Der Dachboden birgt oft ungenutztes Potenzial: Mit einer Dachgaube schaffen Sie zusätzlichen Wohnraum, mehr Licht und steigern zugleich den Wert Ihrer Immobilie. In Baden-Württemberg gelten seit der Landesbauordnung (LBO) klare Regeln für Dachgauben – und die Reform 2025 hat wichtige Verbesserungen für Bauherren gebracht.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Dachgaube?
Nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg gelten Dachgauben als bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 1 LBO. Sie sind mit dem Erdboden verbunden und nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Diese rechtliche Einordnung hat weitreichende Konsequenzen:
- Genehmigungspflicht: Dachgauben fallen unter § 49 LBO und benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung
- Abstandsflächenrelevanz: Sie verändern die äußere Gebäudehülle und können neue Abstandsflächen auslösen
- Technische Anforderungen: Brandschutz, Energieeffizienz und Statik müssen nachgewiesen werden
Im Gegensatz zu einem einfachen Dachfenster durchbricht eine Gaube die ursprüngliche Dachkontur und bildet einen eigenständigen Baukörper. Damit unterscheidet sie sich grundlegend von verfahrensfreien Bauvorhaben nach § 50 LBO.
Dachgaube ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Baden-Württemberg?
Eine wichtige Klarstellung vorweg: Dachgauben sind in Baden-Württemberg nicht verfahrensfrei. Sie fallen nicht unter die Aufzählung der genehmigungsfreien Vorhaben in § 50 LBO. Selbst kleine Gauben erfordern ein behördliches Verfahren.
Die LBO-Reform 2025 hat jedoch neue Wege eröffnet. Bauherren haben bei vielen Vorhaben die Wahl zwischen:
- Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO: Für Wohngebäude und Gebäude der Klassen 1-3 innerhalb eines Bebauungsplans
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO: Als Alternative oder bei komplexeren Vorhaben
Diese Wahlfreiheit war eine der Hauptneuerungen der Reform und soll Verfahren beschleunigen. Wichtig: Auch im Kenntnisgabeverfahren müssen alle baurechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Dachgaube in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg ist die Antwort eindeutig: Immer. Jede Dachgaube erfordert ein behördliches Verfahren. Die Art des Verfahrens hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab:
- Gebäudeklasse: Einfamilienhaus (Klasse 1-2) oder Mehrfamilienhaus (Klasse 3-5)
- Bebauungsplan: Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans?
- Nutzung: Wird neuer Wohnraum geschaffen oder nur bestehender erweitert?
Bei einem typischen Einfamilienhaus innerhalb eines Bebauungsplans können Sie zwischen Kenntnisgabeverfahren und vereinfachtem Verfahren wählen. Beide Wege sind sicher und führen zur gewünschten Genehmigung.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wer eine Dachgaube ohne das erforderliche Verfahren errichtet, riskiert erhebliche Probleme:
- Bußgelder: Zwischen 1.000,– € und 10.000,– €, in schweren Fällen bis 50.000,– €
- Nachgenehmigung: Zusätzliche Kosten und Verzögerungen
- Rückbau: Im Extremfall Abriss der ungenehmigten Gaube
- Versicherungsschutz: Möglicher Verlust des Versicherungsschutzes bei Schäden
Eine nachträgliche Genehmigung ist zwar oft möglich, aber mit höherem Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden. Die frühzeitige Beantragung der Dachgaube-Baugenehmigung ist daher immer der bessere Weg.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Dachgaube?
Für einen vollständigen Bauantrag in Baden-Württemberg benötigen Sie folgende Dokumente:
- Bauantragsformular: Vollständig ausgefüllt mit allen Angaben zum Vorhaben
- Lageplan: Aktueller Plan im Maßstab 1:500 mit eingezeichneter Gaube
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte der geplanten Gaube
- Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der Baumaßnahme
- Abstandsflächenplan: Nachweis der Einhaltung von Grenzabständen
Je nach Komplexität der Gaube können weitere Unterlagen erforderlich sein:
- Standsicherheitsnachweis: Bei kleineren Gauben oft durch Zimmermeister möglich
- Energieeffizienz-Nachweis: U-Werte nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Brandschutznachweis: Bei grenznah geplanten Gauben
- Nachbarzustimmung: Falls Abstandsflächen betroffen sind
Schritt für Schritt zur Dachgaube-Baugenehmigung in Baden-Württemberg
Der Weg zur genehmigten Dachgaube folgt einem strukturierten Prozess:
- Machbarkeitsprüfung: Prüfung der grundsätzlichen Zulässigkeit und Auswahl des geeigneten Verfahrens
- Planung: Erstellung der Entwurfsplanung durch qualifizierten Architekt
- Unterlagenerstellung: Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente
- Antragstellung: Einreichung bei der zuständigen Baurechtsbehörde
- Bearbeitung: Prüfung durch die Behörde, eventuelle Rückfragen
Nach § 54 LBO hat die Baurechtsbehörde 10 Arbeitstage Zeit, die Vollständigkeit zu prüfen. Bei unvollständigen Unterlagen erhalten Sie eine Nachforderung. Die eigentliche Bearbeitungszeit beträgt im vereinfachten Verfahren maximal 3 Monate – ein großer Vorteil der LBO-Reform 2025.
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