Der Ausbau des Dachgeschosses mit einer Dachgaube ist eine beliebte Methode, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und den Immobilienwert zu steigern. In Hamburg gelten dabei besondere Regelungen der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), die Hausbesitzern unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen bieten. Doch auch bei verfahrensfreien Vorhaben müssen alle materiellen baurechtlichen Anforderungen erfüllt werden – ein wichtiger Unterschied, den viele Bauherren übersehen.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Dachgaube?
Dachgauben gelten bauordnungsrechtlich als Dachaufbauten, die die äußere Gebäudehülle verändern und neue Abstandsflächen auslösen können. Anders als bei einem einfachen Dachfenster durchbricht eine Gaube die ursprüngliche Dachkontur und bildet einen eigenständigen Baukörper. Diese bauliche Veränderung macht Dachgauben grundsätzlich genehmigungsrelevant.
Die Hamburgische Bauordnung (HBauO) regelt in § 60 mit Anlage 2 die verfahrensfreien Vorhaben. Dabei ist wichtig zu verstehen: Verfahrensfreiheit bedeutet lediglich, dass kein formales Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss – alle materiellen Bauvorschriften bleiben jedoch weiterhin bindend.
Dachgaube ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Hamburg?
Nach Abschnitt I, Nummer 10.5 der Anlage 2 zu § 60 HBauO sind Dachgauben verfahrensfrei, wenn deren Länge insgesamt nicht mehr als ein Drittel der zugehörigen Gebäudeseitenlänge beträgt. Diese Regelung bezieht sich auf die horizontale Ausdehnung aller Gauben an einer Gebäudeseite zusammengerechnet.
- Größenmaßstab: Maximale Gaubenlänge = 1/3 der Gebäudeseitenlänge
- Berechnung: Alle Gauben an einer Gebäudeseite werden zusammengerechnet
- Abstandsflächen: Werden unabhängig vom Hauptdach nur für den Gaubenbaukörper ermittelt
- Privilegierung möglich: Gauben können unter bestimmten Bedingungen als Vorbauten ohne Abstandsflächen gelten
Wichtig: Diese Verfahrensfreiheit entbindet nicht von anderen rechtlichen Anforderungen wie Denkmalschutz, Brandschutz oder nachbarrechtlichen Bestimmungen. Auch die Einhaltung der Energieeffizienz-Anforderungen nach GEG bleibt verpflichtend.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Dachgaube in Hamburg?
Eine Baugenehmigung für die Dachgaube ist in Hamburg erforderlich, wenn die geplante Gaube die Größengrenze von einem Drittel der Gebäudeseitenlänge überschreitet. In diesem Fall stehen zwei Verfahrensarten zur Verfügung:
- Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO: Für kleinere und mittlere Vorhaben, Bearbeitungszeit gesetzlich 1-2 Monate
- Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO: Für komplexere Projekte, alle behördlichen Prüfungen aus einer Hand, gesetzlich 3 Monate Bearbeitungszeit
- Freiwillige Prüfung: Auch bei verfahrensfreien Vorhaben kann eine Genehmigung beantragt werden, um Rechtssicherheit zu erlangen
Seit dem 1. Januar 2024 müssen alle Bauanträge in Hamburg vollständig digital über den Online-Dienst "Bauantrag 2.0" eingereicht werden. Alle Dateien sind in den Formaten PDF/A-1 oder PDF/A-2 zu übermitteln.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau einer genehmigungspflichtigen Dachgaube ohne entsprechende Erlaubnis gilt als Schwarzbau und kann erhebliche Folgen haben. Die Bauaufsichtsbehörde kann Bußgelder zwischen 1.000,– € und 10.000,– € verhängen, in schweren Fällen sogar bis zu 50.000,– €. Zusätzlich wird in der Regel eine Nachgenehmigung angeordnet, die mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden ist. In extremen Fällen kann sogar eine Rückbauverfügung erlassen werden, wenn die Genehmigungsfähigkeit nicht herstellbar ist.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Dachgaube?
Für einen vollständigen Bauantrag in Hamburg sind folgende Unterlagen nach der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) erforderlich:
- Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Lagepläne: Aktueller Lageplan mit Darstellung der Abstandsflächen
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte der geplanten Dachgaube
- Statische Nachweise: Bei größeren Gauben erforderlich, bei kleineren oft Erklärung ausreichend
- Energieeffizienz-Nachweise: Einhaltung der GEG-Anforderungen (U-Wert ≤ 0,24 W/(m²K))
- Brandschutz-Nachweise: Besonders bei grenznah geplanten Gauben
Ein erfahrener Architekt stellt sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, um Verzögerungen durch Nachforderungen zu vermeiden.
Schritt für Schritt zur Dachgaube-Baugenehmigung in Hamburg
- Machbarkeitsprüfung: Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten und baurechtlichen Zulässigkeit
- Planung und Entwurf: Erstellung der Bauzeichnungen durch einen qualifizierten Planer
- Antragsstellung: Digitale Einreichung über "Bauantrag 2.0" bei der zuständigen Bezirksbehörde
- Prüfung durch die Bauaufsicht: Bearbeitung des Antrags durch das zuständige Bezirksamt
- Genehmigungserteilung: Erhalt der Baugenehmigung und Beginn der Bauarbeiten
Die tatsächlichen Bearbeitungszeiten in Hamburg weichen erheblich von den gesetzlichen Vorgaben ab. Während das Gesetz 2-3 Monate vorsieht, zeigen aktuelle Daten Verfahrensdauern zwischen 1,56 und 10,60 Monaten, abhängig vom Bezirksamt und Verfahrenstyp.
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