Während Garagen in Bayern bis 50 m² verfahrensfrei errichtet werden können, liegt die Grenze in Nordrhein-Westfalen bereits bei 30 m². Wer beim Garagenbau uninformiert plant, riskiert Bußgelder oder im schlimmsten Fall sogar den Rückbau. Planeco Building unterstützt Sie deutschlandweit dabei, alle baurechtlichen Anforderungen von Anfang an zu erfüllen.
Das Thema kurz und kompakt
- Garagen als Nebenanlagen sind oft verfahrensfrei: In den meisten Bundesländern benötigen Garagen bis zu einer Grundfläche von 30 bis 50 m² und einer mittleren Wandhöhe von maximal 3 m keine förmliche Baugenehmigung.
- Regelungen auf Landesebene beachten: Jedes Bundesland definiert eigene Obergrenzen für Verfahrensfreiheit und privilegierte Grenzbebauung. Größere Garagen benötigen ein Genehmigungsverfahren und müssen Abstandsflächen einhalten.
- Verfahrensfreiheit bedeutet nicht automatisch Zulässigkeit: Auch wenn kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist, müssen alle bauordnungsrechtlichen und planungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
- Planeco Building an Ihrer Seite: Wir prüfen die Zulässigkeit Ihrer Garage, beschaffen fehlende Unterlagen und erstellen genehmigungsfähige Anträge – digital, bundesweit und zu transparenten Preisen.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Garage?
Das Baurecht unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten von Garagen: der Garage als Nebenanlage und der Garage als eigenständige Hauptanlage. Diese Unterscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Genehmigungspflicht und die baurechtlichen Anforderungen:
- Garagen als Nebenanlagen dienen der Ergänzung einer Hauptnutzung. Sie sind überall dort zulässig, wo auch die Hauptanlage errichtet werden darf. Nach § 14 Baunutzungsverordnung gelten sie als untergeordnete bauliche Anlagen, die der Hauptnutzung dienlich sind.
- Eigenständige Garagen hingegen stellen die Hauptnutzung des Grundstücks dar. Hier ist die Garage selbst die gewerbliche Anlage, nicht nur eine Ergänzung. Solche Vorhaben überschreiten in der Regel die Obergrenzen für Verfahrensfreiheit und Privilegierung, sodass ein Genehmigungsverfahren erforderlich wird und Abstandsflächen eingehalten werden müssen.
Welche Rolle spielt die Garagenverordnung?
Die Garagenverordnungen der einzelnen Bundesländer regeln ordnungsrechtliche Anforderungen für Garagen, allerdings greifen diese erst ab einer bestimmten Größe. Für Kleingaragen mit einer Nutzfläche bis 100 m² spielen die Vorgaben der Garagenverordnungen in der Regel keine Rolle. Das betrifft nahezu alle privaten Einzel-, Doppel- und Fertiggaragen.
Wichtig: Garagenverordnungen sind keine klassischen Sonderbauverordnungen, haben aber einen ähnlichen Charakter. Sie greifen unabhängig davon, ob die Garage privat oder gewerblich genutzt wird, entscheidend ist allein die Garagengröße sowie die Nutzung zur Unterbringung von Fahrzeugen.
Fertiggarage vs. gemauerte Garage – macht das einen Unterschied?
Die Bauweise spielt für die Genehmigungspflicht keine Rolle. Ob Fertiggarage, Holzgarage oder gemauerte Garage – entscheidend sind ausschließlich Grundfläche, Wandhöhe und Standort. Ein Vorteil von Fertiggaragen: Die Hersteller bieten in der Regel Serienmodelle an, die bereits auf die Grenzwerte zur Privilegierung ausgelegt sind und mit Serienzulassungen für die Standsicherheit ausgestattet sind.

Wann ist für den Bau einer Garage eine Baugenehmigung erforderlich?
Ob für Ihr Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt vor allem von der Brutto-Grundfläche und der mittleren Wandhöhe der geplanten Garage ab. In den meisten Bundesländern liegt die Obergrenze bei 3 m Wandhöhe; bei der Grundfläche variieren die Grenzen zwischen 30 m² und 50 m².
Bleiben Sie bei der Errichtung Ihrer Garage unterhalb dieser Grenzwerte, gilt für Ihr Bauvorhaben Verfahrensfreiheit. Das bedeutet: Sie dürfen ohne förmliches Genehmigungsverfahren bauen und müssen das Bauamt nicht informieren.
Wichtig: Auch genehmigungsfreie Garagen unterliegen den baurechtlichen Bestimmungen zu Brandschutz, Abstandsflächen und der Nutzung als Stellplatz für ein Fahrzeug. Da Garagen und Carports baurechtlich gleichgestellt sind, gelten für beide dieselben Regelungen.
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Baugenehmigung Garage: Welche Regelungen gelten in meinem Bundesland?
Die Vorschriften für Garagen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben in allen 16 Bundesländern. Beachten Sie dabei, dass zusätzlich zu diesen landesrechtlichen Regelungen immer auch die örtlichen Vorgaben Ihrer Gemeinde (Bebauungsplan, Gestaltungssatzung) eine Rolle spielen können.
Hinweis: Die Angaben basieren auf dem Stand der Landesbauordnungen aus Dezember 2025. Gesetzesänderungen können jederzeit erfolgen.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg sind Garagen mit einer Brutto-Grundfläche bis 50 m² und einer mittleren Wandhöhe von maximal 3 m verfahrensfrei. Rechtliche Grundlage ist der Anhang zu § 50 der Landesbauordnung Baden-Württemberg.
Bayern
Bayern erlaubt Garagen bis 50 m² Grundfläche ohne Baugenehmigung. Die mittlere Wandhöhe darf dabei 3 m nicht überschreiten. Innerhalb eines Bebauungsplans sind sogar Garagen bis 100 m² verfahrensfrei, sofern sie den Vorgaben des Plans entsprechen. Rechtsgrundlage ist Art. 57 der Bayerischen Bauordnung.
Berlin
In Berlin sind Garagen mit einer Brutto-Grundfläche bis 50 m² und einer mittleren Wandhöhe von 3 m verfahrensfrei. Rechtsgrundlage ist § 61 der Berliner Bauordnung.
Brandenburg
Brandenburg erlaubt Garagen bis 50 m² Grundfläche ohne Genehmigung. Die mittlere Wandhöhe darf 3 m nicht überschreiten. Innerhalb eines gültigen Bebauungsplans sind sogar Garagen bis 100 m² verfahrensfrei. Rechtsgrundlage ist § 61 der Brandenburgischen Bauordnung.
Bremen
In Bremen sind Garagen mit bis zu 50 m² Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe verfahrensfrei. Rechtsgrundlage ist § 61 der Bremischen Landesbauordnung.
Hamburg
Hamburg erlaubt Garagen bis 50 m² Grundfläche und 3 m Wandhöhe ohne Genehmigung. Rechtsgrundlage ist § 60 der Hamburger Bauordnung.
Hessen
In Hessen sind Garagen mit einer Brutto-Grundfläche bis 50 m² verfahrensfrei, wobei die Gesamtgrundfläche einschließlich Zufahrten nicht größer als 200 m² sein darf. Rechtsgrundlage ist § 63 der Hessischen Bauordnung.
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern erlaubt Garagen bis 30 m² Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe ohne Genehmigung. Rechtsgrundlage ist § 61 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.

Niedersachsen
In Niedersachsen sind Garagen bis 60 m² Grundfläche verfahrensfrei. Rechtsgrundlage ist § 60 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung.
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen erlaubt Garagen bis 30 m² Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe ohne förmliche Genehmigung. Rechtsgrundlage ist § 62 der Bauordnung NRW.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz erlaubt Garagen bis 50 m² Grundfläche und 3,20 m mittlerer Wandhöhe ohne Genehmigung. Rechtsgrundlage ist § 62 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz.
Saarland
Im Saarland sind Garagen bis 36 m² Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe verfahrensfrei. Rechtsgrundlage ist § 61 der Landesbauordnung Saarland.
Sachsen
Sachsen erlaubt Garagen bis 50 m² Grundfläche und 3 m Wandhöhe ohne Genehmigung. Rechtsgrundlage ist § 61 der Sächsischen Bauordnung.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt sind Garagen bis 50 m² Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe verfahrensfrei. Rechtsgrundlage ist § 60 der Bauordnung Sachsen-Anhalt.
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat mit 50 m² Grundfläche die striktesten Vorgaben in Deutschland. Die mittlere Wandhöhe darf maximal 3 m betragen, die längste Seitenwand nicht länger als 9 m sein. Rechtsgrundlage ist § 61 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein.
Thüringen
Thüringen erlaubt Garagen bis 50 m² Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe ohne Genehmigung. Rechtsgrundlage ist § 60 der Thüringer Bauordnung.
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Wo auf meinem Grundstück darf eine Garage stehen?
Verfahrensfreiheit bedeutet nicht automatisch, dass Sie Ihre Garage überall auf dem Grundstück errichten dürfen. Auch genehmigungsfreie Garagen müssen die Vorgaben des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts einhalten. Während das Bauplanungsrecht regelt, wo grundsätzlich gebaut werden darf, bestimmt das Bauordnungsrecht die Mindestgrenzabstände.
Bebauungsplan und Baufenster
Das Bauplanungsrecht legt über den Bebauungsplan fest, in welchen Bereichen Ihres Grundstücks der Bau einer Garage möglich ist:
- Ohne Bebauungsplan: Garagen als Nebenanlagen dürfen überall auf dem Grundstück errichtet werden, sofern die erforderlichen Abstandsflächen zur Nachbargrenze eingehalten werden.
- Innerhalb des Baufensters: Die Garage ist immer zulässig.
- Außerhalb des Baufensters: Die Zulässigkeit hängt vom Bebauungsplan ab. Dieser kann Garagen explizit erlauben, spezielle Flächen ausweisen oder sie nur innerhalb des Baufensters zulassen.
- Schweigt der Plan zu Nebenanlagen, greift § 23 Baunutzungsverordnung: Nebenanlagen können dann außerhalb des Baufensters zugelassen werden (Ermessensspielraum der Genehmigungsbehörde).
Grenzabstände und Abstandsflächen
Grundsätzlich muss jedes Gebäude einen Mindestabstand zur Nachbargrenze einhalten; in der Regel liegt die Vorgabe bei 3 m. Garagen genießen jedoch eine Privilegierung und dürfen daher auch ohne Abstandsflächen an der Grenze erbaut werden. Die genauen Bedingungen dafür variieren zwischen den Bundesländern, liegen in der Regel jedoch bei:
- Maximale Wandhöhe von meist 3 m
- Maximale Länge pro Grenze von meist 9 m
- Maximale Gesamtlänge aller Grenzbebauungen zwischen 15 m und 18 m
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Bauantrag für Garage stellen
Mit Planeco Building kommen Sie in fünf klar strukturierten Schritten zur Baugenehmigung für Ihre Garage – digital, transparent und deutschlandweit. So läuft der Prozess ab:
- Kostenlose Erstberatung: In einem unverbindlichen Gespräch klären wir die Machbarkeit Ihres Projekts und prüfen die rechtlichen Rahmenbedingungen in Ihrem Bundesland.
- Transparentes Angebot einholen: Sie erhalten ein detailliertes Angebot mit allen Leistungen und Kosten. Unsere Preisgestaltung ist klar strukturiert, sodass Sie von Anfang an wissen, welche Investition auf Sie zukommt.
- Unterlagen zusammenstellen: Planeco Building unterstützt Sie bei der Beschaffung aller erforderlichen Dokumente wie Grundbuchauszug, Bestandspläne oder Vermessungsunterlagen. Auch fehlende Unterlagen organisieren wir für Sie
- Vollständige Antragserstellung: Unsere erfahrenen Architekten erstellen für Ihren Bauantrag relevanten Unterlagen: Grundrisse, Lagepläne, Baubeschreibung und bei Bedarf statische Berechnungen.
- Einreichung beim Bauamt: Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der zuständigen Baubehörde und reichen Ihren Bauantrag oder Ihre Bauanzeige fristgerecht ein. Sie haben dabei einen festen Ansprechpartner, der Sie über alle Schritte informiert.
Der gesamte Prozess läuft digital ab, mit persönlicher Betreuung durch erfahrene Fachplaner. Planeco Building ist bundesweit tätig und kennt die spezifischen Anforderungen aller Landesbauordnungen. Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.
Mit Planeco Building schnell und digital zur Garagen-Baugenehmigung
Der Bau einer Garage unterliegt baurechtlichen Vorgaben, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Während in Bayern Garagen bis 50 m² verfahrensfrei sein können, liegt die Grenze in Nordrhein-Westfalen bei nur 30 m². Hinzu kommen Regelungen zu Wandhöhe, Grenzbebauung und Abstandsflächen. Auch verfahrensfreie Garagen müssen alle materiellen baurechtlichen Anforderungen erfüllen; Verstöße können unter anderem Bußgelder bis 50.000,– € nach sich ziehen.
Planeco Building begleitet Sie durch den gesamten Prozess, von der Planung bis zur Baugenehmigung. Dank mehr als 1.400 erfolgreich genehmigten Bauanträgen kennen wir die spezifischen Anforderungen in allen 16 Bundesländern. Sie profitieren von einem festen Ansprechpartner, der Ihr Vorhaben koordiniert und alle erforderlichen Unterlagen erstellt. So vermeiden Sie kostspielige Fehler und erhalten Ihre Genehmigung schnell und zuverlässig. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.














