Während in Hamburg Garagen bis 50 m² Bruttogrundfläche verfahrensfrei errichtet werden können, müssen dennoch alle Vorgaben der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und der Hamburger Garagenverordnung eingehalten werden. Wer uninformiert plant, riskiert Bußgelder oder sogar den Rückbau. Planeco Building kennt die spezifischen Hamburger Bestimmungen und begleitet Sie von der Planung bis zur erfolgreichen Umsetzung.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Garage?
Das Baurecht unterscheidet zwischen Garagen als Nebenanlagen und eigenständigen Hauptanlagen. Diese Unterscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Baugenehmigung und die baurechtlichen Anforderungen in Hamburg:
Garagen als Nebenanlagen dienen der Ergänzung einer Hauptnutzung und sind überall dort zulässig, wo auch die Hauptanlage errichtet werden darf
Eigenständige Garagen stellen die Hauptnutzung des Grundstücks dar und überschreiten meist die Obergrenzen für Verfahrensfreiheit
Privilegierte Behandlung: Garagen bis 50 m² genießen in Hamburg besondere Vorteile bei Grenzbebauung und Abstandsflächen
Die Hamburgische Bauordnung regelt in § 60 und dessen Anlage 2 die Verfahrensfreiheit für kleinere Garagen. Dabei spielt die Bauweise keine Rolle – ob Fertiggarage, Holzgarage oder gemauerte Garage ist unerheblich.
Garage ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Hamburg?
Nach der aktuellen Hamburgischen Bauordnung sind Garagen unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei:
Bruttogrundfläche bis 50 m² pro zugehörigem Hauptgebäude
Wandhöhe maximal 3,0 m
Standort im Innenbereich (innerhalb einer Ortschaft)
Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorgaben der HBauO und GarVO
Wichtig: Im Außenbereich ist für jede Garage unabhängig von ihrer Grundfläche eine Garage-Baugenehmigung erforderlich. Die Verfahrensfreiheit gilt ausschließlich innerhalb geschlossener Ortschaften.
Bezüglich der Grenzbebauung gelten in Hamburg folgende Privilegierungen:
Garagen dürfen bis zu einer Länge von maximal 9 m direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden
Die Gesamtlänge aller Gebäude an allen Grenzen darf 15 m nicht überschreiten
Eingeschossige Garagen mit Wandhöhe bis 3,0 m benötigen keine eigenen Abstandsflächen
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage in Hamburg?
Eine Baugenehmigung wird in Hamburg erforderlich, wenn Ihre Garage die Grenzwerte der Verfahrensfreiheit überschreitet:
Bruttogrundfläche über 50 m²
Wandhöhe über 3,0 m
Standort im Außenbereich
Abweichungen von den Standardvorgaben der HBauO oder GarVO
Für genehmigungspflichtige Garagen stehen in Hamburg verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung:
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO: Bearbeitungszeit 1-2 Monate nach Vollständigkeit
Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO: Bearbeitungszeit 2-3 Monate
Das Vereinfachte Verfahren bietet den Vorteil der Genehmigungsfiktion: Nach Ablauf der gesetzlichen Frist gilt die Baugenehmigung als erteilt, auch ohne aktive Entscheidung der Behörde.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wer eine genehmigungspflichtige Garage ohne entsprechende Erlaubnis errichtet oder die baurechtlichen Vorschriften missachtet, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen:
Bußgelder nach dem Hamburger Bußgeldkatalog
Nutzungsuntersagung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde
Rückbauanordnung bei schwerwiegenden Verstößen
Nachträgliche Genehmigungsverfahren mit erhöhten Kosten
Die Hamburger Bauaufsichtsbehörden kontrollieren regelmäßig und können auch bei verfahrensfreien Vorhaben die Einhaltung der Vorschriften überprüfen.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Garage?
Für einen vollständigen Bauantrag in Hamburg sind folgende Unterlagen erforderlich:
Bauantragsformular der zuständigen Bauprüfabteilung
Flurkarte und Lageplan mit angrenzenden Grundstücken
Grundrisse und Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
Bauberechnungen zur Flächenermittlung
Statische Nachweise bei größeren Garagen
Brandschutznachweis entsprechend der Hamburger Garagenverordnung
Lüftungskonzept für geschlossene Garagen
Seit dem 1. Januar 2024 ist das digitale Bauantrag-2.0-Verfahren für alle Bauprojekte in Hamburg verpflichtend. Die Dateien müssen im PDF/A-Format eingereicht werden und dürfen keine Layer, Kommentare oder Anhänge enthalten. Jede Zeichnung muss eine grafische Maßstabsleiste enthalten.
Schritt für Schritt zur Garage-Baugenehmigung in Hamburg
Der Weg zur Garagengenehmigung in Hamburg erfolgt in fünf strukturierten Schritten:
Vorabklärung der Zulässigkeit: Prüfung der örtlichen Bauvorschriften und des Bebauungsplans
Auswahl des geeigneten Verfahrens: Vereinfachtes Verfahren oder Konzentrationswirkung je nach Projektumfang
Zusammenstellung aller Unterlagen: Vollständige Einreichung aller erforderlichen Dokumente
Digitale Antragstellung: Nutzung des Bauantrag-2.0-Systems der Stadt Hamburg
Begleitung des Genehmigungsverfahrens: Kommunikation mit der zuständigen Bezirksbauprüfung
Die Bearbeitung erfolgt durch die Bauprüfabteilungen der sieben Hamburger Bezirksämter. Die tatsächlichen Bearbeitungszeiten variieren zwischen den Bezirken: Während Harburg 2023 durchschnittlich 1,56 Monate ab Vollständigkeit benötigte, waren es in Hamburg-Mitte 3,80 Monate.
Baugenehmigung für Garage in Hamburg beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building unterstützt Sie deutschlandweit bei der Garagengenehmigung und kennt die spezifischen Hamburger Bestimmungen aus mehr als 1.400 erfolgreich genehmigten Projekten. Unsere Leistungen im Überblick:
Kostenlose Erstberatung zur Machbarkeit Ihres Vorhabens
Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit
Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Hamburg
Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der zuständigen Hamburger Bauprüfabteilung und stellen sicher, dass Ihr Antrag vollständig und fristgerecht eingereicht wird. Dabei profitieren Sie von unserer Erfahrung mit den Hamburger Behörden und den lokalen Besonderheiten der Hansestadt.
Als erfahrener Partner für Baugenehmigungen erstellen wir nicht nur die erforderlichen Unterlagen, sondern beraten Sie auch zu optimalen Lösungen bei knappen Platzverhältnissen oder besonderen Anforderungen. Unsere Architekten und Statiker kennen die Hamburger Baupraxis und entwickeln praxisnahe Lösungen für Ihr Garagenprojekt.














