Anbauen

Balkon: Brauche ich eine Baugenehmigung in Hessen?

November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
In Hessen gelten spezielle Regelungen für Balkonanbauten: Von genehmigungsfreien Vorhaben bis zum vollständigen Verfahren. Planeco Building navigiert Sie sicher durch die Hessische Bauordnung und alle erforderlichen Schritte.
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Balkon: Brauche ich eine Baugenehmigung in Hessen?

In Hessen gelten spezielle Regelungen für Balkonanbauten: Von genehmigungsfreien Vorhaben bis zum vollständigen Verfahren. Planeco Building navigiert Sie sicher durch die Hessische Bauordnung und alle erforderlichen Schritte.
Sebastian Rupp
November 29, 2025
5 Minuten

Sie träumen von einem eigenen Balkon und fragen sich, welche rechtlichen Schritte in Hessen erforderlich sind? Der nachträgliche Balkonanbau bietet eine hervorragende Möglichkeit, zusätzlichen Wohnraum und Lebensqualität zu schaffen. In Hessen regelt die Hessische Bauordnung (HBO) alle Aspekte des Balkonbaus – von genehmigungsfreien Kleinprojekten bis hin zu vollständigen Genehmigungsverfahren. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung lässt sich Ihr Balkonprojekt erfolgreich realisieren.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Balkon?

Nach der Hessischen Bauordnung gelten Balkone als bauliche Anlagen, die grundsätzlich unter die Bestimmungen des Baurechts fallen. Die HBO unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Verfahrensarten, je nach Größe, Lage und baulichen Gegebenheiten des geplanten Balkons.

Entscheidend für die rechtliche Einordnung ist, dass Balkone über den bestehenden Gebäudeumriss hinausragen und damit Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken betreffen können. Diese müssen nach § 6 HBO eine Mindesttiefe von 3 Metern aufweisen, wobei untergeordnete Bauteile wie Balkone unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen genießen können.

Die Hessische Bauordnung regelt zudem detaillierte Sicherheitsanforderungen für Balkongeländer: Bei Absturzhöhen von 1 bis 12 Metern ist eine Mindesthöhe von 0,90 Metern erforderlich, bei höheren Balkonen 1,10 Meter. Öffnungen im Geländer dürfen nicht breiter als 12 Zentimeter sein.

Balkon ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Hessen?

Die HBO bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Balkone genehmigungsfrei zu errichten. Nach § 63 HBO sind Balkone bei Gebäuden der Klassen 1 bis 3 bis zu einer Größe von 30 Quadratmetern Bruttogrundfläche je Geschoss genehmigungsfrei – allerdings nur unter strengen Auflagen.

  • Das Vorhaben muss alle Anforderungen der HBO einhalten
  • Abstandsflächen nach § 6 HBO müssen gewährleistet sein
  • Der Balkon darf maximal 1,50 Meter vor die Außenwand vortreten
  • Mindestabstand von 2 Metern zu Nachbargrenzen ist erforderlich

Wichtig: Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben müssen alle anderen rechtlichen Anforderungen erfüllt werden, etwa denkmalschutzrechtliche Genehmigungen oder naturschutzrechtliche Belange. Die Genehmigungsfreiheit ersetzt nicht die Einhaltung aller anderen Vorschriften.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Balkon in Hessen?

Eine Baugenehmigung ist in Hessen erforderlich, wenn Ihr Balkonprojekt nicht unter die genehmigungsfreien Vorhaben nach § 63 HBO oder die Genehmigungsfreistellung nach § 64 HBO fällt. Dies betrifft insbesondere:

  1. Größere Balkone: Überschreitung der 30-Quadratmeter-Grenze bei genehmigungsfreien Vorhaben
  2. Komplexe Konstruktionen: Balkone mit besonderen statischen Anforderungen
  3. Gebäudeklassen 4 und 5: Größere Mehrfamilienhäuser unterliegen strengeren Regeln
  4. Abstandsprobleme: Wenn erforderliche Abstände nicht eingehalten werden können
  5. Bebauungsplan-Konflikte: Überschreitung von Baufenstern oder anderen Festsetzungen

Die HBO sieht dabei verschiedene Verfahrensarten vor: das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 65 HBO mit einer maximalen Bearbeitungszeit von 3 Monaten und das Vollverfahren nach § 66 HBO für komplexere Projekte.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Der Bau eines Balkons ohne erforderliche Genehmigung kann in Hessen schwerwiegende Folgen haben. Die HBO sieht Bußgelder zwischen 500,– € und 50.000,– € vor, in schweren Fällen sogar höhere Strafen. Zusätzlich entstehen Kosten für eine nachträgliche Genehmigung oder im schlimmsten Fall eine Rückbauverfügung.

Besonders problematisch: Der Versicherungsschutz kann erlöschen, wenn das Gebäude nicht den geltenden Bauvorschriften entspricht. Schwarzbauten erlangen auch nach Jahrzehnten keinen automatischen Bestandsschutz.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Balkons?

Für einen vollständigen Bauantrag in Hessen benötigen Sie eine Vielzahl von Dokumenten. Der Bauvorlagenerlass des Landes Hessen definiert die erforderlichen Unterlagen detailliert:

  • Bauantragsformular (BAB 1) mit allen erforderlichen Angaben
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100 oder 1:50
  • Lageplan im Maßstab 1:500 mit eingezeichneten Abstandsflächen
  • Baubeschreibung mit technischen Details zur Konstruktion
  • Statische Berechnungen und Standsicherheitsnachweis
  • Unterschrift eines Bauvorlageberechtigten

Je nach Situation können weitere Dokumente erforderlich sein: Bei Denkmalschutz eine Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde, bei Wohnungseigentümergemeinschaften eine Zustimmungserklärung der Eigentümerversammlung.

Schritt für Schritt zur Balkon-Baugenehmigung in Hessen

Das Genehmigungsverfahren in Hessen folgt einem strukturierten Ablauf mit planbaren Bearbeitungszeiten:

  1. Vorabklärung: Prüfung der Machbarkeit und des erforderlichen Verfahrens
  2. Beauftragung eines Architekten: Nur planvorlageberechtigte Fachleute dürfen Anträge stellen
  3. Unterlagenerstellung: Vollständige Bauantragsunterlagen inklusive Statiker-Berechnungen
  4. Antragseinreichung: Bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde
  5. Behördliche Prüfung: Bearbeitungszeit von 6 bis 10 Wochen im vereinfachten Verfahren

Tatsächliche Bearbeitungszeiten in Hessen liegen oft deutlich unter den gesetzlichen Höchstfristen von 3 Monaten. Viele Behörden schaffen die Bearbeitung in 6 bis 8 Wochen, vorausgesetzt alle Unterlagen sind vollständig.

Baugenehmigung für Balkon in Hessen beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr zuverlässiger Partner für Balkon-Baugenehmigungen in ganz Hessen. Unser deutschlandweites Netzwerk aus qualifizierten Architekten kennt die spezifischen Anforderungen der Hessischen Bauordnung und vermeidet durch langjährige Erfahrung typische Fallstricke.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

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  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für vollständige Antragsunterlagen
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Hessen

Von der initialen Machbarkeitsprüfung über die Vermessung bis zur fertigen Baugenehmigung erhalten Sie alles aus einer Hand. Unsere erfahrenen Fachleute navigieren Sie sicher durch die Hessische Bauordnung und sorgen für eine reibungslose Abwicklung Ihres Balkonprojekts.

Verwirklichen Sie Ihren Traum vom eigenen Balkon ohne Stress und rechtliche Risiken. Kontaktieren Sie Planeco Building für eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Balkonprojekt in Hessen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie groß darf ein Balkon in Hessen ohne Genehmigung sein?

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Nach § 63 der Hessischen Bauordnung können Balkone bei Gebäuden der Klassen 1 bis 3 bis zu 30 Quadratmetern Bruttogrundfläche genehmigungsfrei errichtet werden. Dabei müssen jedoch alle Anforderungen der HBO eingehalten werden, insbesondere die Abstandsflächen von mindestens 3 Metern und ein maximales Vortreten von 1,50 Metern vor die Außenwand.

Welche Behörde ist in Hessen für Balkon-Genehmigungen zuständig?

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In Hessen sind die Unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig: In Landkreisen die Kreisausschüsse, in kreisfreien Städten der Magistrat und in größeren Gemeinden mit übertragener Bauaufsicht die Gemeindevorstände. Die Oberen Bauaufsichtsbehörden (Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel) üben die Rechts- und Fachaufsicht aus.

Wie lange dauert eine Balkon-Baugenehmigung in Hessen?

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Die gesetzliche Höchstfrist beträgt 3 Monate im vereinfachten Verfahren. In der Praxis werden Genehmigungen in Hessen meist deutlich schneller erteilt – typische Bearbeitungszeiten liegen bei 6 bis 8 Wochen, vorausgesetzt alle Unterlagen sind vollständig eingereicht.