Der Traum von der eigenen Garage in Nordrhein-Westfalen kann schnell zum Albtraum werden, wenn Sie die baurechtlichen Vorgaben nicht beachten. Seit der Novellierung der Landesbauordnung NRW zum 1. Januar 2024 gelten neue Bestimmungen, die sowohl Erleichterungen als auch strengere Anforderungen mit sich bringen. Eine Einzelgarage mit bis zu 30 m² Brutto-Grundfläche und maximal 3 Metern mittlerer Wandhöhe kann unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei errichtet werden. Doch Vorsicht: Verfahrensfreiheit bedeutet nicht automatisch, dass Sie überall bauen dürfen.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Garage?
Das Baurecht in Nordrhein-Westfalen unterscheidet klar zwischen verschiedenen Arten von Garagen und deren rechtlicher Einordnung. Garagen als Nebenanlagen dienen der Ergänzung einer Hauptnutzung und sind überall dort zulässig, wo auch die Hauptanlage errichtet werden darf. Nach § 14 Baunutzungsverordnung gelten sie als untergeordnete bauliche Anlagen.
Einzelgaragen: Meist als Nebenanlage zum Wohnhaus
Doppelgaragen: Können je nach Größe genehmigungspflichtig werden
Fertiggaragen: Unterliegen denselben Regeln wie gemauerte Garagen
Mobile Garagen: Gelten trotz Mobilität als bauliche Anlage
Die Garagenverordnung NRW regelt zusätzliche Sicherheitsbestimmungen, greift aber erst ab einer Nutzfläche von über 100 m². Für private Einzelgaragen spielen diese Vorschriften daher meist keine Rolle.
Garage ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Nordrhein-Westfalen?
In Nordrhein-Westfalen können Sie eine Garage ohne Baugenehmigung errichten, wenn sie die Grenzwerte für Verfahrensfreiheit nach § 62 der BauO NRW nicht überschreitet:
Maximale Brutto-Grundfläche: 30 m²
Mittlere Wandhöhe: Höchstens 3 Meter
Standort: Nicht im Außenbereich
Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften
Wichtig: Auch verfahrensfreie Garagen müssen alle materiellen baurechtlichen Anforderungen erfüllen, einschließlich Abstandsflächen, Brandschutz und planungsrechtliche Vorgaben. Die Verfahrensfreiheit entbindet Sie nicht von der Verantwortung, alle geltenden Vorschriften einzuhalten.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage in Nordrhein-Westfalen?
Eine Garage-Baugenehmigung wird in NRW erforderlich, wenn Ihr Bauvorhaben die Grenzen der Verfahrensfreiheit überschreitet oder sich in einem besonderen Bereich befindet:
Grundfläche über 30 m²: Jede Garage größer als 30 m² benötigt ein Genehmigungsverfahren
Wandhöhe über 3 Meter: Höhere Garagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig
Standort im Außenbereich: Hier sind alle Garagen genehmigungspflichtig, unabhängig von der Größe
Besondere örtliche Vorschriften: Bebauungspläne können strengere Anforderungen vorsehen
Für größere Garagen stehen Ihnen in NRW verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung: das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW oder das vollständige Verfahren nach § 65 BauO NRW.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Ein Verstoß gegen die Genehmigungspflicht kann schwerwiegende Folgen haben. Schwarzbauten unterliegen nicht dem Bestandsschutz und können auch Jahre nach der Errichtung noch zum Rückbau verpflichtet werden. Zusätzlich drohen:
Bußgelder bis zu 500,– € bei Zweckentfremdung
Nutzungsverbot für die Garage
Probleme bei Finanzierung und Versicherung
Wertminderung der Immobilie
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Garage?
Für einen vollständigen Bauantrag in Nordrhein-Westfalen benötigen Sie verschiedene Dokumente. Die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen entscheidet über eine zügige Bearbeitung:
Offizielles Antragsformular: "Bauantrag / Antrag auf Vorbescheid" der zuständigen Behörde
Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 mit genauer Positionierung der Garage
Bauzeichnungen im Maßstab 1:100: Grundrisse, Schnitte und Ansichten
Baubeschreibung mit Details zu Konstruktion und Entwässerung
Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung bei Bebauungsplänen
Besonderheit für Fertiggaragen: Hersteller können oft standardisierte Bauzeichnungen und Typengenehmigungen bereitstellen, was den Aufwand erheblich reduziert. Für Garagen bis 100 m² Nutzfläche können Sie den Antrag ohne beauftragten Architekt selbst stellen.
Schritt für Schritt zur Garage-Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen
Der Weg zur Genehmigung Ihrer Garage in NRW folgt einem strukturierten Prozess, der je nach Größe und Standort unterschiedliche Verfahren durchläuft:
Prüfung der Verfahrensfreiheit: Ermitteln Sie, ob Ihre Garage unter die 30-m²-Grenze fällt
Kontakt zur zuständigen Bauaufsichtsbehörde: Klärung der örtlichen Vorschriften über das Bauportal.NRW
Zusammenstellung der Unterlagen: Beschaffung aller erforderlichen Dokumente und Pläne
Antragstellung: Einreichung des vollständigen Bauantrags digital oder in Papierform
Bearbeitung und Genehmigung: Behördliche Prüfung innerhalb der gesetzlichen Fristen
Bearbeitungszeiten: Das vereinfachte Verfahren dauert typischerweise 2–3 Monate ab Eingang des vollständigen Antrags. Die Behörde prüft zunächst binnen 10 Arbeitstagen die Vollständigkeit, anschließend haben Gemeinde und Fachdienststellen zwei Monate Zeit für ihre Stellungnahme.
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