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Garage: Brauche ich eine Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz?

December 15, 2025
Update:
December 15, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
December 15, 2025
Update:
December 15, 2025
In Rheinland-Pfalz können Garagen bis <strong>50 m²</strong> und <strong>3,20 m</strong> Wandhöhe verfahrensfrei errichtet werden. Planeco Building unterstützt Sie bei allen Genehmigungsverfahren im Bundesland.
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Garage: Brauche ich eine Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz können Garagen bis <strong>50 m²</strong> und <strong>3,20 m</strong> Wandhöhe verfahrensfrei errichtet werden. Planeco Building unterstützt Sie bei allen Genehmigungsverfahren im Bundesland.
Sebastian Rupp
December 15, 2025
5 Minuten

Eine neue Garage erweitert nicht nur den Stellplatzkomfort, sondern kann auch den Wert Ihrer Immobilie steigern. Doch bevor der erste Spatenstich erfolgt, stellt sich die entscheidende Frage: Benötigen Sie für Ihre geplante Garage in Rheinland-Pfalz eine Baugenehmigung? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Größe, der Lage und den baulichen Eigenschaften Ihres Vorhabens. Während kleinere Garagen unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei errichtet werden können, erfordern größere oder speziell gelegene Garagen ein förmliches Genehmigungsverfahren.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Garage?

Das Baurecht in Rheinland-Pfalz klassifiziert Garagen grundsätzlich als Nebenanlagen, die der Hauptnutzung eines Grundstücks dienen. Nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) sind Garagen bauliche Anlagen zur Unterbringung von Fahrzeugen, die sowohl als selbstständige Gebäude als auch als Gebäudeteile ausgeführt werden können.

Diese rechtliche Einordnung hat weitreichende Konsequenzen für die Genehmigungspflicht. Garagen als Nebenanlagen genießen bestimmte Privilegien, die sich in vereinfachten Verfahren oder sogar Verfahrensfreiheit niederschlagen können. Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen:

  • Kleingaragen mit einer Nutzfläche bis zu 100 m²

  • Mittelgaragen mit einer Nutzfläche zwischen 100 m² und 1.000 m²

  • Großgaragen mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche

Die Garagen- und Stellplatzanlagenverordnung (GarStellVO) von Rheinland-Pfalz regelt zusätzlich technische Anforderungen an Zu- und Abfahrten, Stellplatzgrößen sowie Brandschutz- und Lüftungsbestimmungen. Diese Verordnung gilt unabhängig von der Genehmigungspflicht und muss auch bei verfahrensfreien Garagen beachtet werden.

Garage ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz können Garagen unter bestimmten Voraussetzungen ohne förmliche Baugenehmigung errichtet werden. Diese Verfahrensfreiheit ist in § 62 Absatz 1 Nummer 1 der LBauO geregelt und gilt für Garagen, die kumulativ folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Maximale Grundfläche: Die Brutto-Grundfläche darf 50 m² nicht überschreiten

  2. Wandhöhe: Die mittlere Wandhöhe aller Außenwände darf jeweils nicht mehr als 3,20 m betragen

  3. Firsthöhe: Bei Wänden mit Giebeln darf die Firsthöhe nicht mehr als 4 m betragen

  4. Dachneigung: Dächer, die zur Grundstücksgrenze geneigt sind, dürfen maximal 45° Neigung aufweisen

  5. Standort: Die Garage muss sich im Innenbereich befinden

Diese großzügigen Grenzwerte machen Rheinland-Pfalz zu einem der bauherrenfreundlichsten Bundesländer. Mit einer zulässigen Wandhöhe von 3,20 m liegt das Land sogar über dem bundesweiten Standard von 3 m. Wichtig ist jedoch, dass alle Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen – bereits das Überschreiten eines einzigen Parameters führt zur Genehmigungspflicht.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage in Rheinland-Pfalz?

Eine Garage-Baugenehmigung wird in Rheinland-Pfalz erforderlich, wenn Ihr Vorhaben die Grenzen der Verfahrensfreiheit überschreitet oder sich in besonderen Lagen befindet. Folgende Situationen machen ein Genehmigungsverfahren zwingend notwendig:

  • Größenüberschreitung: Garagen mit mehr als 50 m² Grundfläche

  • Höhenüberschreitung: Wandhöhen über 3,20 m oder Firsthöhen über 4 m

  • Außenbereich: Standorte außerhalb der bebauten Ortslage

  • Denkmalumgebung: Garagen in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern

  • Kombinierte Nutzung: Garagen mit integriertem Abstellraum oder anderen Zusatzfunktionen

Für genehmigungspflichtige Garagen stehen in Rheinland-Pfalz verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung:

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Der Bau einer genehmigungspflichtigen Garage ohne entsprechende Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann. Die Bußgelder in Rheinland-Pfalz können sich auf bis zu 50.000,– € belaufen. Zusätzlich können folgende Maßnahmen verhängt werden:

  • Nutzungsuntersagung bis zur nachträglichen Genehmigung

  • Rückbauanordnung bei nicht genehmigungsfähigen Vorhaben

  • Zwangsgeld zur Durchsetzung behördlicher Anordnungen

  • Nachträgliche Genehmigungsverfahren mit erhöhten Kosten

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Garage?

Für einen Bauantrag in Rheinland-Pfalz sind umfangreiche Unterlagen erforderlich, die nach der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) festgelegt sind. Die wichtigsten Dokumente umfassen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular in dreifacher Ausführung

  • Aktueller Lageplan vom Katasteramt (nicht älter als 6 Monate)

  • Lageplan mit Bauvorhaben im Maßstab 1:500 mit Grenzabständen

  • Bauzeichnungen und Baubeschreibung der geplanten Garage

  • Entwässerungsunterlagen mit Nachweis der ordnungsgemäßen Ableitung

  • Statistischer Erhebungsbogen für die Baustatistik

Bei größeren Garagen können zusätzliche Nachweise erforderlich werden, wie beispielsweise Standsicherheitsnachweise von eingetragenen Ingenieuren oder Brandschutzbescheinigungen von sachverständigen Personen. Die Bauantragsunterlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Architekt oder Ingenieur erstellt werden.

Schritt für Schritt zur Garage-Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz

Der Weg zur Genehmigung Ihrer Garage in Rheinland-Pfalz folgt einem strukturierten Ablauf, den Planeco Building für Sie optimiert hat:

  1. Machbarkeitsprüfung: Analyse der örtlichen Gegebenheiten und rechtlichen Rahmenbedingungen

  2. Verfahrensauswahl: Bestimmung des geeigneten Genehmigungsverfahrens (vereinfacht, Freistellung oder vollständig)

  3. Unterlagenerstellung: Professionelle Erstellung aller erforderlichen Pläne und Nachweise

  4. Behördenkommunikation: Einreichung beim zuständigen Bauamt und Begleitung des Verfahrens

  5. Genehmigungserteilung: Erhalt der rechtskräftigen Baugenehmigung

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach gewähltem Verfahren: Das vereinfachte Verfahren wird innerhalb eines Monats entschieden, das Freistellungsverfahren ebenfalls binnen eines Monats, während das vollständige Verfahren bis zu zwei Monate dauern kann.

Baugenehmigung für Garage in Rheinland-Pfalz beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr verlässlicher Partner für Garagengenehmigungen in Rheinland-Pfalz. Mit unserem bundesweiten Netzwerk lokaler Experten bieten wir Ihnen einen Rundum-Service, der alle Aspekte Ihres Bauvorhabens abdeckt:

  • Kostenlose Erstberatung zur Klärung der Machbarkeit

  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit

  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten

  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung

  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr

  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Rheinland-Pfalz

Unsere erfahrenen Fachplaner kennen die spezifischen Anforderungen der rheinland-pfälzischen Bauaufsichtsbehörden und sorgen dafür, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt eingereicht wird. Von der ersten Beratung bis zur Genehmigungserteilung haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihr Projekt koordiniert und Sie über alle Entwicklungen informiert.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und vermeiden Sie kostspielige Verzögerungen oder Ablehnungen. Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihr unverbindliches Angebot und starten Sie Ihr Garagenprojekt mit der Gewissheit, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Baugenehmigung für eine Garage in Rheinland-Pfalz?

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Die Bearbeitungsdauer hängt vom gewählten Verfahren ab. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 66 LBauO beträgt die Entscheidungsfrist einen Monat (bei kleineren Garagen) oder drei Monate (bei größeren Garagen mit zusätzlichen Nachweisen). Das Freistellungsverfahren wird ebenfalls innerhalb eines Monats entschieden, während das vollständige Verfahren bis zu zwei Monate dauern kann.

Welche Behörde ist für Garagengenehmigungen in Rheinland-Pfalz zuständig?

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Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde, in der Regel die Kreisverwaltung oder bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltung. In Ausnahmefällen können auch Verbandsgemeindeverwaltungen zuständig sein, wenn ihnen entsprechende Aufgaben übertragen wurden. Die konkrete Zuständigkeit können Sie über das Serviceportal des Landes Rheinland-Pfalz ermitteln.

Kann ich meine Garage direkt an die Grundstücksgrenze bauen?

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Ja, in Rheinland-Pfalz ist Grenzbebauung für Garagen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Wandhöhe darf 3,20 m nicht übersteigen, die Länge an einer Grenze maximal 12 m betragen und die Gesamtgrenzbebauung an allen Grundstücksgrenzen darf 18 m nicht überschreiten. Bei Grenzbebauung gelten zusätzliche Brandschutzanforderungen für die grenzständigen Wände.