Berlin bietet mit seiner differenzierten Berliner Bauordnung (BauO Bln) klare Regelungen für den Garagenbau. Während kleinere Garagen ohne förmliche Genehmigung errichtet werden können, benötigen größere Vorhaben eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Hauptstadt und begleitet Sie sicher durch alle Verfahrensschritte.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Garage?
Das Berliner Baurecht klassifiziert Garagen als Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen nach §2 der Berliner Bauordnung. Diese Definition hat weitreichende Konsequenzen für die baurechtliche Behandlung und die Genehmigungspflicht Ihres Vorhabens.
Entscheidend für die rechtliche Einordnung ist die Unterscheidung zwischen Garagen als Nebenanlagen und eigenständigen Hauptanlagen:
Garagen als Nebenanlagen: Sie ergänzen eine bestehende Hauptnutzung auf dem Grundstück und sind überall dort zulässig, wo auch die Hauptanlage errichtet werden darf
Eigenständige Garagen: Sie stellen die Hauptnutzung des Grundstücks dar und unterliegen strengeren Anforderungen bezüglich Abstandsflächen und Genehmigungsverfahren
Gewerbliche Großgaragen: Ab 100 m² Nutzfläche greifen die Bestimmungen der Berliner Betriebs-Verordnung (BetrVO)
Wichtig: Die Bauweise (Fertiggarage, gemauerte Garage oder Holzgarage) spielt für die Genehmigungspflicht keine Rolle – entscheidend sind ausschließlich Grundfläche, Wandhöhe und Standort.
Garage ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Berlin?
Nach §61 der Berliner Bauordnung können Garagen unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei errichtet werden. Diese Regelung bietet Ihnen die Möglichkeit, kleinere Garagen ohne langwieriges Genehmigungsverfahren zu realisieren.
Für die Verfahrensfreiheit müssen beide Kriterien gleichzeitig erfüllt sein:
Grundfläche: Maximal 50 m² Brutto-Grundfläche
Wandhöhe: Maximal 3 Meter mittlere Wandhöhe
Wichtiger Hinweis: Genehmigungsfreiheit bedeutet nicht vollständige Verfahrensfreiheit. Sie müssen trotzdem alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einreichen. Die Behörde hat dann einen Monat Zeit zur Prüfung und kann bei Bedenken ein vollständiges Genehmigungsverfahren einleiten.
Diese Regelung gilt jedoch nicht im Außenbereich – dort ist unabhängig von Größe und Höhe immer eine Garage-Baugenehmigung erforderlich.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage in Berlin?
Eine Baugenehmigung für Ihre Garage wird in Berlin erforderlich, wenn die Grenzwerte für Verfahrensfreiheit überschritten werden. Dies trifft zu bei:
Grundfläche über 50 m²: Jede Überschreitung macht das Vorhaben genehmigungspflichtig
Wandhöhe über 3 Meter: Bereits wenige Zentimeter Überschreitung lösen die Genehmigungspflicht aus
Besondere Standorte: Garagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans können zusätzliche Anforderungen unterliegen
Außenbereich: Hier ist grundsätzlich immer eine Genehmigung erforderlich
Für genehmigungspflichtige Garagen wird in Berlin das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach §63 BauO Bln angewendet. Dieses verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich und konzentriert sich auf die wesentlichen Prüfpunkte wie planungsrechtliche Zulässigkeit und Verkehrssicherheit.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau einer Garage ohne erforderliche Baugenehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Die Berliner Bauaufsichtsbehörden können verschiedene Maßnahmen ergreifen:
Bußgelder bis zu 50.000,– € sind möglich, wobei die Höhe vom Umfang des Verstoßes abhängt. Bei wiederholten Verstößen oder besonders schwerwiegenden Fällen können die Strafen entsprechend höher ausfallen. Zusätzlich kann die Behörde einen Baustopp verhängen und im schlimmsten Fall sogar den Rückbau der Garage anordnen.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Garage?
Für die Beantragung einer Garage-Baugenehmigung in Berlin sind verschiedene Unterlagen erforderlich, deren Umfang je nach Komplexität des Vorhabens variiert. Die Berliner Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) definieren die Mindestanforderungen:
Amtlicher Bauantrag: Vollständig ausgefülltes Formular der zuständigen Bezirksbehörde
Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung des geplanten Vorhabens
Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im entsprechenden Maßstab
Aktueller Lageplan: Im Maßstab 1:500, erstellt von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI)
Flurkartenauszug: Nicht älter als sechs Monate
Bautechnische Nachweise: Statik und Brandschutz, soweit erforderlich
Wichtiger Hinweis: Alle Unterlagen müssen von einer bauvorlageberechtigten Person unterzeichnet sein – typischerweise einem in der Baukammer Berlin registrierten Architekten oder Ingenieur.
Schritt für Schritt zur Garage-Baugenehmigung in Berlin
Mit einem strukturierten Vorgehen gelangen Sie effizient zur Baugenehmigung für Ihre Garage in Berlin. Diese fünf Schritte führen Sie zum Ziel:
Machbarkeitsprüfung: Klärung der baurechtlichen Zulässigkeit und Prüfung eventueller Bebauungsplan-Vorgaben für Ihr Grundstück
Unterlagen zusammenstellen: Beschaffung aller erforderlichen Dokumente wie Grundbuchauszug, Bestandspläne und Vermessungsunterlagen
Planung erstellen: Erstellung der Bauzeichnungen, Baubeschreibung und bautechnischen Nachweise durch qualifizierte Fachplaner
Bauantrag einreichen: Vollständige Antragstellung bei der zuständigen Bezirksbauaufsicht
Genehmigung abwarten: Bearbeitungszeit von einem Monat im vereinfachten Verfahren nutzen für weitere Vorbereitungen
Die Bearbeitungsfrist beginnt erst mit dem Eingang aller vollständigen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde. Unvollständige Anträge verlängern die tatsächliche Bearbeitungszeit erheblich.
Baugenehmigung für Garage in Berlin beantragen – mit Planeco Building
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Ihre Vorteile mit Planeco Building:
Kostenlose Erstberatung: Unverbindliche Machbarkeitsprüfung und Beratung zu Ihrem Vorhaben
Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Bewährte Expertise in allen Bundesländern und Verfahrensarten
Volle Preistransparenz: Keine versteckten Kosten, klare Kostenstruktur von Anfang an
14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle interne Bearbeitung für termingerechte Einreichung
Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Berlin: Direkter Draht zu den Berliner Bezirksbehörden
Der gesamte Prozess läuft digital ab, mit persönlicher Betreuung durch erfahrene Fachplaner. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, der Ihr Projekt von der Planung bis zur Genehmigung koordiniert und Sie über alle Schritte informiert.














