Anbauen

Balkon: Brauche ich eine Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt?

November 28, 2025
Update:
November 28, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 28, 2025
Von der Planung bis zur Genehmigung: Planeco Building führt Sie sicher durch alle rechtlichen Schritte für Ihren Balkonanbau in Sachsen-Anhalt.
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Balkon: Brauche ich eine Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt?

Von der Planung bis zur Genehmigung: Planeco Building führt Sie sicher durch alle rechtlichen Schritte für Ihren Balkonanbau in Sachsen-Anhalt.
Sebastian Rupp
November 28, 2025
5 Minuten

Sie planen einen Balkonanbau in Sachsen-Anhalt und fragen sich, welche Genehmigungen erforderlich sind? Der nachträgliche Balkonanbau ist eine beliebte Möglichkeit, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und die Lebensqualität zu steigern. In Sachsen-Anhalt gelten klare Vorschriften für Balkonkonstruktionen, die sowohl Sicherheitsaspekte als auch nachbarschaftliche Belange berücksichtigen. Mit der richtigen Vorbereitung und fachkundiger Unterstützung lässt sich das Genehmigungsverfahren erfolgreich bewältigen.

Wie blickt das Baurecht auf das Thema Balkon?

Nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) gelten Balkone als bauliche Anlagen, die der Genehmigungspflicht unterliegen. Das Baurecht klassifiziert Balkone als Konstruktionen, die über den ursprünglichen Gebäudeumriss hinausragen und damit sowohl statische als auch nachbarrechtliche Aspekte berühren. Diese rechtliche Einordnung hat zur Folge, dass praktisch jeder Balkonanbau ein Baugenehmigungsverfahren durchlaufen muss.

Besonders relevant ist § 37 BauO LSA, der die Anforderungen an Umwehrungen und Schutzvorrichtungen regelt. Diese Bestimmung ist fundamental für die Ausgestaltung von Balkongeländern und Sicherheitseinrichtungen. Das Baurecht berücksichtigt dabei nicht nur die Sicherheit der Nutzer, sondern auch den Schutz der Allgemeinheit und die Wahrung nachbarschaftlicher Rechte.

Balkon ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Sachsen-Anhalt?

In Sachsen-Anhalt gibt es grundsätzlich keine vollständige Verfahrensfreiheit für Balkonanbauten. Auch kleinste Balkonkonstruktionen sind verfahrenspflichtig, da sie über den bestehenden Gebäudeumriss hinausragen und Abstandsflächen betreffen können. Dies unterscheidet Sachsen-Anhalt nicht von anderen Bundesländern – die Genehmigungspflicht ist bundesweit Standard.

Allerdings bietet die BauO LSA die Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung für bestimmte Bauvorhaben. Bei diesem vereinfachten Verfahren müssen zwar vollständige Bauantragsunterlagen eingereicht werden, jedoch verkürzt sich die Bearbeitungszeit erheblich. Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Genehmigungsfreistellung:

  • Einhaltung aller Bauvorschriften einschließlich Abstandsflächen

  • Konformität mit Bebauungsplan-Festsetzungen

  • Keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange

  • Vollständige Antragsunterlagen mit allen erforderlichen Nachweisen

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Balkon in Sachsen-Anhalt?

Die Antwort ist eindeutig: Immer. Jeder nachträgliche Balkonanbau in Sachsen-Anhalt erfordert ein baurechtliches Verfahren. Die BauO LSA kennt keine Größen- oder Konstruktionsgrenzen, ab denen Balkone genehmigungsfrei werden. Selbst kleinste Vorstellbalkone oder einfache Stahlkonstruktionen müssen das Genehmigungsverfahren durchlaufen.

Die Gründe für diese strenge Regelung sind vielfältig:

  1. Statische Sicherheit: Jeder Balkon beeinflusst die Tragstruktur des Gebäudes

  2. Abstandsflächen: Balkone können die erforderlichen Abstände zu Nachbargrundstücken verletzen

  3. Brandschutz: Besonders bei Mehrfamilienhäusern sind Brandschutzaspekte zu beachten

  4. Nachbarrechte: Sichtschutz und Lärmschutzaspekte müssen berücksichtigt werden

Je nach Komplexität und Größe des Projekts stehen verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung: das Standard-Genehmigungsverfahren, das vereinfachte Verfahren oder die Genehmigungsfreistellung.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Der Bau eines Balkons ohne Genehmigung kann in Sachsen-Anhalt schwerwiegende Konsequenzen haben. Die Bußgelder variieren je nach Schwere des Verstoßes und können zwischen 500,– € und 50.000,– € liegen. In besonders schweren Fällen sind auch höhere Strafen möglich.

Darüber hinaus drohen weitere Risiken:

  • Rückbauverfügung: Die Behörde kann den Abriss des ungenehmigten Balkons anordnen

  • Nachgenehmigungskosten: Diese entsprechen mindestens den Kosten einer regulären Genehmigung

  • Versicherungsprobleme: Der Versicherungsschutz kann bei Schwarzbauten erlöschen

  • Verkaufshindernisse: Ungenehmigte Anbauten erschweren den Immobilienverkauf erheblich

Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Balkons?

Für einen erfolgreichen Bauantrag in Sachsen-Anhalt benötigen Sie umfangreiche Dokumentationen. Die Vollständigkeit der Unterlagen entscheidet maßgeblich über eine zügige Bearbeitung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Grundlegende Antragsunterlagen:

  • Bauantragsformular mit allen erforderlichen Angaben

  • Lageplan mit Darstellung des geplanten Balkons und Abstandsflächen

  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) im erforderlichen Maßstab

  • Baubeschreibung mit technischen Details zur Konstruktion

  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Fachliche Nachweise:

  • Standsicherheitsnachweis durch qualifizierten Statiker

  • Brandschutznachweis (bei Mehrfamilienhäusern)

  • Nachweis der gesicherten Erschließung (falls erforderlich)

Wichtig: Der Bauantrag muss von einem planvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur erstellt werden. Diese Fachleute tragen die Verantwortung für die Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften.

Schritt für Schritt zur Balkon-Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt

Das Genehmigungsverfahren in Sachsen-Anhalt folgt einem strukturierten Ablauf mit klaren Fristen und Verfahrensschritten:

  1. Vorplanung und Machbarkeitsprüfung: Prüfung der örtlichen Gegebenheiten, Abstandsflächen und Bebauungsplan-Konformität

  2. Beauftragung eines Architekten: Erstellung der vollständigen Planungsunterlagen und des Bauantrags

  3. Antragseinreichung: Vollständige Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen

  4. Behördliche Prüfung: Die Behörde prüft den Antrag innerhalb von 3 Monaten und beteiligt bei Bedarf Fachbehörden

  5. Genehmigungserteilung: Bei positivem Bescheid können Sie mit den Bauarbeiten beginnen

Besonderheit in Sachsen-Anhalt: Erteilt die Behörde nach 3 Monaten keinen Bescheid, gilt der Antrag als automatisch genehmigt. Diese Regelung schützt Bauherren vor unbegrenzten Verzögerungen.

Baugenehmigung für Balkon in Sachsen-Anhalt beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Balkon-Baugenehmigungen in Sachsen-Anhalt. Unser erfahrenes Team kennt die spezifischen Anforderungen der BauO LSA und navigiert Sie sicher durch das Genehmigungsverfahren.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Kostenlose Erstberatung mit Machbarkeitsprüfung für Ihr Balkonprojekt

  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit

  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten

  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Erstellung Ihrer Antragsunterlagen

  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr

  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Sachsen-Anhalt

Unsere qualifizierten Architekten erstellen nicht nur die erforderlichen Planungsunterlagen, sondern übernehmen auch die Koordination mit den zuständigen Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt. Von der Bestandsaufnahme bis zur Baugenehmigung erhalten Sie alles aus einer Hand.

Vermeiden Sie kostspielige Verzögerungen und Nachforderungen durch unvollständige Unterlagen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Balkonprojekt in Sachsen-Anhalt.

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Wie lange dauert eine Baugenehmigung für einen Balkon in Sachsen-Anhalt?

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Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt in Sachsen-Anhalt 3 Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Bei vereinfachten Verfahren oder Genehmigungsfreistellung kann die Bearbeitung schneller erfolgen. In der Praxis können sich die Bearbeitungszeiten aufgrund hoher Arbeitsbelastung der Bauämter verlängern. Planeco Building erstellt Ihre Antragsunterlagen innerhalb von 14–21 Tagen.

Brauche ich auch für kleine Balkone eine Genehmigung in Sachsen-Anhalt?

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Ja, in Sachsen-Anhalt sind alle Balkonanbauten genehmigungspflichtig – unabhängig von ihrer Größe. Es gibt keine Mindestgröße, ab der eine Genehmigung entfällt. Auch kleinste Vorstellbalkone müssen das baurechtliche Verfahren durchlaufen, können aber von vereinfachten Verfahren oder Genehmigungsfreistellung profitieren.

Welche Behörde ist für meinen Balkonantrag in Sachsen-Anhalt zuständig?

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Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden (Bauordnungsämter) der kreisfreien Städte und Landkreise. Die genaue Zuständigkeit können Sie über das Online-Portal buerger.sachsen-anhalt.de durch Eingabe Ihrer Adresse ermitteln. Planeco Building kennt alle zuständigen Behörden und übernimmt die Kommunikation für Sie.