Anbauen

Garage: Brauche ich eine Baugenehmigung in Hamburg?

December 15, 2025
Update:
December 15, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
December 15, 2025
Update:
December 15, 2025
In Hamburg können Sie Garagen bis 50 m² ohne Baugenehmigung errichten – aber nur wenn alle Vorschriften der Hamburgischen Bauordnung eingehalten werden. Planeco Building unterstützt Sie bundesweit bei der Umsetzung.
Anbauen

Garage: Brauche ich eine Baugenehmigung in Hamburg?

In Hamburg können Sie Garagen bis 50 m² ohne Baugenehmigung errichten – aber nur wenn alle Vorschriften der Hamburgischen Bauordnung eingehalten werden. Planeco Building unterstützt Sie bundesweit bei der Umsetzung.
Sebastian Rupp
December 15, 2025
5 Minuten

Während in Hamburg Garagen bis 50 m² Bruttogrundfläche verfahrensfrei errichtet werden können, müssen dennoch alle Vorgaben der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und der Hamburger Garagenverordnung eingehalten werden. Wer uninformiert plant, riskiert Bußgelder oder sogar den Rückbau. Planeco Building kennt die spezifischen Hamburger Bestimmungen und begleitet Sie von der Planung bis zur erfolgreichen Umsetzung.

[[bauantrag]]

Wie blickt das Baurecht auf das Thema Garage?

Das Baurecht unterscheidet zwischen Garagen als Nebenanlagen und eigenständigen Hauptanlagen. Diese Unterscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Baugenehmigung und die baurechtlichen Anforderungen in Hamburg:

  • Garagen als Nebenanlagen dienen der Ergänzung einer Hauptnutzung und sind überall dort zulässig, wo auch die Hauptanlage errichtet werden darf

  • Eigenständige Garagen stellen die Hauptnutzung des Grundstücks dar und überschreiten meist die Obergrenzen für Verfahrensfreiheit

  • Privilegierte Behandlung: Garagen bis 50 m² genießen in Hamburg besondere Vorteile bei Grenzbebauung und Abstandsflächen

Die Hamburgische Bauordnung regelt in § 60 und dessen Anlage 2 die Verfahrensfreiheit für kleinere Garagen. Dabei spielt die Bauweise keine Rolle – ob Fertiggarage, Holzgarage oder gemauerte Garage ist unerheblich.

Garage ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Hamburg?

Nach der aktuellen Hamburgischen Bauordnung sind Garagen unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei:

  1. Bruttogrundfläche bis 50 m² pro zugehörigem Hauptgebäude

  2. Wandhöhe maximal 3,0 m

  3. Standort im Innenbereich (innerhalb einer Ortschaft)

  4. Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorgaben der HBauO und GarVO

Wichtig: Im Außenbereich ist für jede Garage unabhängig von ihrer Grundfläche eine Garage-Baugenehmigung erforderlich. Die Verfahrensfreiheit gilt ausschließlich innerhalb geschlossener Ortschaften.

Bezüglich der Grenzbebauung gelten in Hamburg folgende Privilegierungen:

  • Garagen dürfen bis zu einer Länge von maximal 9 m direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden

  • Die Gesamtlänge aller Gebäude an allen Grenzen darf 15 m nicht überschreiten

  • Eingeschossige Garagen mit Wandhöhe bis 3,0 m benötigen keine eigenen Abstandsflächen

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage in Hamburg?

Eine Baugenehmigung wird in Hamburg erforderlich, wenn Ihre Garage die Grenzwerte der Verfahrensfreiheit überschreitet:

  • Bruttogrundfläche über 50 m²

  • Wandhöhe über 3,0 m

  • Standort im Außenbereich

  • Abweichungen von den Standardvorgaben der HBauO oder GarVO

Für genehmigungspflichtige Garagen stehen in Hamburg verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung:

  1. Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO: Bearbeitungszeit 1-2 Monate nach Vollständigkeit

  2. Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO: Bearbeitungszeit 2-3 Monate

Das Vereinfachte Verfahren bietet den Vorteil der Genehmigungsfiktion: Nach Ablauf der gesetzlichen Frist gilt die Baugenehmigung als erteilt, auch ohne aktive Entscheidung der Behörde.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Wer eine genehmigungspflichtige Garage ohne entsprechende Erlaubnis errichtet oder die baurechtlichen Vorschriften missachtet, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen:

  • Bußgelder nach dem Hamburger Bußgeldkatalog

  • Nutzungsuntersagung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde

  • Rückbauanordnung bei schwerwiegenden Verstößen

  • Nachträgliche Genehmigungsverfahren mit erhöhten Kosten

Die Hamburger Bauaufsichtsbehörden kontrollieren regelmäßig und können auch bei verfahrensfreien Vorhaben die Einhaltung der Vorschriften überprüfen.

[[banner-klein]]

Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Garage?

Für einen vollständigen Bauantrag in Hamburg sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Bauantragsformular der zuständigen Bauprüfabteilung

  2. Flurkarte und Lageplan mit angrenzenden Grundstücken

  3. Grundrisse und Bauzeichnungen im Maßstab 1:100

  4. Bauberechnungen zur Flächenermittlung

  5. Statische Nachweise bei größeren Garagen

  6. Brandschutznachweis entsprechend der Hamburger Garagenverordnung

  7. Lüftungskonzept für geschlossene Garagen

Seit dem 1. Januar 2024 ist das digitale Bauantrag-2.0-Verfahren für alle Bauprojekte in Hamburg verpflichtend. Die Dateien müssen im PDF/A-Format eingereicht werden und dürfen keine Layer, Kommentare oder Anhänge enthalten. Jede Zeichnung muss eine grafische Maßstabsleiste enthalten.

Schritt für Schritt zur Garage-Baugenehmigung in Hamburg

Der Weg zur Garagengenehmigung in Hamburg erfolgt in fünf strukturierten Schritten:

  1. Vorabklärung der Zulässigkeit: Prüfung der örtlichen Bauvorschriften und des Bebauungsplans

  2. Auswahl des geeigneten Verfahrens: Vereinfachtes Verfahren oder Konzentrationswirkung je nach Projektumfang

  3. Zusammenstellung aller Unterlagen: Vollständige Einreichung aller erforderlichen Dokumente

  4. Digitale Antragstellung: Nutzung des Bauantrag-2.0-Systems der Stadt Hamburg

  5. Begleitung des Genehmigungsverfahrens: Kommunikation mit der zuständigen Bezirksbauprüfung

Die Bearbeitung erfolgt durch die Bauprüfabteilungen der sieben Hamburger Bezirksämter. Die tatsächlichen Bearbeitungszeiten variieren zwischen den Bezirken: Während Harburg 2023 durchschnittlich 1,56 Monate ab Vollständigkeit benötigte, waren es in Hamburg-Mitte 3,80 Monate.

Baugenehmigung für Garage in Hamburg beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building unterstützt Sie deutschlandweit bei der Garagengenehmigung und kennt die spezifischen Hamburger Bestimmungen aus mehr als 1.400 erfolgreich genehmigten Projekten. Unsere Leistungen im Überblick:

  • Kostenlose Erstberatung zur Machbarkeit Ihres Vorhabens

  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit

  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten

  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung

  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr

  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Hamburg

Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der zuständigen Hamburger Bauprüfabteilung und stellen sicher, dass Ihr Antrag vollständig und fristgerecht eingereicht wird. Dabei profitieren Sie von unserer Erfahrung mit den Hamburger Behörden und den lokalen Besonderheiten der Hansestadt.

Als erfahrener Partner für Baugenehmigungen erstellen wir nicht nur die erforderlichen Unterlagen, sondern beraten Sie auch zu optimalen Lösungen bei knappen Platzverhältnissen oder besonderen Anforderungen. Unsere Architekten und Statiker kennen die Hamburger Baupraxis und entwickeln praxisnahe Lösungen für Ihr Garagenprojekt.

Planeco Logo
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen!
Informiere dich kostenfrei und unverbindlich über deine Möglichkeiten mit Planeco. Wir freuen uns dich zu beraten!
Jetzt Energieexperten finden!
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Jetzt Bauvoranfrage
beantragen!
Kostenlose Erstberatung
Right arrow icon
In Rekordzeit zum Bauantrag mit Planeco Building.
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenloser Ratgeber: Nutzungsänderung zur Ferienwohnung 
Genehmigung schnell sichern
Hohe Bußgelder vermeiden
Mit 10-Punkte-Checkliste zum Erfolg
Kostenlos herunterladen
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenlose Muster: Bauvoranfrage richtig stellen
3 Mustervorlagen
Formulierungen vom Profi
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Garagenbaugenehmigung in Hamburg?

arrow icon

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt im Vereinfachten Verfahren 1-2 Monate nach Vollständigkeit der Unterlagen. Die tatsächlichen Zeiten variieren zwischen den Hamburger Bezirken: Harburg benötigte 2023 durchschnittlich 1,56 Monate, Hamburg-Mitte 3,80 Monate ab Vollständigkeit.

Kann ich meine Garage direkt an die Grundstücksgrenze in Hamburg bauen?

arrow icon

Ja, eingeschossige Garagen mit maximal 3,0 m Wandhöhe dürfen in Hamburg bis zu 9 m Länge direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Die Gesamtlänge aller Grenzbebauungen darf jedoch 15 m nicht überschreiten.

Brauche ich für eine Fertiggarage in Hamburg eine Baugenehmigung?

arrow icon

Die Bauweise ist unerheblich – entscheidend sind Grundfläche, Wandhöhe und Standort. Fertiggaragen bis 50 m² Bruttogrundfläche und 3,0 m Wandhöhe sind im Innenbereich verfahrensfrei, müssen aber alle Vorschriften der Hamburgischen Bauordnung einhalten.