Der Dachboden birgt oft ungenutztes Potenzial: Mit einer Dachgaube schaffen Sie zusätzlichen Wohnraum, mehr Licht und steigern zugleich den Wert Ihrer Immobilie. In Nordrhein-Westfalen hat die Reform der Landesbauordnung 2021 die Möglichkeiten für Dachgauben erheblich erweitert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Dachgaube-Baugenehmigung sogar verfahrensfrei errichten. Welche Regeln dabei zu beachten sind und wie Sie Ihr Projekt sicher umsetzen, erfahren Sie hier.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Dachgaube?
Eine Dachgaube gilt nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) als Dachaufbau für stehende Fenster, der konstruktiver Bestandteil des Daches ist. Diese Definition ist entscheidend, da sie Dachgauben von anderen Dachaufbauten wie Zwerchgiebeln unterscheidet, die als selbstständige Bauteile behandelt werden.
Das Baurecht behandelt Dachgauben als bauliche Veränderung der äußeren Gebäudehülle, die grundsätzlich genehmigungsrelevant ist. Nach § 6 Absatz 4 der BauO NRW 2018 bleiben Dachgauben bei der Abstandsflächenbemessung jedoch unberücksichtigt, sofern ihre Gesamtbreite weniger als die Hälfte der darunterliegenden Gebäudewand beträgt und sie einen Mindestabstand zur Fassade einhalten.
- Dachgauben gelten als untergeordnete Dachaufbauten
- Sie verändern die Gebäudekontur und können Abstandsflächen auslösen
- Das Verunstaltungsverbot nach § 9 BauO NRW 2018 ist zu beachten
- Harmonische Einfügung in das Gesamtbild des Daches ist erforderlich
Dachgaube ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Nordrhein-Westfalen?
Die Reform der BauO NRW 2018 im Juli 2021 brachte eine wichtige Neuerung: Verfahrensfreiheit für Dachgauben unter bestimmten Bedingungen. Nach § 62 BauO NRW 2018 ist die Errichtung von Dachgauben verfahrensfrei möglich, wenn sie im Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung oder einer Satzung nach § 89 BauO NRW 2018 erfolgt.
Diese Vereinfachung zielt darauf ab, neuen Wohnraum im Bestand schneller zu schaffen. Wichtig: Verfahrensfreiheit bedeutet nicht Genehmigungsfreiheit. Alle baurechtlichen Anforderungen müssen weiterhin eingehalten werden, nur die behördliche Prüfung entfällt.
- Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans oder der örtlichen Bauvorschrift
- Statisch-konstruktive Unbedenklichkeitsbescheinigung durch qualifizierte Person nach § 54 Absatz 4 BauO NRW 2018
- Beachtung aller Abstandsflächen und gestalterischen Vorgaben
- Eigenverantwortliche Sicherstellung der Brandschutzanforderungen
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Dachgaube in Nordrhein-Westfalen?
Eine Baugenehmigung ist in Nordrhein-Westfalen erforderlich, wenn die Voraussetzungen für Verfahrensfreiheit nicht erfüllt sind. Dies trifft zu, wenn sich das Vorhaben außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans befindet, die geplante Dachgaube die Vorgaben der örtlichen Satzung nicht einhält oder das Gebäude im Außenbereich liegt.
In diesen Fällen kommt das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 zur Anwendung. Die Bauaufsichtsbehörde prüft dabei schwerpunktmäßig das Planungsrecht, die Erschließung und die Abstandsflächen. Die Bearbeitungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab Vollständigkeit der Unterlagen.
- Vorhaben außerhalb von Bebauungsplänen
- Überschreitung der zulässigen Gaubengröße nach örtlicher Satzung
- Gebäude im bauplanungsrechtlichen Außenbereich
- Gleichzeitige Nutzungsänderung des Dachgeschosses
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau einer Dachgaube ohne erforderliche Genehmigung gilt als Schwarzbau und kann erhebliche Konsequenzen haben. Die Bauaufsichtsbehörde kann Bußgelder zwischen 1.000,– € und 10.000,– € verhängen. In schweren Fällen sind Strafen bis zu 50.000,– € möglich. Zusätzlich wird in der Regel eine Nachgenehmigung angeordnet, die mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden ist. In extremen Fällen kann sogar eine Rückbauverfügung erlassen werden, wenn die Genehmigungsfähigkeit nicht herstellbar ist.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Dachgaube?
Für die Antragstellung zur Errichtung einer Dachgaube in Nordrhein-Westfalen sind spezifische Unterlagen nach der Verordnung über Bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) erforderlich. Die Bauanträge können sowohl in Papierform als auch digital über das Bauportal.NRW eingereicht werden.
- Ausgefüllter Bauantrag mit allen erforderlichen Unterschriften
- Detaillierte Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten
- Aktueller Lageplan des Grundstücks mit Abstandsflächendarstellung
- Baubeschreibung mit Material- und Konstruktionsangaben
- Statischer Nachweis oder Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bei größeren Dachgauben oder Vorhaben mit Nutzungsänderung können zusätzlich Nachweise zur Energieeffizienz gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) erforderlich sein. Die U-Werte der Gaubenwände müssen typischerweise ≤ 0,24 W/(m²K) betragen.
Schritt für Schritt zur Dachgaube-Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen
Der Weg zur genehmigten Dachgaube in NRW folgt einem strukturierten Prozess, der je nach Verfahrensart unterschiedlich abläuft. Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich Verzögerungen vermeiden und die Bearbeitungszeit optimieren.
- Prüfung der Verfahrensfreiheit: Zunächst wird geprüft, ob die Dachgaube im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und dessen Vorgaben erfüllt
- Vollständigkeitsprüfung: Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
- Sachliche Bearbeitung: Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die fachliche Prüfung durch das zuständige Bauamt
- Beteiligungsverfahren: Stellungnahmen sachberührter Dienststellen werden eingeholt, falls erforderlich
- Genehmigungsbescheid: Nach erfolgreicher Prüfung wird die Baugenehmigung erteilt
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