Anbauen

Balkon: Brauche ich eine Baugenehmigung in Hamburg?

November 28, 2025
Update:
November 28, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 28, 2025
Hamburg als Stadtstaat hat besonders strenge Vorschriften für Balkonanbauten. Planeco Building navigiert Sie sicher durch die komplexe Hamburgische Bauordnung und alle behördlichen Anforderungen.
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Balkon: Brauche ich eine Baugenehmigung in Hamburg?

Hamburg als Stadtstaat hat besonders strenge Vorschriften für Balkonanbauten. Planeco Building navigiert Sie sicher durch die komplexe Hamburgische Bauordnung und alle behördlichen Anforderungen.
Sebastian Rupp
November 28, 2025
5 Minuten

Sie träumen von einem eigenen Balkon in Hamburg und fragen sich, welche rechtlichen Hürden dabei auf Sie zukommen? Als Stadtstaat hat Hamburg besonders strenge bauordnungsrechtliche Vorschriften, die sich grundlegend von anderen Bundesländern unterscheiden. Die Hamburgische Bauordnung (HBauO) regelt alle Aspekte des Balkonbaus – von den Sicherheitsanforderungen bis hin zu den Abstandsflächen. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung lässt sich jedoch auch in Hamburg eine Balkon-Baugenehmigung erfolgreich beantragen.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Balkon?

Balkone werden im deutschen Baurecht als bauliche Anlagen eingestuft, die über den ursprünglichen Gebäudeumriss hinausragen. Diese Klassifizierung hat weitreichende Konsequenzen für die Genehmigungspflicht. Da Balkone die Gebäudehülle erweitern und damit Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken betreffen können, unterliegen sie grundsätzlich der baurechtlichen Genehmigungspflicht.

In Hamburg regelt die Hamburgische Bauordnung (HBauO) alle Aspekte des Balkonbaus. Besonders relevant sind § 36 HBauO (Umwehrungen und Brüstungen) sowie § 6 HBauO (Abstandsflächen). Diese Vorschriften stellen sicher, dass Balkone sowohl sicherheitstechnisch als auch städtebaulich den hohen Hamburger Standards entsprechen.

Balkon ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Hamburg?

Hamburg verfolgt einen besonders strikten Ansatz bei der Baugenehmigung von Balkonen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern existiert in Hamburg bislang keine Genehmigungsfreistellung für Balkone – jeder Balkon, auch wenn er nur 1 Quadratmeter groß ist, benötigt eine vollständige Baugenehmigung.

Diese strenge Regelung unterscheidet Hamburg fundamental von vielen anderen Bundesländern, wo kleine Balkone unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei errichtet werden können. In Hamburg gibt es keine Ausnahmen für kleine Balkone oder bestimmte Bauweisen.

  • Vollständige Genehmigungspflicht: Jeder Balkon benötigt ein behördliches Verfahren

  • Keine Größenausnahmen: Auch kleinste Balkone sind genehmigungspflichtig

  • Strikte Bauordnung: Hamburg hat deutschlandweit eine der strengsten Regelungen

  • Bearbeitungszeit: 8-12 Wochen sind typisch für Hamburger Verfahren

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Balkon in Hamburg?

Die Antwort ist in Hamburg eindeutig: Immer! Nach der Hamburgischen Bauordnung ist jeder Balkonanbau genehmigungspflichtig, da er als bauliche Anlage über den bestehenden Gebäudeumriss hinausragt und damit Abstandsflächen sowie Nachbarrechte betrifft.

Besonders relevant sind dabei die Abstandsflächenregelungen nach § 6 HBauO. Hamburg unterscheidet zwischen privilegierten und nicht-privilegierten Balkonen. Privilegierte Balkone müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  1. Maximal ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand

  2. Höchstens 1,50 Meter Vorsprung vor die Außenwand

  3. Mindestens 2,50 Meter Abstand zur gegenüberliegenden Nachbargrenze

Auch privilegierte Balkone benötigen jedoch eine Bauantrag-Genehmigung – die Privilegierung betrifft nur die Abstandsflächenberechnung, nicht die Genehmigungspflicht.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Wer in Hamburg einen Balkon ohne Genehmigung errichtet, riskiert erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Die Hansestadt geht konsequent gegen Schwarzbauten vor und verhängt empfindliche Strafen.

Die wichtigsten Risiken umfassen Bußgelder zwischen 500,– und 50.000,– €, wobei bei größeren Verstößen auch deutlich höhere Strafen möglich sind. Zusätzlich entstehen Kosten für eine Nachgenehmigung, die oft teurer ist als ein reguläres Verfahren. Im schlimmsten Fall droht eine Rückbauverfügung, wenn der Balkon nicht genehmigungsfähig ist. Auch der Versicherungsschutz kann bei Schwarzbauten erlöschen.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Balkons?

Für einen erfolgreichen Bauantrag in Hamburg benötigen Sie umfangreiche Dokumentation. Ein planvorlageberechtigter Architekt ist dabei unverzichtbar, da nur er die Berechtigung zur Einreichung von Bauanträgen besitzt.

Die erforderlichen Unterlagen umfassen das vollständig ausgefüllte Bauantragsformular, einen maßstabsgetreuen Lageplan mit Darstellung der Abstandsflächen sowie detaillierte Bauzeichnungen mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten. Eine ausführliche Baubeschreibung mit technischen Details zur Konstruktion ist ebenso erforderlich wie die Benennung eines qualifizierten Statikers.

  • Bestandspläne: Aktueller Gebäudegrundriss der betroffenen Etage

  • Bebauungsplan: Nachweis der planungsrechtlichen Zulässigkeit

  • Statische Berechnung: Standsicherheitsnachweis für den Balkon

  • Brandschutznachweis: Bei Mehrfamilienhäusern erforderlich

Schritt für Schritt zur Balkon-Baugenehmigung in Hamburg

Das Baugenehmigungsverfahren in Hamburg folgt einem strukturierten Ablauf, der bei sorgfältiger Vorbereitung planbar ist:

  1. Machbarkeitsprüfung: Analyse der örtlichen Gegebenheiten und rechtlichen Rahmenbedingungen

  2. Planung und Vermessung: Erstellung der Bauzeichnungen durch einen Architekten

  3. Antragsstellung: Digitale Einreichung über "Bauantrag 2.0" seit Januar 2024

  4. Behördliche Prüfung: Bearbeitung durch die zuständige Bauprüfabteilung des Bezirksamtes

  5. Genehmigungserteilung: Nach 8-12 Wochen bei vollständigen Unterlagen

Hamburg hat drei verschiedene Verfahrensarten: Das § 61 HBauO-Verfahren (vereinfacht) dauert 1-2 Monate, das § 62 HBauO-Verfahren (mit Konzentrationswirkung) benötigt 2-3 Monate, und das § 63 HBauO-Verfahren (Vorbescheid) nimmt 3 Monate in Anspruch.

Baugenehmigung für Balkon in Hamburg beantragen – mit Planeco Building

Die komplexen Hamburger Bauvorschriften erfordern fundierte Fachkenntnisse und Erfahrung im Umgang mit den örtlichen Behörden. Planeco Building bietet Ihnen den kompletten Service für Ihre Balkon-Baugenehmigung in Hamburg.

Unsere Leistungen umfassen eine kostenlose Erstberatung mit Klärung aller rechtlichen Anforderungen. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über die nötige Erfahrung für komplexe Hamburger Verfahren. Dabei garantieren wir volle Preistransparenz ohne versteckte Kosten und eine Bearbeitungszeit von 14-21 Tagen für die Antragserstellung.

  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand

  • Bundesweites Netzwerk: Lokale Expertise in Hamburg durch regionale Partner

  • Digitaler Ablauf: Professionelle Abwicklung über "Bauantrag 2.0"

  • Behördenerfahrung: Langjährige Zusammenarbeit mit Hamburger Bauämtern

Besonders wertvoll ist unsere Kenntnis der geplanten Novellierung der HBauO ab Anfang 2026, die erhebliche Vereinfachungen bringen wird. Wir beraten Sie, ob ein Warten auf die neuen Regelungen für Ihr Projekt sinnvoll ist oder ob eine sofortige Antragstellung vorteilhafter ist.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Balkon-Baugenehmigung in Hamburg?

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In Hamburg beträgt die typische Bearbeitungszeit für Balkon-Baugenehmigungen 8-12 Wochen. Dies liegt deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt, da Hamburg besonders strenge Prüfverfahren anwendet. Je nach gewähltem Verfahren können die Zeiten variieren: Das vereinfachte Verfahren nach § 61 HBauO dauert 1-2 Monate, während das Verfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO 2-3 Monate benötigt.

Kann ich in Hamburg einen kleinen Balkon ohne Genehmigung anbauen?

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Nein, in Hamburg gibt es keine Größenausnahmen für Balkone. Jeder Balkonanbau, auch wenn er nur 1 Quadratmeter groß ist, benötigt eine vollständige Baugenehmigung. Dies unterscheidet Hamburg von vielen anderen Bundesländern, wo kleine Balkone teilweise verfahrensfrei errichtet werden können. Die geplante Novellierung der HBauO ab 2026 könnte hier Vereinfachungen bringen.

Welche Behörde ist in Hamburg für Balkon-Baugenehmigungen zuständig?

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Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ist als oberste Verwaltungsbehörde zuständig. Die konkrete Bearbeitung erfolgt jedoch durch die Bauprüfabteilungen der sieben Hamburger Bezirksämter: Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Harburg und Wandsbek. Je nach Standort Ihres Balkons ist das entsprechende Bezirksamt für die Genehmigung verantwortlich.