Sie träumen von einem eigenen Balkon in Hamburg und fragen sich, welche rechtlichen Hürden dabei auf Sie zukommen? Als Stadtstaat hat Hamburg besonders strenge bauordnungsrechtliche Vorschriften, die sich grundlegend von anderen Bundesländern unterscheiden. Die Hamburgische Bauordnung (HBauO) regelt alle Aspekte des Balkonbaus – von den Sicherheitsanforderungen bis hin zu den Abstandsflächen. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung lässt sich jedoch auch in Hamburg eine Balkon-Baugenehmigung erfolgreich beantragen.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Balkon?
Balkone werden im deutschen Baurecht als bauliche Anlagen eingestuft, die über den ursprünglichen Gebäudeumriss hinausragen. Diese Klassifizierung hat weitreichende Konsequenzen für die Genehmigungspflicht. Da Balkone die Gebäudehülle erweitern und damit Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken betreffen können, unterliegen sie grundsätzlich der baurechtlichen Genehmigungspflicht.
In Hamburg regelt die Hamburgische Bauordnung (HBauO) alle Aspekte des Balkonbaus. Besonders relevant sind § 36 HBauO (Umwehrungen und Brüstungen) sowie § 6 HBauO (Abstandsflächen). Diese Vorschriften stellen sicher, dass Balkone sowohl sicherheitstechnisch als auch städtebaulich den hohen Hamburger Standards entsprechen.
Balkon ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Hamburg?
Hamburg verfolgt einen besonders strikten Ansatz bei der Baugenehmigung von Balkonen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern existiert in Hamburg bislang keine Genehmigungsfreistellung für Balkone – jeder Balkon, auch wenn er nur 1 Quadratmeter groß ist, benötigt eine vollständige Baugenehmigung.
Diese strenge Regelung unterscheidet Hamburg fundamental von vielen anderen Bundesländern, wo kleine Balkone unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei errichtet werden können. In Hamburg gibt es keine Ausnahmen für kleine Balkone oder bestimmte Bauweisen.
Vollständige Genehmigungspflicht: Jeder Balkon benötigt ein behördliches Verfahren
Keine Größenausnahmen: Auch kleinste Balkone sind genehmigungspflichtig
Strikte Bauordnung: Hamburg hat deutschlandweit eine der strengsten Regelungen
Bearbeitungszeit: 8-12 Wochen sind typisch für Hamburger Verfahren
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Balkon in Hamburg?
Die Antwort ist in Hamburg eindeutig: Immer! Nach der Hamburgischen Bauordnung ist jeder Balkonanbau genehmigungspflichtig, da er als bauliche Anlage über den bestehenden Gebäudeumriss hinausragt und damit Abstandsflächen sowie Nachbarrechte betrifft.
Besonders relevant sind dabei die Abstandsflächenregelungen nach § 6 HBauO. Hamburg unterscheidet zwischen privilegierten und nicht-privilegierten Balkonen. Privilegierte Balkone müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Maximal ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand
Höchstens 1,50 Meter Vorsprung vor die Außenwand
Mindestens 2,50 Meter Abstand zur gegenüberliegenden Nachbargrenze
Auch privilegierte Balkone benötigen jedoch eine Bauantrag-Genehmigung – die Privilegierung betrifft nur die Abstandsflächenberechnung, nicht die Genehmigungspflicht.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wer in Hamburg einen Balkon ohne Genehmigung errichtet, riskiert erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Die Hansestadt geht konsequent gegen Schwarzbauten vor und verhängt empfindliche Strafen.
Die wichtigsten Risiken umfassen Bußgelder zwischen 500,– und 50.000,– €, wobei bei größeren Verstößen auch deutlich höhere Strafen möglich sind. Zusätzlich entstehen Kosten für eine Nachgenehmigung, die oft teurer ist als ein reguläres Verfahren. Im schlimmsten Fall droht eine Rückbauverfügung, wenn der Balkon nicht genehmigungsfähig ist. Auch der Versicherungsschutz kann bei Schwarzbauten erlöschen.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Balkons?
Für einen erfolgreichen Bauantrag in Hamburg benötigen Sie umfangreiche Dokumentation. Ein planvorlageberechtigter Architekt ist dabei unverzichtbar, da nur er die Berechtigung zur Einreichung von Bauanträgen besitzt.
Die erforderlichen Unterlagen umfassen das vollständig ausgefüllte Bauantragsformular, einen maßstabsgetreuen Lageplan mit Darstellung der Abstandsflächen sowie detaillierte Bauzeichnungen mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten. Eine ausführliche Baubeschreibung mit technischen Details zur Konstruktion ist ebenso erforderlich wie die Benennung eines qualifizierten Statikers.
Bestandspläne: Aktueller Gebäudegrundriss der betroffenen Etage
Bebauungsplan: Nachweis der planungsrechtlichen Zulässigkeit
Statische Berechnung: Standsicherheitsnachweis für den Balkon
Brandschutznachweis: Bei Mehrfamilienhäusern erforderlich
Schritt für Schritt zur Balkon-Baugenehmigung in Hamburg
Das Baugenehmigungsverfahren in Hamburg folgt einem strukturierten Ablauf, der bei sorgfältiger Vorbereitung planbar ist:
Machbarkeitsprüfung: Analyse der örtlichen Gegebenheiten und rechtlichen Rahmenbedingungen
Planung und Vermessung: Erstellung der Bauzeichnungen durch einen Architekten
Antragsstellung: Digitale Einreichung über "Bauantrag 2.0" seit Januar 2024
Behördliche Prüfung: Bearbeitung durch die zuständige Bauprüfabteilung des Bezirksamtes
Genehmigungserteilung: Nach 8-12 Wochen bei vollständigen Unterlagen
Hamburg hat drei verschiedene Verfahrensarten: Das § 61 HBauO-Verfahren (vereinfacht) dauert 1-2 Monate, das § 62 HBauO-Verfahren (mit Konzentrationswirkung) benötigt 2-3 Monate, und das § 63 HBauO-Verfahren (Vorbescheid) nimmt 3 Monate in Anspruch.
Baugenehmigung für Balkon in Hamburg beantragen – mit Planeco Building
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Bundesweites Netzwerk: Lokale Expertise in Hamburg durch regionale Partner
Digitaler Ablauf: Professionelle Abwicklung über "Bauantrag 2.0"
Behördenerfahrung: Langjährige Zusammenarbeit mit Hamburger Bauämtern
Besonders wertvoll ist unsere Kenntnis der geplanten Novellierung der HBauO ab Anfang 2026, die erhebliche Vereinfachungen bringen wird. Wir beraten Sie, ob ein Warten auf die neuen Regelungen für Ihr Projekt sinnvoll ist oder ob eine sofortige Antragstellung vorteilhafter ist.














