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Dachgaube: Brauche ich eine Baugenehmigung in Schleswig-Holstein?

November 28, 2025
Update:
November 28, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 28, 2025
In Schleswig-Holstein können Dachgauben unter bestimmten Voraussetzungen sogar genehmigungsfrei errichtet werden – wir klären die rechtlichen Anforderungen nach der aktuellen Landesbauordnung und begleiten Sie sicher durch das Verfahren.
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Dachgaube: Brauche ich eine Baugenehmigung in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein können Dachgauben unter bestimmten Voraussetzungen sogar genehmigungsfrei errichtet werden – wir klären die rechtlichen Anforderungen nach der aktuellen Landesbauordnung und begleiten Sie sicher durch das Verfahren.
Sebastian Rupp
November 28, 2025
5 Minuten

Der Dachboden birgt oft ungenutztes Potenzial: Mit einer Dachgaube schaffen Sie zusätzlichen Wohnraum, mehr Licht und steigern zugleich den Wert Ihrer Immobilie. In Schleswig-Holstein gelten dabei besondere Regelungen, die Ihnen unter bestimmten Umständen sogar eine genehmigungsfreie Errichtung ermöglichen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie Sie Ihr Projekt sicher umsetzen, erfahren Sie hier – kompakt und praxisnah für Schleswig-Holstein.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Dachgaube?

Dachgauben gelten nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) als Dachaufbauten, die das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes verändern. Gemäß § 2 Absatz 3 Buchstabe b der LBO werden sie bei der Berechnung der Wandhöhe berücksichtigt, wenn ihre Gesamtbreite je Dachfläche mehr als die Hälfte der Gebäudewand beträgt. Diese rechtliche Klassifizierung hat direkten Einfluss auf die Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken.

Wichtig für die Genehmigungsfähigkeit ist § 32 der LBO, der festlegt, dass Dachgauben so anzuordnen sind, dass von ihnen keine Belästigungen oder Störungen ausgehen, die für die Nachbarn unzumutbar sind. Dies führt in der Praxis häufig zur Anforderung einer schriftlichen Nachbarzustimmung, wenn Abstandsflächen betroffen sind.

Dachgaube ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Schleswig-Holstein?

Schleswig-Holstein bietet eine bedeutende Vereinfachung für Dachgeschossausbauten: Nach § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der LBO ist die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei möglich.

Diese Genehmigungsfreistellung gilt jedoch nur für:

  • Gebäude, die keine Sonderbauten sind (z.B. keine Hochhäuser)
  • Vorhaben im Anwendungsbereich des § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich)
  • Projekte mit ordnungsgemäßen und vollständigen Bauvorlagen
  • Entwürfe von umfassend bauvorlageberechtigten Fachkräften

Das Verfahren erfolgt automatisch einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde, sofern diese nicht vorher Einwände erhebt. Mit der Ausführung darf jedoch erst begonnen werden, wenn alle bautechnischen Nachweise vorliegen und der Baubeginn angezeigt wurde.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Dachgaube in Schleswig-Holstein?

Eine Dachgaube-Baugenehmigung ist in Schleswig-Holstein erforderlich, wenn die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung nicht erfüllt sind. Dies betrifft insbesondere:

  1. Sonderbauten oder Gebäude besonderer Art
  2. Vorhaben außerhalb des § 34 BauGB-Bereichs
  3. Projekte mit besonderen Gestaltungsanforderungen
  4. Denkmalgeschützte Gebäude

Für diese Fälle ist das klassische Baugenehmigungsverfahren nach den §§ 59-74 der LBO erforderlich. Die offizielle Bearbeitungsdauer beträgt zwei Monate für das reguläre Verfahren und einen Monat für das vereinfachte Verfahren.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Der Bau einer Dachgaube ohne erforderliche Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann Bußgelder zwischen 1.000,– € und 50.000,– € nach sich ziehen. In schweren Fällen kann die Bauaufsichtsbehörde eine Nutzungsuntersagung oder sogar eine Rückbauverfügung erlassen. Eine nachträgliche Genehmigung ist oft möglich, verursacht jedoch zusätzliche Kosten und Verzögerungen beim Dachausbau.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Dachgaube?

Für einen vollständigen Bauantrag in Schleswig-Holstein sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Auszug aus der Liegenschaftskarte (Maßstab nicht kleiner als 1:500)
  • Aktueller Lageplan des Grundstücks mit Abstandsflächendarstellung
  • Detaillierte Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitte)
  • Baubeschreibung des geplanten Vorhabens
  • Statische Berechnungen oder Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutznachweis (bei grenznah geplanten Gauben)
  • Energetischer Nachweis nach GEG
  • Nachbarzustimmung (falls Abstandsflächen betroffen)

Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist zusätzlich die vorherige Genehmigung des Denkmalschutzamtes erforderlich. Ein erfahrener Architekt stellt sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.

Schritt für Schritt zur Dachgaube-Baugenehmigung in Schleswig-Holstein

Der Weg zur genehmigten Dachgaube in Schleswig-Holstein folgt einem strukturierten Ablauf:

  1. Machbarkeitsprüfung: Klärung der Genehmigungsfreistellung oder des erforderlichen Verfahrens
  2. Planung und Entwurf: Detaillierte Ausarbeitung durch bauvorlageberechtigten Fachplaner
  3. Antragstellung: Einreichung bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde
  4. Prüfung und Bearbeitung: Behördliche Prüfung innerhalb der gesetzlichen Fristen
  5. Genehmigung und Baubeginn: Erteilung der Baugenehmigung oder automatische Freistellung

Die praktische Bearbeitungsdauer liegt zwischen 4 und 8 Wochen, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und möglichen Nachbareinsprüchen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Dachgaube in Schleswig-Holstein genehmigungsfrei errichten?

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Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Nach § 62 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein können Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken einschließlich Dachgauben genehmigungsfrei erfolgen, wenn es sich um keine Sonderbauten handelt und das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich liegt. Die Genehmigungsfreistellung erfolgt automatisch einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Gemeinde.

Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren in Schleswig-Holstein?

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Die gesetzlichen Fristen betragen einen Monat für das vereinfachte Verfahren und zwei Monate für das reguläre Baugenehmigungsverfahren. In der Praxis liegt die Bearbeitungsdauer zwischen 4 und 8 Wochen, abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und möglichen Rückfragen der Behörde.

Welche Behörde ist für Dachgauben-Genehmigungen zuständig?

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In Schleswig-Holstein sind die Unteren Bauaufsichtsbehörden auf Kreisebene oder bei kreisfreien Städten für Bauanträge zuständig. Die genaue Zuständigkeit können Sie über den Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH) unter zufish.schleswig-holstein.de ermitteln.