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Garage: Brauche ich eine Baugenehmigung in Saarland?

December 15, 2025
Update:
December 15, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
December 15, 2025
Update:
December 15, 2025
Im Saarland können Sie Garagen bis 36 m² Bruttogrundfläche und 3 m Wandhöhe verfahrensfrei errichten. Bei größeren Projekten ist eine Baugenehmigung erforderlich – Planeco Building unterstützt Sie dabei professionell und zuverlässig.
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Garage: Brauche ich eine Baugenehmigung in Saarland?

Im Saarland können Sie Garagen bis 36 m² Bruttogrundfläche und 3 m Wandhöhe verfahrensfrei errichten. Bei größeren Projekten ist eine Baugenehmigung erforderlich – Planeco Building unterstützt Sie dabei professionell und zuverlässig.
Sebastian Rupp
December 15, 2025
5 Minuten

Eine neue Garage am Eigenheim bringt viele Vorteile: Schutz vor Witterung, zusätzlicher Stauraum und Wertsteigerung der Immobilie. Doch bevor der erste Spatenstich erfolgt, müssen Sie die baurechtlichen Vorgaben im Saarland beachten. Die Garage-Baugenehmigung unterliegt spezifischen Regelungen der Landesbauordnung Saarland, die je nach Größe und Standort unterschiedliche Verfahren vorsehen.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Garage?

Das saarländische Baurecht klassifiziert Garagen grundsätzlich als Nebenanlagen, die der Hauptnutzung des Grundstücks dienen. Diese Einstufung hat weitreichende Konsequenzen für die Genehmigungspflicht und die baurechtlichen Anforderungen. Nach § 2 Absatz 3 der Landesbauordnung Saarland handelt es sich bei einer Garage um einen Raum, der dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dient.

Als Nebenanlagen sind Garagen überall dort zulässig, wo auch die Hauptanlage – in der Regel das Wohngebäude – errichtet werden darf. Die Garagenverordnung des Saarlandes (GarVO) konkretisiert zusätzlich die technischen Anforderungen, greift jedoch erst ab einer Nutzfläche von über 100 m². Für private Garagen spielen diese Vorgaben daher meist keine Rolle.

  • Kleingaragen bis 100 m²: Unterliegen vereinfachten Bestimmungen

  • Fertiggaragen vs. gemauerte Garagen: Bauweise spielt für Genehmigungspflicht keine Rolle

  • Carports: Werden baurechtlich wie Garagen behandelt

Garage ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Saarland?

Im Saarland dürfen Sie eingeschossige Garagen unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei errichten. Nach § 61 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b der Landesbauordnung Saarland müssen folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sein:

  1. Bruttogrundfläche: Maximal 36 m²

  2. Mittlere Wandhöhe: Nicht mehr als 3,0 m über der Geländeoberfläche

  3. Standort: Nur im Innenbereich (innerorts)

  4. Geschossigkeit: Eingeschossig einschließlich eingebautem Abstellraum

Wichtiger Hinweis: Verfahrensfreiheit bedeutet nicht, dass Sie die Garage ohne behördliche Anmeldung errichten dürfen. Auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Die Behörde prüft dann innerhalb eines Monats, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage in Saarland?

Eine Baugenehmigung wird in Saarland erforderlich, wenn Ihre geplante Garage die Grenzwerte für Verfahrensfreiheit überschreitet oder sich im Außenbereich befindet. Dies ist der Fall bei:

  • Bruttogrundfläche über 36 m²

  • Mittlerer Wandhöhe über 3,0 m

  • Standort im Außenbereich

  • Mehrgeschossiger Bauweise

  • Besonderen örtlichen Bauvorschriften

Das Saarland unterscheidet zwischen dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBO und dem regulären Verfahren nach § 65 LBO. Das vereinfachte Verfahren ist für unkomplizierte Bauvorhaben vorgesehen und reduziert die Prüfumfänge der Behörde.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Wer eine Garage ohne erforderliche Genehmigung errichtet, riskiert erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Die Bauaufsichtsbehörde kann Bußgelder bis zu 50.000,– € verhängen und im schlimmsten Fall den Rückbau der Garage anordnen. Zusätzlich können zivilrechtliche Ansprüche von Nachbarn entstehen, wenn deren Rechte verletzt werden.

Auch bei nachträglicher Legalisierung entstehen oft höhere Kosten als bei ordnungsgemäßer Vorabgenehmigung. Deshalb empfiehlt sich in jedem Fall die frühzeitige Klärung der Genehmigungspflicht mit der zuständigen Behörde.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Garage?

Für den Bauantrag einer Garage in Saarland sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Aktuelle Flurkarte im Maßstab 1:500 (nicht älter als 6 Monate)

  2. Lageplan mit Darstellung der geplanten Garage

  3. Bauzeichnungen mit Grundriss, Schnitten und Ansichten

  4. Bau- und Nutzungsbeschreibung mit Materialangaben

  5. Nachweis der baulichen Nutzung

  6. Darstellung der Grundstücksentwässerung

  7. Bautechnische Nachweise und Bescheinigungen

  8. Bebauungsplan-Auszug (falls vorhanden)

Bei Garagen bis 100 m² Grundfläche kann der Bauantrag vom Bauherrn selbst unterschrieben werden. Größere Garagen erfordern die Unterschrift eines bauvorlagenberechtigten Architekten oder Ingenieurs.

Schritt für Schritt zur Garage-Baugenehmigung in Saarland

Der Weg zur Genehmigung Ihrer Garage lässt sich in fünf übersichtliche Schritte unterteilen:

  1. Machbarkeitsprüfung: Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit und Ermittlung der erforderlichen Verfahrensart

  2. Planungsphase: Erstellung der Entwurfsplanung und Abstimmung mit örtlichen Vorgaben

  3. Unterlagenbeschaffung: Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente und Nachweise

  4. Antragstellung: Einreichung des vollständigen Bauantrags bei der zuständigen Behörde

  5. Genehmigungsverfahren: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde und Erteilung der Baugenehmigung

Die Bearbeitungszeit beträgt in Saarland maximal drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Eine Besonderheit ist die "Genehmigungsfiktion": Entscheidet die Behörde nicht innerhalb der Frist, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.

Baugenehmigung für Garage in Saarland beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building unterstützt Sie professionell bei der Garagengenehmigung in Saarland. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem bundesweiten Netzwerk bieten wir Ihnen einen Rundum-Service, der alle Aspekte Ihres Bauvorhabens abdeckt:

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie groß darf eine Garage in Saarland ohne Baugenehmigung sein?

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In Saarland dürfen Garagen bis zu einer Bruttogrundfläche von 36 m² und einer mittleren Wandhöhe von 3,0 m verfahrensfrei errichtet werden. Diese Regelung gilt nur für eingeschossige Garagen im Innenbereich. Auch bei verfahrensfreien Garagen ist eine Anmeldung bei der zuständigen Gemeinde erforderlich.

Wie lange dauert eine Baugenehmigung für eine Garage in Saarland?

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Die Bearbeitungszeit für eine Garagenbaugenehmigung beträgt in Saarland maximal drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Bei unvollständigen Anträgen wird die Frist unterbrochen. Eine Besonderheit ist die "Genehmigungsfiktion": Wird nicht innerhalb der Frist entschieden, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.

Darf ich meine Garage direkt an die Grundstücksgrenze bauen?

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Ja, im Saarland ist die Grenzbebauung für Garagen unter bestimmten Bedingungen zulässig. Die Grenzbebauung darf nicht länger als 12 m sein, und die Gesamtgrenzbebauung auf einem Grundstück ist auf 15 m begrenzt. Die grenzseitige Wand darf maximal 3 m hoch sein.