Bremen bietet als Stadtstaat einige Besonderheiten beim Thema Dachgauben-Genehmigung: Mit der neuen Bremischen Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 wurden die Verfahren modernisiert und teilweise vereinfacht. Während einfache Dachflächenfenster oft verfahrensfrei möglich sind, benötigen Dachgauben als strukturelle Dachaufbauten fast immer eine behördliche Prüfung. Die gute Nachricht: Bei korrekter Vorbereitung dauert das Verfahren in Bremen nur 4 bis 8 Wochen – deutlich schneller als die gesetzliche Frist von zwölf Wochen.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Dachgaube?
Nach der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) gelten Dachgauben als Dachaufbauten, die die äußere Gebäudehülle verändern. Im Gegensatz zu einfachen Dachflächenfenstern durchbrechen sie die ursprüngliche Dachkontur und schaffen neuen nutzbaren Raum. Rechtlich werden sie daher als bauliche Veränderung eingestuft, die einer Baugenehmigung bedarf.
Die BremLBO unterscheidet klar zwischen verschiedenen Dachaufbauten: Während Dachflächenfenster nach § 61 Absatz 1 Nummer 1 BremLBO als verfahrensfreie Bauvorhaben gelten, sind Dachgauben aufgrund ihrer strukturellen Auswirkungen auf die Statik und das Erscheinungsbild genehmigungspflichtig. Sie lösen neue Abstandsflächen aus und müssen brandschutz- und energietechnische Anforderungen erfüllen.
Dachgaube ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Bremen?
In Bremen ist der Bau einer Dachgaube ohne Genehmigung grundsätzlich nicht zulässig. Die BremLBO kennt zwar verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 61, doch Dachgauben fallen nicht darunter. Selbst bei kleinen Gebäuden der Klassen 1 und 2 gilt: Sobald die Dachkontur verändert wird, ist eine behördliche Prüfung erforderlich.
- Verfahrensfrei: Einfache Dachflächenfenster ohne Aufbau
- Genehmigungspflichtig: Alle Arten von Dachgauben, unabhängig von der Größe
- Besonderheit: Auch bei Gebäudeklasse 1-2 sind Dachgauben genehmigungspflichtig
- Ausnahme: Nur reine Dachgeschossausbauten ohne äußere Veränderungen können ab Klasse 3 verfahrensfrei sein
Die Bremer Bauaufsichtsbehörde prüft dabei nicht nur die baurechtliche Zulässigkeit, sondern auch statische Sicherheit, Brandschutz und energetische Anforderungen. Diese umfassende Prüfung macht eine Vorabgenehmigung unverzichtbar.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Dachgaube in Bremen?
Eine Dachgaube-Baugenehmigung in Bremen ist immer dann erforderlich, wenn Sie die bestehende Dachfläche durch einen Aufbau verändern möchten. Die BremLBO regelt dies eindeutig: § 59 BremLBO macht die Errichtung und Änderung von Anlagen grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Entscheidend für das Verfahren ist die Gebäudeklasse Ihres Hauses:
- Gebäudeklasse 1-2: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 BremLBO
- Gebäudeklasse 3-5: Umfängliches Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BremLBO
- Sonderfälle: Genehmigungsfreistellung nach § 62 BremLBO bei besonderen Voraussetzungen
Wichtig: Die Gebäudeklasse richtet sich nach Höhe, Grundfläche und Nutzungsart. Einfamilienhäuser bis 7 Meter Höhe fallen meist in Klasse 1-2, größere Wohngebäude in höhere Klassen.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wer in Bremen eine Dachgaube ohne erforderliche Genehmigung errichtet, riskiert erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Die Bremer Bauaufsichtsbehörde kann verschiedene Sanktionen verhängen, die von Bußgeldern bis hin zu Rückbauverfügungen reichen.
Typische Konsequenzen umfassen:
- Bußgelder: Zwischen 1.000,– € und 10.000,– €, in schweren Fällen bis 50.000,– €
- Nachgenehmigungsverfahren: Zusätzliche Kosten und Verzögerungen
- Nutzungsuntersagung: Bei sicherheitsrelevanten Mängeln
- Rückbauverfügung: Wenn keine Genehmigungsfähigkeit herstellbar ist
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Dachgaube?
Für einen erfolgreichen Bauantrag in Bremen sind verschiedene Dokumente erforderlich. Die Bremische Bauvorlagenverordnung (BremBauVorlV) definiert genau, welche Unterlagen zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.
Grundlegende Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Bauantragsformular (aktuell ab 1. Juli 2024)
- Aktueller Lageplan des Grundstücks (nicht älter als drei Monate)
- Detaillierte Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Baubeschreibung des geplanten Vorhabens
- Aktuelle Fotos des bestehenden Gebäudes
Technische Nachweise:
- Statische Berechnungen der Dachkonstruktion
- Brandschutznachweise nach BremLBO-Anforderungen
- Energetische Nachweise gemäß Gebäudeenergiegesetz
- Abstandsflächenplan bei grenznah geplanten Gauben
Zusätzliche Dokumente je nach Situation:
- Nachbarzustimmung bei Abstandsflächenüberschreitung
- Denkmalschutzgenehmigung bei geschützten Gebäuden
- Bebauungsplan mit relevanten Markierungen
- Kostenvoranschlag für Gebührenberechnung
Schritt für Schritt zur Dachgaube-Baugenehmigung in Bremen
Der Weg zur genehmigten Dachgaube in Bremen folgt einem strukturierten Ablauf, der bei korrekter Vorbereitung effizient durchlaufen werden kann:
- Vorplanung und Machbarkeitsprüfung: Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit anhand von Bebauungsplan und örtlichen Gegebenheiten
- Detailplanung durch qualifizierten Architekten: Erstellung aller erforderlichen Pläne und technischen Nachweise
- Zusammenstellung der Antragsunterlagen: Vollständige Dokumentation nach BremBauVorlV
- Einreichung bei der zuständigen Behörde: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung oder Bauamt Bremen-Nord
- Bearbeitung und Genehmigungserteilung: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde binnen 4-8 Wochen
Planeco Building übernimmt alle diese Schritte für Sie und sorgt dafür, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt eingereicht wird. Unser Architekt in Bremen kennt die örtlichen Besonderheiten und kann Verzögerungen vermeiden.
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