Anbauen

Dachgaube: Brauche ich eine Baugenehmigung in Niedersachsen?

November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
Seit Juli 2025 gelten neue Regelungen in der Niedersächsischen Bauordnung. Viele Dachgauben sind jetzt genehmigungsfrei möglich – wir klären, was für Ihr Projekt gilt.
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Dachgaube: Brauche ich eine Baugenehmigung in Niedersachsen?

Seit Juli 2025 gelten neue Regelungen in der Niedersächsischen Bauordnung. Viele Dachgauben sind jetzt genehmigungsfrei möglich – wir klären, was für Ihr Projekt gilt.
Sebastian Rupp
November 29, 2025
5 Minuten

Der Dachboden birgt oft ungenutztes Potenzial: Mit einer Dachgaube schaffen Sie zusätzlichen Wohnraum, mehr Licht und steigern zugleich den Wert Ihrer Immobilie. In Niedersachsen haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) zum 1. Juli 2025 grundlegend geändert. Welche neuen Möglichkeiten sich dadurch für Ihr Dachgauben-Projekt ergeben und wie Sie sicher zur Genehmigung kommen, erfahren Sie hier.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Dachgaube?

Dachgauben gelten bauordnungsrechtlich als Dachaufbauten, die die äußere Gebäudehülle verändern. Im Gegensatz zu einem einfachen Dachfenster durchbricht eine Gaube die ursprüngliche Dachkontur und bildet einen eigenständigen Baukörper mit eigenem Dach, seitlichen Wangen und einer Stirnseite mit Fenstern. Diese Veränderung der Gebäudeansicht macht Dachgauben grundsätzlich genehmigungsrelevant.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Dachausbau und Dachaufbau: Während ein reiner Dachausbau die Nutzung des bestehenden Dachraums bedeutet, stellt ein Dachaufbau wie eine Gaube eine bauliche Erweiterung dar. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Frage, welches Genehmigungsverfahren erforderlich ist.

Dachgaube ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Niedersachsen?

Die bedeutendste Änderung durch die NBauO-Novelle betrifft die Genehmigungsfreiheit für Dachgauben unter bestimmten Voraussetzungen. Gemäß § 62 Abs. 1a NBauO bedarf es keiner Baugenehmigung für eine Baumaßnahme mit Erleichterungen nach § 85a Abs. 1, wenn die dort genannten Voraussetzungen vorliegen.

  • Nutzungsänderung zu Wohnzwecken: Die Umwandlung des Dachgeschosses zu Wohnraum samt Dachgauben kann genehmigungsfrei erfolgen
  • Erleichterungen nach § 85a NBauO: Es müssen nur grundlegende Anforderungen an Standsicherheit und Brandschutz erfüllt werden
  • Städtebauliche Zulässigkeit: Das Vorhaben muss nach dem Baugesetzbuch zulässig sein
  • Erschließung gesichert: Die Gemeinde muss die gesicherte Erschließung bestätigen

Diese Regelung stellt eine erhebliche Vereinfachung dar, da vorher die meisten Dachgauben genehmigungspflichtig waren. Wichtig: Die Genehmigungsfreiheit gilt nur für Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken mit den damit verbundenen Dachgauben.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Dachgaube in Niedersachsen?

Nicht alle Dachgauben-Projekte fallen unter die neue Genehmigungsfreiheit. Eine Dachgaube-Baugenehmigung ist weiterhin erforderlich, wenn:

  1. Vollgeschosse betroffen sind: Wenn durch die Gaube ein neues Vollgeschoss entsteht, das die im Bebauungsplan festgelegte Anzahl überschreitet
  2. Sonderbauten: Bei Schulen, Krankenhäusern oder anderen Sonderbauten gelten die Erleichterungen nicht
  3. Denkmalschutz: In denkmalgeschützten Gebäuden sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich
  4. Bebauungsplan-Widersprüche: Wenn die geplante Gaube den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht
  5. Außenbereich: Im reinen Außenbereich können strengere Anforderungen gelten

Die neue Definition von Vollgeschossen in § 2 Abs. 6 und 7 NBauO bringt dabei Erleichterungen: Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es auf mehr als zwei Dritteln der Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr aufweist.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Wird eine genehmigungspflichtige Dachgaube ohne erforderliche Genehmigung errichtet, handelt es sich rechtlich um einen Schwarzbau. Die Bauaufsichtsbehörde kann verschiedene Sanktionen verhängen:

  • Bußgelder: Zwischen 1.000,– € und 10.000,– €, in schweren Fällen bis zu 50.000,– €
  • Nachgenehmigung: Meist wird eine nachträgliche Genehmigung angeordnet
  • Nutzungsuntersagung: Bei schwerwiegenden Sicherheitsmängeln möglich
  • Rückbauverfügung: Nur wenn die Genehmigungsfähigkeit nicht herstellbar ist

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Dachgaube?

Für einen vollständigen Bauantrag für eine Dachgaube in Niedersachsen sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Bauantragsformular: Vollständig ausgefüllt und unterschrieben von Bauherr und Entwurfsverfasser
  • Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten mit der geplanten Dachgaube
  • Lageplan: Amtlicher Lageplan mit Darstellung der Abstandsflächen
  • Standsicherheitsnachweis: Bei kleineren Gauben oft ausreichend als Erklärung
  • GEG-Nachweis: Energetische Anforderungen nach Gebäudeenergiegesetz
  • Flächenberechnungen: Berechnung der überbauten Flächen (GRZ, GFZ)

Seit dem 1. Januar 2024 besteht eine Digitalisierungspflicht für Bauanträge in Niedersachsen. Anträge müssen elektronisch über die digitale Bauplattform gestellt werden, wobei für Bauvoranfragen keine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich ist.

Schritt für Schritt zur Dachgaube-Baugenehmigung in Niedersachsen

Der Weg zur genehmigten Dachgaube gliedert sich in fünf wesentliche Schritte:

  1. Prüfung der Genehmigungsfreiheit: Zunächst wird geprüft, ob Ihr Projekt unter die neuen Regelungen des § 62 NBauO fällt und genehmigungsfrei möglich ist
  2. Planung und Unterlagenerstellung: Ein bauvorlageberechtigter Architekt erstellt die erforderlichen Pläne und Nachweise
  3. Antragstellung: Digitale Einreichung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde über das Service-Portal
  4. Vollständigkeitsprüfung: Die Behörde prüft innerhalb von drei Wochen, ob alle Unterlagen vollständig sind
  5. Genehmigungsentscheidung: Nach Beteiligung erforderlicher Stellen erfolgt die Entscheidung über den Antrag

Für Wohngebäude gilt seit dem 1. Juli 2024 die Genehmigungsfiktion: Der Antrag gilt automatisch als genehmigt, wenn die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb der Frist eine Entscheidung getroffen hat.

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Sie planen eine Dachgaube in Niedersachsen und sind unsicher über die neuen rechtlichen Möglichkeiten? Planeco Building unterstützt Sie mit umfassender Expertise bei allen Fragen rund um Ihre Dachgaube-Baugenehmigung. Unser deutschlandweites Netzwerk aus qualifizierten Architekten kennt die spezifischen Anforderungen der NBauO und führt Sie sicher durch den gesamten Genehmigungsprozess.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Sind Dachgauben in Niedersachsen seit 2025 immer genehmigungsfrei?

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Nein, nicht alle Dachgauben sind genehmigungsfrei. Die Genehmigungsfreiheit nach § 62 NBauO gilt nur für Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken mit den damit verbundenen Dachgauben, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Sonderbauten, denkmalgeschützten Gebäuden oder wenn Bebauungsplan-Festsetzungen entgegenstehen, ist weiterhin eine Baugenehmigung erforderlich.

Wie lange dauert ein Dachgaube-Genehmigungsverfahren in Niedersachsen?

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Bei genehmigungsfreien Verfahren nach § 62 NBauO können Sie nach Bestätigung der Erschließung durch die Gemeinde (innerhalb eines Monats) direkt beginnen. Für das vereinfachte Genehmigungsverfahren beträgt die Bearbeitungsdauer etwa einen Monat. Vollständige Baugenehmigungsverfahren dauern in der Regel zwei bis drei Monate, abhängig von der Komplexität und Vollständigkeit der Unterlagen.

Welche Unterlagen brauche ich für eine genehmigungsfreie Dachgaube?

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Auch bei genehmigungsfreien Dachgauben müssen Standsicherheit und Brandschutz nachgewiesen werden. Erforderlich sind daher Bauzeichnungen, eine Erklärung zum Standsicherheitsnachweis, GEG-Nachweise für die Energieeffizienz und gegebenenfalls Brandschutznachweise. Die Gemeinde muss zudem die gesicherte Erschließung bestätigen.