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Dachgaube: Brauche ich eine Baugenehmigung in Bremen?

November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
In Bremen gelten besondere Regeln für Dachgauben – je nach Gebäudeklasse können Sie verfahrensfrei bauen oder benötigen eine vollständige Genehmigung. Planeco Building navigiert Sie sicher durch die Bremische Landesbauordnung.
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Dachgaube: Brauche ich eine Baugenehmigung in Bremen?

In Bremen gelten besondere Regeln für Dachgauben – je nach Gebäudeklasse können Sie verfahrensfrei bauen oder benötigen eine vollständige Genehmigung. Planeco Building navigiert Sie sicher durch die Bremische Landesbauordnung.
Sebastian Rupp
November 29, 2025
5 Minuten

Bremen bietet als Stadtstaat einige Besonderheiten beim Thema Dachgauben-Genehmigung: Mit der neuen Bremischen Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 wurden die Verfahren modernisiert und teilweise vereinfacht. Während einfache Dachflächenfenster oft verfahrensfrei möglich sind, benötigen Dachgauben als strukturelle Dachaufbauten fast immer eine behördliche Prüfung. Die gute Nachricht: Bei korrekter Vorbereitung dauert das Verfahren in Bremen nur 4 bis 8 Wochen – deutlich schneller als die gesetzliche Frist von zwölf Wochen.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Dachgaube?

Nach der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) gelten Dachgauben als Dachaufbauten, die die äußere Gebäudehülle verändern. Im Gegensatz zu einfachen Dachflächenfenstern durchbrechen sie die ursprüngliche Dachkontur und schaffen neuen nutzbaren Raum. Rechtlich werden sie daher als bauliche Veränderung eingestuft, die einer Baugenehmigung bedarf.

Die BremLBO unterscheidet klar zwischen verschiedenen Dachaufbauten: Während Dachflächenfenster nach § 61 Absatz 1 Nummer 1 BremLBO als verfahrensfreie Bauvorhaben gelten, sind Dachgauben aufgrund ihrer strukturellen Auswirkungen auf die Statik und das Erscheinungsbild genehmigungspflichtig. Sie lösen neue Abstandsflächen aus und müssen brandschutz- und energietechnische Anforderungen erfüllen.

Dachgaube ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Bremen?

In Bremen ist der Bau einer Dachgaube ohne Genehmigung grundsätzlich nicht zulässig. Die BremLBO kennt zwar verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 61, doch Dachgauben fallen nicht darunter. Selbst bei kleinen Gebäuden der Klassen 1 und 2 gilt: Sobald die Dachkontur verändert wird, ist eine behördliche Prüfung erforderlich.

  • Verfahrensfrei: Einfache Dachflächenfenster ohne Aufbau
  • Genehmigungspflichtig: Alle Arten von Dachgauben, unabhängig von der Größe
  • Besonderheit: Auch bei Gebäudeklasse 1-2 sind Dachgauben genehmigungspflichtig
  • Ausnahme: Nur reine Dachgeschossausbauten ohne äußere Veränderungen können ab Klasse 3 verfahrensfrei sein

Die Bremer Bauaufsichtsbehörde prüft dabei nicht nur die baurechtliche Zulässigkeit, sondern auch statische Sicherheit, Brandschutz und energetische Anforderungen. Diese umfassende Prüfung macht eine Vorabgenehmigung unverzichtbar.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Dachgaube in Bremen?

Eine Dachgaube-Baugenehmigung in Bremen ist immer dann erforderlich, wenn Sie die bestehende Dachfläche durch einen Aufbau verändern möchten. Die BremLBO regelt dies eindeutig: § 59 BremLBO macht die Errichtung und Änderung von Anlagen grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Entscheidend für das Verfahren ist die Gebäudeklasse Ihres Hauses:

  1. Gebäudeklasse 1-2: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 BremLBO
  2. Gebäudeklasse 3-5: Umfängliches Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BremLBO
  3. Sonderfälle: Genehmigungsfreistellung nach § 62 BremLBO bei besonderen Voraussetzungen

Wichtig: Die Gebäudeklasse richtet sich nach Höhe, Grundfläche und Nutzungsart. Einfamilienhäuser bis 7 Meter Höhe fallen meist in Klasse 1-2, größere Wohngebäude in höhere Klassen.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Wer in Bremen eine Dachgaube ohne erforderliche Genehmigung errichtet, riskiert erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Die Bremer Bauaufsichtsbehörde kann verschiedene Sanktionen verhängen, die von Bußgeldern bis hin zu Rückbauverfügungen reichen.

Typische Konsequenzen umfassen:

  • Bußgelder: Zwischen 1.000,– € und 10.000,– €, in schweren Fällen bis 50.000,– €
  • Nachgenehmigungsverfahren: Zusätzliche Kosten und Verzögerungen
  • Nutzungsuntersagung: Bei sicherheitsrelevanten Mängeln
  • Rückbauverfügung: Wenn keine Genehmigungsfähigkeit herstellbar ist

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Dachgaube?

Für einen erfolgreichen Bauantrag in Bremen sind verschiedene Dokumente erforderlich. Die Bremische Bauvorlagenverordnung (BremBauVorlV) definiert genau, welche Unterlagen zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.

Grundlegende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Bauantragsformular (aktuell ab 1. Juli 2024)
  • Aktueller Lageplan des Grundstücks (nicht älter als drei Monate)
  • Detaillierte Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • Baubeschreibung des geplanten Vorhabens
  • Aktuelle Fotos des bestehenden Gebäudes

Technische Nachweise:

  • Statische Berechnungen der Dachkonstruktion
  • Brandschutznachweise nach BremLBO-Anforderungen
  • Energetische Nachweise gemäß Gebäudeenergiegesetz
  • Abstandsflächenplan bei grenznah geplanten Gauben

Zusätzliche Dokumente je nach Situation:

  • Nachbarzustimmung bei Abstandsflächenüberschreitung
  • Denkmalschutzgenehmigung bei geschützten Gebäuden
  • Bebauungsplan mit relevanten Markierungen
  • Kostenvoranschlag für Gebührenberechnung

Schritt für Schritt zur Dachgaube-Baugenehmigung in Bremen

Der Weg zur genehmigten Dachgaube in Bremen folgt einem strukturierten Ablauf, der bei korrekter Vorbereitung effizient durchlaufen werden kann:

  1. Vorplanung und Machbarkeitsprüfung: Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit anhand von Bebauungsplan und örtlichen Gegebenheiten
  2. Detailplanung durch qualifizierten Architekten: Erstellung aller erforderlichen Pläne und technischen Nachweise
  3. Zusammenstellung der Antragsunterlagen: Vollständige Dokumentation nach BremBauVorlV
  4. Einreichung bei der zuständigen Behörde: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung oder Bauamt Bremen-Nord
  5. Bearbeitung und Genehmigungserteilung: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde binnen 4-8 Wochen

Planeco Building übernimmt alle diese Schritte für Sie und sorgt dafür, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt eingereicht wird. Unser Architekt in Bremen kennt die örtlichen Besonderheiten und kann Verzögerungen vermeiden.

Baugenehmigung für Dachgaube in Bremen beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr zuverlässiger Partner für Dachgaube-Genehmigungen in Bremen. Mit unserer lokalen Expertise und bundesweiten Erfahrung bringen wir Ihr Projekt sicher durch alle behördlichen Verfahren.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

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  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle interne Abwicklung vor Behördeneinreichung
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Bremen: Direkter Draht zu den Bremer Behörden

Unsere Bremer Experten kennen die Besonderheiten der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung sowie des Bauamts Bremen-Nord genau. Wir wissen, welche Unterlagen in welcher Form erwartet werden und können dadurch Rückfragen und Verzögerungen vermeiden. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zu Ihrer Dachgaube in Bremen!

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ist eine Dachgaube in Bremen immer genehmigungspflichtig?

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Ja, in Bremen sind Dachgauben grundsätzlich genehmigungspflichtig, da sie als Dachaufbauten die äußere Gebäudehülle verändern. Dies gilt unabhängig von der Gebäudeklasse. Nur einfache Dachflächenfenster ohne Aufbau sind nach § 61 BremLBO verfahrensfrei möglich.

Wie lange dauert die Genehmigung einer Dachgaube in Bremen?

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In Bremen beträgt die praktische Bearbeitungszeit für Dachgaube-Genehmigungen 4 bis 8 Wochen. Die gesetzliche Sollvorgabe liegt bei zwölf Wochen nach § 69 BremLBO, wird aber in der Praxis meist deutlich unterschritten, sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Welche Behörde ist in Bremen für Dachgaube-Genehmigungen zuständig?

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Für die Stadtbezirke Bremen Mitte, Süd, Ost und West ist die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung (Contrescarpe 72) zuständig. Für Bremen-Nord (Blumenthal, Vegesack, Burglesum) ist das Bauamt Bremen-Nord (Gerhard-Rohlfs-Straße 62) der richtige Ansprechpartner.