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Balkon: Brauche ich eine Baugenehmigung in Thüringen?

November 28, 2025
Update:
November 28, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
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November 28, 2025
In Thüringen benötigt jeder Balkonanbau eine behördliche Genehmigung – unabhängig von der Größe. Mit der richtigen Planung führt Sie Planeco Building sicher durch alle Verfahren der Thüringer Bauordnung.
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Balkon: Brauche ich eine Baugenehmigung in Thüringen?

In Thüringen benötigt jeder Balkonanbau eine behördliche Genehmigung – unabhängig von der Größe. Mit der richtigen Planung führt Sie Planeco Building sicher durch alle Verfahren der Thüringer Bauordnung.
Sebastian Rupp
November 28, 2025
5 Minuten

Sie träumen von einem eigenen Balkon und fragen sich, welche rechtlichen Schritte in Thüringen erforderlich sind? Der nachträgliche Balkonanbau bietet eine hervorragende Möglichkeit, Ihre Wohnqualität zu steigern und zusätzlichen Außenbereich zu schaffen. In Thüringen unterliegt der Balkon Baugenehmigung klaren gesetzlichen Regelungen der Thüringer Bauordnung (ThürBO). Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung lässt sich das Genehmigungsverfahren erfolgreich bewältigen.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Balkon?

Nach der Thüringer Bauordnung (ThürBO) werden Balkone als bauliche Anlagen klassifiziert, die über den bisherigen Gebäudeumriss hinausragen. Diese Einordnung hat weitreichende Konsequenzen für die Genehmigungspflicht.

Balkone gelten als Bauwerke, die grundsätzlich der Verfahrenspflicht unterliegen, da sie Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken betreffen und statische Auswirkungen auf das bestehende Gebäude haben. Die ThürBO 2024 hat zwar Vereinfachungen bei der Abstandsflächenberechnung eingeführt, ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Genehmigungspflicht.

Ein zentraler Aspekt ist die Berücksichtigung von Nachbarrechten. Da Balkone die Sichtbeziehungen und Belichtungsverhältnisse beeinflussen können, müssen diese Auswirkungen im Genehmigungsverfahren geprüft werden.

Balkon ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Thüringen?

In Thüringen gibt es für Balkone keine Verfahrensfreiheit. Der Katalog der verfahrensfreien Bauvorhaben nach § 60 ThürBO enthält zwar verschiedene Nebengebäude wie Garagen bis 40 m² oder Terrassenüberdachungen bis 30 m², erstreckt sich aber ausdrücklich nicht auf Balkone.

  • Selbst ein 2 m² kleiner Balkon löst die volle Genehmigungspflicht aus
  • Balkone sind nie als "untergeordnete Bauteile" von der Genehmigung befreit
  • Die Größe des Balkons spielt für die Genehmigungspflicht keine Rolle
  • Auch temporäre oder mobile Balkone können genehmigungspflichtig sein

Diese strenge Regelung resultiert daraus, dass Balkone immer Fragen der Abstandsflächen aufwerfen und Nachbarrechte berühren können. Die ThürBO sieht hier keine Ausnahmen vor.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Balkon in Thüringen?

Die Antwort ist in Thüringen eindeutig: Immer. Jeder Balkonanbau benötigt eine Baugenehmigung oder muss mindestens ein Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen. Die ThürBO unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Verfahrensarten:

Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 64 ThürBO)

Für Balkone in Gebieten mit rechtskräftigem Bebauungsplan kann das Genehmigungsfreistellungsverfahren angewendet werden. Dabei gilt die sogenannte Genehmigungsfiktion: Mit dem Bau kann nach einem Monat begonnen werden, wenn das Bauamt nicht vorher die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens verlangt.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 65 ThürBO)

Das vereinfachte Verfahren dauert bis zu 3 Monate nach Vorlage vollständiger Unterlagen, mit möglicher Verlängerung um weitere 2 Monate in begründeten Ausnahmefällen. Dieses Verfahren kommt zur Anwendung, wenn kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Der Bau eines Balkons ohne erforderliche Genehmigung kann schwerwiegende Folgen haben. In Thüringen drohen Bußgelder zwischen 500,– € und 50.000,– €. Bei schweren Verstößen können die Strafen noch höher ausfallen.

Weitere Risiken umfassen Nachgenehmigungskosten, die oft das Doppelte einer regulären Genehmigung betragen, sowie mögliche Rückbauverfügungen, wenn der Balkon nicht genehmigungsfähig ist. Zudem kann der Versicherungsschutz erlöschen, wenn das Gebäude nicht den Bauvorschriften entspricht.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Balkons?

Für einen Bauantrag in Thüringen sind umfangreiche Unterlagen erforderlich. Die Vollständigkeit entscheidet maßgeblich über eine zügige Bearbeitung durch das Bauamt:

  • Bauantragsformular mit allen erforderlichen Angaben (aktuelle Thüringer Bauvordrucke nutzen)
  • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Darstellung der geplanten Abstandsflächen
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) im Maßstab 1:100 oder 1:50
  • Baubeschreibung mit technischen Details zur Konstruktion
  • Bestandspläne des Gebäudes (falls nicht vorhanden, Beschaffung aus Bauaktenarchiv)
  • Statische Berechnung von qualifiziertem Statiker
  • Bebauungsplan (falls vorhanden) zur Prüfung der Zulässigkeit

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist zusätzlich die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich. Alle Unterlagen müssen von einem planvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur unterschrieben sein.

Schritt für Schritt zur Balkon-Baugenehmigung in Thüringen

Das Genehmigungsverfahren folgt einem strukturierten Ablauf mit planbaren Bearbeitungszeiten:

  1. Machbarkeitsprüfung und Planung: Prüfung der örtlichen Gegebenheiten, Abstandsflächen und Bebauungsplan-Vorgaben (1-2 Wochen)
  2. Unterlagenerstellung: Erstellung aller erforderlichen Pläne und Berechnungen durch qualifizierte Fachplaner (2-3 Wochen)
  3. Antragstellung: Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde
  4. Behördliche Prüfung: Je nach Verfahren 1 Monat (Genehmigungsfreistellung) bis 3 Monate (vereinfachtes Verfahren)
  5. Genehmigungserteilung: Nach positiver Prüfung Erteilung der Baugenehmigung oder Ablauf der Wartezeit bei Genehmigungsfreistellung

Baugenehmigung für Balkon in Thüringen beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr zuverlässiger Partner für Balkon Baugenehmigung Thüringen. Unser deutschlandweites Netzwerk aus qualifizierten Architekten kennt die spezifischen Anforderungen der ThürBO und vermeidet durch Erfahrung typische Fallstricke.

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  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für vollständige Antragsunterlagen
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Thüringen

Von der initialen Machbarkeitsprüfung über die Bestandsaufnahme bis zur fertigen Balkon-Baugenehmigung erhalten Sie alles aus einer Hand. Unsere Thüringen-Experten kennen die lokalen Behörden und beschleunigen Ihr Verfahren durch vollständige Unterlagen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Balkon Baugenehmigung in Thüringen?

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In Thüringen beträgt die Bearbeitungszeit für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren bis zu 3 Monate nach Vorlage vollständiger Unterlagen, mit möglicher Verlängerung um weitere 2 Monate. Beim Genehmigungsfreistellungsverfahren können Sie bereits nach 4 Wochen mit dem Bau beginnen, wenn keine Einwände erhoben werden. Das reguläre Verfahren unterliegt keinen gesetzlichen Fristen.

Welche Abstandsflächen muss mein Balkon in Thüringen einhalten?

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Nach der ThürBO müssen Balkone grundsätzlich die regulären Abstandsflächen von 0,4 H (mindestens 3 Meter) einhalten. Eine wichtige Erleichterung: Balkone, die nicht mehr als 1,60 Meter vor die Außenwand vortreten und maximal ein Drittel der Wandbreite betreffen, bleiben bei der Abstandsflächenberechnung unberücksichtigt. Der Mindestabstand zur Nachbargrenze beträgt dennoch 2 Meter.

Kann ich in Thüringen einen Balkon ohne Genehmigung anbauen?

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Nein, in Thüringen gibt es keine Verfahrensfreiheit für Balkone. Jeder Balkonanbau – unabhängig von der Größe – benötigt mindestens ein Genehmigungsfreistellungsverfahren oder eine vollständige Baugenehmigung. Der Katalog verfahrensfreier Bauvorhaben nach § 60 ThürBO schließt Balkone ausdrücklich aus.