In Bremen braucht jeder nachträgliche Balkonanbau eine Genehmigung – ohne Ausnahme. Anders als in einigen anderen Bundesländern gibt es in der Freien Hansestadt keine Größengrenze, unterhalb derer ein Balkon automatisch verfahrensfrei wäre. Entscheidend ist: Balkone ragen über den bestehenden Gebäudeumriss hinaus und können die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück beeinflussen. Genau das macht sie nach der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) vom 29. Mai 2024 grundsätzlich verfahrenspflichtig. Was das konkret für Ihr Vorhaben bedeutet – welches Verfahren gilt, welche Maße erlaubt sind und was der gesamte Prozess kostet – erklärt dieser Ratgeber.
[[bauantrag]]Die drei Verfahrenswege für Ihren Balkon in Bremen
Die BremLBO kennt drei Verfahrenswege, die je nach Ausgangslage unterschiedlich viel Zeit und Aufwand bedeuten. Welcher für Ihr Vorhaben gilt, hängt vor allem davon ab, ob für Ihr Grundstück ein qualifizierter Bebauungsplan existiert und ob Ihr Balkon dessen Festsetzungen einhält.
Genehmigungsfreistellung nach § 62 BremLBO – der schnellste Weg
Liegt Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und widerspricht Ihr Balkon keiner seiner Festsetzungen, können Sie die Genehmigungsfreistellung nutzen. Das bedeutet: Sie reichen vollständige Bauvorlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Meldet sich die Behörde innerhalb von vier Wochen nicht oder erklärt sie schriftlich, dass kein Genehmigungsverfahren stattfindet, dürfen Sie mit dem Bau beginnen.
Wichtig: Genehmigungsfreistellung bedeutet nicht genehmigungsfrei. Sie müssen alle baurechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich einhalten – inklusive Abstandsflächen, Statik und Brandschutz. Vollständige Bauvorlagen sind in jedem Fall einzureichen.
Vereinfachtes Verfahren nach § 63 BremLBO – der häufigste Weg
Für die meisten Balkonanbau-Projekte an Wohngebäuden ist das vereinfachte Verfahren der realistische Weg. Es greift immer dann, wenn die Genehmigungsfreistellung nicht möglich ist – etwa weil kein Bebauungsplan vorhanden ist oder der Balkon dessen Festsetzungen nicht vollständig einhält. Die Bauaufsichtsbehörde prüft dabei die planungsrechtliche Zulässigkeit sowie beantragte Abweichungen. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt zwölf Wochen; in der Praxis liegt die Bearbeitungszeit bei vielen Bremer Projekten zwischen drei und acht Wochen.
Viele ältere Bremer Stadtteile – gerade in Gebieten mit typischer Gründerzeitbebauung oder Bremer Häusern – haben keinen qualifizierten Bebauungsplan. Hier ist das vereinfachte Verfahren der Standardweg.
Umfängliches Verfahren nach § 64 BremLBO – für komplexe Projekte
Das umfängliche Verfahren mit vollständiger behördlicher Prüfung aller Vorschriften kommt bei Sonderbauten oder besonders komplexen Projekten zum Einsatz – etwa bei größeren Mehrfamilienhäusern der Gebäudeklassen 4 und 5 oder bei Vorhaben mit erhöhten Brandschutzanforderungen.
Abstandsflächen für Balkone in Bremen – was § 6 BremLBO regelt
Die Abstandsflächenregelung ist der häufigste Stolperstein beim Balkonanbau. Grundsätzlich gilt in Bremen: Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens aber 3 Meter zur Grundstücksgrenze. Ein Balkon, der über die Außenwand hinausragt, würde diese Abstandsfläche normalerweise vergrößern.
Wann Ihr Balkon bei den Abstandsflächen außer Betracht bleibt
§ 6 Absatz 7 BremLBO enthält eine wichtige Privilegierung für untergeordnete Vorbauten. Wenn alle drei folgenden Kriterien gleichzeitig erfüllt sind, bleibt Ihr Balkon bei der Abstandsflächenberechnung außer Betracht:
- Der Balkon beansprucht nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand
- Er tritt nicht mehr als 1,60 Meter vor die Außenwand vor
- Er hält einen Abstand von mindestens 2,00 Metern zur gegenüberliegenden Nachbargrenze ein
Ein Beispiel: Ihr Haus hat eine Rückfassade von 9 Metern Breite. Ihr Balkon darf dann maximal 3 Meter breit sein (ein Drittel), maximal 1,60 Meter auskragen und muss mindestens 2 Meter von der hinteren Grundstücksgrenze entfernt bleiben. Sind alle drei Punkte erfüllt, löst der Balkon keine zusätzlichen Abstandsflächenanforderungen aus.
Wird auch nur eines dieser Kriterien überschritten, fällt der Balkon in die reguläre Abstandsflächenberechnung – und es muss geprüft werden, ob die Mindestabstände noch eingehalten werden können.
Neu seit 2024: Mehr Spielraum als bisher
Die BremLBO 2024 hat die Privilegierung für Bauherren spürbar verbessert. Die alte Fassung von 2022 erlaubte nur eine Auskragung von 1,50 Metern und verlangte einen Mindestabstand von 2,50 Metern zur Nachbargrenze. Mit der neuen Fassung sind 1,60 Meter Auskragung und nur noch 2,00 Meter Grenzabstand erforderlich. Das klingt nach kleinen Änderungen, kann aber in der Praxis den Unterschied zwischen einem privilegierten und einem nicht privilegierten Balkon ausmachen.
Abweichung nach § 67 BremLBO – wenn die Abstände nicht reichen
Selbst wenn Ihr Balkon die Abstandsflächen nicht vollständig einhält, ist das nicht automatisch das Ende des Projekts. § 67 BremLBO ermöglicht Abweichungen von den Abstandsflächenvorschriften – und zwar ohne dass eine atypische Grundstückssituation vorliegen muss. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu vielen anderen Bundesländern. In der Praxis bedeutet das: Wenn die Nachbarbelange nicht erheblich beeinträchtigt werden, besteht eine realistische Chance auf Genehmigung auch bei Unterschreitung der Regelabstände. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Bauamt ist in solchen Fällen sinnvoll.
[[banner-klein]]Welche Unterlagen brauchen Sie für den Bauantrag?
Unabhängig vom gewählten Verfahrensweg müssen vollständige Bauvorlagen eingereicht werden. Für einen Balkonanbau in Bremen sind das in der Regel:
- Bauantragsformular: Das amtliche Formular der Bremer Bauaufsichtsbehörde
- Lageplan: Aktueller amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1.000
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte mit dem eingezeichneten Balkon
- Baubeschreibung: Beschreibung der Konstruktion, Materialien und Maße
- Standsicherheitsnachweis: Statische Berechnung durch einen qualifizierten Statiker
- Auszug aus dem Bebauungsplan: Sofern vorhanden
- Baumbestandserklärung: Pflichtbestandteil in Bremen – mit allen Angaben nach der Bremischen Baumschutzverordnung
Die Bauvorlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser – in der Regel einem Architekten oder Bauingenieur – erstellt und unterzeichnet werden. Seit Juni 2025 können alle Unterlagen wahlweise digital über das Serviceportal Bremen oder in Papierform eingereicht werden.
Wann brauchen Sie einen Prüfingenieur für die Statik?
Bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 (Ein- und Zweifamilienhäuser bis zu zwei Wohneinheiten) ist keine Prüfung des Standsicherheitsnachweises durch einen Prüfingenieur erforderlich. Der Standsicherheitsnachweis muss zwar erstellt werden, wird aber nicht extern geprüft – das spart Kosten. Bei Mehrfamilienhäusern der Gebäudeklassen 3 bis 5 ist die Prüfung durch einen zugelassenen Prüfingenieur hingegen Pflicht.
Kosten der Baugenehmigung für einen Balkon in Bremen
Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Positionen zusammen: Behördengebühren, Planungsleistungen und Statik.
Behördengebühren
Die Gebühr für eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren berechnet sich nach der Bremer Kostenverordnung Bau: 4,5 Promille (0,45 %) der Baukosten, mindestens jedoch 80,– € netto. Bei typischen Balkonbaukosten von 15.000,– € bis 25.000,– € ergibt sich eine Behördengebühr von 67,50,– € bis 112,50,– € – da dies unter der Mindestgebühr liegt, fallen in diesem Bereich pauschal mindestens 80,– € an. Bei aufwändigeren Projekten mit Baukosten von 40.000,– € wären es 180,– €.
Planungs- und Statikerkosten
Die Erstellung der vollständigen Bauvorlagen durch einen bauvorlageberechtigten Architekten kostet bei Planeco Building ab 1.500,– € netto, je nach Projektumfang und erforderlichem Aufwand. Die Kosten für den Standsicherheitsnachweis kommen abhängig von der Konstruktionsart und Gebäudeklasse hinzu. Ein einfacher Standsicherheitsnachweis für einen Balkon an einem Einfamilienhaus beginnt ab ca. 500,– € netto.
Besondere Situationen beim Balkonanbau in Bremen
Das Bremer Haus – typische Herausforderungen
Der klassische Bremer Haustyp – das schmale, tiefe Reihenhaus mit Vorgarten – stellt beim Balkonanbau spezifische Anforderungen. Die seitlichen Grundstücksgrenzen liegen oft sehr nah, sodass ein Balkon zur Straßenseite oder zu den Seiten hin die Abstandsflächen schnell verletzt. In der Praxis werden Balkone am Bremer Haus daher fast ausschließlich zur Gartenseite (Rückfassade) realisiert. Zusätzlich erfordert die historische Bausubstanz – oft Mauerwerk aus dem frühen 20. Jahrhundert – eine sorgfältige statische Prüfung. Freitragende Balkone sind bei älteren Bremer Häusern selten möglich; stattdessen kommen häufig gestützte Vorstellbalkone zum Einsatz, die eigenständig gegründet werden und die Bestandssubstanz weniger belasten.
Denkmalschutz und Erhaltungssatzungen
Bremen verfügt über zahlreiche Erhaltungssatzungen (sogenannte Ortsgesetze), die in bestimmten Stadtteilen detaillierte Gestaltungsvorgaben machen – etwa zu Balkonbrüstungen, Materialien oder Farben. In Stadtteilen wie Schwachhausen, dem Schnoorviertel oder Teilen der Innenstadt können diese Vorgaben erheblichen Einfluss auf die Gestaltung Ihres Balkons haben. Liegt Ihr Gebäude unter Denkmalschutz, benötigen Sie zusätzlich zur Baugenehmigung eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung beim Landesamt für Denkmalpflege Bremen. Klären Sie diesen Punkt frühzeitig – am besten bevor Sie mit der Planung beginnen.
Balkon in der Eigentümergemeinschaft (WEG)
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, muss neben der Baugenehmigung auch die privatrechtliche Seite klären: Ein nachträglicher Balkonanbau stellt in der Regel eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum dar und erfordert einen entsprechenden Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Die Zustimmung der Nachbarn oder der WEG ersetzt dabei nicht die Baugenehmigung – beide Genehmigungen sind unabhängig voneinander einzuholen.
Was passiert, wenn Sie ohne Genehmigung bauen?
Ein Balkon ohne die erforderliche Genehmigung ist ein sogenannter Schwarzbau. Die Konsequenzen in Bremen sind erheblich: Die Bauaufsichtsbehörde kann Bußgelder zwischen 500,– € und 50.000,– € verhängen. Hinzu kommen die Kosten für eine nachträgliche Legalisierung, die in der Regel aufwändiger und teurer ist als ein reguläres Genehmigungsverfahren. Ist der Balkon nicht genehmigungsfähig – etwa weil die Abstandsflächen dauerhaft nicht eingehalten werden können – droht eine Rückbauverfügung. Auch der Versicherungsschutz kann bei ungenehmigten baulichen Anlagen eingeschränkt sein.
Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, setzt aber voraus, dass das Bauwerk alle baurechtlichen Anforderungen erfüllt. Ist das der Fall, kann Planeco Building auch für bereits errichtete Balkone die Unterlagen für eine Legalisierung erstellen.
Bei unklarer Genehmigungsfähigkeit: Bauvoranfrage nutzen
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr geplanter Balkon genehmigungsfähig ist – etwa wegen enger Grundstücksverhältnisse, Denkmalschutz oder fehlender Bebauungsplanfestsetzungen – ist eine Bauvoranfrage in Bremen der sinnvolle erste Schritt. Der daraus resultierende Bauvorbescheid ist rechtsverbindlich, drei Jahre gültig und kann einmalig um zwei Jahre verlängert werden. Er gibt Ihnen Planungssicherheit, bevor Sie in die vollständige Antragstellung investieren.
Planeco Building hat in Bremen und bundesweit bereits über 1.400 Bauanträge erfolgreich abgewickelt – von einfachen Balkonanbauten an Einfamilienhäusern bis hin zu komplexen Projekten an Mehrfamilienhäusern mit Denkmalschutzauflagen. Wenn Sie wissen möchten, welches Verfahren für Ihr konkretes Vorhaben gilt und was es realistisch kosten wird, sprechen Sie uns an – die Erstberatung ist kostenlos.














