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Garage: Brauche ich eine Baugenehmigung in Baden-Württemberg?

December 15, 2025
Update:
December 15, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
December 15, 2025
Update:
December 15, 2025
Seit der LBO-Reform 2025 sind Garagen bis 50 m² in Baden-Württemberg verfahrensfrei – doch auch dann gelten strenge baurechtliche Vorgaben. Planeco Building navigiert Sie sicher durch alle Bestimmungen.
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Garage: Brauche ich eine Baugenehmigung in Baden-Württemberg?

Seit der LBO-Reform 2025 sind Garagen bis 50 m² in Baden-Württemberg verfahrensfrei – doch auch dann gelten strenge baurechtliche Vorgaben. Planeco Building navigiert Sie sicher durch alle Bestimmungen.
Sebastian Rupp
December 15, 2025
5 Minuten

Baden-Württemberg hat mit der Landesbauordnungsreform vom 28. Juni 2025 die Verfahrensfreiheit für Garagen von 30 auf 50 m² erweitert. Trotz dieser Vereinfachung müssen alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden – von der Landesbauordnung Baden-Württemberg bis zur Garagenverordnung. Planeco Building unterstützt Sie dabei, alle Anforderungen von Anfang an zu erfüllen und kostspielige Fehler zu vermeiden.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Garage?

Das Baurecht in Baden-Württemberg unterscheidet zwischen Garagen als Nebenanlagen und eigenständigen Hauptanlagen. Diese Klassifizierung entscheidet maßgeblich über die Garage-Baugenehmigung und die anzuwendenden Verfahren.

  • Garagen als Nebenanlagen: Ergänzen eine Hauptnutzung wie ein Wohnhaus und sind überall dort zulässig, wo auch die Hauptanlage errichtet werden darf

  • Eigenständige Garagen: Stellen die Hauptnutzung des Grundstücks dar und unterliegen strengeren Genehmigungsverfahren

  • Garagenverordnung (GaVO): Regelt technische Anforderungen ab 100 m² Nutzfläche – für private Einzelgaragen meist nicht relevant

Die Bauweise spielt für die Genehmigungspflicht keine Rolle: Ob Fertiggarage, Holzgarage oder gemauerte Garage – entscheidend sind ausschließlich Grundfläche, Wandhöhe und Standort der geplanten Anlage.

Garage ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg können Sie seit der LBO-Reform Garagen bis 50 m² Brutto-Grundfläche ohne förmliches Baugenehmigungsverfahren errichten. Die rechtliche Grundlage bildet der Anhang zu § 50 der Landesbauordnung Baden-Württemberg.

  1. Maximale Grundfläche: 50 m² Brutto-Grundfläche

  2. Maximale Wandhöhe: 3 m mittlere Wandhöhe

  3. Standort: Nur im Innenbereich – Außenbereich bleibt genehmigungspflichtig

  4. Einhaltung aller Vorschriften: Auch verfahrensfreie Garagen müssen alle baurechtlichen Bestimmungen erfüllen

Wichtig: Verfahrensfreiheit bedeutet nicht Genehmigungslosigkeit. Alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Garagenverordnung, Abstandsflächenregelungen und örtlichen Bebauungspläne müssen eingehalten werden.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage in Baden-Württemberg?

Eine Baugenehmigung wird erforderlich, wenn Ihre geplante Garage die Grenzen der Verfahrensfreiheit überschreitet oder sich im baurechtlichen Außenbereich befindet.

  • Grundfläche über 50 m²: Alle größeren Garagen benötigen eine förmliche Genehmigung

  • Wandhöhe über 3 m: Überschreitung der mittleren Wandhöhe macht das Vorhaben genehmigungspflichtig

  • Außenbereich: Garagen außerhalb von Ortschaften sind grundsätzlich genehmigungspflichtig

  • Besondere Standorte: Denkmalschutzgebiete oder Wasserschutzgebiete können zusätzliche Genehmigungen erfordern

Baden-Württemberg bietet drei Verfahrensarten: Kenntnisgabeverfahren, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren und vollumfängliches Genehmigungsverfahren – je nach Komplexität des Vorhabens.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Der Bau einer Garage ohne erforderliche Baugenehmigung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Die Baurechtsbehörden können bauaufsichtlich tätig werden und verschiedene Maßnahmen anordnen.

Mögliche Sanktionen umfassen: Bußgelder bis zu 50.000,– €, Nutzungsuntersagung der Garage, Nachgenehmigungsverfahren mit erhöhten Kosten oder im Extremfall die Anordnung des kompletten Rückbaus. Die Kosten für einen nachträglichen Bauantrag liegen oft deutlich über den ursprünglich gesparten Genehmigungskosten.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Garage?

Für genehmigungspflichtige Garagen in Baden-Württemberg sind seit dem 1. Januar 2025 alle Anträge über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW) digital einzureichen. Die Papierform ist nicht mehr zulässig.

  • Amtlicher Bauantrag: Über ViBa-BW nach behördlichen Vorgaben

  • Flurkarte: Maßstab 1:500, nicht älter als 6 Monate

  • Lageplan: Mit rot dargestellter Garage und Angabe der Nachbareigentümer

  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100

  • Statische Berechnung: Bei genehmigungspflichtigen Garagen erforderlich

  • Detaillierte Baubeschreibung: Material, Dachbegrünung und weitere technische Details

Die vollständige Prüfung der Unterlagen erfolgt durch die Baurechtsbehörde innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang. Fehlende Dokumente verzögern den Verfahrensbeginn erheblich.

Schritt für Schritt zur Garage-Baugenehmigung in Baden-Württemberg

Mit Planeco Building gelangen Sie strukturiert und effizient zur Genehmigung Ihrer Garage. Unser bewährtes Verfahren umfasst fünf klar definierte Schritte:

  1. Kostenlose Erstberatung: Prüfung der Machbarkeit und rechtlichen Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg

  2. Transparentes Angebot: Detaillierte Kostenaufstellung ohne versteckte Gebühren

  3. Unterlagenbeschaffung: Komplette Organisation aller erforderlichen Dokumente durch unser Team

  4. Professionelle Antragserstellung: Erfahrene Architekten erstellen genehmigungsfähige Unterlagen

  5. Digitale Einreichung: Fristgerechte Übermittlung über ViBa-BW mit persönlicher Betreuung

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt im vereinfachten Verfahren 2 bis 3 Monate, wobei die neue Genehmigungsfiktion nach 3 Monaten automatisch wirkt, falls keine Entscheidung getroffen wurde.

Baugenehmigung für Garage in Baden-Württemberg beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Garage-Baugenehmigungen in Baden-Württemberg. Mit unserer langjährigen Erfahrung und lokalen Expertise navigieren wir Sie sicher durch alle rechtlichen Anforderungen.

  • Kostenlose Erstberatung zur Klärung aller projektspezifischen Fragen

  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit genehmigt

  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten oder Überraschungen

  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Erstellung Ihrer Antragsunterlagen

  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand

  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Baden-Württemberg

Unser digitaler Ansatz ermöglicht eine effiziente Abwicklung über das ViBa-BW-System, während Sie von einem festen Ansprechpartner persönlich betreut werden. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie groß darf eine Garage in Baden-Württemberg ohne Baugenehmigung sein?

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Seit der LBO-Reform 2025 sind Garagen bis 50 m² Brutto-Grundfläche und maximal 3 m mittlerer Wandhöhe in Baden-Württemberg verfahrensfrei. Diese Regelung gilt nur im Innenbereich – Garagen im Außenbereich bleiben grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Wie lange dauert eine Baugenehmigung für eine Garage in Baden-Württemberg?

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Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 2 bis 3 Monate im vereinfachten Verfahren und 3 bis 6 Monate im vollumfänglichen Genehmigungsverfahren. Durch die neue Genehmigungsfiktion gilt ein Antrag nach 3 Monaten automatisch als genehmigt, wenn keine Entscheidung getroffen wurde.

Darf ich meine Garage direkt an der Grundstücksgrenze bauen?

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Privilegierte Garagen dürfen in Baden-Württemberg ohne Abstandsflächen direkt an der Grenze errichtet werden, wenn sie maximal 3 m Wandhöhe und 25 m² Wandfläche nicht überschreiten. Die Grenzbebauung ist auf maximal 9 m pro Grenze und insgesamt 15 m begrenzt.