Der Bau einer Garage in Bremen folgt klaren gesetzlichen Vorgaben, die durch die Bremische Landesbauordnung (BremLBO) und die Bremische Garagenverordnung definiert sind. Während kleinere Garagen bis 50 m² Grundfläche verfahrensfrei errichtet werden können, benötigen größere Vorhaben eine Baugenehmigung. Die Hansestadt Bremen bietet Bauherren damit großzügige Regelungen für private Garagenvorhaben, die eine effiziente Grundstücksnutzung ermöglichen.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Garage?
Das Bremer Baurecht klassifiziert Garagen als Nebenanlagen, die der Hauptnutzung eines Grundstücks dienen. Diese rechtliche Einordnung hat weitreichende Konsequenzen für die Genehmigungspflicht und die baulichen Anforderungen. Garagen gelten nach der Bremischen Landesbauordnung als Gebäude zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und werden je nach Nutzfläche in verschiedene Kategorien unterteilt:
- Kleingaragen: Nutzfläche bis 100 m²
- Mittelgaragen: Nutzfläche von über 100 bis 1.000 m²
- Großgaragen: Nutzfläche über 1.000 m²
Diese Unterscheidung bestimmt maßgeblich die technischen Anforderungen an Brandschutz, Lüftung und Konstruktion. Für private Einzelgaragen sind fast ausschließlich die Regelungen für Kleingaragen relevant, da diese die üblichen Dimensionen privater Garagenvorhaben abdecken.
Garage ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Bremen?
Die Bremische Landesbauordnung ermöglicht es, Garagen unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei zu errichten. Nach § 61 BremLBO sind Garagen mit einer Brutto-Grundfläche bis 50 m² und einer mittleren Wandhöhe bis 3 m von der Genehmigungspflicht befreit. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Garage dient ausschließlich dem Abstellen von Kraftfahrzeugen
- Alle baurechtlichen Vorgaben werden eingehalten
- Die Garage entspricht den Festsetzungen eines eventuell vorhandenen Bebauungsplans
- Die erforderlichen Zu- und Abfahrten sind vorhanden
Wichtig: Verfahrensfreiheit bedeutet nicht, dass keine Regeln gelten. Auch genehmigungsfreie Garagen müssen alle materiellen Anforderungen der BremLBO erfüllen, einschließlich der Vorgaben zu Brandschutz, Stellplatzabmessungen und Abstandsflächen.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage in Bremen?
Eine Baugenehmigung wird in Bremen erforderlich, wenn Ihre Garage die Grenzwerte für Verfahrensfreiheit überschreitet. Dies betrifft Garagen mit:
- Mehr als 50 m² Brutto-Grundfläche
- Mehr als 3 m mittlerer Wandhöhe
- Besonderen konstruktiven Anforderungen (z.B. Unterkellerung)
- Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
Für genehmigungspflichtige Garagen kommt in Bremen das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 BremLBO zur Anwendung. Dieses Verfahren ist speziell für unkomplizierte Bauvorhaben wie Garagen, Nebengebäude und Nebenanlagen konzipiert und verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wer eine Garage ohne erforderliche Baugenehmigung errichtet oder die baurechtlichen Vorgaben missachtet, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Die Bauaufsichtsbehörde kann Bußgelder bis 50.000,– € verhängen und im Extremfall sogar den Rückbau der Garage anordnen. Zusätzlich können zivilrechtliche Ansprüche von Nachbarn entstehen, wenn deren Rechte beeinträchtigt werden. Eine fachgerechte Planung und Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit ist daher unerlässlich.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Garage?
Für einen Bauantrag in Bremen sind nach der Bremischen Bauvorlagenverordnung folgende Unterlagen erforderlich:
- Lageplan: Darstellung des Baugrundstücks und der angrenzenden Grundstücke im Maßstab 1:500 oder 1:1000
- Auszug aus dem Bebauungsplan: Mit Legende und aktueller Rechtslage
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung mit Berechnungen: Detaillierte Beschreibung des Bauvorhabens
- Nachweis der Standsicherheit: Statische Berechnungen bei komplexeren Konstruktionen
- Brandschutznachweis: Sofern nicht bereits in anderen Unterlagen enthalten
Die Erstellung dieser Unterlagen erfordert Fachkenntnisse in Architektur und Baurecht. Planeco Building übernimmt die komplette Erstellung aller erforderlichen Bauvorlagen und sorgt für eine erfolgreiche Antragstellung.
Schritt für Schritt zur Garage-Baugenehmigung in Bremen
Der Weg zur Baugenehmigung für Ihre Garage folgt in Bremen einem strukturierten Ablauf:
- Machbarkeitsprüfung: Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit und der örtlichen Gegebenheiten
- Unterlagenbeschaffung: Beschaffung von Grundbuchauszug, Vermessungsunterlagen und Bebauungsplan
- Planerstellung: Erstellung der Bauzeichnungen und technischen Nachweise durch einen Architekten
- Antragstellung: Einreichung des vollständigen Bauantrags bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
- Genehmigungserteilung: Nach Prüfung durch die Behörde erfolgt die Erteilung der Baugenehmigung
Die Bearbeitungszeit beträgt in Bremen nach § 69 BremLBO maximal zwölf Wochen nach Bestätigung der Vollständigkeit des Antrags. In der Praxis dauert das vereinfachte Verfahren oft nur zwei bis drei Monate.
Baugenehmigung für Garage in Bremen beantragen – mit Planeco Building
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