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Garage: Brauche ich eine Baugenehmigung in Hessen?

December 15, 2025
Update:
December 15, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
December 15, 2025
Update:
December 15, 2025
In Hessen können Garagen bis 50 m² unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei errichtet werden – doch die neue Garagenverordnung von 2024 bringt verschärfte Anforderungen mit sich.
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Garage: Brauche ich eine Baugenehmigung in Hessen?

In Hessen können Garagen bis 50 m² unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei errichtet werden – doch die neue Garagenverordnung von 2024 bringt verschärfte Anforderungen mit sich.
Sebastian Rupp
December 15, 2025
5 Minuten

Die Errichtung einer Garage in Hessen unterliegt komplexen rechtlichen Bestimmungen, die sich mit der neuen Garagenverordnung vom 13. Mai 2024 und der Digitalisierung des Bauantragsverfahrens ab April 2025 erheblich verändert haben. Während kleinere Garagen bis 50 m² Brutto-Grundfläche grundsätzlich verfahrensfrei bleiben, gelten nun strengere brandschutztechnische und konstruktive Anforderungen. Planeco Building navigiert Sie sicher durch diese neuen Regelungen und sorgt dafür, dass Ihr Garagenprojekt alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Garage?

Das hessische Baurecht behandelt Garagen primär als Nebenanlagen im Sinne der Hessischen Bauordnung (HBO). Nach § 2 HBO werden Garagen definiert als ganz oder teilweise umschlossene Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Diese Definition ist entscheidend für die Klassifizierung und die anzuwendenden Verfahrensarten.

Die rechtliche Einordnung als Nebenanlage bringt erhebliche Vorteile mit sich: Garagen dürfen grundsätzlich überall dort errichtet werden, wo auch die Hauptnutzung zulässig ist. Sie unterliegen besonderen Privilegierungen bei der Grenzbebauung und können unter bestimmten Voraussetzungen ohne förmliche Baugenehmigung errichtet werden.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen privaten Einzelgaragen und gewerblichen Garagenbauten. Während private Garagen meist als untergeordnete Nebenanlagen gelten, können größere oder gewerblich genutzte Anlagen eigenständige Hauptnutzungen darstellen, die strengeren Genehmigungsverfahren unterliegen.

Garage ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Hessen?

In Hessen können Garagen bis zu einer Brutto-Grundfläche von 50 m² verfahrensfrei errichtet werden, sofern die Gesamtgrundfläche einschließlich Zufahrten 200 m² nicht überschreitet. Diese Regelung ist in der Anlage 2 zu § 63 HBO festgelegt und gilt unabhängig von der Bauweise – ob Fertiggarage, Blechgarage oder gemauerte Garage.

  • Maximale Grundfläche: 50 m² Brutto-Grundfläche der Garage

  • Zufahrten: Zusätzlich maximal 200 m² für Zufahrtsflächen

  • Wandhöhe: Keine explizite Begrenzung in der HBO, aber praktische Limits durch Abstandsregelungen

  • Standort: Privilegierte Grenzbebauung bis 100 m² Nutzfläche möglich

Allerdings ist diese Verfahrensfreiheit nicht bedingungslos. Sie unterliegt sogenannten Freistellungsvorbehalten, die zwingend beachtet werden müssen. Der wichtigste Vorbehalt erfordert die Einreichung der Bauvorlagen bei der Gemeinde, wobei mit dem Bau erst 14 Tage nach Eingang der Unterlagen begonnen werden darf, wenn die Behörde nicht binnen dieser Frist ein förmliches Genehmigungsverfahren verlangt.

Zusätzlich muss eine bauvorlageberechtigt Person nach § 67 HBO die statisch-konstruktive und brandschutztechnische Unbedenklichkeit bescheinigen. Dies bedeutet praktisch, dass auch bei verfahrensfreien Garagen qualifizierte Fachplanung erforderlich ist.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage in Hessen?

Eine förmliche Garage-Baugenehmigung wird in Hessen erforderlich, wenn Ihr Vorhaben die Grenzen der Verfahrensfreiheit überschreitet oder besondere Umstände vorliegen:

  1. Größenüberschreitung: Garagen über 50 m² Brutto-Grundfläche oder Zufahrten über 200 m²

  2. Mehrere Garagen: Die Flächen aller Garagen auf einem Grundstück werden zusammengerechnet

  3. Bebauungsplan-Vorgaben: Wenn der örtliche Bebauungsplan strengere Regelungen vorsieht

  4. Sonderbau-Charakter: Bei Großgaragen über 1.000 m² Nutzfläche

Für genehmigungspflichtige Garagen kommt in Hessen meist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 65 HBO zur Anwendung. Dieses Verfahren hat den Vorteil einer verkürzten Prüfung und einer maximalen Bearbeitungsdauer von drei Monaten. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Bauantrag als genehmigt (fiktive Genehmigung), wenn die Behörde nicht entschieden hat.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Wer eine genehmigungspflichtige Garage ohne Genehmigung errichtet oder die Vorbehalte bei verfahrensfreien Vorhaben missachtet, riskiert erhebliche rechtliche Konsequenzen. Die Bußgelder können bis zu 50.000,– € betragen, je nach Schwere des Verstoßes und Größe der Garage.

Darüber hinaus kann die Bauaufsichtsbehörde die Nutzungsuntersagung aussprechen oder im Extremfall sogar den Rückbau der Garage anordnen. Solche Maßnahmen sind nicht nur kostspielig, sondern auch zeitaufwändig und belasten das Verhältnis zur Nachbarschaft erheblich.

Besonders problematisch wird es, wenn durch den illegalen Garagenbau Nachbarrechte verletzt werden oder Sicherheitsbestimmungen missachtet wurden. In solchen Fällen können zusätzlich zivilrechtliche Ansprüche der Nachbarn entstehen.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Garage?

Für die Antragstellung einer Garage-Baugenehmigung in Hessen sind verschiedene Unterlagen erforderlich, die seit der Digitalisierung des Verfahrens ab April 2025 ausschließlich über das Bauportal Hessen eingereicht werden:

  • Bauantragsformular: Vollständig ausgefüllt über das digitale Bauportal

  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100

  • Lageplan: Aktueller Lageplan vom Katasteramt mit eingezeichneter Garage

  • Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der geplanten Garage

  • Statische Berechnungen: Bei größeren Garagen oder besonderen konstruktiven Anforderungen

  • Brandschutznachweis: Entsprechend der neuen Garagenverordnung von 2024

Besonders wichtig sind die Nachweise nach § 68 HBO, die von qualifizierten Nachweisberechtigten erstellt werden müssen. Diese entlasten die Bauaufsichtsbehörde von der Prüfung spezialisierter Bereiche wie Brandschutz oder Standsicherheit.

Bei Grenzbebauung können zusätzlich Zustimmungserklärungen der Nachbarn erforderlich werden, insbesondere wenn die Garage an eine bestehende Grenzwand angebaut werden soll.

Schritt für Schritt zur Garage-Baugenehmigung in Hessen

Der Weg zur Garage-Baugenehmigung in Hessen folgt einem strukturierten Ablauf, der sich mit der Digitalisierung des Verfahrens deutlich beschleunigt hat:

  1. Machbarkeitsprüfung: Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten, des Bebauungsplans und der landesrechtlichen Vorgaben

  2. Planung und Entwurf: Erstellung der Garagenpläne unter Beachtung der neuen Garagenverordnung von 2024

  3. Unterlagenerstellung: Zusammenstellung aller erforderlichen Bauvorlagen und Nachweise

  4. Digitale Antragstellung: Einreichung über das Bauportal Hessen mit allen erforderlichen Unterlagen

  5. Behördliche Prüfung: Bearbeitung durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde innerhalb von maximal drei Monaten

Die Bearbeitungsdauer kann sich verlängern, wenn Unterlagen nachgefordert werden oder die Behörde die Frist aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängert. Nach Erhalt der Genehmigung ist diese drei Jahre gültig und kann bei Bedarf um jeweils zwei Jahre verlängert werden.

Baugenehmigung für Garage in Hessen beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building unterstützt Sie deutschlandweit bei der Beantragung Ihrer Garage-Baugenehmigung in Hessen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Netzwerk lokaler Experten sorgen wir dafür, dass Ihr Projekt alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und zügig genehmigt wird.

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  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle interne Projektabwicklung

  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr: Alle Gewerke aus einer Hand

  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Hessen: Kenntnis der spezifischen Anforderungen vor Ort

Wir kennen die Besonderheiten der hessischen Bauordnung und der neuen Garagenverordnung von 2024. Unser Team aus erfahrenen Architekten und Statikern erstellt alle erforderlichen Unterlagen und reicht Ihren Antrag digital über das Bauportal Hessen ein.

Besonders bei der Einhaltung der neuen brandschutztechnischen Anforderungen und der korrekten Klassifizierung nach Klein-, Mittel- oder Großgarage profitieren Sie von unserer Expertise. Wir sorgen dafür, dass Ihr Garagenprojekt von Anfang an den gesetzlichen Vorgaben entspricht und vermeiden kostspielige Nachbesserungen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie groß darf eine Garage in Hessen ohne Baugenehmigung sein?

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In Hessen können Garagen bis zu einer Brutto-Grundfläche von 50 m² verfahrensfrei errichtet werden, sofern die Gesamtgrundfläche einschließlich Zufahrten 200 m² nicht überschreitet. Allerdings unterliegt diese Verfahrensfreiheit Freistellungsvorbehalten, die eine Mitteilung an die Gemeinde und fachliche Nachweise erfordern.

Wie lange dauert eine Baugenehmigung für Garagen in Hessen?

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Genehmigungspflichtige Garagen werden in Hessen im vereinfachten Verfahren nach § 65 HBO bearbeitet. Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Diese Frist kann aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängert werden.

Kann ich meine Garage direkt an der Grundstücksgrenze bauen?

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Ja, in Hessen dürfen erdgeschossige Garagen bis 100 m² Nutzfläche ohne Abstandsflächen direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Allerdings dürfen insgesamt höchstens 15 m der Grundstücksgrenzen bebaut werden, und die grenzseitige Wandhöhe darf 3 m nicht überschreiten.