Sie planen einen Balkonanbau in Brandenburg und fragen sich, welche rechtlichen Schritte erforderlich sind? Der nachträgliche Balkonanbau bietet eine hervorragende Möglichkeit, die Wohnqualität zu steigern und zusätzlichen Außenbereich zu schaffen. In Brandenburg unterliegt jeder Balkonanbau der Genehmigungspflicht – unabhängig von Größe oder Bauweise. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung lässt sich das Genehmigungsverfahren erfolgreich bewältigen.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Balkon?
Nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) gelten Balkone als bauliche Anlagen, die über den bestehenden Gebäudeumriss hinausragen. Diese rechtliche Einordnung hat weitreichende Konsequenzen für die Baugenehmigung. Da Balkone die für Nachbarn relevanten Abstandsflächen beeinflussen, sind sie grundsätzlich verfahrenspflichtig.
Das brandenburgische Baurecht unterscheidet zwischen verschiedenen Verfahrensarten: dem regulären Baugenehmigungsverfahren, dem vereinfachten Verfahren und der Verfahrensfreistellung. Welches Verfahren für Ihren Balkon anwendbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – der Lage des Grundstücks, der Größe des geplanten Balkons und der Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften.
Balkon ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Brandenburg?
In Brandenburg gibt es keine Balkone, die völlig genehmigungsfrei errichtet werden dürfen. Nach § 61 der Brandenburgischen Bauordnung sind Balkone nicht in der Liste der genehmigungsfreien Vorhaben aufgeführt. Dies bedeutet, dass jeder nachträgliche Balkonanbau eine behördliche Behandlung erfordert.
- Alle Balkonarten (Vorstellbalkon, Anbaubalkon, Kragarmbalkon) sind verfahrenspflichtig
- Auch kleine Balkone unter 10 m² benötigen eine Genehmigung
- Die Bauweise (mit oder ohne Stützen) ändert nichts an der Genehmigungspflicht
- Selbst temporäre Balkone müssen genehmigt werden
Ein häufiges Missverständnis entsteht durch die Verwechslung von "genehmigungsfrei" und "verfahrensfrei". Während es in Brandenburg keine genehmigungsfreien Balkone gibt, können bestimmte Vorhaben von einer Verfahrensfreistellung profitieren.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Balkon in Brandenburg?
Die Antwort ist eindeutig: Immer. Jeder nachträgliche Balkonanbau in Brandenburg erfordert ein baurechtliches Verfahren. Die BbgBO sieht jedoch unterschiedliche Verfahrenswege vor, die sich in Aufwand und Dauer unterscheiden.
Für die Wahl des Verfahrens sind mehrere Kriterien entscheidend:
- Reguläres Baugenehmigungsverfahren: Bei Objekten ohne Bebauungsplan oder komplexeren Vorhaben
- Vereinfachtes Verfahren: Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1-3 im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
- Verfahrensfreistellung: Wenn alle Vorschriften eingehalten werden und ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt
Bei der Verfahrensfreistellung müssen vollständige Bauantragsunterlagen eingereicht werden, aber nach einer Wartezeit von meist 4 Wochen darf ohne förmliche Genehmigung gebaut werden.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau eines Balkons ohne Genehmigung in Brandenburg kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben. Die Brandenburgische Bauordnung sieht empfindliche Sanktionen vor, die je nach Schwere des Verstoßes variieren.
Die wichtigsten Risiken umfassen Bußgelder zwischen 500,– € und 50.000,– €, zusätzliche Kosten für eine Nachgenehmigung sowie mögliche Rückbauverfügungen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Abstandsflächenvorschriften kann die Bauaufsichtsbehörde sogar den Abriss des unrechtmäßig errichteten Balkons anordnen. Zudem erlischt bei Schwarzbauten häufig der Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Balkons?
Für einen erfolgreichen Bauantrag in Brandenburg müssen umfangreiche Unterlagen eingereicht werden. Die Vollständigkeit dieser Dokumente entscheidet maßgeblich über eine zügige Bearbeitung durch die Bauaufsichtsbehörde.
Grundsätzlich benötigen Sie einen planvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur, der den Antrag erstellt und einreicht. Bei Balkonen kann oft auch eine begrenzte Planungsvorlageberechtigung ausreichen.
- Bauantragsformular nach amtlicher Vorgabe (in dreifacher Ausfertiging plus elektronisch)
- Lageplan im Maßstab 1:200 bis 1:500 mit eingezeichneten Abstandsflächen
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:50 oder 1:100 (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Baubeschreibung mit technischen Details zur Konstruktion
- Statische Berechnung und Standsicherheitsnachweis durch qualifizierten Statiker
- Unterschrift eines als Bauvorlageberechtigten registrierten Entwurfsverfassers
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist zusätzlich die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Falls sich das Grundstück in einem Denkmalschutzgebiet befindet, muss eine Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden.
Schritt für Schritt zur Balkon-Baugenehmigung in Brandenburg
Das Genehmigungsverfahren in Brandenburg folgt einem strukturierten Ablauf mit planbaren Bearbeitungszeiten. Hier die wichtigsten Schritte im Überblick:
- Vollständigkeitsprüfung (2 Wochen): Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen
- Behördenbeteiligung (1-2 Monate): Fachbehörden und Gemeinde werden beteiligt und geben ihre Stellungnahmen ab
- Fachliche Prüfung (1 Monat): Die Bauaufsichtsbehörde prüft die Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften
- Genehmigungsentscheidung: Bei positivem Bescheid wird die Balkon-Baugenehmigung erteilt
- Baubeginn: Nach Erhalt der Genehmigung kann mit dem Balkonbau begonnen werden
Die Gesamtdauer beträgt im regulären Verfahren etwa 4 Monate, im vereinfachten Verfahren 1-2 Monate. Bei der Verfahrensfreistellung können Sie bereits nach 4 Wochen mit dem Bau beginnen, sofern keine Einwände erhoben werden.
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