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Garage: Brauche ich eine Baugenehmigung in Berlin?

December 15, 2025
Update:
December 15, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
December 15, 2025
Update:
December 15, 2025
In Berlin sind Garagen bis 50 m² und 3 Meter Höhe genehmigungsfrei. Größere Vorhaben durchlaufen das vereinfachte Verfahren mit einer Bearbeitungszeit von einem Monat. Planeco Building unterstützt Sie bei allen baurechtlichen Anforderungen.
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Garage: Brauche ich eine Baugenehmigung in Berlin?

In Berlin sind Garagen bis 50 m² und 3 Meter Höhe genehmigungsfrei. Größere Vorhaben durchlaufen das vereinfachte Verfahren mit einer Bearbeitungszeit von einem Monat. Planeco Building unterstützt Sie bei allen baurechtlichen Anforderungen.
Sebastian Rupp
December 15, 2025
5 Minuten

Berlin bietet mit seiner differenzierten Berliner Bauordnung (BauO Bln) klare Regelungen für den Garagenbau. Während kleinere Garagen ohne förmliche Genehmigung errichtet werden können, benötigen größere Vorhaben eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Hauptstadt und begleitet Sie sicher durch alle Verfahrensschritte.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Garage?

Das Berliner Baurecht klassifiziert Garagen als Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen nach §2 der Berliner Bauordnung. Diese Definition hat weitreichende Konsequenzen für die baurechtliche Behandlung und die Genehmigungspflicht Ihres Vorhabens.

Entscheidend für die rechtliche Einordnung ist die Unterscheidung zwischen Garagen als Nebenanlagen und eigenständigen Hauptanlagen:

  • Garagen als Nebenanlagen: Sie ergänzen eine bestehende Hauptnutzung auf dem Grundstück und sind überall dort zulässig, wo auch die Hauptanlage errichtet werden darf

  • Eigenständige Garagen: Sie stellen die Hauptnutzung des Grundstücks dar und unterliegen strengeren Anforderungen bezüglich Abstandsflächen und Genehmigungsverfahren

  • Gewerbliche Großgaragen: Ab 100 m² Nutzfläche greifen die Bestimmungen der Berliner Betriebs-Verordnung (BetrVO)

Wichtig: Die Bauweise (Fertiggarage, gemauerte Garage oder Holzgarage) spielt für die Genehmigungspflicht keine Rolle – entscheidend sind ausschließlich Grundfläche, Wandhöhe und Standort.

Garage ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Berlin?

Nach §61 der Berliner Bauordnung können Garagen unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei errichtet werden. Diese Regelung bietet Ihnen die Möglichkeit, kleinere Garagen ohne langwieriges Genehmigungsverfahren zu realisieren.

Für die Verfahrensfreiheit müssen beide Kriterien gleichzeitig erfüllt sein:

  1. Grundfläche: Maximal 50 m² Brutto-Grundfläche

  2. Wandhöhe: Maximal 3 Meter mittlere Wandhöhe

Wichtiger Hinweis: Genehmigungsfreiheit bedeutet nicht vollständige Verfahrensfreiheit. Sie müssen trotzdem alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einreichen. Die Behörde hat dann einen Monat Zeit zur Prüfung und kann bei Bedenken ein vollständiges Genehmigungsverfahren einleiten.

Diese Regelung gilt jedoch nicht im Außenbereich – dort ist unabhängig von Größe und Höhe immer eine Garage-Baugenehmigung erforderlich.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage in Berlin?

Eine Baugenehmigung für Ihre Garage wird in Berlin erforderlich, wenn die Grenzwerte für Verfahrensfreiheit überschritten werden. Dies trifft zu bei:

  • Grundfläche über 50 m²: Jede Überschreitung macht das Vorhaben genehmigungspflichtig

  • Wandhöhe über 3 Meter: Bereits wenige Zentimeter Überschreitung lösen die Genehmigungspflicht aus

  • Besondere Standorte: Garagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans können zusätzliche Anforderungen unterliegen

  • Außenbereich: Hier ist grundsätzlich immer eine Genehmigung erforderlich

Für genehmigungspflichtige Garagen wird in Berlin das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach §63 BauO Bln angewendet. Dieses verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich und konzentriert sich auf die wesentlichen Prüfpunkte wie planungsrechtliche Zulässigkeit und Verkehrssicherheit.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Der Bau einer Garage ohne erforderliche Baugenehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Die Berliner Bauaufsichtsbehörden können verschiedene Maßnahmen ergreifen:

Bußgelder bis zu 50.000,– € sind möglich, wobei die Höhe vom Umfang des Verstoßes abhängt. Bei wiederholten Verstößen oder besonders schwerwiegenden Fällen können die Strafen entsprechend höher ausfallen. Zusätzlich kann die Behörde einen Baustopp verhängen und im schlimmsten Fall sogar den Rückbau der Garage anordnen.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Garage?

Für die Beantragung einer Garage-Baugenehmigung in Berlin sind verschiedene Unterlagen erforderlich, deren Umfang je nach Komplexität des Vorhabens variiert. Die Berliner Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) definieren die Mindestanforderungen:

  • Amtlicher Bauantrag: Vollständig ausgefülltes Formular der zuständigen Bezirksbehörde

  • Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung des geplanten Vorhabens

  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im entsprechenden Maßstab

  • Aktueller Lageplan: Im Maßstab 1:500, erstellt von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI)

  • Flurkartenauszug: Nicht älter als sechs Monate

  • Bautechnische Nachweise: Statik und Brandschutz, soweit erforderlich

Wichtiger Hinweis: Alle Unterlagen müssen von einer bauvorlageberechtigten Person unterzeichnet sein – typischerweise einem in der Baukammer Berlin registrierten Architekten oder Ingenieur.

Schritt für Schritt zur Garage-Baugenehmigung in Berlin

Mit einem strukturierten Vorgehen gelangen Sie effizient zur Baugenehmigung für Ihre Garage in Berlin. Diese fünf Schritte führen Sie zum Ziel:

  1. Machbarkeitsprüfung: Klärung der baurechtlichen Zulässigkeit und Prüfung eventueller Bebauungsplan-Vorgaben für Ihr Grundstück

  2. Unterlagen zusammenstellen: Beschaffung aller erforderlichen Dokumente wie Grundbuchauszug, Bestandspläne und Vermessungsunterlagen

  3. Planung erstellen: Erstellung der Bauzeichnungen, Baubeschreibung und bautechnischen Nachweise durch qualifizierte Fachplaner

  4. Bauantrag einreichen: Vollständige Antragstellung bei der zuständigen Bezirksbauaufsicht

  5. Genehmigung abwarten: Bearbeitungszeit von einem Monat im vereinfachten Verfahren nutzen für weitere Vorbereitungen

Die Bearbeitungsfrist beginnt erst mit dem Eingang aller vollständigen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde. Unvollständige Anträge verlängern die tatsächliche Bearbeitungszeit erheblich.

Baugenehmigung für Garage in Berlin beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building unterstützt Sie deutschlandweit bei der Realisierung Ihrer Garage – von der ersten Beratung bis zur erteilten Baugenehmigung. Mit über 1.400 erfolgreich genehmigten Bauanträgen kennen wir die spezifischen Anforderungen der Berliner Bauordnung und aller Bezirksbehörden.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Kostenlose Erstberatung: Unverbindliche Machbarkeitsprüfung und Beratung zu Ihrem Vorhaben

  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Bewährte Expertise in allen Bundesländern und Verfahrensarten

  • Volle Preistransparenz: Keine versteckten Kosten, klare Kostenstruktur von Anfang an

  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle interne Bearbeitung für termingerechte Einreichung

  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand

  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Berlin: Direkter Draht zu den Berliner Bezirksbehörden

Der gesamte Prozess läuft digital ab, mit persönlicher Betreuung durch erfahrene Fachplaner. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, der Ihr Projekt von der Planung bis zur Genehmigung koordiniert und Sie über alle Schritte informiert.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Garage-Baugenehmigung in Berlin?

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Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren für Garagen in Berlin dauert einen Monat ab Eingang der vollständigen Unterlagen. Diese Frist ist gesetzlich in §69 der Berliner Bauordnung festgeschrieben. Wichtig: Die Bearbeitungszeit beginnt erst, wenn alle erforderlichen Dokumente vollständig bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen sind.

Kann ich meine Garage direkt an der Grundstücksgrenze bauen?

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Ja, in Berlin ist Grenzbebauung für Garagen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Garage darf maximal 3 Meter hoch sein, die Länge je Grundstücksgrenze darf 9 Meter nicht überschreiten, und die Dachneigung muss unter 45 Grad liegen. Insgesamt dürfen maximal 15 Meter Grenzbebauung realisiert werden.

Welche Bezirksbehörde ist für meinen Garagenantrag zuständig?

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Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Bezirk, in dem Ihr Baugrundstück liegt. Berlin gliedert sich in 12 Bezirke mit jeweils eigenen Bauaufsichtsbehörden. Diese sind typischerweise als Fachbereich innerhalb des Stadtentwicklungsamtes organisiert. Eine Beratung vor Antragstellung wird empfohlen, um spezifische Anforderungen zu klären.