Der Dachboden birgt oft ungenutztes Potenzial: Mit einer Dachgaube schaffen Sie zusätzlichen Wohnraum, mehr Licht und steigern zugleich den Wert Ihrer Immobilie in Brandenburg. Doch fast immer gilt: Ohne Genehmigung geht es nicht. Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) regelt dabei präzise, wann eine Dachgaube-Baugenehmigung erforderlich ist und welche Unterlagen Sie benötigen.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Dachgaube?
Das Baurecht klassifiziert Dachgauben als Dachaufbauten, die die äußere Gestalt eines Gebäudes verändern. Im Gegensatz zu einem einfachen Dachfenster durchbricht eine Gaube die ursprüngliche Dachkontur und bildet einen eigenständigen Baukörper mit eigenem Dach, seitlichen Wangen und einer Stirnseite.
Diese bauliche Veränderung hat direkte Auswirkungen auf die Abstandsflächen: Nach § 6 der Brandenburgischen Bauordnung beträgt die Tiefe der Abstandsflächen 0,4 H (wobei H die Wandhöhe darstellt), mindestens jedoch 3 Meter. Da Dachgauben die Wandhöhe erhöhen können, verändern sie möglicherweise die erforderlichen Abstandsflächen – ein Grund, warum sie einer genehmigungspflichtigen Überprüfung unterliegen.
Dachgaube ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Brandenburg?
Die Brandenburgische Bauordnung definiert in § 61 Absatz 1 verschiedene genehmigungsfreie Bauvorhaben. Allerdings fallen Dachgauben in der Regel nicht unter diese Ausnahmen, da sie die äußere Gebäudegestalt verändern.
- Der Ausbau einzelner Aufenthaltsräume zu Wohnzwecken im Dachgeschoss ist nur genehmigungsfrei in Gebäuden der Gebäudeklassen 1-2 mit maximal zwei Wohnungen
- Entscheidend ist dabei: Die äußere Gestalt des Daches muss unverändert bleiben
- Sobald durch eine Dachgaube die Dachkontur verändert wird, entfällt die Genehmigungsfreiheit
- Die Erneuerung von Bedachungen ist zwar genehmigungsfrei, bezieht sich aber explizit nicht auf strukturelle Änderungen am Dachstuhl
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Dachgaube in Brandenburg?
In Brandenburg ist für Dachgauben grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich, da sie als bauliche Veränderung der äußeren Gebäudehülle gelten. Die Art des Genehmigungsverfahrens hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab:
- Gebäudeklasse des Hauses: Für Gebäude der Klassen 1-2 können unter bestimmten Umständen vereinfachte Verfahren greifen
- Lage im Bebauungsplan: Wohngebäude der Gebäudeklassen 1-3 im Geltungsbereich eines Bebauungsplans können das vereinfachte Verfahren nutzen
- Denkmalschutz: Denkmalgeschützte Gebäude erfordern zusätzliche Genehmigungen und längere Bearbeitungszeiten
- Abstandsflächen: Bei Überschreitung der Grundstücksgrenzen durch neue Abstandsflächen sind Befreiungen oder Nachbarzustimmungen nötig
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau einer Dachgaube ohne erforderliche Baugenehmigung gilt als Schwarzbau und kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Die Bauaufsichtsbehörde kann Bußgelder zwischen 1.000,– € und 10.000,– € verhängen, in schweren Fällen sogar bis zu 50.000,– €. Zusätzlich wird meist eine Nachgenehmigung angeordnet, die mit deutlich höheren Kosten verbunden ist als das reguläre Verfahren. In extremen Fällen kann sogar eine Rückbauverfügung drohen, wenn die Genehmigungsfähigkeit nicht herstellbar ist.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Dachgaube?
Für die Dachgaube Baugenehmigung in Brandenburg sind umfangreiche Unterlagen erforderlich, die in der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) festgelegt sind:
- Vollständig ausgefülltes Bauantragsformular mit Unterschrift des Bauherrn
- Aktueller Lageplan des Grundstücks mit Darstellung der Abstandsflächen
- Detaillierte Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnittzeichnungen der geplanten Gaube
- Baubeschreibung des gesamten Vorhabens
- Aktuelle Fotos des bestehenden Gebäudes
- Statische Berechnungen der Dachkonstruktion (bei größeren Gauben)
- Brandschutznachweis und energetische Nachweise gemäß GEG
- Nachbarzustimmung bei Beeinflussung der Abstandsflächen
Schritt für Schritt zur Dachgaube-Baugenehmigung in Brandenburg
Der Weg zu Ihrer genehmigten Dachgaube in Brandenburg folgt einem strukturierten Ablauf, der sich in fünf wesentliche Schritte unterteilt:
- Machbarkeitsprüfung und Vorabstimmung: Klärung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
- Planung und Unterlagenerstellung: Ein qualifizierter Architekt erstellt die erforderlichen Pläne und Nachweise
- Antragstellung: Einreichung des vollständigen Bauantrags bei der zuständigen Behörde
- Prüfung durch die Bauaufsicht: Die Behörde prüft binnen zwei Wochen die Vollständigkeit der Unterlagen
- Genehmigungserteilung: Nach vollständiger Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung – meist innerhalb von 4-8 Wochen
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