Der Dachboden birgt oft ungenutztes Potenzial: Mit einer Dachgaube schaffen Sie zusätzlichen Wohnraum, mehr Licht und steigern zugleich den Wert Ihrer Immobilie. Doch in Thüringen gilt fast immer: Ohne Genehmigung geht es nicht. Die Thüringer Bauordnung (ThürBO) in ihrer aktuellen Fassung von 2024 regelt die Anforderungen für Dachaufbauten präzise – und bringt wichtige Erleichterungen für den Dachausbau mit sich.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Dachgaube?
Dachgauben gelten bauordnungsrechtlich als Dachaufbauten, die die äußere Gebäudehülle verändern und neue Abstandsflächen auslösen können. Nach § 62 der ThürBO bedürfen die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen grundsätzlich der Baugenehmigung. Eine Dachgaube durchbricht die ursprüngliche Dachkontur und bildet einen eigenständigen Baukörper – damit unterscheidet sie sich wesentlich von einem einfachen Dachfenster.
Besonders relevant für Dachgauben ist § 6 der ThürBO, der die Abstandsflächenregelungen definiert. Dachgauben oder Dachaufbauten, deren Gesamtbreite je Dachfläche mehr als die Hälfte der darunterliegenden Gebäudewand beträgt, sind bei der Berechnung der Abstandsflächen zu einem Drittel der Wandhöhe hinzuzurechnen. Diese Regelung entscheidet oft über die Genehmigungsfähigkeit einer geplanten Dachgaube.
Dachgaube ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Thüringen?
Die neue ThürBO von 2024 hat bedeutende Erleichterungen für bestimmte Formen des Dachausbaus gebracht. Änderungen am Dachgeschoss zu Wohnzwecken sind unter bestimmten Voraussetzungen nun genehmigungsfrei gestellt. Dies gilt beispielsweise für die Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken nach den Bestimmungen der §§ 64 Absatz 2 Nummern 3 und 4 der neuen ThürBO.
- Verfahrensfreie Dachaufbauten: Nach § 63 der ThürBO sind nur untergeordnete Dachaufbauten wie Schornsteine, Abgasanlagen und Antennen verfahrensfrei
- Kleine Dachgauben: Für typische Wohnfenster oder kleine Dachgauben ohne Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes kann die Erneuerung unter Beibehaltung der ursprünglichen Größe verfahrensfrei sein
- Dachgeschossausbau: Reine Dachausbauten ohne Gauben können unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei erfolgen
Wichtig: Für neue Wohnungen, die durch Dachausbau entstehen, entfällt die Pflicht zur Schaffung notwendiger Stellplätze sowie die Verpflichtung zur barrierefreien Erreichbarkeit.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Dachgaube in Thüringen?
Eine Baugenehmigung für Dachgauben ist in Thüringen erforderlich, wenn die geplante Gaube mehr als 50 % der Dachfläche einnimmt oder wenn sie neue Abstandsflächen auslöst. Das Genehmigungsverfahren wird nach der Art des Bauvorhabens in drei Kategorien eingeteilt:
- Vereinfachtes Genehmigungsverfahren: Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, Ein- und Zweifamilienhäusern außerhalb von Bebauungsplangebieten
- Reguläres Genehmigungsverfahren: Bei Mehrfamilienhäusern, größeren Gewerbebauten und komplexeren Vorhaben
- Verfahrensfrei: Nur bei sehr kleinen, untergeordneten Dachaufbauten
Die Bearbeitungszeit beträgt für das vereinfachte Verfahren maximal 3 Monate, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 5 Monate. Eine Besonderheit der ThürBO ist die Genehmigungsfiktion: Entscheidet die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb der Fristen, gilt das Bauvorhaben als genehmigt.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wird eine Dachgaube ohne erforderliche Baugenehmigung errichtet, handelt es sich rechtlich um einen Schwarzbau. Die Bauaufsichtsbehörde kann verschiedene Sanktionen verhängen: Zunächst wird meist eine Nachgenehmigung angeordnet. Bußgelder bewegen sich typischerweise zwischen 1.000,– € und 10.000,– €, in schweren Fällen bis zu 50.000,– €. In Extremfällen sind Nutzungsuntersagungen oder Rückbauverfügungen möglich, wenn die Genehmigungsfähigkeit nicht herstellbar ist.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Dachgaube?
Nach § 74 der Thüringer Bauordnung müssen mit dem Bauantrag alle für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Diese Bauvorlagen umfassen:
- Bauantragsformular: Vollständig ausgefüllt und von Antragsteller sowie Entwurfsverfasser unterzeichnet
- Aktueller Lageplan: Des Grundstücks zur Darstellung der städtebaulichen Einbindung
- Detaillierte Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnittzeichnungen der geplanten Dachgaube
- Statische Berechnungen: Nachweis der Standsicherheit und Tragfähigkeit der Dachkonstruktion
- Baubeschreibung: Erläuterung des Umfangs und der Details des Vorhabens
- Brandschutznachweis: Demonstration der Erfüllung geltender Brandschutzanforderungen
Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist zusätzlich die Genehmigung des Denkmalschutzamtes erforderlich. Ein energetischer Nachweis gemäß GEG muss belegen, dass die Dachgaube den aktuellen energetischen Standards entspricht.
Schritt für Schritt zur Dachgaube-Baugenehmigung in Thüringen
- Machbarkeitsprüfung: Klärung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit und Abstandsflächen
- Planung beauftragen: Erstellung der Entwurfsplanung durch einen qualifizierten Architekten
- Unterlagen zusammenstellen: Vollständige Bauvorlagen mit allen erforderlichen Nachweisen
- Bauantrag einreichen: Bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt)
- Genehmigung abwarten: Bearbeitungszeit von maximal 3 Monaten im vereinfachten Verfahren
Die Baugenehmigung hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren und kann auf Antrag jeweils um weitere 3 Jahre verlängert werden. Eine frühzeitige und vollständige Antragstellung beschleunigt das Verfahren erheblich.
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