Während in Bayern Garagen bis 50 m² ohne Genehmigung errichtet werden können, liegt die Grenze in Mecklenburg-Vorpommern bei 30 m². Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) regelt präzise, wann für Ihr Garagenprojekt eine Baugenehmigung erforderlich ist. Planeco Building begleitet Sie durch alle Verfahrensschritte und sorgt für eine rechtssichere Umsetzung Ihres Vorhabens.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Garage?
Das Bauordnungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Garagen und deren rechtlicher Einordnung. Diese Klassifizierung bestimmt maßgeblich, welche Anforderungen an Ihr Bauvorhaben gestellt werden:
- Garagen als Nebenanlagen: Dienen der Ergänzung einer Hauptnutzung und sind überall dort zulässig, wo auch die Hauptanlage errichtet werden darf
- Eigenständige Garagen: Stellen die Hauptnutzung des Grundstücks dar und unterliegen strengeren Anforderungen
- Kleingaragen: Bis 100 m² Nutzfläche mit vereinfachten Anforderungen
- Mittelgaragen: Über 100 m² bis 1.000 m² Nutzfläche
Die Garagenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GarVO M-V) regelt zusätzlich technische und brandschutztechnische Anforderungen. Für private Bauherren sind meist die Regelungen für Kleingaragen relevant, da diese den Großteil aller Garagenprojekte abdecken.
Garage ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Mecklenburg-Vorpommern?
Nach § 61 Absatz 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern fallen Garagen unter bestimmten Voraussetzungen unter die verfahrensfreien Bauvorhaben. Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, ohne förmliches Genehmigungsverfahren zu bauen:
- Maximale Brutto-Grundfläche: 30 m² dürfen nicht überschritten werden
- Mittlere Wandhöhe: Maximal 3 m sind zulässig
- Standort im Innenbereich: Die Garage muss sich im Innenbereich befinden
- Einhaltung aller Bauvorschriften: Auch ohne Genehmigung müssen alle materiellen Anforderungen erfüllt werden
Wichtig: Durch die Novellierung der Landesbauordnung vom 31. März 2025 wurden die Grenzen für bestimmte Gebäude ohne Aufenthaltsraum auf 40 m² erhöht. Diese Änderung kann auch Garagen betreffen, sofern sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage in Mecklenburg-Vorpommern?
Eine Garage-Baugenehmigung wird in Mecklenburg-Vorpommern erforderlich, wenn Ihr Bauvorhaben die Grenzen der Verfahrensfreiheit überschreitet:
- Grundfläche über 30 m²: Größere Garagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig
- Wandhöhe über 3 m: Höhere Konstruktionen benötigen eine Genehmigung
- Standort im Außenbereich: Hier ist immer eine Genehmigung erforderlich
- Besondere konstruktive Merkmale: Unterkellerte oder mehrgeschossige Garagen
Für genehmigungspflichtige Garagen stehen Ihnen zwei Verfahrensarten zur Verfügung: das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBauO M-V oder das vollständige Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBauO M-V. Das vereinfachte Verfahren wird meist bevorzugt, da es schneller und kostengünstiger ist.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau einer Garage ohne erforderliche Genehmigung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Die Bauaufsichtsbehörde kann verschiedene Maßnahmen ergreifen:
- Bußgeldverfahren: Verstöße gegen die Bauordnung können mit Bußgeldern bis zu 50.000,– € geahndet werden
- Baueinstellung: Die Behörde kann eine sofortige Einstellung der Bauarbeiten verfügen
- Nutzungsuntersagung: Die fertige Garage darf nicht genutzt werden
- Rückbauanordnung: Im schlimmsten Fall muss die Garage wieder abgerissen werden
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Garage?
Für einen vollständigen Bauantrag zur Errichtung einer Garage sind nach der Bauvorlagenverordnung Mecklenburg-Vorpommern verschiedene Unterlagen erforderlich:
- Bauantrag: In der amtlich vorgeschriebenen Form mit allen erforderlichen Angaben
- Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung des geplanten Bauvorhabens
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte: Nicht älter als 3 Monate
- Lageplan im Maßstab 1:500: Darstellung der Garage auf dem Grundstück
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100: Grundrisse, Ansichten und Schnitte
- Nachweis der Bauvorlageberechtigung: Alle Unterlagen müssen von einem qualifizierten Architekt oder Ingenieur erstellt werden
Je nach spezifischer Situation können zusätzliche Unterlagen erforderlich werden, wie Standsicherheitsnachweise oder Brandschutznachweise. Ein Statiker ist bei größeren oder komplexeren Garagenprojekten meist erforderlich.
Schritt für Schritt zur Garage-Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern
Der Weg zur Baugenehmigung für Ihre Garage folgt einem strukturierten Prozess. Diese fünf Schritte führen Sie zum Ziel:
- Prüfung der Genehmigungspflicht: Ermitteln Sie anhand der Grundfläche und Wandhöhe, ob eine Genehmigung erforderlich ist
- Bebauungsplan prüfen: Kontrollieren Sie die örtlichen Vorgaben und mögliche Einschränkungen für Ihr Grundstück
- Qualifizierten Entwurfsverfasser beauftragen: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen die erforderlichen Unterlagen erstellen
- Vollständige Unterlagen zusammenstellen: Alle erforderlichen Dokumente müssen vor der Einreichung vorliegen
- Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einreichen: Die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt ist zuständig
Die Bearbeitungszeit beträgt im vereinfachten Verfahren maximal 3 Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Eine Verlängerung um einen Monat ist in begründeten Fällen möglich.
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