Berlin stellt besondere Anforderungen an den Bau von Dachgauben: Die Hauptstadt kennt keine Genehmigungsfreistellung für Dachaufbauten und verlangt stets einen vollständigen Bauantrag. Zusätzlich gelten strenge Brandschutzregeln und komplexe Abstandsflächenvorschriften, die eine sorgfältige Planung erfordern. Mit dem neuen Schneller-Bauen-Gesetz von 2024 sollen Verfahren beschleunigt werden – die praktischen Auswirkungen bleiben jedoch abzuwarten.
Wie blickt das Baurecht auf das Thema Dachgaube?
Dachgauben gelten nach der Berliner Bauordnung (BauO Bln) als Dachaufbauten und damit als bauliche Veränderungen, die das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nachhaltig prägen. Sie durchbrechen die ursprüngliche Dachkontur und bilden einen eigenständigen Baukörper mit eigenem Dach, seitlichen Wangen und einer Stirnseite mit Fenstern.
Das Baurecht unterscheidet klar zwischen einem reinen Dachausbau (Umnutzung vorhandenen Raums) und einem Dachaufbau (Erweiterung des Gebäudes). Während ein einfacher Dachausbau unter Umständen verfahrensfrei möglich sein kann, fallen Dachgauben grundsätzlich unter die Genehmigungspflicht nach § 59 BauO Bln.
Die rechtliche Einordnung als Dachaufbau bringt weitere Konsequenzen mit sich: Dachgauben können neue Abstandsflächen auslösen, müssen Brandschutzanforderungen erfüllen und unterliegen den energetischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Dachgaube ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Berlin?
In Berlin gibt es keine Möglichkeit, Dachgauben ohne Baugenehmigung zu errichten. Anders als in einigen anderen Bundesländern kennt die Berliner Bauordnung keine Genehmigungsfreistellung für Dachaufbauten dieser Art.
- Keine verfahrensfreien Dachgauben: § 62 BauO Bln listet genehmigungsfreie Vorhaben auf – Dachgauben gehören nicht dazu
- Vollständiger Bauantrag erforderlich: Auch kleine Gauben benötigen eine umfassende Genehmigung
- Mitteilungsverfahren nicht möglich: Berlin kennt kein vereinfachtes Anzeigeverfahren für Dachaufbauten
- Bebauungsplan-Vorgaben beachten: Viele Berliner Quartiere haben spezielle Gestaltungsvorschriften
Diese strenge Regelung resultiert aus der besonderen städtebaulichen Situation Berlins mit seiner dichten Bebauung und den vielfältigen historischen Quartieren. Die Bauaufsichtsbehörden müssen sicherstellen, dass jede Dachgaube die komplexen Anforderungen an Brandschutz, Abstandsflächen und Stadtbild erfüllt.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Dachgaube in Berlin?
In Berlin ist eine Baugenehmigung für Dachgauben ausnahmslos erforderlich. Die Genehmigungspflicht tritt unabhängig von folgenden Faktoren ein:
- Größe der Gaube: Auch kleinste Dachaufbauten sind genehmigungspflichtig
- Gebäudetyp: Einfamilienhäuser unterliegen denselben Regeln wie Mehrfamilienhäuser
- Dachform: Satteldach, Pultdach oder Flachdach – alle Dachformen sind betroffen
- Lage im Stadtgebiet: Innenstadt und Randgebiete haben identische Anforderungen
Besonders zu beachten ist die 1,25-Meter-Brandschutzregel: Dachgauben aus brennbaren Baustoffen müssen mindestens 1,25 m Abstand zu Brandwänden oder Nachbarhäusern einhalten. Diese Regel gilt als Basisanforderung und kann bei schmalen Parzellen in Altbaugebieten zu erheblichen Planungseinschränkungen führen.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau einer Dachgaube ohne Genehmigung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und kann verschiedene Sanktionen nach sich ziehen. Die Berliner Bauaufsichtsbehörden verhängen typischerweise Bußgelder zwischen 1.000,– € und 10.000,– €, in schweren Fällen sind sogar Strafen bis 50.000,– € möglich.
Darüber hinaus wird eine Nachgenehmigung angeordnet, die oft komplizierter und teurer ist als das ursprüngliche Verfahren. In extremen Fällen kann die Bauaufsicht eine Nutzungsuntersagung oder sogar einen Rückbau anordnen, wenn die Gaube nicht genehmigungsfähig ist oder schwerwiegende Sicherheitsmängel aufweist.
Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Dachgaube?
Für einen vollständigen Bauantrag in Berlin sind umfangreiche Unterlagen erforderlich, die von einem qualifizierten Architekten zusammengestellt werden müssen:
- Vollständig ausgefülltes Bauantragsformular mit allen erforderlichen Unterschriften
- Detaillierte Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) im Maßstab 1:100
- Aktueller Lageplan mit Darstellung der geplanten Dachgaube
- Abstandsflächenplan als Teil des Lageplans
- Baubeschreibung mit Materialangaben und Konstruktionsdetails
Zusätzlich müssen fachspezifische Nachweise erbracht werden: Ein Brandschutznachweis bestätigt die Einhaltung der 1,25-Meter-Regel, während der energetische Nachweis nach GEG die Wärmedämmung dokumentiert. Bei größeren Gauben ist eine statische Berechnung durch einen zugelassenen Statiker erforderlich.
Schritt für Schritt zur Dachgaube-Baugenehmigung in Berlin
Das Berliner Genehmigungsverfahren folgt einem strukturierten Ablauf, der bei vollständigen Unterlagen effizient abgewickelt werden kann:
- Vorplanung und Machbarkeitsprüfung: Analyse der örtlichen Gegebenheiten, Bebauungsplan-Prüfung und erste Entwürfe
- Detailplanung: Erstellung aller erforderlichen Pläne und Nachweise durch Fachplaner
- Antragseinreichung: Vollständige Unterlagen bei der zuständigen Bezirksbauaufsicht
- Vollständigkeitsprüfung: Die Behörde prüft innerhalb von 2 Wochen die Vollständigkeit
- Inhaltliche Bearbeitung: Fachliche Prüfung und ggf. Beteiligung weiterer Ämter innerhalb von 4 Wochen
In der Praxis dauert das Verfahren oft länger als die gesetzlichen Fristen: Durchschnittlich müssen Antragsteller mit 3 bis 4 Monaten rechnen, bei komplexeren Projekten oder Rückfragen auch länger.
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