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Dachgaube: Brauche ich eine Baugenehmigung in Berlin?

November 28, 2025
Update:
November 28, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
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November 28, 2025
In Berlin sind Dachgauben grundsätzlich genehmigungspflichtig. Planeco Building begleitet Sie sicher durch die komplexen Anforderungen der Berliner Bauordnung – von der Brandschutzplanung bis zur finalen Genehmigung.
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Dachgaube: Brauche ich eine Baugenehmigung in Berlin?

In Berlin sind Dachgauben grundsätzlich genehmigungspflichtig. Planeco Building begleitet Sie sicher durch die komplexen Anforderungen der Berliner Bauordnung – von der Brandschutzplanung bis zur finalen Genehmigung.
Sebastian Rupp
November 28, 2025
5 Minuten

Berlin stellt besondere Anforderungen an den Bau von Dachgauben: Die Hauptstadt kennt keine Genehmigungsfreistellung für Dachaufbauten und verlangt stets einen vollständigen Bauantrag. Zusätzlich gelten strenge Brandschutzregeln und komplexe Abstandsflächenvorschriften, die eine sorgfältige Planung erfordern. Mit dem neuen Schneller-Bauen-Gesetz von 2024 sollen Verfahren beschleunigt werden – die praktischen Auswirkungen bleiben jedoch abzuwarten.

Wie blickt das Baurecht auf das Thema Dachgaube?

Dachgauben gelten nach der Berliner Bauordnung (BauO Bln) als Dachaufbauten und damit als bauliche Veränderungen, die das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nachhaltig prägen. Sie durchbrechen die ursprüngliche Dachkontur und bilden einen eigenständigen Baukörper mit eigenem Dach, seitlichen Wangen und einer Stirnseite mit Fenstern.

Das Baurecht unterscheidet klar zwischen einem reinen Dachausbau (Umnutzung vorhandenen Raums) und einem Dachaufbau (Erweiterung des Gebäudes). Während ein einfacher Dachausbau unter Umständen verfahrensfrei möglich sein kann, fallen Dachgauben grundsätzlich unter die Genehmigungspflicht nach § 59 BauO Bln.

Die rechtliche Einordnung als Dachaufbau bringt weitere Konsequenzen mit sich: Dachgauben können neue Abstandsflächen auslösen, müssen Brandschutzanforderungen erfüllen und unterliegen den energetischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Dachgaube ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Berlin?

In Berlin gibt es keine Möglichkeit, Dachgauben ohne Baugenehmigung zu errichten. Anders als in einigen anderen Bundesländern kennt die Berliner Bauordnung keine Genehmigungsfreistellung für Dachaufbauten dieser Art.

  • Keine verfahrensfreien Dachgauben: § 62 BauO Bln listet genehmigungsfreie Vorhaben auf – Dachgauben gehören nicht dazu
  • Vollständiger Bauantrag erforderlich: Auch kleine Gauben benötigen eine umfassende Genehmigung
  • Mitteilungsverfahren nicht möglich: Berlin kennt kein vereinfachtes Anzeigeverfahren für Dachaufbauten
  • Bebauungsplan-Vorgaben beachten: Viele Berliner Quartiere haben spezielle Gestaltungsvorschriften

Diese strenge Regelung resultiert aus der besonderen städtebaulichen Situation Berlins mit seiner dichten Bebauung und den vielfältigen historischen Quartieren. Die Bauaufsichtsbehörden müssen sicherstellen, dass jede Dachgaube die komplexen Anforderungen an Brandschutz, Abstandsflächen und Stadtbild erfüllt.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Dachgaube in Berlin?

In Berlin ist eine Baugenehmigung für Dachgauben ausnahmslos erforderlich. Die Genehmigungspflicht tritt unabhängig von folgenden Faktoren ein:

  1. Größe der Gaube: Auch kleinste Dachaufbauten sind genehmigungspflichtig
  2. Gebäudetyp: Einfamilienhäuser unterliegen denselben Regeln wie Mehrfamilienhäuser
  3. Dachform: Satteldach, Pultdach oder Flachdach – alle Dachformen sind betroffen
  4. Lage im Stadtgebiet: Innenstadt und Randgebiete haben identische Anforderungen

Besonders zu beachten ist die 1,25-Meter-Brandschutzregel: Dachgauben aus brennbaren Baustoffen müssen mindestens 1,25 m Abstand zu Brandwänden oder Nachbarhäusern einhalten. Diese Regel gilt als Basisanforderung und kann bei schmalen Parzellen in Altbaugebieten zu erheblichen Planungseinschränkungen führen.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Der Bau einer Dachgaube ohne Genehmigung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und kann verschiedene Sanktionen nach sich ziehen. Die Berliner Bauaufsichtsbehörden verhängen typischerweise Bußgelder zwischen 1.000,– € und 10.000,– €, in schweren Fällen sind sogar Strafen bis 50.000,– € möglich.

Darüber hinaus wird eine Nachgenehmigung angeordnet, die oft komplizierter und teurer ist als das ursprüngliche Verfahren. In extremen Fällen kann die Bauaufsicht eine Nutzungsuntersagung oder sogar einen Rückbau anordnen, wenn die Gaube nicht genehmigungsfähig ist oder schwerwiegende Sicherheitsmängel aufweist.

Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Dachgaube?

Für einen vollständigen Bauantrag in Berlin sind umfangreiche Unterlagen erforderlich, die von einem qualifizierten Architekten zusammengestellt werden müssen:

  • Vollständig ausgefülltes Bauantragsformular mit allen erforderlichen Unterschriften
  • Detaillierte Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) im Maßstab 1:100
  • Aktueller Lageplan mit Darstellung der geplanten Dachgaube
  • Abstandsflächenplan als Teil des Lageplans
  • Baubeschreibung mit Materialangaben und Konstruktionsdetails

Zusätzlich müssen fachspezifische Nachweise erbracht werden: Ein Brandschutznachweis bestätigt die Einhaltung der 1,25-Meter-Regel, während der energetische Nachweis nach GEG die Wärmedämmung dokumentiert. Bei größeren Gauben ist eine statische Berechnung durch einen zugelassenen Statiker erforderlich.

Schritt für Schritt zur Dachgaube-Baugenehmigung in Berlin

Das Berliner Genehmigungsverfahren folgt einem strukturierten Ablauf, der bei vollständigen Unterlagen effizient abgewickelt werden kann:

  1. Vorplanung und Machbarkeitsprüfung: Analyse der örtlichen Gegebenheiten, Bebauungsplan-Prüfung und erste Entwürfe
  2. Detailplanung: Erstellung aller erforderlichen Pläne und Nachweise durch Fachplaner
  3. Antragseinreichung: Vollständige Unterlagen bei der zuständigen Bezirksbauaufsicht
  4. Vollständigkeitsprüfung: Die Behörde prüft innerhalb von 2 Wochen die Vollständigkeit
  5. Inhaltliche Bearbeitung: Fachliche Prüfung und ggf. Beteiligung weiterer Ämter innerhalb von 4 Wochen

In der Praxis dauert das Verfahren oft länger als die gesetzlichen Fristen: Durchschnittlich müssen Antragsteller mit 3 bis 4 Monaten rechnen, bei komplexeren Projekten oder Rückfragen auch länger.

Baugenehmigung für Dachgaube in Berlin beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Dachgauben-Genehmigungen in Berlin. Unser deutschlandweites Netzwerk aus qualifizierten Architekten kennt die spezifischen Anforderungen der Berliner Bauordnung und die Besonderheiten der einzelnen Bezirke.

  • Kostenlose Erstberatung zur Machbarkkeit Ihres Projekts
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Berlin

Unsere erfahrenen Fachplaner übernehmen die komplette Abwicklung: von der ersten Machbarkeitsprüfung über die Erstellung aller erforderlichen Unterlagen bis zur finalen Genehmigung. Dabei berücksichtigen wir die besonderen Herausforderungen Berlins wie die 1,25-Meter-Brandschutzregel, die komplexen Abstandsflächenvorschriften und die vielfältigen Bebauungsplan-Vorgaben der verschiedenen Bezirke.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Kann ich in Berlin eine kleine Dachgaube ohne Genehmigung bauen?

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Nein, in Berlin sind alle Dachgauben unabhängig von ihrer Größe genehmigungspflichtig. Die Berliner Bauordnung kennt keine Genehmigungsfreistellung für Dachaufbauten. Auch kleinste Gauben erfordern einen vollständigen Bauantrag bei der zuständigen Bezirksbauaufsicht.

Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren für eine Dachgaube in Berlin?

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Offiziell beträgt die Bearbeitungszeit 4 bis 6 Wochen nach Vollständigkeitsprüfung. In der Praxis müssen Sie jedoch mit 3 bis 4 Monaten rechnen, da oft mehrere Ämter beteiligt sind und die Berliner Bauaufsichten unter Personalmangel leiden. Das neue Schneller-Bauen-Gesetz von 2024 soll Verbesserungen bringen.

Was ist die 1,25-Meter-Brandschutzregel in Berlin?

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Dachgauben aus brennbaren Baustoffen müssen mindestens 1,25 Meter Abstand zu Brandwänden oder Nachbarhäusern einhalten. Diese Berliner Besonderheit kann bei schmalen Grundstücken zu erheblichen Planungseinschränkungen führen und ist nicht unterschreitbar, es sei denn, die Brandwand ragt 30 cm über das Dach hinaus.