Wer in Thüringen einen Balkon nachträglich anbauen möchte, braucht in aller Regel eine Baugenehmigung – ohne Ausnahme. Anders als bei Terrassenüberdachungen bis 30 m² oder bestimmten Gartenhäusern gibt es in der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 2. Juli 2024 keine Verfahrensfreiheit für Balkone. Wer das übersieht, riskiert Bußgelder, Baueinstellung und im schlimmsten Fall eine Rückbauverfügung. Dieser Leitfaden erklärt, welches Verfahren für Ihren Balkon gilt, welche Abstandsflächen einzuhalten sind und was der Bauantrag konkret kostet.
[[bauantrag]]Braucht man in Thüringen eine Baugenehmigung für einen Balkon?
Ja – immer. Die ThürBO 2024 listet in § 63 die Bauvorhaben auf, die ohne Genehmigung errichtet werden dürfen. Balkone stehen dort nicht. Das bedeutet: Jeder nachträglich angebaute Balkon in Thüringen ist genehmigungspflichtig, unabhängig von seiner Größe oder Konstruktionsart.
Ein häufiges Missverständnis ist, dass Balkone als „untergeordnete Bauteile" verfahrensfrei seien. Diese Privilegierung betrifft ausschließlich die Abstandsflächenberechnung – nicht die Genehmigungspflicht. Auch ein kleiner Vorstellbalkon mit 4 m² Fläche erfordert einen vollständigen Bauantrag.
Zur Einordnung: Für eine Terrassenüberdachung gelten in Thüringen andere Regeln – dort gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrensfreiheit. Beim Balkon ist das nicht der Fall.
Welches Genehmigungsverfahren gilt für Ihren Balkon?
Die ThürBO 2024 kennt drei Verfahrenswege. Welcher für Ihren Balkon gilt, hängt vor allem von der Gebäudeklasse und der Lage im Bebauungsplan ab.
Genehmigungsfreistellung (§ 64 ThürBO)
Dieses Verfahren kommt in Betracht, wenn für das Grundstück ein qualifizierter Bebauungsplan existiert, das Vorhaben dessen Festsetzungen vollständig einhält und die Erschließung gesichert ist. Die Unterlagen werden bei der Gemeinde eingereicht – nicht bei der Bauaufsichtsbehörde. Nach einem Monat darf mit dem Bau begonnen werden, sofern die Gemeinde das Verfahren nicht in ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren überführt.
Wichtig: Im Freistellungsverfahren prüft weder die Gemeinde noch die Bauaufsichtsbehörde die Unterlagen inhaltlich. Die Verantwortung für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Anforderungen liegt vollständig bei Bauherrschaft und Entwurfsverfasser. Vollständige Bauvorlagen müssen dennoch eingereicht werden.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 65 ThürBO)
Das ist das Regelverfahren für Balkone an Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 – also Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser bis 7 m Wandhöhe. Die Bauaufsichtsbehörde muss innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen entscheiden. Diese Frist kann aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängert werden.
Besonderheit: Entscheidet die Behörde nicht innerhalb der Frist, gilt der Antrag kraft Gesetzes als genehmigt (Genehmigungsfiktion nach § 65 Abs. 2 ThürBO). Das ist ein wichtiger Hebel, den Bauherren kennen sollten.
Volles Baugenehmigungsverfahren (§ 66 ThürBO)
Für Sonderbauten sowie Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 – also Mehrfamilienhäuser mit mehr als 7 m Wandhöhe – gilt das vollständige Verfahren. Hier gibt es keine gesetzliche Entscheidungsfrist und keine Genehmigungsfiktion. Zusätzlich gelten verschärfte Brandschutzanforderungen für Balkonbekleidungen.
[[banner-klein]]Abstandsflächen für Balkone in Thüringen
Die Abstandsflächenregelung ist bei Balkonen der häufigste Ablehnungsgrund. § 6 ThürBO legt fest, welche Abstände zur Nachbargrenze einzuhalten sind.
Grundregel: 0,4 H, mindestens 3 Meter
Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 multipliziert mit der Wandhöhe (H), mindestens jedoch 3 m. Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 mit maximal drei Geschossen gilt pauschal ein Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze.
Privilegierung für Balkone als Vorbauten (§ 6 Abs. 6 Nr. 2 ThürBO)
Balkone können unter bestimmten Bedingungen bei der Abstandsflächenberechnung unberücksichtigt bleiben – das ist die sogenannte Vorbau-Privilegierung. Sie greift, wenn alle drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Der Balkon tritt nicht mehr als 1,60 m vor die Außenwand vor
- Der Balkon nimmt insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch
- Der Balkon bleibt mindestens 2 m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus in Erfurt, Gebäudeklasse 1, Wandhöhe 6 m, Fassadenbreite 10 m. Reguläre Abstandsfläche: 0,4 × 6 m = 2,4 m → Mindestabstand von 3 m greift. Geplanter Balkon: 1,50 m Auskragung, 3 m Breite (= 30 % der Fassade). Ergebnis: Alle drei Bedingungen der Privilegierung sind erfüllt. Der Balkon löst keine eigene Abstandsfläche aus – der Mindestabstand zur Nachbargrenze beträgt in diesem Fall 2 m statt 3 m.
Erleichterungen für Bestandsgebäude (§ 6 Abs. 8 ThürBO 2024)
Die neue ThürBO 2024 enthält eine wichtige Neuregelung für das Bauen im Bestand: Bei rechtmäßig bestehenden Gebäuden ist der nachträgliche Anbau von Balkonen zulässig, wenn der Balkon für sich genommen die Abstandsflächen einhält – auch wenn das Bestandsgebäude selbst die aktuellen Abstandsflächenvorschriften nicht erfüllt. Das ist besonders relevant für den großen Bestand an Altbauten und Plattenbauten in Thüringen.
Bauantrag für einen Balkon – Diese Unterlagen brauchen Sie
Der Bauantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur erstellt und eingereicht werden (§ 67 ThürBO). Bauherren können den Antrag nicht selbst stellen. Planeco Building übernimmt die vollständige Erstellung der Bauvorlagen und die Kommunikation mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
Für einen Balkonanbau sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
- Ausgefülltes Bauantragsformular
- Lageplan (amtlicher Lageplan des Katasteramts)
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung
- Standsicherheitsnachweis (statische Berechnung)
- Ggf. Brandschutznachweis (bei Gebäudeklassen 4 und 5)
- Ggf. Nachweis der Abstandsflächen
Der Standsicherheitsnachweis ist bei Balkonen immer Pflicht. Ein Statiker muss prüfen, ob die bestehende Gebäudestruktur die zusätzlichen Lasten aufnehmen kann – das gilt besonders für Altbauten mit Ziegelmauerwerk und für Plattenbauten aus DDR-Zeiten, bei denen die Tragfähigkeit der Außenwände nicht selbstverständlich gegeben ist.
Kosten der Baugenehmigung für einen Balkon in Thüringen
Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Positionen zusammen:
- Behördengebühren: Die Gebühren richten sich nach dem anrechenbaren Bauwert des Balkons gemäß der Thüringer Baugebührenverordnung. Bei einem einfachen Balkonanbau ist mit einer Mindestgebühr von ca. 75,–€ bis mehreren hundert Euro zu rechnen – abhängig vom Bauwert.
- Architekten- und Planungskosten: Die Erstellung der vollständigen Bauvorlagen durch einen bauvorlageberechtigten Architekten kostet ab 1.500,–€ netto. Planeco Building bietet die vollständige Bearbeitung des Bauantrags inklusive aller Bauvorlagen ab diesem Betrag an.
- Statik: Ein Standsicherheitsnachweis für einen Balkon kostet je nach Konstruktionsart und Komplexität ab 500,–€ netto. Bei Bestandsgebäuden mit unklarer Tragstruktur kann der Aufwand höher liegen.
Die Gesamtkosten für Planung, Statik und Behördengebühren liegen bei einem einfachen Balkonanbau typischerweise zwischen 2.500,–€ und 4.500,–€ netto – bevor die eigentlichen Baukosten für den Balkon selbst anfallen.
Ablauf des Genehmigungsverfahrens
Der Weg von der Idee bis zum genehmigten Balkon läuft in Thüringen typischerweise in folgenden Schritten ab:
- Machbarkeitsprüfung: Bebauungsplan prüfen, Abstandsflächen berechnen, Gebäudeklasse bestimmen, Verfahrensart festlegen
- Ggf. Bauvoranfrage (§ 82 ThürBO): Bei unklarer Genehmigungsfähigkeit kann vorab eine verbindliche Vorentscheidung der Bauaufsichtsbehörde eingeholt werden. Der daraus resultierende Vorbescheid bindet die Behörde für drei Jahre. Mehr dazu auf der Seite zur Bauvoranfrage in Thüringen.
- Bauvorlagen erstellen: Zeichnungen, Baubeschreibung, Standsicherheitsnachweis durch bauvorlageberechtigten Architekten und Statiker
- Bauantrag einreichen: Bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt)
- Behördliche Prüfung: Im vereinfachten Verfahren innerhalb von drei Monaten; bei vollständigen Unterlagen oft früher
- Baugenehmigung erhalten und Baubeginnsanzeige stellen: Mindestens eine Woche vor Baubeginn muss die Baubeginnsanzeige bei der Behörde eingehen
Planeco Building bearbeitet Bauanträge in der Regel innerhalb von 14 bis 21 Tagen – von der Auftragserteilung bis zur Einreichung bei der Behörde.
Besonderheiten beim Balkonanbau in Thüringen
Balkone an Plattenbauten und Altbauten
Thüringen hat einen überdurchschnittlich großen Bestand an Gebäuden aus der DDR-Zeit – WBS-70-Platten, P2-Typen und ähnliche Konstruktionen. Bei diesen Gebäuden ist die Tragfähigkeit der Außenwände für nachträgliche Balkonlasten nicht automatisch gegeben. Der Statiker muss die vorhandene Bausubstanz analysieren und ggf. Verstärkungsmaßnahmen vorschlagen. Das erhöht den Planungsaufwand, ist aber technisch lösbar. Wer einen erfahrenen Statiker finden möchte, sollte auf Erfahrung mit Bestandsgebäuden achten.
Denkmalschutz in Erfurt, Weimar und Jena
In Thüringens Städten mit historischem Baubestand – insbesondere in Erfurt, Weimar, Jena und Gotha – befinden sich viele Gebäude in Denkmalschutzzonen oder sind selbst als Denkmäler eingetragen. Hier ist neben der Baugenehmigung zusätzlich die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde erforderlich. Das verlängert das Verfahren und schränkt die Gestaltungsfreiheit ein. Ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, lässt sich beim Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie oder der zuständigen Gemeindeverwaltung erfragen.
Balkonverglasung – eigene Genehmigungspflicht
Wer einen bestehenden Balkon nachträglich verglast, schafft damit faktisch einen neuen Raum. Das kann je nach Ausführung als Nutzungsänderung oder als eigenständiges genehmigungspflichtiges Bauvorhaben eingestuft werden. Eine vollständige Verglasung, die den Balkon zu einem beheizten Raum macht, nähert sich einem Wintergarten an – mit entsprechend anderen Anforderungen. Klären Sie das vor der Umsetzung mit einem Architekten.
Balkon ohne Genehmigung in Thüringen – Risiken und Konsequenzen
Ein ohne Genehmigung errichteter Balkon ist ein Schwarzbau. Die Folgen können erheblich sein:
- Bußgeld: § 94 ThürBO sieht Bußgelder von bis zu 500.000,–€ vor. In der Praxis liegen die Beträge bei kleineren Bauvorhaben deutlich darunter, sind aber keineswegs vernachlässigbar.
- Baueinstellung: Die Bauaufsichtsbehörde kann laufende Bauarbeiten sofort stoppen (§ 86 ThürBO).
- Rückbauverfügung: Die Behörde kann den Abriss des Balkons anordnen (§ 87 ThürBO) – auf Kosten des Eigentümers.
- Versicherungsprobleme: Bei einem Schadensfall kann die Gebäudeversicherung Leistungen verweigern, wenn der Balkon nicht genehmigt war.
Schwarzbauten erlangen in Thüringen keinen automatischen Bestandsschutz durch Zeitablauf. Eine nachträgliche Genehmigung ist möglich, wenn das Vorhaben die aktuellen baurechtlichen Anforderungen erfüllt – aber sie ist kein Selbstläufer und setzt eine vollständige Prüfung voraus.
Wer einen Balkon plant oder bereits ohne Genehmigung errichtet hat, sollte frühzeitig einen bauvorlageberechtigten Architekten einschalten. Planeco Building hat in Thüringen bereits zahlreiche Bauanträge erfolgreich begleitet – von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur erteilten Genehmigung. Mit über 1.400 abgewickelten Bauanträgen bundesweit kennen wir die lokalen Anforderungen der Thüringer Bauaufsichtsbehörden und wissen, welche Unterlagen vollständig eingereicht werden müssen, damit das Verfahren reibungslos läuft.














