In Bremen dürfen die meisten privaten Garagen ohne förmliches Genehmigungsverfahren gebaut werden – aber das bedeutet nicht, dass einfach losgelegt werden kann. Die Bremische Landesbauordnung (BremLBO) in der Fassung vom 29. Mai 2024 enthält eine Reihe von Besonderheiten, die Bremen von anderen Bundesländern unterscheiden – und die viele Bauherren nicht kennen. Wer sie ignoriert, riskiert Bußgelder bis 50.000,– € oder eine Rückbauanordnung, selbst bei einer vermeintlich kleinen Fertiggarage.
[[bauantrag]]Wann ist eine Garage in Bremen genehmigungsfrei?
Die Kernregel steht in § 61 BremLBO: Garagen sind verfahrensfrei – also ohne förmliche Baugenehmigung zulässig – wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Brutto-Grundfläche: maximal 50 m²
- Mittlere Wandhöhe: maximal 3,0 m
Die mittlere Wandhöhe ist der Durchschnitt aus dem höchsten und dem niedrigsten Punkt der Außenwand. Bei einem Flachdach mit gleichmäßiger Wandhöhe von 2,50 m ist die Berechnung einfach. Bei einem Satteldach zählt die Giebelfläche zu einem Drittel zur Wandfläche – die Dachhöhe selbst wird aber nicht berücksichtigt, solange die Dachneigung unter 45 Grad liegt. Das ist für viele Doppelgaragen mit Satteldach entscheidend: Sie bleiben häufig unter der 3-Meter-Grenze.
Zusätzlich gilt: Die Garage muss den Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans entsprechen, und sie darf nicht im Außenbereich liegen. Für Garagen im Außenbereich ist immer eine Baugenehmigung erforderlich.
Wichtig für Mehrfachbebauungen: Wer bereits einen Carport oder ein Gartenhaus an der Grundstücksgrenze hat, muss die Gesamtlänge aller Grenzbebauungen prüfen. Mehr dazu im Abschnitt zur Grenzbebauung.
Die wichtigste Bremer Besonderheit: Unterlagen einreichen, auch ohne Genehmigungspflicht
In vielen anderen Bundesländern bedeutet Verfahrensfreiheit: keine Unterlagen, kein Kontakt mit dem Bauamt, einfach bauen. In Bremen ist das anders.
Auch für verfahrensfreie Garagen müssen vollständige Bauvorlagen beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Die Behörde hat dann vier Wochen Zeit, das Vorhaben zu prüfen. Kommt innerhalb dieser Frist keine ablehnende Rückmeldung, darf mit dem Bau begonnen werden.
Das klingt nach einer Formalität – ist es aber nicht. Denn: Stellt die Behörde nach Baubeginn oder nach Fertigstellung fest, dass die eingereichten Unterlagen fehlerhaft waren oder die materiellen Anforderungen der BremLBO nicht eingehalten wurden, kann sie die Nutzung untersagen oder den Rückbau anordnen. Die Einreichung der Unterlagen schützt also nicht automatisch vor Konsequenzen – sie ist aber Pflicht.
Verfahrensfrei heißt nicht vorschriftsfrei
Auch ohne Genehmigungsverfahren gelten alle materiellen Anforderungen der BremLBO vollumfänglich. Wer eine verfahrensfreie Garage baut, muss trotzdem einhalten:
- Abstandsflächen und Grenzbebauungsregeln nach § 6 BremLBO
- Brandschutzanforderungen, insbesondere wenn die Garage an ein Wohngebäude angrenzt
- Grundflächenzahl (GRZ): Garagen und ihre Zufahrten zählen zur versiegelten Fläche und werden bei der GRZ-Berechnung des Bebauungsplans berücksichtigt – eine häufig übersehene Ursache für unzulässige Vorhaben
- Baumschutzverordnung: Mit dem Bauantrag muss in Bremen eine Baumbestandserklärung eingereicht werden. Wenn für den Garagenbau Bäume gefällt werden müssen, kann das zu Auflagen führen
Wann brauchen Sie eine Baugenehmigung für Ihre Garage?
Eine förmliche Baugenehmigung ist in Bremen erforderlich, wenn:
- die Brutto-Grundfläche mehr als 50 m² beträgt
- die mittlere Wandhöhe mehr als 3,0 m beträgt
- die Garage im Außenbereich liegt
- die Garage vom Bebauungsplan abweicht (z. B. durch Lage außerhalb des Baufensters oder Überschreitung der GRZ)
Für genehmigungspflichtige Garagen gilt in der Regel das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 BremLBO. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt nach Vollständigkeitsbestätigung maximal zwölf Wochen. Eine erteilte Baugenehmigung ist drei Jahre gültig und kann auf Antrag um weitere drei Jahre verlängert werden.
Für den Bauantrag ist ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser – in der Regel ein Architekt – zwingend erforderlich. Planeco Building übernimmt die vollständige Erstellung der Bauvorlagen und die Kommunikation mit der Behörde.
Grenzbebauung: Darf die Garage direkt an die Grundstücksgrenze?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. § 6 BremLBO enthält eine Privilegierung für Garagen und ähnliche Nebengebäude. Eine Grenzbebauung ohne Abstandsflächen ist zulässig, wenn:
- die mittlere Wandhöhe an der Grenze maximal 3,0 m beträgt
- die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze maximal 9,0 m beträgt
- die Gesamtlänge aller Grenzbebauungen auf dem Grundstück maximal 18,0 m beträgt
Die 18-Meter-Gesamtgrenze ist ein häufig übersehener Punkt: Wer bereits einen Carport (6 m) und ein Gartenhaus (4 m) an der Grenze hat, darf die neue Garage nur noch maximal 8 m lang an die Grenze stellen – unabhängig davon, ob die 9-Meter-Grenze je Seite noch nicht erreicht ist.
Bremer Besonderheit beim Nachbarrecht: Bremen hat kein eigenes Nachbarrechtsgesetz. Bei Fragen zur Grenzbebauung, die über die BremLBO hinausgehen, orientieren sich die Behörden grob am Nachbarrechtsgesetz Niedersachsens und an den Regelungen des BGB. Das schafft Auslegungsspielräume – und macht eine frühzeitige Abstimmung mit dem Nachbarn besonders sinnvoll, bevor Unterlagen eingereicht werden.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Bauantrag?
Für einen Bauantrag in Bremen sind nach der Bremischen Bauvorlagenverordnung folgende Unterlagen erforderlich:
- Lageplan: Darstellung des Baugrundstücks und der angrenzenden Grundstücke im Maßstab 1:500 oder 1:1.000
- Auszug aus dem Bebauungsplan
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung mit Berechnungen (inkl. GRZ-Nachweis)
- Standsicherheitsnachweis: bei komplexeren Konstruktionen oder auf Anforderung der Behörde – ein Statiker erstellt diesen Nachweis; mehr zu den Kosten finden Sie unter Statiker Kosten
- Brandschutznachweis
- Baumbestandserklärung: muss gleichzeitig mit dem Bauantrag direkt an die untere Naturschutzbehörde übermittelt werden
Auch bei verfahrensfreien Garagen müssen diese Unterlagen eingereicht werden – vollständig und korrekt. Fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen können dazu führen, dass die Behörde innerhalb der Vier-Wochen-Frist Einwände erhebt oder nach Baubeginn einschreitet.
Zuständige Behörde: Nicht überall in Bremen ist dieselbe Stelle zuständig
Bremen hat drei verschiedene Bauaufsichtsbehörden – ein Antrag bei der falschen Stelle wird wegen Unzuständigkeit abgelehnt:
- Bremen-Stadt (Mitte, Östliche Vorstadt, Schwachhausen etc.): Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
- Bremen-Nord (Blumenthal, Vegesack, Burglesum): Bauamt Bremen-Nord
- Bremerhaven: Stadtgemeinde Bremerhaven, eigene Bauaufsicht
Die BremLBO gilt für alle drei Zuständigkeitsbereiche gleichermaßen – aber die zuständige Anlaufstelle unterscheidet sich. Wer unsicher ist, welche Behörde für sein Grundstück zuständig ist, kann vorab eine Bauvoranfrage in Bremen stellen, um Zuständigkeit und planungsrechtliche Zulässigkeit verbindlich zu klären.
Was kostet die Baugenehmigung für eine Garage in Bremen?
Die Gebühren richten sich nach der Bremischen Kostenverordnung Bau (BauKostV):
- Vereinfachtes Verfahren: 4,5 Promille der Baukosten
- Reguläres Verfahren: 9 Promille der Baukosten, mindestens 130,– € netto
Rechenbeispiel: Bei einer Garage mit Baukosten von 20.000,– € ergibt sich im vereinfachten Verfahren eine Genehmigungsgebühr von ca. 90,– € netto – die Mindestgebühr von 130,– € netto greift hier. Im regulären Verfahren wären es ca. 180,– € netto.
Hinzu kommen die Kosten für die Erstellung der Bauvorlagen durch einen Architekten oder Planungsdienstleister sowie gegebenenfalls Kosten für einen Standsicherheitsnachweis. Planeco Building nennt Ihnen die Gesamtkosten transparent vor Beauftragung – ohne versteckte Positionen.
Konsequenzen bei Verstößen
Wer eine Garage ohne erforderliche Baugenehmigung errichtet oder die materiellen Anforderungen der BremLBO nicht einhält, muss mit erheblichen Folgen rechnen:
- Bußgelder bis zu 50.000,– €
- Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsichtsbehörde
- Rückbauanordnung – auch Jahre nach Fertigstellung möglich
- Zivilrechtliche Ansprüche von Nachbarn bei Verletzung ihrer Rechte
Das gilt auch für verfahrensfreie Garagen, bei denen die Unterlagen nicht eingereicht wurden oder die Bauvorlagen fehlerhaft waren. Eine nachträgliche Legalisierung ist zwar möglich, aber aufwendig und nicht garantiert. Wer plant, die Garage später als Wohnraum zu nutzen, sollte außerdem wissen, dass dafür eine separate Nutzungsänderung erforderlich ist.
Häufige Fehler beim Garagenbau in Bremen
- „Unter 50 m² brauche ich gar nichts zu tun": Falsch – in Bremen müssen auch bei verfahrensfreien Garagen vollständige Unterlagen eingereicht werden.
- „Fertiggaragen sind automatisch genehmigungsfrei": Die Bauweise spielt keine Rolle. Entscheidend sind Grundfläche, Wandhöhe und Standort.
- „An der Grenze darf ich immer bauen": Nur wenn alle drei Grenzbebauungsregeln eingehalten werden – und die Gesamtlänge aller bestehenden Grenzbebauungen berücksichtigt wird.
- GRZ-Überschreitung nicht geprüft: Auch verfahrensfreie Garagen zählen zur versiegelten Fläche. Wer die GRZ bereits ausgeschöpft hat, darf keine weitere Fläche versiegeln.
- Falsche Behörde angeschrieben: Bremen-Nord und Bremerhaven haben eigene Bauaufsichtsbehörden – ein Antrag bei der falschen Stelle kostet Zeit.
- Veraltete Informationen genutzt: Mehrere Quellen im Netz nennen noch 30 m² oder 40 m² als Grenzwert. Die aktuelle BremLBO (Fassung 2024) sieht 50 m² vor.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen für Verfahrensfreiheit erfüllt oder welche Unterlagen konkret benötigt werden, hilft Planeco Building mit über 1.400 erfolgreich abgewickelten Bauanträgen bundesweit weiter – inklusive lokaler Expertise für Bremen. Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung, um Ihr Vorhaben einzuordnen, bevor Sie mit der Planung beginnen. Einen passenden Statiker finden Sie ebenfalls über Planeco Building, falls für Ihre Garagenkonstruktion ein Standsicherheitsnachweis erforderlich ist.














