Eine neue Garage am Eigenheim bringt viele Vorteile: Schutz vor Witterung, zusätzlicher Stauraum und Wertsteigerung der Immobilie. Doch bevor der erste Spatenstich erfolgt, müssen Sie die baurechtlichen Vorgaben im Saarland beachten. Die Garage-Baugenehmigung unterliegt spezifischen Regelungen der Landesbauordnung Saarland, die je nach Größe und Standort unterschiedliche Verfahren vorsehen.
[[bauantrag]]
Wie blickt das Baurecht auf das Thema Garage?
Das saarländische Baurecht klassifiziert Garagen grundsätzlich als Nebenanlagen, die der Hauptnutzung des Grundstücks dienen. Diese Einstufung hat weitreichende Konsequenzen für die Genehmigungspflicht und die baurechtlichen Anforderungen. Nach § 2 Absatz 3 der Landesbauordnung Saarland handelt es sich bei einer Garage um einen Raum, der dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dient.
Als Nebenanlagen sind Garagen überall dort zulässig, wo auch die Hauptanlage – in der Regel das Wohngebäude – errichtet werden darf. Die Garagenverordnung des Saarlandes (GarVO) konkretisiert zusätzlich die technischen Anforderungen, greift jedoch erst ab einer Nutzfläche von über 100 m². Für private Garagen spielen diese Vorgaben daher meist keine Rolle.
Kleingaragen bis 100 m²: Unterliegen vereinfachten Bestimmungen
Fertiggaragen vs. gemauerte Garagen: Bauweise spielt für Genehmigungspflicht keine Rolle
Carports: Werden baurechtlich wie Garagen behandelt
Garage ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Saarland?
Im Saarland dürfen Sie eingeschossige Garagen unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei errichten. Nach § 61 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b der Landesbauordnung Saarland müssen folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sein:
Bruttogrundfläche: Maximal 36 m²
Mittlere Wandhöhe: Nicht mehr als 3,0 m über der Geländeoberfläche
Standort: Nur im Innenbereich (innerorts)
Geschossigkeit: Eingeschossig einschließlich eingebautem Abstellraum
Wichtiger Hinweis: Verfahrensfreiheit bedeutet nicht, dass Sie die Garage ohne behördliche Anmeldung errichten dürfen. Auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Die Behörde prüft dann innerhalb eines Monats, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage in Saarland?
Eine Baugenehmigung wird in Saarland erforderlich, wenn Ihre geplante Garage die Grenzwerte für Verfahrensfreiheit überschreitet oder sich im Außenbereich befindet. Dies ist der Fall bei:
Bruttogrundfläche über 36 m²
Mittlerer Wandhöhe über 3,0 m
Standort im Außenbereich
Mehrgeschossiger Bauweise
Besonderen örtlichen Bauvorschriften
Das Saarland unterscheidet zwischen dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBO und dem regulären Verfahren nach § 65 LBO. Das vereinfachte Verfahren ist für unkomplizierte Bauvorhaben vorgesehen und reduziert die Prüfumfänge der Behörde.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wer eine Garage ohne erforderliche Genehmigung errichtet, riskiert erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Die Bauaufsichtsbehörde kann Bußgelder bis zu 50.000,– € verhängen und im schlimmsten Fall den Rückbau der Garage anordnen. Zusätzlich können zivilrechtliche Ansprüche von Nachbarn entstehen, wenn deren Rechte verletzt werden.
Auch bei nachträglicher Legalisierung entstehen oft höhere Kosten als bei ordnungsgemäßer Vorabgenehmigung. Deshalb empfiehlt sich in jedem Fall die frühzeitige Klärung der Genehmigungspflicht mit der zuständigen Behörde.
[[banner-klein]]
Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Garage?
Für den Bauantrag einer Garage in Saarland sind folgende Unterlagen erforderlich:
Aktuelle Flurkarte im Maßstab 1:500 (nicht älter als 6 Monate)
Lageplan mit Darstellung der geplanten Garage
Bauzeichnungen mit Grundriss, Schnitten und Ansichten
Bau- und Nutzungsbeschreibung mit Materialangaben
Nachweis der baulichen Nutzung
Darstellung der Grundstücksentwässerung
Bautechnische Nachweise und Bescheinigungen
Bebauungsplan-Auszug (falls vorhanden)
Bei Garagen bis 100 m² Grundfläche kann der Bauantrag vom Bauherrn selbst unterschrieben werden. Größere Garagen erfordern die Unterschrift eines bauvorlagenberechtigten Architekten oder Ingenieurs.
Schritt für Schritt zur Garage-Baugenehmigung in Saarland
Der Weg zur Genehmigung Ihrer Garage lässt sich in fünf übersichtliche Schritte unterteilen:
Machbarkeitsprüfung: Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit und Ermittlung der erforderlichen Verfahrensart
Planungsphase: Erstellung der Entwurfsplanung und Abstimmung mit örtlichen Vorgaben
Unterlagenbeschaffung: Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente und Nachweise
Antragstellung: Einreichung des vollständigen Bauantrags bei der zuständigen Behörde
Genehmigungsverfahren: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde und Erteilung der Baugenehmigung
Die Bearbeitungszeit beträgt in Saarland maximal drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Eine Besonderheit ist die "Genehmigungsfiktion": Entscheidet die Behörde nicht innerhalb der Frist, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.
Baugenehmigung für Garage in Saarland beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building unterstützt Sie professionell bei der Garagengenehmigung in Saarland. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem bundesweiten Netzwerk bieten wir Ihnen einen Rundum-Service, der alle Aspekte Ihres Bauvorhabens abdeckt:
Kostenlose Erstberatung zur Klärung der Machbarkeit
Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit
Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
14–21 Tage Bearbeitungszeit für Ihre Unterlagen
Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Saarland
Unser digitaler Prozess ermöglicht eine effiziente Bearbeitung, während Sie durch einen festen Ansprechpartner persönlich betreut werden. So vermeiden Sie kostspielige Fehler und erhalten Ihre Genehmigung schnell und zuverlässig.














