Baden-Württemberg hat mit der Landesbauordnungsreform vom 28. Juni 2025 die Verfahrensfreiheit für Garagen von 30 auf 50 m² erweitert. Trotz dieser Vereinfachung müssen alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden – von der Landesbauordnung Baden-Württemberg bis zur Garagenverordnung. Planeco Building unterstützt Sie dabei, alle Anforderungen von Anfang an zu erfüllen und kostspielige Fehler zu vermeiden.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Garage?
Das Baurecht in Baden-Württemberg unterscheidet zwischen Garagen als Nebenanlagen und eigenständigen Hauptanlagen. Diese Klassifizierung entscheidet maßgeblich über die Garage-Baugenehmigung und die anzuwendenden Verfahren.
Garagen als Nebenanlagen: Ergänzen eine Hauptnutzung wie ein Wohnhaus und sind überall dort zulässig, wo auch die Hauptanlage errichtet werden darf
Eigenständige Garagen: Stellen die Hauptnutzung des Grundstücks dar und unterliegen strengeren Genehmigungsverfahren
Garagenverordnung (GaVO): Regelt technische Anforderungen ab 100 m² Nutzfläche – für private Einzelgaragen meist nicht relevant
Die Bauweise spielt für die Genehmigungspflicht keine Rolle: Ob Fertiggarage, Holzgarage oder gemauerte Garage – entscheidend sind ausschließlich Grundfläche, Wandhöhe und Standort der geplanten Anlage.
Garage ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg können Sie seit der LBO-Reform Garagen bis 50 m² Brutto-Grundfläche ohne förmliches Baugenehmigungsverfahren errichten. Die rechtliche Grundlage bildet der Anhang zu § 50 der Landesbauordnung Baden-Württemberg.
Maximale Grundfläche: 50 m² Brutto-Grundfläche
Maximale Wandhöhe: 3 m mittlere Wandhöhe
Standort: Nur im Innenbereich – Außenbereich bleibt genehmigungspflichtig
Einhaltung aller Vorschriften: Auch verfahrensfreie Garagen müssen alle baurechtlichen Bestimmungen erfüllen
Wichtig: Verfahrensfreiheit bedeutet nicht Genehmigungslosigkeit. Alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Garagenverordnung, Abstandsflächenregelungen und örtlichen Bebauungspläne müssen eingehalten werden.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage in Baden-Württemberg?
Eine Baugenehmigung wird erforderlich, wenn Ihre geplante Garage die Grenzen der Verfahrensfreiheit überschreitet oder sich im baurechtlichen Außenbereich befindet.
Grundfläche über 50 m²: Alle größeren Garagen benötigen eine förmliche Genehmigung
Wandhöhe über 3 m: Überschreitung der mittleren Wandhöhe macht das Vorhaben genehmigungspflichtig
Außenbereich: Garagen außerhalb von Ortschaften sind grundsätzlich genehmigungspflichtig
Besondere Standorte: Denkmalschutzgebiete oder Wasserschutzgebiete können zusätzliche Genehmigungen erfordern
Baden-Württemberg bietet drei Verfahrensarten: Kenntnisgabeverfahren, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren und vollumfängliches Genehmigungsverfahren – je nach Komplexität des Vorhabens.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau einer Garage ohne erforderliche Baugenehmigung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Die Baurechtsbehörden können bauaufsichtlich tätig werden und verschiedene Maßnahmen anordnen.
Mögliche Sanktionen umfassen: Bußgelder bis zu 50.000,– €, Nutzungsuntersagung der Garage, Nachgenehmigungsverfahren mit erhöhten Kosten oder im Extremfall die Anordnung des kompletten Rückbaus. Die Kosten für einen nachträglichen Bauantrag liegen oft deutlich über den ursprünglich gesparten Genehmigungskosten.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Garage?
Für genehmigungspflichtige Garagen in Baden-Württemberg sind seit dem 1. Januar 2025 alle Anträge über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW) digital einzureichen. Die Papierform ist nicht mehr zulässig.
Amtlicher Bauantrag: Über ViBa-BW nach behördlichen Vorgaben
Flurkarte: Maßstab 1:500, nicht älter als 6 Monate
Lageplan: Mit rot dargestellter Garage und Angabe der Nachbareigentümer
Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100
Statische Berechnung: Bei genehmigungspflichtigen Garagen erforderlich
Detaillierte Baubeschreibung: Material, Dachbegrünung und weitere technische Details
Die vollständige Prüfung der Unterlagen erfolgt durch die Baurechtsbehörde innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang. Fehlende Dokumente verzögern den Verfahrensbeginn erheblich.
Schritt für Schritt zur Garage-Baugenehmigung in Baden-Württemberg
Mit Planeco Building gelangen Sie strukturiert und effizient zur Genehmigung Ihrer Garage. Unser bewährtes Verfahren umfasst fünf klar definierte Schritte:
Kostenlose Erstberatung: Prüfung der Machbarkeit und rechtlichen Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg
Transparentes Angebot: Detaillierte Kostenaufstellung ohne versteckte Gebühren
Unterlagenbeschaffung: Komplette Organisation aller erforderlichen Dokumente durch unser Team
Professionelle Antragserstellung: Erfahrene Architekten erstellen genehmigungsfähige Unterlagen
Digitale Einreichung: Fristgerechte Übermittlung über ViBa-BW mit persönlicher Betreuung
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt im vereinfachten Verfahren 2 bis 3 Monate, wobei die neue Genehmigungsfiktion nach 3 Monaten automatisch wirkt, falls keine Entscheidung getroffen wurde.
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