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Dachgaube: Brauche ich eine Baugenehmigung in Hamburg?

November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
In Hamburg sind Dachgauben bis zu einem Drittel der Gebäudeseitenlänge verfahrensfrei – doch Verfahrensfreiheit bedeutet nicht Rechtsfreiheit. Planeco Building klärt alle Anforderungen für Ihr Dachausbau-Projekt.
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Dachgaube: Brauche ich eine Baugenehmigung in Hamburg?

In Hamburg sind Dachgauben bis zu einem Drittel der Gebäudeseitenlänge verfahrensfrei – doch Verfahrensfreiheit bedeutet nicht Rechtsfreiheit. Planeco Building klärt alle Anforderungen für Ihr Dachausbau-Projekt.
Sebastian Rupp
November 29, 2025
5 Minuten

Der Ausbau des Dachgeschosses mit einer Dachgaube ist eine beliebte Methode, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und den Immobilienwert zu steigern. In Hamburg gelten dabei besondere Regelungen der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), die Hausbesitzern unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen bieten. Doch auch bei verfahrensfreien Vorhaben müssen alle materiellen baurechtlichen Anforderungen erfüllt werden – ein wichtiger Unterschied, den viele Bauherren übersehen.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Dachgaube?

Dachgauben gelten bauordnungsrechtlich als Dachaufbauten, die die äußere Gebäudehülle verändern und neue Abstandsflächen auslösen können. Anders als bei einem einfachen Dachfenster durchbricht eine Gaube die ursprüngliche Dachkontur und bildet einen eigenständigen Baukörper. Diese bauliche Veränderung macht Dachgauben grundsätzlich genehmigungsrelevant.

Die Hamburgische Bauordnung (HBauO) regelt in § 60 mit Anlage 2 die verfahrensfreien Vorhaben. Dabei ist wichtig zu verstehen: Verfahrensfreiheit bedeutet lediglich, dass kein formales Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss – alle materiellen Bauvorschriften bleiben jedoch weiterhin bindend.

Dachgaube ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Hamburg?

Nach Abschnitt I, Nummer 10.5 der Anlage 2 zu § 60 HBauO sind Dachgauben verfahrensfrei, wenn deren Länge insgesamt nicht mehr als ein Drittel der zugehörigen Gebäudeseitenlänge beträgt. Diese Regelung bezieht sich auf die horizontale Ausdehnung aller Gauben an einer Gebäudeseite zusammengerechnet.

  • Größenmaßstab: Maximale Gaubenlänge = 1/3 der Gebäudeseitenlänge
  • Berechnung: Alle Gauben an einer Gebäudeseite werden zusammengerechnet
  • Abstandsflächen: Werden unabhängig vom Hauptdach nur für den Gaubenbaukörper ermittelt
  • Privilegierung möglich: Gauben können unter bestimmten Bedingungen als Vorbauten ohne Abstandsflächen gelten

Wichtig: Diese Verfahrensfreiheit entbindet nicht von anderen rechtlichen Anforderungen wie Denkmalschutz, Brandschutz oder nachbarrechtlichen Bestimmungen. Auch die Einhaltung der Energieeffizienz-Anforderungen nach GEG bleibt verpflichtend.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Dachgaube in Hamburg?

Eine Baugenehmigung für die Dachgaube ist in Hamburg erforderlich, wenn die geplante Gaube die Größengrenze von einem Drittel der Gebäudeseitenlänge überschreitet. In diesem Fall stehen zwei Verfahrensarten zur Verfügung:

  1. Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO: Für kleinere und mittlere Vorhaben, Bearbeitungszeit gesetzlich 1-2 Monate
  2. Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO: Für komplexere Projekte, alle behördlichen Prüfungen aus einer Hand, gesetzlich 3 Monate Bearbeitungszeit
  3. Freiwillige Prüfung: Auch bei verfahrensfreien Vorhaben kann eine Genehmigung beantragt werden, um Rechtssicherheit zu erlangen

Seit dem 1. Januar 2024 müssen alle Bauanträge in Hamburg vollständig digital über den Online-Dienst "Bauantrag 2.0" eingereicht werden. Alle Dateien sind in den Formaten PDF/A-1 oder PDF/A-2 zu übermitteln.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Der Bau einer genehmigungspflichtigen Dachgaube ohne entsprechende Erlaubnis gilt als Schwarzbau und kann erhebliche Folgen haben. Die Bauaufsichtsbehörde kann Bußgelder zwischen 1.000,– € und 10.000,– € verhängen, in schweren Fällen sogar bis zu 50.000,– €. Zusätzlich wird in der Regel eine Nachgenehmigung angeordnet, die mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden ist. In extremen Fällen kann sogar eine Rückbauverfügung erlassen werden, wenn die Genehmigungsfähigkeit nicht herstellbar ist.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Dachgaube?

Für einen vollständigen Bauantrag in Hamburg sind folgende Unterlagen nach der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) erforderlich:

  • Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Lagepläne: Aktueller Lageplan mit Darstellung der Abstandsflächen
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte der geplanten Dachgaube
  • Statische Nachweise: Bei größeren Gauben erforderlich, bei kleineren oft Erklärung ausreichend
  • Energieeffizienz-Nachweise: Einhaltung der GEG-Anforderungen (U-Wert ≤ 0,24 W/(m²K))
  • Brandschutz-Nachweise: Besonders bei grenznah geplanten Gauben

Ein erfahrener Architekt stellt sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, um Verzögerungen durch Nachforderungen zu vermeiden.

Schritt für Schritt zur Dachgaube-Baugenehmigung in Hamburg

  1. Machbarkeitsprüfung: Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten und baurechtlichen Zulässigkeit
  2. Planung und Entwurf: Erstellung der Bauzeichnungen durch einen qualifizierten Planer
  3. Antragsstellung: Digitale Einreichung über "Bauantrag 2.0" bei der zuständigen Bezirksbehörde
  4. Prüfung durch die Bauaufsicht: Bearbeitung des Antrags durch das zuständige Bezirksamt
  5. Genehmigungserteilung: Erhalt der Baugenehmigung und Beginn der Bauarbeiten

Die tatsächlichen Bearbeitungszeiten in Hamburg weichen erheblich von den gesetzlichen Vorgaben ab. Während das Gesetz 2-3 Monate vorsieht, zeigen aktuelle Daten Verfahrensdauern zwischen 1,56 und 10,60 Monaten, abhängig vom Bezirksamt und Verfahrenstyp.

Baugenehmigung für Dachgaube in Hamburg beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building begleitet Sie sicher durch den gesamten Genehmigungsprozess für Ihre Dachgaube in Hamburg. Unser deutschlandweites Netzwerk aus qualifizierten Architekten verfügt über umfassende Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen der Hamburger Bauaufsichtsbehörden.

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  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle interne Abwicklung Ihrer Unterlagen
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Hamburg: Erfahrung mit allen sieben Bezirksämtern

Unsere Experten kennen die Besonderheiten der Hamburgischen Bauordnung und die unterschiedlichen Bearbeitungszeiten der Bezirksämter. Von Hamburg-Mitte bis Harburg – wir wählen das optimale Verfahren für Ihr Vorhaben und sorgen für eine vollständige, genehmigungsfähige Antragsstellung.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Sind Dachgauben in Hamburg grundsätzlich genehmigungspflichtig?

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Nein, in Hamburg sind Dachgauben bis zu einem Drittel der Gebäudeseitenlänge nach § 60 HBauO verfahrensfrei. Dies bedeutet jedoch nicht rechtsfreie Errichtung – alle materiellen Bauvorschriften wie Brandschutz, Energieeffizienz und Abstandsflächen müssen weiterhin eingehalten werden.

Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren in Hamburg?

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Gesetzlich sind 1-2 Monate im vereinfachten Verfahren und 3 Monate im konzentrierten Verfahren vorgesehen. Die tatsächlichen Bearbeitungszeiten variieren jedoch stark zwischen den Bezirksämtern und liegen zwischen 1,56 Monaten in Harburg und bis zu 10,60 Monaten in Eimsbüttel, abhängig vom gewählten Verfahren.

Welche Bezirksämter sind für Dachgauben-Genehmigungen zuständig?

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In Hamburg sind die sieben Bezirksämter (Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf, Harburg) für Baugenehmigungen zuständig. Für besondere Bereiche wie HafenCity und Speicherstadt ist die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen direkt zuständig.