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Dachgaube: Brauche ich eine Baugenehmigung in Brandenburg?

November 28, 2025
Update:
November 28, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 28, 2025
Ihr Dachausbau in Brandenburg erfordert meist eine Baugenehmigung. Planeco Building kennt die Brandenburgische Bauordnung und führt Sie sicher durch alle Verfahrensschritte – von der Antragstellung bis zur Genehmigung.
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Dachgaube: Brauche ich eine Baugenehmigung in Brandenburg?

Ihr Dachausbau in Brandenburg erfordert meist eine Baugenehmigung. Planeco Building kennt die Brandenburgische Bauordnung und führt Sie sicher durch alle Verfahrensschritte – von der Antragstellung bis zur Genehmigung.
Sebastian Rupp
November 28, 2025
5 Minuten

Der Dachboden birgt oft ungenutztes Potenzial: Mit einer Dachgaube schaffen Sie zusätzlichen Wohnraum, mehr Licht und steigern zugleich den Wert Ihrer Immobilie in Brandenburg. Doch fast immer gilt: Ohne Genehmigung geht es nicht. Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) regelt dabei präzise, wann eine Dachgaube-Baugenehmigung erforderlich ist und welche Unterlagen Sie benötigen.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Dachgaube?

Das Baurecht klassifiziert Dachgauben als Dachaufbauten, die die äußere Gestalt eines Gebäudes verändern. Im Gegensatz zu einem einfachen Dachfenster durchbricht eine Gaube die ursprüngliche Dachkontur und bildet einen eigenständigen Baukörper mit eigenem Dach, seitlichen Wangen und einer Stirnseite.

Diese bauliche Veränderung hat direkte Auswirkungen auf die Abstandsflächen: Nach § 6 der Brandenburgischen Bauordnung beträgt die Tiefe der Abstandsflächen 0,4 H (wobei H die Wandhöhe darstellt), mindestens jedoch 3 Meter. Da Dachgauben die Wandhöhe erhöhen können, verändern sie möglicherweise die erforderlichen Abstandsflächen – ein Grund, warum sie einer genehmigungspflichtigen Überprüfung unterliegen.

Dachgaube ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Brandenburg?

Die Brandenburgische Bauordnung definiert in § 61 Absatz 1 verschiedene genehmigungsfreie Bauvorhaben. Allerdings fallen Dachgauben in der Regel nicht unter diese Ausnahmen, da sie die äußere Gebäudegestalt verändern.

  • Der Ausbau einzelner Aufenthaltsräume zu Wohnzwecken im Dachgeschoss ist nur genehmigungsfrei in Gebäuden der Gebäudeklassen 1-2 mit maximal zwei Wohnungen
  • Entscheidend ist dabei: Die äußere Gestalt des Daches muss unverändert bleiben
  • Sobald durch eine Dachgaube die Dachkontur verändert wird, entfällt die Genehmigungsfreiheit
  • Die Erneuerung von Bedachungen ist zwar genehmigungsfrei, bezieht sich aber explizit nicht auf strukturelle Änderungen am Dachstuhl

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Dachgaube in Brandenburg?

In Brandenburg ist für Dachgauben grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich, da sie als bauliche Veränderung der äußeren Gebäudehülle gelten. Die Art des Genehmigungsverfahrens hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab:

  1. Gebäudeklasse des Hauses: Für Gebäude der Klassen 1-2 können unter bestimmten Umständen vereinfachte Verfahren greifen
  2. Lage im Bebauungsplan: Wohngebäude der Gebäudeklassen 1-3 im Geltungsbereich eines Bebauungsplans können das vereinfachte Verfahren nutzen
  3. Denkmalschutz: Denkmalgeschützte Gebäude erfordern zusätzliche Genehmigungen und längere Bearbeitungszeiten
  4. Abstandsflächen: Bei Überschreitung der Grundstücksgrenzen durch neue Abstandsflächen sind Befreiungen oder Nachbarzustimmungen nötig

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Der Bau einer Dachgaube ohne erforderliche Baugenehmigung gilt als Schwarzbau und kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Die Bauaufsichtsbehörde kann Bußgelder zwischen 1.000,– € und 10.000,– € verhängen, in schweren Fällen sogar bis zu 50.000,– €. Zusätzlich wird meist eine Nachgenehmigung angeordnet, die mit deutlich höheren Kosten verbunden ist als das reguläre Verfahren. In extremen Fällen kann sogar eine Rückbauverfügung drohen, wenn die Genehmigungsfähigkeit nicht herstellbar ist.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Dachgaube?

Für die Dachgaube Baugenehmigung in Brandenburg sind umfangreiche Unterlagen erforderlich, die in der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) festgelegt sind:

  • Vollständig ausgefülltes Bauantragsformular mit Unterschrift des Bauherrn
  • Aktueller Lageplan des Grundstücks mit Darstellung der Abstandsflächen
  • Detaillierte Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnittzeichnungen der geplanten Gaube
  • Baubeschreibung des gesamten Vorhabens
  • Aktuelle Fotos des bestehenden Gebäudes
  • Statische Berechnungen der Dachkonstruktion (bei größeren Gauben)
  • Brandschutznachweis und energetische Nachweise gemäß GEG
  • Nachbarzustimmung bei Beeinflussung der Abstandsflächen

Schritt für Schritt zur Dachgaube-Baugenehmigung in Brandenburg

Der Weg zu Ihrer genehmigten Dachgaube in Brandenburg folgt einem strukturierten Ablauf, der sich in fünf wesentliche Schritte unterteilt:

  1. Machbarkeitsprüfung und Vorabstimmung: Klärung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
  2. Planung und Unterlagenerstellung: Ein qualifizierter Architekt erstellt die erforderlichen Pläne und Nachweise
  3. Antragstellung: Einreichung des vollständigen Bauantrags bei der zuständigen Behörde
  4. Prüfung durch die Bauaufsicht: Die Behörde prüft binnen zwei Wochen die Vollständigkeit der Unterlagen
  5. Genehmigungserteilung: Nach vollständiger Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung – meist innerhalb von 4-8 Wochen

Baugenehmigung für Dachgaube in Brandenburg beantragen – mit Planeco Building

Sie planen eine Dachgaube in Brandenburg und benötigen professionelle Unterstützung? Planeco Building begleitet Sie sicher durch den gesamten Genehmigungsprozess und kennt die spezifischen Anforderungen der Brandenburgischen Bauordnung. Unsere Leistungen im Überblick:

  • Kostenlose Erstberatung zur Klärung aller rechtlichen Anforderungen
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Unterlagenerstellung
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Brandenburg

Unser deutschlandweites Netzwerk aus qualifizierten Architekten mit Behördenerfahrung übernimmt die maßgeschneiderte Planung und Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente. Auch bei komplexeren Anforderungen wie statischen Berechnungen oder Denkmalschutzauflagen sind wir Ihr kompetenter Partner. Mit Planeco Building vermeiden Sie kostspielige Verzögerungen und Nachforderungen – vom Konzept bis zur Genehmigung begleiten wir Sie mit transparenten Kosten und klaren Abläufen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Sind Dachgauben in Brandenburg grundsätzlich genehmigungspflichtig?

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Ja, Dachgauben sind in Brandenburg grundsätzlich genehmigungspflichtig, da sie die äußere Gestalt des Gebäudes verändern. Nur der reine Dachausbau ohne Änderung der Dachkontur kann unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei sein. Die Art des erforderlichen Verfahrens hängt von der Gebäudeklasse und dem Standort ab.

Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren für eine Dachgaube in Brandenburg?

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Die Bearbeitungszeit beträgt nach der Brandenburgischen Bauordnung maximal drei Monate nach Vorlage vollständiger Unterlagen. In der Praxis liegt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei 4-8 Wochen. Für vereinfachte Verfahren bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1-3 verkürzt sich die Frist auf einen Monat.

Benötige ich für kleine Dachgauben ebenfalls eine Genehmigung?

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Ja, auch kleine Dachgauben sind genehmigungspflichtig, da die Größe nicht entscheidend ist. Ausschlaggebend ist die Veränderung der äußeren Gebäudegestalt. Lediglich das Verfahren kann sich unterscheiden: Bei kleineren Vorhaben an Gebäuden der Gebäudeklassen 1-2 ist oft ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich.