Eine neue Garage erweitert nicht nur den Stellplatzkomfort, sondern kann auch den Wert Ihrer Immobilie steigern. Doch bevor der erste Spatenstich erfolgt, stellt sich die entscheidende Frage: Benötigen Sie für Ihre geplante Garage in Rheinland-Pfalz eine Baugenehmigung? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Größe, der Lage und den baulichen Eigenschaften Ihres Vorhabens. Während kleinere Garagen unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei errichtet werden können, erfordern größere oder speziell gelegene Garagen ein förmliches Genehmigungsverfahren.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Garage?
Das Baurecht in Rheinland-Pfalz klassifiziert Garagen grundsätzlich als Nebenanlagen, die der Hauptnutzung eines Grundstücks dienen. Nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) sind Garagen bauliche Anlagen zur Unterbringung von Fahrzeugen, die sowohl als selbstständige Gebäude als auch als Gebäudeteile ausgeführt werden können.
Diese rechtliche Einordnung hat weitreichende Konsequenzen für die Genehmigungspflicht. Garagen als Nebenanlagen genießen bestimmte Privilegien, die sich in vereinfachten Verfahren oder sogar Verfahrensfreiheit niederschlagen können. Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen:
Kleingaragen mit einer Nutzfläche bis zu 100 m²
Mittelgaragen mit einer Nutzfläche zwischen 100 m² und 1.000 m²
Großgaragen mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche
Die Garagen- und Stellplatzanlagenverordnung (GarStellVO) von Rheinland-Pfalz regelt zusätzlich technische Anforderungen an Zu- und Abfahrten, Stellplatzgrößen sowie Brandschutz- und Lüftungsbestimmungen. Diese Verordnung gilt unabhängig von der Genehmigungspflicht und muss auch bei verfahrensfreien Garagen beachtet werden.
Garage ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Rheinland-Pfalz?
In Rheinland-Pfalz können Garagen unter bestimmten Voraussetzungen ohne förmliche Baugenehmigung errichtet werden. Diese Verfahrensfreiheit ist in § 62 Absatz 1 Nummer 1 der LBauO geregelt und gilt für Garagen, die kumulativ folgende Bedingungen erfüllen:
Maximale Grundfläche: Die Brutto-Grundfläche darf 50 m² nicht überschreiten
Wandhöhe: Die mittlere Wandhöhe aller Außenwände darf jeweils nicht mehr als 3,20 m betragen
Firsthöhe: Bei Wänden mit Giebeln darf die Firsthöhe nicht mehr als 4 m betragen
Dachneigung: Dächer, die zur Grundstücksgrenze geneigt sind, dürfen maximal 45° Neigung aufweisen
Standort: Die Garage muss sich im Innenbereich befinden
Diese großzügigen Grenzwerte machen Rheinland-Pfalz zu einem der bauherrenfreundlichsten Bundesländer. Mit einer zulässigen Wandhöhe von 3,20 m liegt das Land sogar über dem bundesweiten Standard von 3 m. Wichtig ist jedoch, dass alle Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen – bereits das Überschreiten eines einzigen Parameters führt zur Genehmigungspflicht.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage in Rheinland-Pfalz?
Eine Garage-Baugenehmigung wird in Rheinland-Pfalz erforderlich, wenn Ihr Vorhaben die Grenzen der Verfahrensfreiheit überschreitet oder sich in besonderen Lagen befindet. Folgende Situationen machen ein Genehmigungsverfahren zwingend notwendig:
Größenüberschreitung: Garagen mit mehr als 50 m² Grundfläche
Höhenüberschreitung: Wandhöhen über 3,20 m oder Firsthöhen über 4 m
Außenbereich: Standorte außerhalb der bebauten Ortslage
Denkmalumgebung: Garagen in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern
Kombinierte Nutzung: Garagen mit integriertem Abstellraum oder anderen Zusatzfunktionen
Für genehmigungspflichtige Garagen stehen in Rheinland-Pfalz verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung:
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau einer genehmigungspflichtigen Garage ohne entsprechende Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann. Die Bußgelder in Rheinland-Pfalz können sich auf bis zu 50.000,– € belaufen. Zusätzlich können folgende Maßnahmen verhängt werden:
Nutzungsuntersagung bis zur nachträglichen Genehmigung
Rückbauanordnung bei nicht genehmigungsfähigen Vorhaben
Zwangsgeld zur Durchsetzung behördlicher Anordnungen
Nachträgliche Genehmigungsverfahren mit erhöhten Kosten
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Garage?
Für einen Bauantrag in Rheinland-Pfalz sind umfangreiche Unterlagen erforderlich, die nach der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) festgelegt sind. Die wichtigsten Dokumente umfassen:
Vollständig ausgefülltes Antragsformular in dreifacher Ausführung
Aktueller Lageplan vom Katasteramt (nicht älter als 6 Monate)
Lageplan mit Bauvorhaben im Maßstab 1:500 mit Grenzabständen
Bauzeichnungen und Baubeschreibung der geplanten Garage
Entwässerungsunterlagen mit Nachweis der ordnungsgemäßen Ableitung
Statistischer Erhebungsbogen für die Baustatistik
Bei größeren Garagen können zusätzliche Nachweise erforderlich werden, wie beispielsweise Standsicherheitsnachweise von eingetragenen Ingenieuren oder Brandschutzbescheinigungen von sachverständigen Personen. Die Bauantragsunterlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Architekt oder Ingenieur erstellt werden.
Schritt für Schritt zur Garage-Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz
Der Weg zur Genehmigung Ihrer Garage in Rheinland-Pfalz folgt einem strukturierten Ablauf, den Planeco Building für Sie optimiert hat:
Machbarkeitsprüfung: Analyse der örtlichen Gegebenheiten und rechtlichen Rahmenbedingungen
Verfahrensauswahl: Bestimmung des geeigneten Genehmigungsverfahrens (vereinfacht, Freistellung oder vollständig)
Unterlagenerstellung: Professionelle Erstellung aller erforderlichen Pläne und Nachweise
Behördenkommunikation: Einreichung beim zuständigen Bauamt und Begleitung des Verfahrens
Genehmigungserteilung: Erhalt der rechtskräftigen Baugenehmigung
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach gewähltem Verfahren: Das vereinfachte Verfahren wird innerhalb eines Monats entschieden, das Freistellungsverfahren ebenfalls binnen eines Monats, während das vollständige Verfahren bis zu zwei Monate dauern kann.
Baugenehmigung für Garage in Rheinland-Pfalz beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building ist Ihr verlässlicher Partner für Garagengenehmigungen in Rheinland-Pfalz. Mit unserem bundesweiten Netzwerk lokaler Experten bieten wir Ihnen einen Rundum-Service, der alle Aspekte Ihres Bauvorhabens abdeckt:
Kostenlose Erstberatung zur Klärung der Machbarkeit
Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit
Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Rheinland-Pfalz
Unsere erfahrenen Fachplaner kennen die spezifischen Anforderungen der rheinland-pfälzischen Bauaufsichtsbehörden und sorgen dafür, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt eingereicht wird. Von der ersten Beratung bis zur Genehmigungserteilung haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihr Projekt koordiniert und Sie über alle Entwicklungen informiert.
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