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Dachgaube: Brauche ich eine Baugenehmigung in Hessen?

November 28, 2025
Update:
November 28, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
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November 28, 2025
In Hessen gelten für Dachgauben besondere Regelungen: Statt einer klassischen Baugenehmigung reicht oft eine Mitteilung nach § 63 HBO. Planeco Building klärt Ihre Anforderungen und begleitet Sie sicher durch das Verfahren.
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Dachgaube: Brauche ich eine Baugenehmigung in Hessen?

In Hessen gelten für Dachgauben besondere Regelungen: Statt einer klassischen Baugenehmigung reicht oft eine Mitteilung nach § 63 HBO. Planeco Building klärt Ihre Anforderungen und begleitet Sie sicher durch das Verfahren.
Sebastian Rupp
November 28, 2025
5 Minuten

Der Dachboden birgt oft ungenutztes Potenzial: Mit einer Dachgaube schaffen Sie zusätzlichen Wohnraum, mehr Licht und steigern zugleich den Wert Ihrer Immobilie. In Hessen gelten dabei spezielle Regelungen, die Bauherren oft überraschen: Dachgauben sind hier nicht klassisch genehmigungspflichtig, sondern fallen unter die baugenehmigungsfreien Vorhaben mit Mitteilungspflicht nach § 63 HBO. Diese Erleichterung ermöglicht es, zeitnah mit der Umsetzung zu beginnen – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Dachgaube?

Dachgauben gelten bauordnungsrechtlich als Dachaufbauten, die das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes nachhaltig verändern. Im Gegensatz zu einem einfachen Dachfenster durchbricht eine Gaube die ursprüngliche Dachkontur und bildet einen eigenständigen Baukörper mit eigenem Dach, seitlichen Wangen und einer Stirnseite mit Fenstern. Diese bauliche Veränderung der äußeren Gebäudehülle macht Dachgauben in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig.

Die Hessische Bauordnung (HBO) behandelt Dachgauben jedoch anders als andere Landesbauordnungen: Sie werden als untergeordnete Aufbauten auf dem Dach eines bestehenden Gebäudes konzipiert und rechtlich ähnlich wie Loggien oder Dachterrassen behandelt. Diese Kategorisierung führt zu erheblichen Verfahrenserleichterungen für Bauherren in Hessen.

Dachgaube ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Hessen?

In Hessen sind Dachgauben nach § 63 HBO als baugenehmigungsfreie Vorhaben eingestuft. Dies bedeutet konkret:

  • Keine förmliche Baugenehmigung erforderlich
  • Mitteilungspflicht gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
  • Unabhängig von der Gebäudeklasse – die Regelung gilt für alle Haustypen gleichermaßen
  • Eigenverantwortung des Bauherrn für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften

Diese Sonderstellung macht Hessen zu einem der bauherrenfreundlichsten Bundesländer beim Thema Dachgaube-Baugenehmigung. Während in anderen Bundesländern oft monatelange Genehmigungsverfahren durchlaufen werden müssen, können Sie in Hessen deutlich schneller mit der Umsetzung beginnen.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Dachgaube in Hessen?

Obwohl Dachgauben in Hessen grundsätzlich baugenehmigungsfrei sind, gibt es Ausnahmen, die ein reguläres Baugenehmigungsverfahren erforderlich machen können:

  1. Denkmalgeschützte Gebäude: Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz oder befindet sich in einem denkmalgeschützten Ensemble, ist zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich
  2. Bebauungsplan-Konflikte: Wenn der Bebauungsplan Dachaufbauten ausdrücklich untersagt oder spezielle Gestaltungsvorgaben macht
  3. Abstandsflächenprobleme: Falls die erforderlichen Abstandsflächen nach § 6 HBO nicht eingehalten werden können
  4. Komplexe Bauvorhaben: Bei umfangreichen Dachsanierungen oder wenn die Gaube Teil eines größeren Umbaus ist

In diesen Fällen prüft die Bauaufsichtsbehörde innerhalb der zweiwöchigen Mitteilungsfrist, ob ein reguläres Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss. Erhalten Sie keine gegenteilige Erklärung, können Sie mit der Bauausführung beginnen.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Auch wenn Dachgauben in Hessen baugenehmigungsfrei sind, müssen alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Bei Verstößen kann die Bauaufsichtsbehörde verschiedene Maßnahmen anordnen. In der Regel wird zunächst eine Nachgenehmigung gefordert, die zwischen 200,– € und 600,– € kostet. Bei schwerwiegenden Mängeln sind jedoch auch Bußgelder von 1.000,– € bis 10.000,– € möglich. In extremen Fällen kann sogar ein Rückbau angeordnet werden, wenn die Genehmigungsfähigkeit nicht herstellbar ist.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Dachgaube?

Für das Mitteilungsverfahren nach § 63 HBO sind folgende Unterlagen bei der zuständigen Gemeinde oder Bauaufsichtsbehörde einzureichen:

  • Formular BAB 33: "Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben nach § 63 HBO"
  • Aktueller Liegenschaftsplan des Grundstücks
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten der geplanten Gaube
  • Bau- und Nutzungsbeschreibung in formloser Form
  • Abstandsflächennachweis nach § 6 HBO
  • Freiflächenplan zur Darstellung der Grundstückssituation

Seit dem 19. August 2025 können Mitteilungen auch digital über das Bauportal Hessen eingereicht werden. Dies beschleunigt die Bearbeitung und eliminiert Papierkrieg. Die neuen PDF-Formulare können mit Adobe Acrobat Reader ausgefüllt, gespeichert und direkt online übermittelt werden.

Schritt für Schritt zur Dachgaube-Baugenehmigung in Hessen

Das Verfahren für eine Dachgaube in Hessen gliedert sich in fünf übersichtliche Schritte:

  1. Planung erstellen: Beauftragung eines qualifizierten Architekten für die Erstellung der Bauzeichnungen und technischen Nachweise
  2. Unterlagen zusammenstellen: Vollständige Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente nach dem aktuellen Bauvorlagenerlass
  3. Mitteilung einreichen: Einreichung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder Gemeinde – digital oder in Papierform
  4. Wartefrist abwarten: Zweiwöchige Frist nach Eingang der vollständigen Unterlagen bei der Behörde
  5. Baubeginn: Start der Bauarbeiten nach Ablauf der Frist oder nach positiver Rückmeldung der Bauaufsicht

Diese straffe Zeitschiene macht Hessen besonders attraktiv für Dachgaubenprojekte. Während in anderen Bundesländern oft zwei bis drei Monate Bearbeitungszeit anfallen, können Sie in Hessen bereits nach 14 Tagen mit dem Bau beginnen.

Baugenehmigung für Dachgaube in Hessen beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building unterstützt Sie deutschlandweit bei der Realisierung Ihrer Dachgaube – auch in Hessen mit seinen besonderen Regelungen. Unser erfahrenes Team kennt die spezifischen Anforderungen der Bauantrag-Stellung nach hessischem Baurecht und sorgt für einen reibungslosen Ablauf:

  • Kostenlose Erstberatung zur Klärung aller rechtlichen Anforderungen
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit realisiert
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Unterlagenerstellung
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Hessen

Unsere Architekten und Statiker arbeiten eng mit den hessischen Bauaufsichtsbehörden zusammen und kennen deren spezifische Anforderungen. So vermeiden wir Rückfragen und Verzögerungen, damit Sie schnell mit der Umsetzung Ihrer Dachgaube beginnen können.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Kann ich in Hessen eine Dachgaube ohne förmliche Baugenehmigung errichten?

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Ja, in Hessen sind Dachgauben nach § 63 HBO baugenehmigungsfreie Vorhaben. Sie müssen jedoch eine Mitteilung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einreichen und eine zweiwöchige Wartefrist einhalten. Nach Ablauf dieser Frist können Sie mit dem Bau beginnen, sofern keine gegenteilige Erklärung der Behörde erfolgt.

Wie lange dauert das Mitteilungsverfahren für eine Dachgaube in Hessen?

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Das Mitteilungsverfahren nach § 63 HBO ist besonders schnell: Die Behörde hat zwei Wochen Zeit zu prüfen, ob ein reguläres Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Erfolgt keine Rückmeldung, können Sie nach 14 Tagen mit dem Bau beginnen. Dies ist deutlich schneller als die üblichen zwei bis drei Monate in anderen Bundesländern.

Muss ich auch bei baugenehmigungsfreien Dachgauben alle Bauvorschriften beachten?

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Ja, auch bei baugenehmigungsfreien Vorhaben müssen alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehören Abstandsflächen nach § 6 HBO, Bestimmungen des Bebauungsplans, Energieeffizienzanforderungen und gegebenenfalls Denkmalschutzauflagen. Die Einhaltung liegt in der Eigenverantwortung des Bauherrn.