Während in Bayern Garagen bis 50 m² verfahrensfrei errichtet werden können, gelten in Niedersachsen strengere Regelungen. Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erlaubt Garagen nur bis 30 m² Grundfläche ohne förmliches Genehmigungsverfahren. Wer beim Garagenbau uninformiert plant, riskiert Bußgelder oder im schlimmsten Fall sogar den Rückbau. Planeco Building unterstützt Sie dabei, alle baurechtlichen Anforderungen von Anfang an zu erfüllen.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Garage?
Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) definiert eine Garage in § 2 Abs. 10 als „Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen". Diese präzise Definition ist rechtlich bindend und führt dazu, dass jede bauliche Anlage, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dient, automatisch als Garage eingestuft wird.
Das Baurecht unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten von Garagen:
Garagen als Nebenanlagen dienen der Ergänzung einer Hauptnutzung und sind überall dort zulässig, wo auch die Hauptanlage errichtet werden darf
Eigenständige Garagen stellen die Hauptnutzung des Grundstücks dar und erfordern meist ein Baugenehmigungsverfahren
Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- und Lagerräume für Kraftfahrzeuge gelten ausdrücklich nicht als Garagen im Sinne der Bauordnung. Eine Umwidmung einer Garage zu Lagerzwecken würde ihre baurechtlichen Privilegien kosten.
Garage ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Niedersachsen?
In Niedersachsen können Garagen unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei errichtet werden. Die NBauO unterscheidet dabei zwischen verfahrensfreien und genehmigungsfreien Baumaßnahmen – ein wichtiger Unterschied, der oft missverstanden wird.
Verfahrensfreie Baumaßnahmen nach § 60 NBauO benötigen keinerlei Anzeige bei der Gemeinde
Genehmigungsfreie Baumaßnahmen nach § 62 NBauO erfordern eine schriftliche Mitteilung an die Gemeinde
Für Garagen in Niedersachsen gilt: Garagen bis 30 m² Grundfläche können genehmigungsfrei errichtet werden, wenn das Baugrundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Außerhalb von Bebauungsplänen sind sogar bis zu zwei Garagen mit jeweils maximal 30 m² zulässig.
Liegt das Grundstück innerhalb eines Bebauungsplans, ist eine Garage genehmigungsfrei, wenn sie den Festsetzungen des Plans entspricht oder notwendige Ausnahmen bereits erteilt sind.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage in Niedersachsen?
Eine Garage-Baugenehmigung wird in Niedersachsen erforderlich, wenn folgende Grenzwerte überschritten werden:
Grundfläche über 30 m²
Mehr als zwei Garagen auf einem Grundstück (außerhalb von Bebauungsplänen)
Widerspruch zu Bebauungsplan-Festsetzungen
Besondere bauliche Ausführungen, die nicht den Standardanforderungen entsprechen
In diesen Fällen muss ein Bauantrag nach § 63 NBauO (vereinfachtes Genehmigungsverfahren) oder in Sonderfällen nach § 64 NBauO eingereicht werden. Das vereinfachte Verfahren ist für Garagen der Standard.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wer eine Garage ohne erforderliche Baugenehmigung errichtet, riskiert erhebliche rechtliche Konsequenzen. Die Bauaufsichtsbehörden können Bußgelder bis zu 50.000,– € verhängen. In schwerwiegenden Fällen kann sogar der Rückbau der Garage angeordnet werden. Zusätzlich können zivilrechtliche Ansprüche von Nachbarn entstehen, wenn deren Rechte verletzt wurden.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Garage?
Für genehmigungsfreie Garagen nach § 62 NBauO sind folgende Unterlagen erforderlich:
Ausgefüllte Mitteilung über genehmigungsfreie Baumaßnahme
Flurkarte im Maßstab 1:500 (nicht älter als 6 Monate)
Lageplan mit eingezeichneter geplanter Garage
Baubeschreibung mit technischen Details
Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
Name und Adresse der Nachbarn bei Grenzbebauung
Bei genehmigungspflichtigen Garagen kommen weitere Unterlagen hinzu, wie ein qualifizierter Standsicherheitsnachweis und gegebenenfalls Brandschutzkonzepte. Die Unterlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt werden.
Schritt für Schritt zur Garage-Baugenehmigung in Niedersachsen
Mit Planeco Building kommen Sie in fünf strukturierten Schritten zur Genehmigung Ihrer Garage:
Machbarkeitsprüfung: Wir prüfen die rechtlichen Rahmenbedingungen nach NBauO und lokalen Bestimmungen
Unterlagenbeschaffung: Planeco Building organisiert alle erforderlichen Dokumente wie Grundbuchauszug und Vermessungsunterlagen
Planung und Antragserstellung: Unsere Architekten erstellen genehmigungsfähige Pläne und Baubeschreibungen
Behördenkommunikation: Wir reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein
Genehmigungserteilung: Nach 1–3 Monaten Bearbeitungszeit erhalten Sie Ihre Baugenehmigung
Seit dem 1. Juli 2024 gilt in Niedersachsen eine Genehmigungsfiktion: Bei Wohngebäuden mit integrierter Garage gilt die Genehmigung nach drei Monaten als erteilt, wenn die Behörde nicht entschieden hat.
Baugenehmigung für Garage in Niedersachsen beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building ist Ihr zuverlässiger Partner für Garage-Baugenehmigungen in Niedersachsen. Wir kennen die spezifischen Anforderungen der NBauO und unterstützen Sie von der ersten Beratung bis zur Genehmigungserteilung:
Kostenlose Erstberatung zur Machbarkeit Ihres Projekts
Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit
Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
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