Anbauen

Garage: Brauche ich eine Baugenehmigung in Sachsen?

December 15, 2025
Update:
December 15, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
December 15, 2025
Update:
December 15, 2025
In Sachsen sind Garagen bis 50 m² Grundfläche und 3 m Wandhöhe im Innenbereich verfahrensfrei. Größere Garagen benötigen eine Baugenehmigung mit 3 Monaten Bearbeitungszeit. Planeco Building kennt die sächsischen Vorschriften und unterstützt Sie bei allen Verfahren.
Anbauen

Garage: Brauche ich eine Baugenehmigung in Sachsen?

In Sachsen sind Garagen bis 50 m² Grundfläche und 3 m Wandhöhe im Innenbereich verfahrensfrei. Größere Garagen benötigen eine Baugenehmigung mit 3 Monaten Bearbeitungszeit. Planeco Building kennt die sächsischen Vorschriften und unterstützt Sie bei allen Verfahren.
Sebastian Rupp
December 15, 2025
5 Minuten

Sachsen bietet Garagenbauherren klare und praxisorientierte Regelungen: Während kleine Garagen bis 50 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe im Innenbereich verfahrensfrei errichtet werden können, benötigen größere Garagen eine Garage-Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren. Die Sächsische Bauordnung (SächsBO) und die Sächsische Garagen- und Stellplatzverordnung bilden dabei das rechtliche Fundament für alle Garagenbauten im Freistaat.

[[bauantrag]]

Wie blickt das Baurecht auf das Thema Garage?

Das sächsische Baurecht klassifiziert Garagen als besondere Gebäudekategorie mit spezifischen Privilegierungen. Nach § 2 Absatz 7 der SächsBO werden Garagen präzise als Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen definiert, wobei Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- und Lagerräume explizit ausgenommen sind. Diese klare Abgrenzung ist entscheidend für die Anwendung der Genehmigungserleichterungen.

Die Sächsische Bauordnung unterscheidet zwischen drei Garagenkategorien:

  • Offene Garagen: Mit unverschließbaren Öffnungen von mindestens einem Drittel der Umfassungswände
  • Geschlossene Garagen: Vollständig umschlossene Garagenräume
  • Automatische Garagen: Mechanisierte Parksysteme mit besonderen technischen Anforderungen

Besonders vorteilhaft: Garagen genießen in Sachsen erhebliche Erleichterungen bei den Abstandsflächen und können unter bestimmten Voraussetzungen direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden.

Garage ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Sachsen?

Nach § 61 der Sächsischen Bauordnung sind Garagen mit einer Brutto-Grundfläche bis 50 m² und einer mittleren Wandhöhe von maximal 3 m verfahrensfrei, wenn sie im Innenbereich nach § 34 des Baugesetzbuches errichtet werden. Der Innenbereich umfasst alle Flächen, die nach Art und Maß der vorhandenen Bebauung als zusammenhängend bebaute Ortsteile einzuordnen sind.

  1. Größenbegrenzung: Maximale Brutto-Grundfläche von 50 m²
  2. Höhenbegrenzung: Mittlere Wandhöhe nicht über 3 m
  3. Standortbegrenzung: Nur im Innenbereich, nicht im Außenbereich
  4. Nutzungsbegrenzung: Ausschließlich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen

Wichtig: Verfahrensfreiheit bedeutet nicht, dass keine Unterlagen eingereicht werden müssen. Die Bauvorlagen sind vor Baubeginn bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzureichen, um nachzuweisen, dass die Voraussetzungen der Verfahrensfreiheit tatsächlich erfüllt sind.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage in Sachsen?

Eine Baugenehmigung wird in Sachsen erforderlich, wenn Ihre geplante Garage die Grenzen der Verfahrensfreiheit überschreitet. Dies betrifft folgende Fälle:

  • Größe über 50 m²: Garagen mit mehr als 50 m² Brutto-Grundfläche
  • Höhe über 3 m: Mittlere Wandhöhe überschreitet 3 m
  • Standort im Außenbereich: Errichtung außerhalb des Innenbereichs
  • Sonderbauten: Garagen mit besonderen technischen Anforderungen

Für genehmigungspflichtige Garagen wird in Sachsen das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO durchgeführt. Dieses Verfahren prüft nicht alle Aspekte des öffentlichen Baurechts, sondern konzentriiert sich auf wesentliche Punkte wie bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und Brandschutzanforderungen.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Der Bau einer genehmigungspflichtigen Garage ohne entsprechende Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden kann. In Sachsen können Bußgelder bis zu 50.000,– € verhängt werden. Zusätzlich kann die Bauaufsichtsbehörde folgende Maßnahmen anordnen:

  • Baustopp: Sofortige Einstellung der Bauarbeiten
  • Nachträgliche Genehmigung: Kostenpflichtige Legalisierung des Bauvorhabens
  • Rückbau: Vollständige Beseitigung der unrechtmäßig errichteten Garage
  • Nutzungsuntersagung: Verbot der Garagennutzung bis zur Genehmigung

[[banner-klein]]

Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Garage?

Für einen Bauantrag in Sachsen sind nach der Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung folgende Unterlagen erforderlich:

  • Ausgefüllter Bauantrag: Mit allen erforderlichen Angaben zum Bauvorhaben
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster: Aktueller amtlicher Nachweis der Grundstücksgrenzen
  • Lageplan: Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Darstellung der geplanten Garage
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten der Garage
  • Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der geplanten Baumaßnahme

Je nach Umfang des Bauvorhabens können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein:

  1. Standsicherheitsnachweis (Statik): Bei größeren oder besonderen Konstruktionen
  2. Brandschutznachweis: Für geschlossene Garagen über bestimmte Größen
  3. Erschließungsnachweis: Bei Garagen im Außenbereich
  4. Stellplatznachweis: Falls durch die Garage Stellplätze entfallen

Schritt für Schritt zur Garage-Baugenehmigung in Sachsen

Der Weg zur Garagengenehmigung in Sachsen erfolgt in fünf strukturierten Schritten:

  1. Machbarkeitsprüfung: Klärung der Genehmigungspflicht und örtlichen Voraussetzungen anhand der Sächsischen Bauordnung
  2. Unterlagenbeschaffung: Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente wie Grundbuchauszug und Vermessungsunterlagen
  3. Planungserstellung: Erarbeitung der Bauzeichnungen, Lagepläne und technischen Nachweise durch qualifizierte Fachplaner
  4. Antragstellung: Einreichung des vollständigen Bauantrags bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde
  5. Genehmigungsverfahren: Prüfung durch die Behörde und Erteilung der Baugenehmigung nach durchschnittlich 3 Monaten

In Sachsen können Bauanträge zunehmend elektronisch über die EfA-Plattform (Eine für Alle) eingereicht werden, was die Bearbeitungszeiten verkürzen kann. Die Authentifizierung erfolgt über die Bund-ID oder ein Mein Unternehmenskonto.

Baugenehmigung für Garage in Sachsen beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr erfahrener Partner für Garagengenehmigungen in ganz Sachsen. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen kennen wir die spezifischen Anforderungen der Sächsischen Bauordnung und unterstützen Sie von der ersten Beratung bis zur Genehmigungserteilung.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Kostenlose Erstberatung: Unverbindliche Prüfung Ihres Garagenprojekts
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Bewährte Expertise in allen Bundesländern
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Klare Kostenstruktur von Anfang an
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung Ihrer Antragsunterlagen
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr: Alle Leistungen aus einer Hand
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Sachsen: Kenntnis der örtlichen Behörden und Verfahren

Unser erfahrenes Team aus Architekten und Statikern erstellt alle erforderlichen Unterlagen nach den aktuellen Vorgaben der Sächsischen Bauordnung. Dabei berücksichtigen wir sowohl die landesweiten Regelungen als auch die spezifischen Anforderungen Ihrer örtlichen Bauaufsichtsbehörde.

Der gesamte Prozess läuft digital ab – von der ersten Beratung über die Planungserstellung bis zur Kommunikation mit den sächsischen Behörden. Sie haben dabei einen festen Ansprechpartner, der Sie über alle Verfahrensschritte informiert und bei Rückfragen der Bauaufsichtsbehörde sofort reagiert.

Planeco Logo
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen!
Informiere dich kostenfrei und unverbindlich über deine Möglichkeiten mit Planeco. Wir freuen uns dich zu beraten!
Jetzt Energieexperten finden!
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Jetzt Bauvoranfrage
beantragen!
Kostenlose Erstberatung
Right arrow icon
In Rekordzeit zum Bauantrag mit Planeco Building.
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenloser Ratgeber: Nutzungsänderung zur Ferienwohnung 
Genehmigung schnell sichern
Hohe Bußgelder vermeiden
Mit 10-Punkte-Checkliste zum Erfolg
Kostenlos herunterladen
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenlose Muster: Bauvoranfrage richtig stellen
3 Mustervorlagen
Formulierungen vom Profi
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Garage-Baugenehmigung in Sachsen?

arrow icon

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren für Garagen dauert in Sachsen grundsätzlich drei Monate nach bestätigtem Eingangsdatum der vollständigen Unterlagen. In Ausnahmefällen kann diese Frist um weitere zwei Monate verlängert werden. Das schnellere Genehmigungsfreistellungsverfahren benötigt nur drei Wochen.

Darf ich meine Garage in Sachsen an der Grundstücksgrenze bauen?

arrow icon

Ja, in Sachsen dürfen Garagen direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden, wenn die mittlere Wandhöhe nicht mehr als 3 m beträgt und die Länge je Grundstücksgrenze 9 m nicht überschreitet. Die gesamte Grenzbebauung auf dem Grundstück darf maximal 15 m betragen.

Welche Behörde ist für meine Garage-Baugenehmigung in Sachsen zuständig?

arrow icon

Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. In Sachsen gibt es zwölf Landkreise und drei kreisfreie Städte (Leipzig, Dresden, Chemnitz), die jeweils eigene Bauaufsichtsbehörden unterhalten. Die genaue Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort Ihres Grundstücks.