bisherigen Gebäudeumrisses aber immer die Frage der auch für die Nachbarn relevanten Abstandsflächen aufwirft, gibt es für den Anbau eines Balkons aktuell nirgends eine völlige Verfahrensfreiheit. 

Selbst kleine Vorstellbalkone benötigen eine baurechtliche Erlaubnis, da sie:

  • über den bisherigen Gebäudeumriss hinausragen
  • Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken betreffen können
  • die Nachbarrechte berühren können
  • statische Auswirkungen auf das bestehende Gebäude haben

Verfahrensfreistellung als Alternative 

Sofern Ihr Balkon aber alle Vorschriften einschließlich der Regelungen eines vorhandenen Bebauungsplans einhält, profitiert er in vielen Bundesländern von der Möglichkeit der Verfahrensfreistellung.

Wichtiger Hinweis: Bei von der Verfahrenspflicht freigestellten Vorhaben müssen bei dem zuständigen Bauamt trotzdem vollständige Bauantragsunterlagen inkl. Bauzeichnungen eingereicht werden. Im Rahmen dieser Verfahrensfreistellung (in Baden-Württemberg Kenntnisgabeverfahren) darf dann jedoch nach Ablauf einer Wartezeit für mögliche Einwände gebaut werden.

Je nach Bundesland und spezifischen Gegebenheiten stehen verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung: das Kenntnisgabeverfahren mit ca. 2–4 Wochen Wartezeit, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren mit rund 6–8 Wochen Bearbeitungszeit oder das vollständige Verfahren mit 2–3 Monaten bei komplexeren Projekten.

Häufiges Missverständnis: Oft wird behauptet, dass Balkone als „untergeordnete Bauteile“ genehmigungsfrei seien. Das ist nicht korrekt. Auch wenn ein Balkon als untergeordnetes Bauteil klassifiziert wird, bedeutet das nicht, dass er genehmigungsfrei ist – es bedeutet lediglich, dass er bei bestimmten Berechnungen (wie Abstandsflächen) anders behandelt werden kann.

Planeco navigiert Sie durch das Verfahren

Die Einschätzung, welches Verfahren für Ihren Balkon das richtige ist, erfordert fundierte Kenntnisse der jeweiligen Landesbauordnung. Unsere qualifizierten Architekten kennen die spezifischen Anforderungen aller Bundesländer und wählen das für Ihr Projekt optimale und kostengünstigste Verfahren.

Unser Service für Ihre Balkon-Genehmigung:

  • Automatische Ermittlung des richtigen Verfahrens
  • Vollständige Erstellung aller erforderlichen Unterlagen
  • Transparente Festpreise von 1.500–2.500 € für den Bauantrag
  • Bundesweite Betreuung durch regionale Architekten

Vermeiden Sie kostspielige Fehler durch falsche Einschätzungen – kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Machbarkeitsprüfung. Wir sorgen dafür, dass Ihr Balkonprojekt von Anfang an rechtssicher und effizient abläuft.

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Bauantrag für Balkonanbau – Diese Unterlagen brauchen Sie 

Für einen erfolgreichen Bauantrag benötigen Sie eine Vielzahl von Dokumenten und Planunterlagen. Der Inhalt und die Vollständigkeit der Unterlagen entscheidet maßgeblich über eine zügige Bearbeitung durch das Bauamt. 

Planvorlageberechtigter Architekt ist Pflicht

Grundsätzlich benötigen Sie für jeden Bauantrag einen planvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur. Bei Balkonen reicht oft auch eine begrenzte Planungsvorlageberechtigung aus. Dann können auch Handwerksmeister oder Bautechniker den Antrag stellen. Diese Fachleute verfügen über die erforderliche Qualifikation und sind in die entsprechenden Kammerlisten eingetragen. Nur sie dürfen Bauanträge erstellen und bei der Behörde einreichen.

Der Architekt erstellt nicht nur die technischen Zeichnungen, sondern übernimmt auch die fachliche Verantwortung für die Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften. Dies schützt Sie vor kostspieligen Fehlern und Nachforderungen.

Diese Dokumente gehören zum Bauantrag:

  • Bauantragsformular mit allen erforderlichen Angaben
  • Lageplan mit Darstellung des geplanten Balkons und Darstellung der Abstandsflächen
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • Baubeschreibung mit technischen Details zur Konstruktion
  • Benennung des beauftragten Statikers

Bestandspläne und Bebauungsplan beschaffen

Ohne vorhandene Bestandspläne Ihres Gebäudes ist ein Bauantrag nicht möglich. Beim Balkonanbau reicht die Darstellung der Etage, auf der der Balkon angebaut wird. Die innere Aufteilung ist dabei nicht entscheidend und kann auch nur rudimentär angedeutet werden. Falls keine aktuellen Pläne vorliegen, können diese oft aus dem Bauaktenarchiv der Gemeinde beschafft werden. Alternativ muss eine Bestandsaufnahme durch den Architekten erfolgen.

Der gültige Bebauungsplan gibt Auskunft über die zulässige Bebauung Ihres Grundstücks. Hier finden sich wichtige Informationen zu Baufenstern, Abstandsflächen und gestalterischen Vorgaben, die Ihr Balkonprojekt beeinflussen können.

Planeco-Tipp: Unsere qualifizierten Architekten können die komplette Unterlagenbeschaffung für Ihren Balkon-Bauantrag übernehmen – von der Vermessung Ihres Hauses über die Bestandsaufnahme bis zur Erstellung aller genehmigungsfähigen Pläne. 

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Balkon genehmigungspflichtig – Vorschriften und Bestimmungen

Bei der Planung Ihres Balkonanbaus müssen verschiedene baurechtliche Vorschriften beachtet werden. Diese Bestimmungen variieren je nach Bundesland und können über Erfolg oder Misserfolg Ihres Projekts entscheiden.

Jeder Balkon muss ausreichende Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken einhalten. Diese Abstände variieren je nach Bundesland zwischen 2,5 und 5 Metern und werden meist von der Mitte des Balkons gemessen. Schreibt ein Bebauungsplan ein Baufenster vor, darf der Balkon nur innerhalb dieser Grenzen errichtet werden. 

Zentrale Vorschriften im Überblick:

  • Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken (2,5–3 m je nach Bundesland)
  • Einhaltung von Bebauungsplan-Festsetzungen
  • Standsicherheitsnachweis durch qualifizierten Statiker
  • Brandschutzanforderungen bei Mehrfamilienhäusern

Die statische Sicherheit steht bei jedem Balkonanbau im Vordergrund. Ein Standsicherheitsnachweis muss belegen, dass sowohl der neue Balkon als auch das bestehende Gebäude den zusätzlichen Lasten standhalten.

Freitragender Balkon an einem Haus

Häufige Ablehnungsgründe beim Balkonanbau vermeiden

Die meisten Ablehnungen lassen sich durch sorgfältige Vorbereitung vermeiden. Abstandsflächenverstöße und eine Lage außerhalb des Baufensters sind die häufigsten Gründe für gescheiterte Anträge. Viele Bauherren unterschätzen die erforderlichen Abstände zum Nachbargrundstück oder vergessen, dass auch auskragende Bauteile diese Abstände einhalten müssen.

Fehlende oder unvollständige Statik führt ebenfalls regelmäßig zur Ablehnung. Besonders bei älteren Gebäuden ist eine gründliche Prüfung der Tragfähigkeit unerlässlich.

Mangelhafte Antragsunterlagen verursachen unnötige Verzögerungen. Fehlende Bemaßungen, unvollständige Bauzeichnungen oder nicht maßstabsgerechte Pläne führen zu zeitraubenden Nachforderungen.

Praxis-Tipp: Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Bauamt zu kritischen Punkten kann spätere Probleme vermeiden. Die meisten Behörden geben gerne Auskunft zu grundsätzlichen Fragen der Machbarkeit.

Balkon anbauen ohne Genehmigung: Strafen und Risiken 2025

Die Versuchung ist groß, kleinere Balkonanbauten ohne Genehmigung zu errichten – doch die Konsequenzen können schwerwiegend sein:

Die wichtigsten Risiken im Überblick:

  • Bußgelder: Je nach Bundesland drohen Strafen zwischen 500,– und 50.000,– €, in einigen Ländern sogar bis 500.000,– € (z. B. § 87 Abs. 3 SächsBO, § 79 Abs. 2 BayBO). Bei kleineren Bauten liegen die Bußgelder meist zwischen 100,– und 25.000,– €.
  • Kosten für Nachgenehmigung: Die Kosten entsprechen einer regulären Genehmigung. Zusätzliche Gutachten und Plankosten kommen hinzu, da nachzuweisen ist, dass das Gebäude dem Stand der Technik bei Antragstellung entspricht.
  • Rückbauverfügungen: Stellt sich heraus, dass ein Balkon nicht genehmigt und in der bestehenden Form auch nicht genehmigungsfähig ist, bekommen dessen Eigentümer im schlimmsten Fall eine Abrissverfügung. Schwarzbauten erlangen nicht automatisch einen Bestandsschutz – auch dann nicht, wenn sie schon Jahrzehnte alt sind. 
  • Versicherungsschutz erlischt: Bei einem Schwarzbau kann es zu Problemen mit der Gebäudeversicherung kommen. Entspricht das Gebäude nicht den Bauvorschriften, ist der Versicherungsschutz in Gefahr.  

Kosten Anbau Balkon – Genehmigung im Überblick

Die Kosten für die Genehmigung beim Balkonanbau, variieren erheblich je nach Region, Komplexität des Projekts und örtlichen Gegebenheiten. Eine realistische Kostenschätzung sollte daher immer individuell erfolgen.  

Architektenkosten bilden den Hauptposten

Die Erstellung des Bauantrags durch einen planvorlageberechtigten Architekten ist der größte Kostenfaktor bei der Genehmigung. Die Honorare schwanken stark abhängig von:

  • Komplexität Ihres Balkonprojekts
  • Aufwand für Bestandsaufnahme und Vermessung
  • Regionalen Marktpreisen 
  • Umfang der erforderlichen Planungsleistungen
Praxis-Tipp: Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch den Leistungsumfang. Ein erfahrener Architekt kann durch vollständige Unterlagen Nachforderungen und Verzögerungen vermeiden.

Behördengebühren und zusätzliche Kosten

Die Genehmigungsgebühren der Bauämter sind meist der kleinste Posten und richten sich nach den Baukosten oder werden als Pauschale erhoben. Diese variieren stark zwischen den Bundesländern und Kommunen.

Je nach Ihrem konkreten Projekt können zusätzliche Gutachten erforderlich werden:

  • Statische Berechnungen: Bei allen Balkonanbauten erforderlich
  • Bodengutachten: Nur bei problematischen Bodenverhältnissen, bei Balkonen aber normalerweise kein Thema

Balkon Genehmigung Kosten 2025: Bundesländer-Vergleich

Die regionalen Kostenunterschiede bei Balkon-Genehmigungen können erheblich sein und betreffen sowohl Architektenhonorare als auch Behördengebühren.

Regionale Tendenz der Architektenkosten: Süddeutsche Bundesländer und Ballungsräume weisen tendenziell höhere Honorare auf, während ostdeutsche Regionen oft günstiger sind. Großstädte erheben meist höhere Gebühren als ländliche Gemeinden.

Behördengebühren im Vergleich: Auch die Genehmigungsgebühren variieren stark zwischen den Bundesländern. Während einige Behörden pauschale Mindestgebühren erheben, berechnen andere prozentual zu den Baukosten.

Planeco-Erfahrung: Aus unserer Praxis wissen wir: Eine frühzeitige, realistische Kostenplanung verhindert böse Überraschungen. Lassen Sie sich deshalb vorab ein detailliertes Angebot erstellen, das alle möglichen Kostenfaktoren berücksichtigt.

Bedenken Sie bei der Kostenbewertung: Ein genehmigter Balkonanbau steigert den Wert Ihrer Immobilie erheblich und schafft zusätzliche Wohnqualität. Die Genehmigungskosten sind dabei meist nur ein Bruchteil der Gesamtinvestition.

Gestützter Balkon an einem Wohnhaus

Baugenehmigung für Balkon – Ablauf und Dauer

Das Genehmigungsverfahren für Ihren Balkonanbau folgt einem strukturierten Ablauf mit planbaren Bearbeitungszeiten.

Planungsphase: Ein erfahrener Architekt benötigt normalerweise 3–4 Wochen für die Erstellung Ihres Bauantrags. Behördliche Bearbeitung: Liegt der Bauantrag vollständig vor, entscheidet die Behörde je nach Verfahren innerhalb von 2–3 Monaten über die Genehmigung. 

Nutzen Sie die Möglichkeit der Verfahrensfreistellung, dürfen Sie in den meisten Bundesländern bereits nach zwei Wochen mit dem Bau beginnen – vorausgesetzt, Ihr Balkon hält alle Vorschriften, einschließlich eines vorhandenen Bebauungsplans, ein. 

Planeco-Vorteil: Durch unsere Erfahrung mit bundesweiten Bauanträgen vermeiden wir Verzögerungen durch unvollständige Unterlagen und beschleunigen Ihr Genehmigungsverfahren erheblich. 

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Planeco Building – Ihr Partner für Balkon Baugenehmigungen  

Fazit: Der nachträgliche Balkonanbau ist ein komplexes Vorhaben, das fundierte Kenntnisse der baurechtlichen Vorschriften erfordert. Wie Sie in diesem Ratgeber gesehen haben, ist eine Baugenehmigung für Balkon grundsätzlich erforderlich – unabhängig von Größe oder Bauweise.

Die größten Herausforderungen liegen in der korrekten Einhaltung von Abstandsflächen, der Beschaffung vollständiger Unterlagen und der Navigation durch unterschiedliche Landesvorschriften. Fehler bei der Antragstellung führen zu kostspieligen Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung des Projekts.

Planeco Building nimmt Ihnen diese Komplexität ab. 

Als spezialisiertes Unternehmen für Baugenehmigungen erstellen wir deutschlandweit genehmigungsfähige Bauanträge für Balkonanbauten. Unsere qualifizierten Architekten kennen die spezifischen Anforderungen aller Bundesländer und vermeiden durch ihre Erfahrung typische Fallstricke.

Von der initialen Machbarkeitsprüfung über die Vermessung Ihres Hauses bis zur fertigen Baugenehmigung erhalten Sie alles aus einer Hand:

  • Bundesweite Betreuung durch regionale Architekten
  • Vollständige Unterlagenbeschaffung und Bestandsaufnahme
  • Transparente Festpreise ohne versteckte Kosten
  • Beschleunigte Verfahren durch vollständige Antragsunterlagen

Verwirklichen Sie Ihren Wunsch nach zusätzlichem Wohnraum rechtssicher und ohne Stress. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Balkonprojekt.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie groß darf ein Balkon ohne Baugenehmigung sein?

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Es gibt keine Größenbegrenzung, ab der Balkone genehmigungsfrei werden. Jeder nachträgliche Balkonanbau an einer Immobilie ist grundsätzlich genehmigungspflichtig – unabhängig von den Arten der Konstruktion oder der gewünschten Größe. Dies liegt daran, dass Balkone über den bestehenden Gebäudeumriss hinausragen und damit Abstandsflächen betreffen. 

Jedoch können Balkone in vielen Bundesländern von einer Verfahrensfreistellung profitieren, wenn sie alle Vorschriften einschließlich eines vorhandenen Bebauungsplans einhalten. In diesem Fall müssen zwar vollständige Bauantragsunterlagen eingereicht werden, aber nach einer kurzen Wartezeit (meist 2–4 Wochen) darf ohne förmliche Genehmigung gebaut werden. Die Regelungen variieren je nach Bundesland, sind aber vergleichbar.

Kann man einfach einen Balkon nachträglich anbauen?

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Nein, ein Anbaubalkon erfordert immer ein baurechtliches Verfahren. Da Balkone über den Gebäudeumriss der Wohnung oder des Hauses hinausragen und Abstandsflächen betreffen, sind sie nach geltendem Baurecht verfahrenspflichtig. Die Bauarbeiten dürfen erst nach erteilter Genehmigung oder Ablauf der Wartezeit bei Genehmigungsfreistellung beginnen.     

Sind Balkonanlagen genehmigungspflichtig?

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Ja, alle Balkonanlagen unterliegen dem Baurecht und sind verfahrenspflichtig. Allerdings können viele Balkone von einer Genehmigungsfreistellung profitieren, wenn sie alle Vorschriften einhalten. Dabei reduziert sich der Aufwand – vollständige Unterlagen müssen eingereicht werden, aber die Wartezeit beträgt nur 2–4 Wochen.