Sie planen einen Balkonanbau in Sachsen-Anhalt und fragen sich, welche Genehmigungen erforderlich sind? Der nachträgliche Balkonanbau ist eine beliebte Möglichkeit, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und die Lebensqualität zu steigern. In Sachsen-Anhalt gelten klare Vorschriften für Balkonkonstruktionen, die sowohl Sicherheitsaspekte als auch nachbarschaftliche Belange berücksichtigen. Mit der richtigen Vorbereitung und fachkundiger Unterstützung lässt sich das Genehmigungsverfahren erfolgreich bewältigen.
Wie blickt das Baurecht auf das Thema Balkon?
Nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) gelten Balkone als bauliche Anlagen, die der Genehmigungspflicht unterliegen. Das Baurecht klassifiziert Balkone als Konstruktionen, die über den ursprünglichen Gebäudeumriss hinausragen und damit sowohl statische als auch nachbarrechtliche Aspekte berühren. Diese rechtliche Einordnung hat zur Folge, dass praktisch jeder Balkonanbau ein Baugenehmigungsverfahren durchlaufen muss.
Besonders relevant ist § 37 BauO LSA, der die Anforderungen an Umwehrungen und Schutzvorrichtungen regelt. Diese Bestimmung ist fundamental für die Ausgestaltung von Balkongeländern und Sicherheitseinrichtungen. Das Baurecht berücksichtigt dabei nicht nur die Sicherheit der Nutzer, sondern auch den Schutz der Allgemeinheit und die Wahrung nachbarschaftlicher Rechte.
Balkon ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Sachsen-Anhalt?
In Sachsen-Anhalt gibt es grundsätzlich keine vollständige Verfahrensfreiheit für Balkonanbauten. Auch kleinste Balkonkonstruktionen sind verfahrenspflichtig, da sie über den bestehenden Gebäudeumriss hinausragen und Abstandsflächen betreffen können. Dies unterscheidet Sachsen-Anhalt nicht von anderen Bundesländern – die Genehmigungspflicht ist bundesweit Standard.
Allerdings bietet die BauO LSA die Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung für bestimmte Bauvorhaben. Bei diesem vereinfachten Verfahren müssen zwar vollständige Bauantragsunterlagen eingereicht werden, jedoch verkürzt sich die Bearbeitungszeit erheblich. Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Genehmigungsfreistellung:
Einhaltung aller Bauvorschriften einschließlich Abstandsflächen
Konformität mit Bebauungsplan-Festsetzungen
Keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange
Vollständige Antragsunterlagen mit allen erforderlichen Nachweisen
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Balkon in Sachsen-Anhalt?
Die Antwort ist eindeutig: Immer. Jeder nachträgliche Balkonanbau in Sachsen-Anhalt erfordert ein baurechtliches Verfahren. Die BauO LSA kennt keine Größen- oder Konstruktionsgrenzen, ab denen Balkone genehmigungsfrei werden. Selbst kleinste Vorstellbalkone oder einfache Stahlkonstruktionen müssen das Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Die Gründe für diese strenge Regelung sind vielfältig:
Statische Sicherheit: Jeder Balkon beeinflusst die Tragstruktur des Gebäudes
Abstandsflächen: Balkone können die erforderlichen Abstände zu Nachbargrundstücken verletzen
Brandschutz: Besonders bei Mehrfamilienhäusern sind Brandschutzaspekte zu beachten
Nachbarrechte: Sichtschutz und Lärmschutzaspekte müssen berücksichtigt werden
Je nach Komplexität und Größe des Projekts stehen verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung: das Standard-Genehmigungsverfahren, das vereinfachte Verfahren oder die Genehmigungsfreistellung.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau eines Balkons ohne Genehmigung kann in Sachsen-Anhalt schwerwiegende Konsequenzen haben. Die Bußgelder variieren je nach Schwere des Verstoßes und können zwischen 500,– € und 50.000,– € liegen. In besonders schweren Fällen sind auch höhere Strafen möglich.
Darüber hinaus drohen weitere Risiken:
Rückbauverfügung: Die Behörde kann den Abriss des ungenehmigten Balkons anordnen
Nachgenehmigungskosten: Diese entsprechen mindestens den Kosten einer regulären Genehmigung
Versicherungsprobleme: Der Versicherungsschutz kann bei Schwarzbauten erlöschen
Verkaufshindernisse: Ungenehmigte Anbauten erschweren den Immobilienverkauf erheblich
Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Balkons?
Für einen erfolgreichen Bauantrag in Sachsen-Anhalt benötigen Sie umfangreiche Dokumentationen. Die Vollständigkeit der Unterlagen entscheidet maßgeblich über eine zügige Bearbeitung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Grundlegende Antragsunterlagen:
Bauantragsformular mit allen erforderlichen Angaben
Lageplan mit Darstellung des geplanten Balkons und Abstandsflächen
Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) im erforderlichen Maßstab
Baubeschreibung mit technischen Details zur Konstruktion
Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Fachliche Nachweise:
Standsicherheitsnachweis durch qualifizierten Statiker
Brandschutznachweis (bei Mehrfamilienhäusern)
Nachweis der gesicherten Erschließung (falls erforderlich)
Wichtig: Der Bauantrag muss von einem planvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur erstellt werden. Diese Fachleute tragen die Verantwortung für die Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften.
Schritt für Schritt zur Balkon-Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt
Das Genehmigungsverfahren in Sachsen-Anhalt folgt einem strukturierten Ablauf mit klaren Fristen und Verfahrensschritten:
Vorplanung und Machbarkeitsprüfung: Prüfung der örtlichen Gegebenheiten, Abstandsflächen und Bebauungsplan-Konformität
Beauftragung eines Architekten: Erstellung der vollständigen Planungsunterlagen und des Bauantrags
Antragseinreichung: Vollständige Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen
Behördliche Prüfung: Die Behörde prüft den Antrag innerhalb von 3 Monaten und beteiligt bei Bedarf Fachbehörden
Genehmigungserteilung: Bei positivem Bescheid können Sie mit den Bauarbeiten beginnen
Besonderheit in Sachsen-Anhalt: Erteilt die Behörde nach 3 Monaten keinen Bescheid, gilt der Antrag als automatisch genehmigt. Diese Regelung schützt Bauherren vor unbegrenzten Verzögerungen.
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