Der Freistaat Bayern gilt als besonders bauherrenfreundlich, wenn es um den Garagenbau geht. Mit einer Verfahrensfreiheit bis 50 m² und speziellen Regelungen für Garagen bis 100 m² innerhalb von Bebauungsplänen bietet die Bayerische Bauordnung attraktive Möglichkeiten für Bauherren. Doch auch in Bayern gilt: Verfahrensfreiheit bedeutet nicht automatisch Regelfreiheit – alle bauordnungsrechtlichen Vorschriften müssen eingehalten werden.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Garage?
Das bayerische Baurecht klassifiziert Garagen als bauliche Anlagen, die je nach Größe und Standort unterschiedlichen Verfahrensarten unterliegen. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) unterscheidet dabei zwischen:
- Verfahrensfreien Bauvorhaben nach Artikel 57 BayBO
- Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Artikel 58 BayBO
- Vereinfachten oder vollständigen Baugenehmigungsverfahren nach Artikel 59 BayBO
Zusätzlich zur Bayerischen Bauordnung regelt die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) technische Anforderungen wie Mindestabmessungen von Einstellplätzen (mindestens 5 m Länge) und Brandschutzbestimmungen, die unabhängig vom Genehmigungsstatus eingehalten werden müssen.
Garage ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Bayern?
Bayern ermöglicht den Bau von Garagen ohne förmliche Baugenehmigung unter bestimmten Voraussetzungen. Nach Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung sind Garagen mit einer Grundfläche bis zu 50 m² im Innenbereich vollständig verfahrensfrei.
- Grundfläche: Maximal 50 m² Brutto-Grundfläche
- Standort: Nicht im Außenbereich (§ 35 BauGB)
- Wandhöhe: Mittlere Wandhöhe bis 3 m für Grenzbebauung
- Technische Vorschriften: Einhaltung der GaStellV erforderlich
Besonderheit in Bayern: Garagen bis 100 m² Nutzfläche können im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden, wenn sie sich innerhalb eines Bebauungsplans befinden und die Satzung entsprechende Regelungen enthält.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage in Bayern?
Eine Garage-Baugenehmigung wird in Bayern erforderlich, wenn Ihr Vorhaben die Grenzen der Verfahrensfreiheit überschreitet:
- Grundfläche über 50 m² im Innenbereich
- Standort im Außenbereich nach § 35 BauGB
- Keine Satzungsregelung für Garagen bis 100 m²
- Besondere Anforderungen wie Gewerbenutzung oder Sonderkonstruktionen
Für Garagen zwischen 50 m² und 100 m² Nutzfläche innerhalb eines Bebauungsplans bietet Bayern das attraktive Genehmigungsfreistellungsverfahren: Sie reichen die Unterlagen bei der Gemeinde ein und dürfen nach 30 Tagen ohne Einspruch mit dem Bau beginnen.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Verstöße gegen die Genehmigungspflicht können in Bayern erhebliche Folgen haben. Die Bauaufsichtsbehörde kann Baueinstellung, Nutzungsuntersagung oder sogar Beseitigung anordnen. Bei Verstößen gegen Genehmigungs- und Anzeigepflichten oder Vorlage unrichtiger Pläne drohen Geldbußen bis zu 500.000,– €. Zusätzlich können zivilrechtliche Ansprüche von Nachbarn entstehen, wenn Abstandsflächen oder andere Vorschriften nicht eingehalten wurden.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Garage?
Die erforderlichen Unterlagen für eine Garage-Baugenehmigung in Bayern umfassen sowohl standardisierte Formulare als auch projektspezifische Nachweise:
- Bauantragsformular (aktualisiert zum 01.03.2024)
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Lageplan
- Baubeschreibung mit technischen Angaben
- Katasterauszug (amtlich beglaubigt)
- Lageplan des Grundstücks mit Abstandsflächennachweis
- Bei Bedarf: Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis
Wichtig: Die Bauvorlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt werden – beispielsweise einem Architekt, Bauingenieur oder bei kleineren Vorhaben auch von staatlich geprüften Technikern der Fachrichtung Bautechnik.
Schritt für Schritt zur Garage-Baugenehmigung in Bayern
Der Weg zur Garage-Baugenehmigung in Bayern folgt einem strukturierten Ablauf, den Planeco Building für Sie optimiert:
- Machbarkeitsprüfung: Analyse der örtlichen Gegebenheiten und rechtlichen Rahmenbedingungen
- Unterlagenbeschaffung: Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente und Nachweise
- Planung und Antragserstellung: Erstellung genehmigungsfähiger Bauzeichnungen und Formulare
- Einreichung: Bauantrag stellen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde
- Genehmigung und Baubeginn: Nach Erteilung Baubeginnsanzeige und Umsetzung
Die Bearbeitungszeit beträgt in Bayern maximal drei Monate und drei Wochen ab Eingang der vollständigen Unterlagen. Bei unvollständigen Anträgen kann sich die Bearbeitung erheblich verlängern.
Baugenehmigung für Garage in Bayern beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building ist Ihr verlässlicher Partner für Garage-Baugenehmigungen in Bayern. Mit unserer langjährigen Erfahrung navigieren wir Sie sicher durch die spezifischen Anforderungen der Bayerischen Bauordnung:
- Kostenlose Erstberatung zur Machbarkeit Ihres Projekts
- Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit
- Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
- 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
- Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
- Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Bayern
Unser digitaler Prozess ermöglicht es Ihnen, von überall in Bayern auf unsere Dienstleistungen zuzugreifen. Dabei profitieren Sie von transparenten Preisen und einem festen Ansprechpartner, der Sie durch den gesamten Genehmigungsprozess begleitet.














