Sie träumen von einem eigenen Balkon und fragen sich, welche rechtlichen Schritte in Hessen erforderlich sind? Der nachträgliche Balkonanbau bietet eine hervorragende Möglichkeit, zusätzlichen Wohnraum und Lebensqualität zu schaffen. In Hessen regelt die Hessische Bauordnung (HBO) alle Aspekte des Balkonbaus – von genehmigungsfreien Kleinprojekten bis hin zu vollständigen Genehmigungsverfahren. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung lässt sich Ihr Balkonprojekt erfolgreich realisieren.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Balkon?
Nach der Hessischen Bauordnung gelten Balkone als bauliche Anlagen, die grundsätzlich unter die Bestimmungen des Baurechts fallen. Die HBO unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Verfahrensarten, je nach Größe, Lage und baulichen Gegebenheiten des geplanten Balkons.
Entscheidend für die rechtliche Einordnung ist, dass Balkone über den bestehenden Gebäudeumriss hinausragen und damit Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken betreffen können. Diese müssen nach § 6 HBO eine Mindesttiefe von 3 Metern aufweisen, wobei untergeordnete Bauteile wie Balkone unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen genießen können.
Die Hessische Bauordnung regelt zudem detaillierte Sicherheitsanforderungen für Balkongeländer: Bei Absturzhöhen von 1 bis 12 Metern ist eine Mindesthöhe von 0,90 Metern erforderlich, bei höheren Balkonen 1,10 Meter. Öffnungen im Geländer dürfen nicht breiter als 12 Zentimeter sein.
Balkon ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Hessen?
Die HBO bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Balkone genehmigungsfrei zu errichten. Nach § 63 HBO sind Balkone bei Gebäuden der Klassen 1 bis 3 bis zu einer Größe von 30 Quadratmetern Bruttogrundfläche je Geschoss genehmigungsfrei – allerdings nur unter strengen Auflagen.
- Das Vorhaben muss alle Anforderungen der HBO einhalten
- Abstandsflächen nach § 6 HBO müssen gewährleistet sein
- Der Balkon darf maximal 1,50 Meter vor die Außenwand vortreten
- Mindestabstand von 2 Metern zu Nachbargrenzen ist erforderlich
Wichtig: Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben müssen alle anderen rechtlichen Anforderungen erfüllt werden, etwa denkmalschutzrechtliche Genehmigungen oder naturschutzrechtliche Belange. Die Genehmigungsfreiheit ersetzt nicht die Einhaltung aller anderen Vorschriften.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Balkon in Hessen?
Eine Baugenehmigung ist in Hessen erforderlich, wenn Ihr Balkonprojekt nicht unter die genehmigungsfreien Vorhaben nach § 63 HBO oder die Genehmigungsfreistellung nach § 64 HBO fällt. Dies betrifft insbesondere:
- Größere Balkone: Überschreitung der 30-Quadratmeter-Grenze bei genehmigungsfreien Vorhaben
- Komplexe Konstruktionen: Balkone mit besonderen statischen Anforderungen
- Gebäudeklassen 4 und 5: Größere Mehrfamilienhäuser unterliegen strengeren Regeln
- Abstandsprobleme: Wenn erforderliche Abstände nicht eingehalten werden können
- Bebauungsplan-Konflikte: Überschreitung von Baufenstern oder anderen Festsetzungen
Die HBO sieht dabei verschiedene Verfahrensarten vor: das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 65 HBO mit einer maximalen Bearbeitungszeit von 3 Monaten und das Vollverfahren nach § 66 HBO für komplexere Projekte.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau eines Balkons ohne erforderliche Genehmigung kann in Hessen schwerwiegende Folgen haben. Die HBO sieht Bußgelder zwischen 500,– € und 50.000,– € vor, in schweren Fällen sogar höhere Strafen. Zusätzlich entstehen Kosten für eine nachträgliche Genehmigung oder im schlimmsten Fall eine Rückbauverfügung.
Besonders problematisch: Der Versicherungsschutz kann erlöschen, wenn das Gebäude nicht den geltenden Bauvorschriften entspricht. Schwarzbauten erlangen auch nach Jahrzehnten keinen automatischen Bestandsschutz.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Balkons?
Für einen vollständigen Bauantrag in Hessen benötigen Sie eine Vielzahl von Dokumenten. Der Bauvorlagenerlass des Landes Hessen definiert die erforderlichen Unterlagen detailliert:
- Bauantragsformular (BAB 1) mit allen erforderlichen Angaben
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100 oder 1:50
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit eingezeichneten Abstandsflächen
- Baubeschreibung mit technischen Details zur Konstruktion
- Statische Berechnungen und Standsicherheitsnachweis
- Unterschrift eines Bauvorlageberechtigten
Je nach Situation können weitere Dokumente erforderlich sein: Bei Denkmalschutz eine Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde, bei Wohnungseigentümergemeinschaften eine Zustimmungserklärung der Eigentümerversammlung.
Schritt für Schritt zur Balkon-Baugenehmigung in Hessen
Das Genehmigungsverfahren in Hessen folgt einem strukturierten Ablauf mit planbaren Bearbeitungszeiten:
- Vorabklärung: Prüfung der Machbarkeit und des erforderlichen Verfahrens
- Beauftragung eines Architekten: Nur planvorlageberechtigte Fachleute dürfen Anträge stellen
- Unterlagenerstellung: Vollständige Bauantragsunterlagen inklusive Statiker-Berechnungen
- Antragseinreichung: Bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde
- Behördliche Prüfung: Bearbeitungszeit von 6 bis 10 Wochen im vereinfachten Verfahren
Tatsächliche Bearbeitungszeiten in Hessen liegen oft deutlich unter den gesetzlichen Höchstfristen von 3 Monaten. Viele Behörden schaffen die Bearbeitung in 6 bis 8 Wochen, vorausgesetzt alle Unterlagen sind vollständig.
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