Anbauen

Garage: Brauche ich eine Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern?

December 15, 2025
Update:
December 16, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
December 15, 2025
Update:
December 16, 2025
In Mecklenburg-Vorpommern sind Garagen bis <strong>30 m²</strong> und <strong>3 m</strong> Wandhöhe verfahrensfrei. Größere Vorhaben benötigen eine Genehmigung. Planeco Building kennt alle Vorschriften der Landesbauordnung M-V und unterstützt Sie bei der rechtssicheren Umsetzung.
Anbauen

Garage: Brauche ich eine Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern sind Garagen bis <strong>30 m²</strong> und <strong>3 m</strong> Wandhöhe verfahrensfrei. Größere Vorhaben benötigen eine Genehmigung. Planeco Building kennt alle Vorschriften der Landesbauordnung M-V und unterstützt Sie bei der rechtssicheren Umsetzung.
Sebastian Rupp
December 16, 2025
5 Minuten

Während in Bayern Garagen bis 50 m² ohne Genehmigung errichtet werden können, liegt die Grenze in Mecklenburg-Vorpommern bei 30 m². Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) regelt präzise, wann für Ihr Garagenprojekt eine Baugenehmigung erforderlich ist. Planeco Building begleitet Sie durch alle Verfahrensschritte und sorgt für eine rechtssichere Umsetzung Ihres Vorhabens.

[[bauantrag]]

Wie blickt das Baurecht auf das Thema Garage?

Das Bauordnungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Garagen und deren rechtlicher Einordnung. Diese Klassifizierung bestimmt maßgeblich, welche Anforderungen an Ihr Bauvorhaben gestellt werden:

  • Garagen als Nebenanlagen: Dienen der Ergänzung einer Hauptnutzung und sind überall dort zulässig, wo auch die Hauptanlage errichtet werden darf
  • Eigenständige Garagen: Stellen die Hauptnutzung des Grundstücks dar und unterliegen strengeren Anforderungen
  • Kleingaragen: Bis 100 m² Nutzfläche mit vereinfachten Anforderungen
  • Mittelgaragen: Über 100 m² bis 1.000 m² Nutzfläche

Die Garagenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GarVO M-V) regelt zusätzlich technische und brandschutztechnische Anforderungen. Für private Bauherren sind meist die Regelungen für Kleingaragen relevant, da diese den Großteil aller Garagenprojekte abdecken.

Garage ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Mecklenburg-Vorpommern?

Nach § 61 Absatz 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern fallen Garagen unter bestimmten Voraussetzungen unter die verfahrensfreien Bauvorhaben. Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, ohne förmliches Genehmigungsverfahren zu bauen:

  1. Maximale Brutto-Grundfläche: 30 m² dürfen nicht überschritten werden
  2. Mittlere Wandhöhe: Maximal 3 m sind zulässig
  3. Standort im Innenbereich: Die Garage muss sich im Innenbereich befinden
  4. Einhaltung aller Bauvorschriften: Auch ohne Genehmigung müssen alle materiellen Anforderungen erfüllt werden

Wichtig: Durch die Novellierung der Landesbauordnung vom 31. März 2025 wurden die Grenzen für bestimmte Gebäude ohne Aufenthaltsraum auf 40 m² erhöht. Diese Änderung kann auch Garagen betreffen, sofern sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage in Mecklenburg-Vorpommern?

Eine Garage-Baugenehmigung wird in Mecklenburg-Vorpommern erforderlich, wenn Ihr Bauvorhaben die Grenzen der Verfahrensfreiheit überschreitet:

  • Grundfläche über 30 m²: Größere Garagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig
  • Wandhöhe über 3 m: Höhere Konstruktionen benötigen eine Genehmigung
  • Standort im Außenbereich: Hier ist immer eine Genehmigung erforderlich
  • Besondere konstruktive Merkmale: Unterkellerte oder mehrgeschossige Garagen

Für genehmigungspflichtige Garagen stehen Ihnen zwei Verfahrensarten zur Verfügung: das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBauO M-V oder das vollständige Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBauO M-V. Das vereinfachte Verfahren wird meist bevorzugt, da es schneller und kostengünstiger ist.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Der Bau einer Garage ohne erforderliche Genehmigung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Die Bauaufsichtsbehörde kann verschiedene Maßnahmen ergreifen:

  1. Bußgeldverfahren: Verstöße gegen die Bauordnung können mit Bußgeldern bis zu 50.000,– € geahndet werden
  2. Baueinstellung: Die Behörde kann eine sofortige Einstellung der Bauarbeiten verfügen
  3. Nutzungsuntersagung: Die fertige Garage darf nicht genutzt werden
  4. Rückbauanordnung: Im schlimmsten Fall muss die Garage wieder abgerissen werden

[[banner-klein]]

Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Garage?

Für einen vollständigen Bauantrag zur Errichtung einer Garage sind nach der Bauvorlagenverordnung Mecklenburg-Vorpommern verschiedene Unterlagen erforderlich:

  • Bauantrag: In der amtlich vorgeschriebenen Form mit allen erforderlichen Angaben
  • Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung des geplanten Bauvorhabens
  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte: Nicht älter als 3 Monate
  • Lageplan im Maßstab 1:500: Darstellung der Garage auf dem Grundstück
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100: Grundrisse, Ansichten und Schnitte
  • Nachweis der Bauvorlageberechtigung: Alle Unterlagen müssen von einem qualifizierten Architekt oder Ingenieur erstellt werden

Je nach spezifischer Situation können zusätzliche Unterlagen erforderlich werden, wie Standsicherheitsnachweise oder Brandschutznachweise. Ein Statiker ist bei größeren oder komplexeren Garagenprojekten meist erforderlich.

Schritt für Schritt zur Garage-Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern

Der Weg zur Baugenehmigung für Ihre Garage folgt einem strukturierten Prozess. Diese fünf Schritte führen Sie zum Ziel:

  1. Prüfung der Genehmigungspflicht: Ermitteln Sie anhand der Grundfläche und Wandhöhe, ob eine Genehmigung erforderlich ist
  2. Bebauungsplan prüfen: Kontrollieren Sie die örtlichen Vorgaben und mögliche Einschränkungen für Ihr Grundstück
  3. Qualifizierten Entwurfsverfasser beauftragen: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen die erforderlichen Unterlagen erstellen
  4. Vollständige Unterlagen zusammenstellen: Alle erforderlichen Dokumente müssen vor der Einreichung vorliegen
  5. Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einreichen: Die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt ist zuständig

Die Bearbeitungszeit beträgt im vereinfachten Verfahren maximal 3 Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Eine Verlängerung um einen Monat ist in begründeten Fällen möglich.

Baugenehmigung für Garage in Mecklenburg-Vorpommern beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building unterstützt Sie deutschlandweit bei der Beantragung Ihrer Garage-Baugenehmigung. Unsere Expertise in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und die langjährige Erfahrung mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen garantieren Ihnen eine professionelle Abwicklung:

  • Kostenlose Erstberatung: Unverbindliche Prüfung der Machbarkeit Ihres Garagenprojekts
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Bewährte Expertise in allen Bundesländern
  • Volle Preistransparenz: Keine versteckten Kosten, klare Kostenstruktur von Anfang an
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle interne Abwicklung für Ihre Unterlagen
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Mecklenburg-Vorpommern: Kenntnisse der regionalen Besonderheiten

Durch unsere digitale Arbeitsweise können wir Ihnen einen effizienten Service bieten, der Zeit und Kosten spart. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot zu Ihrem Garagenprojekt.

Planeco Logo
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen!
Informiere dich kostenfrei und unverbindlich über deine Möglichkeiten mit Planeco. Wir freuen uns dich zu beraten!
Jetzt Energieexperten finden!
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Jetzt Bauvoranfrage
beantragen!
Kostenlose Erstberatung
Right arrow icon
In Rekordzeit zum Bauantrag mit Planeco Building.
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenloser Ratgeber: Nutzungsänderung zur Ferienwohnung 
Genehmigung schnell sichern
Hohe Bußgelder vermeiden
Mit 10-Punkte-Checkliste zum Erfolg
Kostenlos herunterladen
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenlose Muster: Bauvoranfrage richtig stellen
3 Mustervorlagen
Formulierungen vom Profi
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie groß darf eine Garage in Mecklenburg-Vorpommern ohne Baugenehmigung sein?

arrow icon

In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Garagen mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m² und einer mittleren Wandhöhe von maximal 3 m ohne förmliche Baugenehmigung errichtet werden. Diese Regelung gilt jedoch nur im Innenbereich. Durch die Novellierung der Landesbauordnung vom März 2025 können unter bestimmten Umständen auch Garagen bis 40 m² verfahrensfrei sein.

Wie lange dauert eine Baugenehmigung für eine Garage in Mecklenburg-Vorpommern?

arrow icon

Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBauO M-V hat die Bauaufsichtsbehörde maximal 3 Monate Zeit für die Entscheidung. Diese Frist beginnt erst nach Eingang aller vollständigen Unterlagen. In begründeten Fällen kann die Frist um einen weiteren Monat verlängert werden. Wird nicht rechtzeitig negativ entschieden, gilt die Genehmigung als erteilt.

Wer ist in Mecklenburg-Vorpommern für Garagenbaugenehmigungen zuständig?

arrow icon

Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind zuständig – das sind die Landräte der Landkreise und die Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte. Je nach Ihrem Standort wenden Sie sich an die entsprechende Behörde Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Websites der jeweiligen Verwaltungen.