In Bremen ist die Antwort eindeutig: Wer eine Dachgaube einbauen möchte, braucht eine Baugenehmigung – ohne Ausnahme. Anders als ein einfaches Dachflächenfenster, das nach der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) vom 29. Mai 2024 verfahrensfrei ist, verändert eine Gaube die Dachkontur des Gebäudes und gilt damit als genehmigungspflichtiger Dachaufbau. Das gilt unabhängig davon, wie groß die Gaube ist, ob es sich um ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus handelt – und auch unabhängig davon, ob Sie eine Fertiggaube oder eine individuell geplante Konstruktion einbauen lassen. Wer das übersieht, riskiert Bußgelder bis zu 50.000,–€ und im schlimmsten Fall eine Rückbauverfügung.
[[bauantrag]]Welches Genehmigungsverfahren gilt für Ihr Gebäude?
Nicht jede Dachgaube durchläuft dasselbe Verfahren. Die BremLBO 2024 unterscheidet je nach Gebäudeklasse zwischen drei Wegen:
Vereinfachtes Verfahren (Gebäudeklasse 1–2)
Für Einfamilienhäuser und kleine Wohngebäude bis etwa 7 Meter Traufhöhe gilt das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Die Bauaufsichtsbehörde prüft dabei nur einen begrenzten Vorschriftenkatalog – insbesondere das Bauplanungsrecht und ausgewählte bauordnungsrechtliche Anforderungen. Die praktische Bearbeitungszeit liegt in Bremen bei 4 bis 8 Wochen, sofern die Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Die gesetzliche Sollvorgabe beträgt 12 Wochen.
Neu seit der BremLBO 2024: Entscheidet die Behörde im vereinfachten Verfahren nicht innerhalb der Frist, gilt die Genehmigung als erteilt (Genehmigungsfiktion). Das ist ein echter Beschleunigungsfaktor, den viele Eigentümer nicht kennen.
Umfängliches Verfahren (Gebäudeklasse 3–5)
Bei größeren Wohngebäuden und Mehrfamilienhäusern greift das umfängliche Baugenehmigungsverfahren. Hier prüft die Behörde das gesamte öffentliche Baurecht – einschließlich Brandschutz, Standsicherheit und Abstandsflächen. Planen Sie rechtzeitig: Die Bearbeitungszeit liegt hier realistisch bei 8 bis 12 Wochen.
Genehmigungsfreistellung – wann reicht eine Anzeige?
In Gebieten mit qualifiziertem Bebauungsplan kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigungsfreistellung greifen. Das Vorhaben muss dann nur angezeigt werden – eine vollständige Baugenehmigung ist nicht erforderlich, solange das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und kein Widerspruch der Gemeinde erfolgt. Ob diese Möglichkeit für Ihr Grundstück besteht, lässt sich über das Bauleitplan-Informationssystem der Stadt Bremen vorab prüfen.
Schritt für Schritt zur Baugenehmigung in Bremen
- Bebauungsplan und Erhaltungssatzung prüfen: Bevor Sie planen, klären Sie, ob Ihr Grundstück in einem Erhaltungsgebiet liegt oder ob ein Bebauungsplan Dachaufbauten einschränkt. Das Bauleitplan-Informationssystem Bremen gibt Auskunft.
- Machbarkeit einschätzen: Lassen Sie durch einen bauvorlageberechtigten Architekten prüfen, ob Abstandsflächen, Brandschutz und Bebauungsplan Ihrem Vorhaben entgegenstehen. Bei Unsicherheiten – etwa in Erhaltungsgebieten oder bei unklaren Bebauungsplänen – kann eine Bauvoranfrage in Bremen für 100,–€ bis 300,–€ netto sinnvoll sein.
- Planung und Unterlagen erstellen: Nur bauvorlageberechtigte Architekten oder Ingenieure dürfen Bauanträge in Bremen einreichen. Zu den erforderlichen Unterlagen nach der Bremischen Bauvorlagenverordnung (BremBauVorlV) gehören:
- Vollständig ausgefülltes Bauantragsformular
- Aktueller Lageplan (nicht älter als drei Monate)
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten, Schnitte mit Darstellung der Gaube
- Baubeschreibung
- Standsicherheitsnachweis (bei größeren Gauben)
- Brandschutznachweis (bei Gebäudeklasse 3–5 oder Reihenhäusern)
- Nachweise zur Energieeffizienz nach GEG (U-Wert der Gaubenwände ≤ 0,24 W/(m²K))
- Bauantrag einreichen: Bremen ermöglicht die digitale Einreichung über den Online-Dienst des Landes Bremen. Das beschleunigt die Kommunikation mit der Behörde erheblich.
- Behördliche Prüfung abwarten: Nach Eingang des vollständigen Antrags läuft die Bearbeitungsfrist. Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
Zuständige Behörden in Bremen
Je nach Lage Ihres Grundstücks ist eine andere Stelle zuständig:
- Bremen Mitte, Süd, Ost und West: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
- Bremen-Nord (Blumenthal, Vegesack, Burglesum): Bauamt Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen
Bremer Besonderheiten, die Eigentümer kennen müssen
Erhaltungssatzungen – das unterschätzte K.o.-Kriterium
Bremen verfügt über zahlreiche Erhaltungssatzungen, die das Erscheinungsbild bestimmter Stadtteile schützen. Allein in Bremen-Nord gibt es davon mehr als 20 – in Vegesack, Burglesum und Blumenthal. Auch in Schwachhausen und dem Bürgerpark-Quartier sind Dachaufbauten durch solche Ortsgesetze erheblich eingeschränkt. In diesen Gebieten kann eine Gaube nur in bestimmten Formen genehmigt werden – oder gar nicht. Wer in einem Erhaltungsgebiet plant, sollte das frühzeitig klären, bevor Planungskosten entstehen.
Abstandsflächen: Erleichterung für Bestandsgebäude
Eine wichtige Regelung der BremLBO 2024, die viele Eigentümer nicht kennen: Bei rechtmäßig bestehenden Gebäuden sind Dachaufbauten zulässig, wenn deren Abstandsflächen nicht über die Abstandsflächen des bestehenden Gebäudes hinausgehen. Das bedeutet: Solange Ihre Gaube innerhalb des bestehenden Abstandsflächenprofils bleibt, entstehen keine neuen Konflikte mit den Mindestabständen zum Nachbargrundstück. Das ist für viele Gauben-Projekte in der dichten Bremer Bebauung die entscheidende Erleichterung.
Brandschutz beim Bremer Reihenhaus
Das typische „Bremer Haus" – traufständige Reihenhäuser in geschlossener Bauweise – stellt besondere Anforderungen an den Brandschutz. Dachgauben aus brennbaren Baustoffen müssen durch Brandwände gegen Brandübertragung geschützt sein. Öffnungen in der Dachfläche müssen mindestens 2 Meter von der Brandwand entfernt sein. Wer diese Anforderungen bei der Planung nicht berücksichtigt, riskiert Nachforderungen der Behörde oder eine Ablehnung des Antrags.
Bremisches Solargesetz
Seit dem 1. Juli 2024 gilt: Wer die Dachhaut eines Gebäudes grundlegend saniert, muss die technischen Voraussetzungen für eine Photovoltaikanlage schaffen. Bei einem umfangreichen Dachumbau mit Gaubeneinbau kann diese Pflicht greifen. Dachaufbauten selbst bleiben bei der Flächenberechnung unberücksichtigt – aber der Gesamtumfang der Dacharbeiten entscheidet darüber, ob das Bremische Solargesetz Anwendung findet.
Wann ist ein Statiker erforderlich?
Bei kleineren Schleppgauben an neueren Gebäuden reicht häufig eine Erklärung zum Standsicherheitsnachweis. Bei größeren Gauben, bei Altbauten aus der Gründerzeit – die in Bremen besonders häufig sind – und bei Mehrfamilienhäusern ist ein vollständiger Standsicherheitsnachweis durch einen Statiker zwingend erforderlich. Die bestehende Dachkonstruktion muss die zusätzliche Last der Gaube tragen können – das ist bei Häusern mit über 100 Jahren Bausubstanz keine Selbstverständlichkeit. Die Kosten für einen Standsicherheitsnachweis beginnen je nach Umfang bei ab 800,–€ netto. Mehr zu den Kosten eines Statikers finden Sie auf der entsprechenden Übersichtsseite.
Was kostet die Baugenehmigung für eine Dachgaube in Bremen?
Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Blöcken zusammen:
- Behördliche Gebühren: 200,–€ bis 1.000,–€ – abhängig von Verfahrensart und Bauvolumen
- Planungskosten (Architekt): 1.500,–€ bis 2.500,–€ netto für Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Antragsstellung
- Statische Berechnungen: 800,–€ bis 1.500,–€ netto bei größeren Gauben oder Altbauten
Hinzu kommen die eigentlichen Baukosten, die je nach Gaubenart stark variieren:
- Schleppgaube (ca. 1,5 m): ab ca. 3.500,–€
- Schleppgaube (ca. 3–4 m): ca. 6.000,–€ bis 10.000,–€
- Flachdachgaube (ca. 3–5 m): ca. 7.000,–€ bis 12.000,–€
- Satteldachgaube (ca. 2–3 m): ca. 5.000,–€ bis 9.000,–€
- Große Gaube über das gesamte Dach (ab 6 m): ca. 12.000,–€ bis 20.000,–€ und mehr
Drei typische Szenarien in Bremen
Schleppgaube am Einfamilienhaus in Findorff
Gebäudeklasse 1–2, kein Erhaltungsgebiet, Bebauungsplan vorhanden. Hier greift das vereinfachte Verfahren. Bei vollständigen Unterlagen ist eine Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen realistisch. Die Gesamtkosten für Planung und Genehmigung liegen typischerweise bei 2.000,–€ bis 3.500,–€ netto.
Satteldachgaube am Bremer Haus in Schwachhausen
Liegt das Gebäude in einem Erhaltungsgebiet, ist eine zusätzliche Prüfung der städtebaulichen Verträglichkeit erforderlich. Eine Bauvoranfrage ist hier sinnvoll, um vorab Klarheit über die Zulässigkeit der Gaubenform zu erhalten. Planen Sie 8 bis 12 Wochen Bearbeitungszeit ein. Die Genehmigungskosten steigen auf ca. 3.000,–€ bis 4.500,–€ netto.
Große Gaube am Mehrfamilienhaus in der Neustadt
Gebäudeklasse 3–4, umfängliches Verfahren nach BremLBO. Statischer Nachweis und Brandschutznachweis sind zwingend erforderlich. Entsteht durch die Gaube neuer Wohnraum, kann zusätzlich eine Nutzungsänderung erforderlich werden. Bearbeitungszeit: 8 bis 12 Wochen. Gesamtkosten Genehmigung: ca. 3.500,–€ bis 5.000,–€ netto.
Was passiert, wenn Sie ohne Genehmigung bauen?
Eine ungenehmigt errichtete Dachgaube ist ein sogenannter Schwarzbau. Die Bremer Bauaufsichtsbehörde kann folgende Maßnahmen ergreifen:
- Bußgelder: Typischerweise 1.000,–€ bis 10.000,–€, in schweren Fällen bis zu 50.000,–€
- Nutzungsuntersagung: Bei sicherheitsrelevanten Mängeln kann die Nutzung des betroffenen Bereichs untersagt werden
- Nachgenehmigungsverfahren: Ist eine nachträgliche Genehmigung grundsätzlich möglich, entstehen zusätzliche Kosten und Verzögerungen
- Rückbauverfügung: Wenn die Gaube nicht genehmigungsfähig ist, kann der Rückbau auf Kosten des Eigentümers angeordnet werden
Auch beim Immobilienverkauf wird eine ungenehmigt errichtete Gaube zum Problem: Käufer, Banken und Notare prüfen die Baugenehmigungslage zunehmend sorgfältig. Planeco Building hat in über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen bundesweit die Erfahrung gemacht: Eine sauber dokumentierte Genehmigung schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern sichert auch den Wert der Immobilie langfristig ab.
Wenn Sie Ihre Dachgaube in Bremen planen und wissen möchten, welches Verfahren für Ihr Gebäude gilt, welche Unterlagen Sie benötigen und wie lange der Prozess realistisch dauert – Planeco Building übernimmt die gesamte Abwicklung: von der Machbarkeitsprüfung über die Bauzeichnungen bis zur Einreichung beim zuständigen Bauamt. Sprechen Sie uns an und erhalten Sie ein unverbindliches Angebot für Ihr Vorhaben. Unsere Statiker und Architekten kennen die Bremer Regelungen und die lokalen Besonderheiten – von Schwachhausen bis Bremen-Nord.














