In Schleswig-Holstein gilt für Balkone eine klare Regel: Jeder nachträgliche Anbau ist genehmigungspflichtig – unabhängig von Größe, Bauweise oder Lage des Gebäudes. Die neue Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH), die am 5. Juli 2024 in Kraft getreten ist, hat zwar die Liste der verfahrensfreien Bauvorhaben erweitert – Balkone sind darin jedoch ausdrücklich nicht enthalten. Wer das übersieht und ohne Genehmigung baut, riskiert Bußgelder bis zu 500.000,–€ und eine Rückbauverfügung. Was das konkret für Ihr Vorhaben bedeutet, welches Verfahren infrage kommt und was Sie an Kosten und Zeit einplanen sollten – das erfahren Sie hier.
[[bauantrag]]Warum Balkone in Schleswig-Holstein immer genehmigungspflichtig sind
Ein Balkon ragt über den bestehenden Gebäudeumriss hinaus, verändert die Gebäudegeometrie und kann die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück beeinflussen. Genau deshalb fällt er nicht unter die verfahrensfreien Vorhaben nach § 61 LBO SH – anders als etwa Terrassenüberdachungen bis 30 m² Grundfläche und 3 m Tiefe oder Garagen bis 50 m² Brutto-Grundfläche.
Ein weit verbreitetes Missverständnis: „Kleine Balkone sind genehmigungsfrei." Das stimmt in Schleswig-Holstein nicht. Es gibt keine Größenschwelle, unterhalb derer ein Balkonanbau verfahrensfrei wäre. Auch ein kompakter Vorstellbalkon mit 4 m² erfordert ein Genehmigungsverfahren – weil er als vorragender Gebäudeteil abstandsflächenrelevant ist und statische Auswirkungen auf das Bestandsgebäude hat.
Wichtig ist die Unterscheidung: Genehmigungspflichtig bedeutet nicht zwingend, dass Sie einen vollständigen Bauantrag stellen müssen. Schleswig-Holstein bietet mit der Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO einen schnelleren Weg – dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Welches Verfahren gilt für Ihren Balkon?
In Schleswig-Holstein stehen für einen Balkonanbau drei Verfahrenswege zur Verfügung. Welcher für Sie infrage kommt, hängt vor allem davon ab, ob für Ihr Grundstück ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt und ob Ihr Vorhaben alle planungsrechtlichen Festsetzungen einhält.
Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO – der schnellste Weg
Die Genehmigungsfreistellung ist kein Freifahrtschein – sie bedeutet lediglich, dass kein förmlicher Bauantrag gestellt werden muss. Stattdessen reichen Sie vollständige Bauvorlagen bei der Gemeinde ein. Erhebt die Gemeinde innerhalb von einem Monat keinen Einwand und verlangt kein Genehmigungsverfahren, dürfen Sie mit dem Bau beginnen.
Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung:
- Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 BauGB)
- Das Vorhaben entspricht allen Festsetzungen des Bebauungsplans
- Die Erschließung ist gesichert
- Die Bauvorlagen werden von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur eingereicht
Liegt kein Bebauungsplan vor oder weicht Ihr Balkon von dessen Festsetzungen ab, scheidet die Genehmigungsfreistellung aus.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBO – das Regelverfahren
Für die meisten Balkonanbauten ist das vereinfachte Verfahren der richtige Weg. Es gilt für alle Nicht-Sonderbauten, sofern die Bauvorlagen von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur eingereicht werden. Die Bauaufsichtsbehörde prüft dabei nur einen eingeschränkten Katalog von Vorschriften – insbesondere planungsrechtliche Zulässigkeit, Abstandsflächen und Brandschutz.
Neu seit der LBO 2024: die Genehmigungsfiktion. Entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen, gilt der Antrag als genehmigt. Die Dreimonatsfrist beginnt drei Wochen nach Eingang des Bauantrags – oder drei Wochen nach Eingang nachgeforderter Unterlagen. Wer vollständige, fehlerfreie Unterlagen einreicht, kann diesen Mechanismus aktiv nutzen.
Vollständiges Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBO – für Sonderfälle
Das vollständige Verfahren greift bei Sonderbauten oder wenn kein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser eingebunden ist. Für einen typischen Balkonanbau am Wohn- oder Mehrfamilienhaus ist es der Ausnahmefall – relevant wird es etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden, wo zusätzlich eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz SH erforderlich ist. In solchen Fällen sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von drei bis sechs Monaten rechnen.
Abstandsflächen: Wann Ihr Balkon die Grenze zum Nachbarn berührt
Die Abstandsflächenregelung nach § 6 LBO SH ist der häufigste Stolperstein bei Balkonanbauten. Die Grundregel: Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 H (0,4-fache der Wandhöhe), mindestens jedoch 3 m. Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügen pauschal 3 m.
Wann Ihr Balkon bei der Abstandsflächenberechnung außer Betracht bleibt
§ 6 Abs. 6 Nr. 2 LBO SH enthält eine wichtige Privilegierung für Vorbauten – und Balkone können darunter fallen. Ein Balkon bleibt bei der Abstandsflächenberechnung unberücksichtigt, wenn alle drei folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Er nimmt insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch
- Er tritt nicht mehr als 1,50 m vor die Außenwand vor
- Er bleibt mindestens 2 m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt
Ist auch nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt – etwa weil der Balkon 1,80 m tief ist – wird er vollständig in die Abstandsflächenberechnung einbezogen. Das kann bei knappen Grundstücksverhältnissen dazu führen, dass die erforderlichen Abstände nicht mehr eingehalten werden.
In diesem Fall gibt es noch einen Ausweg: den Abweichungsantrag nach § 67 LBO. Die neue LBO 2024 hat die Hürden dafür gesenkt – Abweichungen sollen nun in der Regel zugelassen werden, wenn keine unzumutbaren Belästigungen oder Gefahren entstehen. Bei unsicheren Abstandsverhältnissen lohnt sich vorab eine Bauvoranfrage nach § 75 LBO SH, um die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit zu klären.
[[banner-klein]]Welche Unterlagen Sie für den Bauantrag brauchen
Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen im Genehmigungsverfahren. Die Bauaufsichtsbehörde fordert fehlende Dokumente nach – und die Dreimonatsfrist für die Genehmigungsfiktion beginnt erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen neu zu laufen. Eine sorgfältige Vorbereitung zahlt sich also direkt in Zeit aus.
Für einen Balkonanbau in Schleswig-Holstein sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
- Ausgefülltes Bauantragsformular
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit eingetragenen Abstandsflächen
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) im Maßstab 1:100, bemaßt
- Baubeschreibung mit Angaben zu Konstruktion und Materialien
- Standsicherheitsnachweis (statische Berechnung durch einen qualifizierten Statiker)
- Nachweis der Abstandsflächen
- Ggf. Brandschutznachweis (bei Gebäudeklassen 4 und 5)
Die Bauvorlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur nach § 65 LBO SH erstellt und eingereicht werden. Für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 (freistehendes Einfamilienhaus) reicht unter bestimmten Voraussetzungen auch eine begrenzte Bauvorlageberechtigung – etwa durch Meister des Maurer-, Zimmerer- oder Betonbauerhandwerks. Ein erfahrener Architekt kennt die lokalen Anforderungen der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde und stellt sicher, dass die Unterlagen beim ersten Einreichen vollständig sind.
Der Standsicherheitsnachweis ist bei jedem Balkonanbau Pflicht – unabhängig von der Gebäudeklasse. Besonders bei älteren Gebäuden ist die Tragfähigkeit der Außenwand oft nicht für die zusätzlichen Lasten eines Balkons ausgelegt. Der Statiker prüft, ob die bestehende Konstruktion die neuen Lasten aufnehmen kann oder ob Verstärkungsmaßnahmen erforderlich sind.
Kosten und Dauer: Was Sie realistisch einplanen sollten
Kosten der Baugenehmigung
Die Gesamtkosten für die Baugenehmigung eines Balkonanbaus setzen sich aus drei Positionen zusammen:
- Architektenleistung (Bauvorlagen, Antragstellung, Behördenkommunikation): ab 1.500,–€ netto bis ca. 2.500,–€ netto, abhängig von Komplexität und Verfahrensart
- Statische Berechnung: Die Kosten für den Statiker beginnen für einen einfachen Standsicherheitsnachweis bei ab 500,–€ netto
- Behördengebühren: Diese richten sich nach dem Bauwert des Vorhabens; im vereinfachten Verfahren fallen in Schleswig-Holstein ca. 7,–€ je angefangene 1.000,–€ anrechenbarer Bauwerte an, mindestens jedoch 100,–€
Für einen typischen Balkonanbau am Einfamilienhaus (Gebäudeklasse 1, Genehmigungsfreistellung möglich) liegen die reinen Genehmigungskosten damit im Bereich von 2.000,–€ bis 3.500,–€ netto – ohne die eigentlichen Baukosten für den Balkon selbst.
Dauer des Genehmigungsverfahrens
Die realistische Zeitplanung von der ersten Anfrage bis zum Baubeginn sieht so aus:
- Planungsphase (Aufmaß, Zeichnungen, Statik): ca. 2–3 Wochen
- Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO: 1 Monat Wartefrist nach Einreichung bei der Gemeinde – danach Baubeginn möglich
- Vereinfachtes Verfahren nach § 63 LBO: bis zu 3 Monate (Genehmigungsfiktion); in der Praxis oft 6–10 Wochen bei vollständigen Unterlagen
- Vollständiges Verfahren nach § 64 LBO (Sonderbauten, Denkmalschutz): 3–6 Monate
Planeco Building bearbeitet Bauantragsunterlagen in der Regel innerhalb von 14–21 Tagen – sodass der Antrag schnellstmöglich bei der Behörde eingeht und die Genehmigungsfiktion früh zu laufen beginnt. Mindestens eine Woche vor Baubeginn ist außerdem eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Drei Praxisszenarien: Was gilt für Ihr Gebäude?
Einfamilienhaus (Gebäudeklasse 1) mit Bebauungsplan
Liegt Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans und hält der geplante Balkon alle Festsetzungen ein (Baugrenze, GRZ, Abstandsflächen), ist die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO der schnellste Weg. Dauer: ca. 1 Monat nach Einreichung. Gesamtkosten Genehmigung: ca. 2.000,–€ bis 2.500,–€ netto.
Mehrfamilienhaus (Gebäudeklassen 3–4) ohne Bebauungsplan
Ohne qualifizierten Bebauungsplan ist das vereinfachte Verfahren nach § 63 LBO erforderlich. Die Bauaufsichtsbehörde prüft die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB (Einfügen in die nähere Umgebung). Bei Gebäudeklasse 4 sind zusätzlich Brandschutzanforderungen für Balkonbekleidungen zu beachten. Dauer: bis zu 3 Monate. Gesamtkosten Genehmigung: ca. 2.500,–€ bis 3.500,–€ netto.
Denkmalgeschütztes Gebäude
Hier ist neben dem Baugenehmigungsverfahren eine separate Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein erforderlich. Beide Verfahren laufen parallel, verlängern aber den Gesamtprozess erheblich. Planen Sie mindestens 3–6 Monate ein und holen Sie frühzeitig eine Bauvoranfrage ein, um die Genehmigungsfähigkeit vorab zu klären.
Was passiert, wenn Sie ohne Genehmigung bauen?
Ein ungenehmigter Balkon ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 84 LBO SH. Der Bußgeldrahmen in Schleswig-Holstein beträgt bis zu 500.000,–€ – einer der höchsten in Deutschland. In der Praxis liegen die Bußgelder bei Balkonanbauten je nach Schwere des Verstoßes zwischen einigen hundert und mehreren zehntausend Euro.
Darüber hinaus drohen:
- Nutzungsuntersagung: Die Behörde kann die Nutzung des Balkons untersagen
- Rückbauverfügung: Der Balkon muss auf eigene Kosten zurückgebaut werden – ohne Entschädigung
- Versicherungsschutz: Schäden, die durch einen ungenehmigten Balkon entstehen, können vom Versicherungsschutz ausgenommen sein
- Probleme beim Verkauf: Schwarzbauten müssen beim Immobilienverkauf offengelegt werden und können den Wert erheblich mindern
Wer einen bestehenden ungenehmigten Balkon nachträglich legalisieren möchte, kann einen Bauantrag für das bereits errichtete Vorhaben stellen. Ob dieser genehmigungsfähig ist, hängt davon ab, ob der Balkon die aktuellen Vorschriften einhält – insbesondere die Abstandsflächen. Planeco Building hat in solchen Fällen bereits über 1.400 Bauanträge erfolgreich begleitet und kennt die typischen Fallstricke bei Bestandssituationen.
Balkon anbauen in Schleswig-Holstein: Der nächste Schritt
Ob Genehmigungsfreistellung oder vereinfachtes Verfahren – der richtige Verfahrensweg hängt von Ihrem konkreten Grundstück, dem Gebäudetyp und den Abstandsverhältnissen ab. Planeco Building übernimmt die vollständige Abwicklung: von der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit über die Erstellung aller Bauvorlagen und den Standsicherheitsnachweis bis zur Einreichung beim Bauamt – bundesweit und mit voller Preistransparenz. Mehr zu den Möglichkeiten beim Balkon anbauen finden Sie auf unserer Übersichtsseite.














