Die neue Landesbauordnung Schleswig-Holstein bringt seit dem 5. Juli 2024 erhebliche Vereinfachungen für Garagenbesitzer mit sich. Während früher nur Garagen bis 30 m² verfahrensfrei waren, liegt die Grenze nun bei 50 m². Diese Änderung macht vielen Bauherren den Weg zur eigenen Garage deutlich einfacher – doch Vorsicht ist geboten: Auch verfahrensfreie Garagen müssen alle baurechtlichen Anforderungen erfüllen.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Garage?
Das Baurecht in Schleswig-Holstein unterscheidet klar zwischen verschiedenen Garagentypen und deren rechtlicher Einordnung. Diese Unterscheidung hat direkten Einfluss auf die Baugenehmigung und die anzuwendenden Vorschriften.
Garagen als Nebenanlagen stellen die häufigste Form dar. Sie dienen der Ergänzung einer Hauptnutzung wie einem Wohnhaus und gelten nach § 14 Baunutzungsverordnung als untergeordnete bauliche Anlagen. Solche Garagen profitieren von den Vereinfachungen der neuen LBO und können unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei errichtet werden.
- Ergänzung zur Hauptnutzung des Grundstücks
- Privilegierung bei Grenzbebauung möglich
- Vereinfachte Genehmigungsverfahren
- Befreiung von regulären Abstandsflächen
Eigenständige Garagen hingegen bilden die Hauptnutzung des Grundstücks. Hier überschreiten die Vorhaben meist die Obergrenzen für Verfahrensfreiheit, sodass ein vollständiges Genehmigungsverfahren erforderlich wird und reguläre Abstandsflächen eingehalten werden müssen.
Garage ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Schleswig-Holstein?
Die neue Landesbauordnung 2024 hat die Regelungen für verfahrensfreie Garagen erheblich erweitert. Nach § 61 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b der LBO können notwendige Garagen mit folgenden Eigenschaften ohne förmliches Genehmigungsverfahren errichtet werden:
- Brutto-Grundfläche: Maximal 50 m² (Erhöhung von 30 m²)
- Mittlere Wandhöhe: Bis zu 3 m
- Grenzbebauung: Maximal 9 m Länge pro Grundstücksgrenze
- Dachneigung: Höchstens 45 Grad
- Abstand zur Grenze: Direkt an der Grenze oder bis 3 m Abstand
Wichtig ist die Definition der "notwendigen Garage". Diese muss einen Bedarf abdecken, der sich aus der beabsichtigten Nutzung des Grundstücks ergibt. Für ein Einfamilienhaus gelten beispielsweise Stellplätze für ein bis drei Fahrzeuge als notwendig. Eine zusätzliche Garage zur Vermietung an Dritte ist dagegen nicht notwendig und erfordert immer eine Garage-Baugenehmigung.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage in Schleswig-Holstein?
Eine Baugenehmigung wird in Schleswig-Holstein erforderlich, wenn Ihre geplante Garage die Grenzwerte für Verfahrensfreiheit überschreitet oder bestimmte Sonderanforderungen nicht erfüllt. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBO ist dann das Standardverfahren.
- Größe über 50 m²: Alle Garagen mit mehr als 50 m² Brutto-Grundfläche
- Höhe über 3 m: Mittlere Wandhöhe überschreitet die Grenze
- Nicht notwendige Garagen: Zusätzliche oder gewerblich vermietete Garagen
- Grenzbebauung über 9 m: Längste Seitenwand überschreitet die Grenze
- Verstoß gegen Bebauungsplan: Garage widerspricht örtlichen Festsetzungen
Besonders zu beachten sind kumulative Belastungen bei der Grenzbebauung. Wenn bereits andere Gebäude an einer Grundstücksgrenze stehen, wird deren Länge zur geplanten Garage addiert. Die Gesamtlänge darf 9 m pro Grenze nicht überschreiten.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau einer genehmigungspflichtigen Garage ohne entsprechende Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit erheblichen Konsequenzen verbunden sein kann:
Bußgeldverfahren: Je nach Schwere des Verstoßes können Bußgelder bis zu 50.000,– € verhängt werden. Die Höhe richtet sich nach der Größe der Garage, der Dauer des Verstoßes und möglichen Gefährdungen.
Nutzungsuntersagung: Die Bauaufsichtsbehörde kann die Nutzung der Garage bis zur nachträglichen Genehmigung untersagen. Dies bedeutet praktisch ein Fahrverbot für die eigene Garage.
Rückbauanordnung: In schweren Fällen oder bei wiederholten Verstößen kann die Behörde den vollständigen Rückbau der Garage auf Kosten des Eigentümers anordnen. Die Kosten für den Abriss trägt dabei der Bauherr.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Garage?
Für einen Bauantrag in Schleswig-Holstein sind verschiedene Unterlagen erforderlich, die vollständig und fachgerecht eingereicht werden müssen. Die Vollständigkeit entscheidet maßgeblich über die Bearbeitungsgeschwindigkeit.
- Auszug aus der Liegenschaftskarte: Aktueller amtlicher Lageplan des Grundstücks
- Lageplan: Maßstabsgetreue Darstellung der geplanten Garage auf dem Grundstück
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte der Garage
- Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der verwendeten Materialien und Konstruktion
- Standsicherheitsnachweis: Statische Berechnung durch qualifizierten Tragwerksplaner
Zusätzlich können je nach Garagentyp weitere Nachweise erforderlich werden, etwa zum Brandschutz bei größeren Garagen oder zur Erschließung bei komplexeren Vorhaben. Das Land Schleswig-Holstein stellt standardisierte, barrierefreie Formulare online zur Verfügung.
Ein kritischer Punkt ist die Qualifikation des Entwurfsverfassers. Der Bauantrag muss von einem nach § 65 Absatz 2 LBO berechtigten Fachplaner unterzeichnet werden – in der Regel einem Architekt oder Bauingenieur.
Schritt für Schritt zur Garage-Baugenehmigung in Schleswig-Holstein
Der Weg zur Garagengenehmigung folgt in Schleswig-Holstein einem strukturierten Prozess, den Planeco Building für Sie optimiert und beschleunigt:
- Machbarkeitsprüfung: Klärung der Verfahrensart und rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihr Grundstück
- Zuständigkeit ermitteln: Identifikation der verantwortlichen unteren Bauaufsichtsbehörde über den Zuständigkeitsfinder
- Unterlagen beschaffen: Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente und Nachweise
- Antragserstellung: Fachgerechte Erstellung der Bauvorlagen durch qualifizierten Entwurfsverfasser
- Einreichung und Begleitung: Vollständige Antragstellung mit professioneller Betreuung während der Bearbeitung
Die Bearbeitungszeit beträgt im vereinfachten Verfahren drei Monate ab Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen. Diese Frist beginnt jedoch erst drei Wochen nach Zugang des vollständigen Antrags. Unvollständige Unterlagen führen zu Nachforderungen und verlängern das Verfahren erheblich.
Baugenehmigung für Garage in Schleswig-Holstein beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building ist Ihr verlässlicher Partner für Garagenbaugenehmigungen in Schleswig-Holstein. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem bundesweiten Netzwerk kennen wir die spezifischen Anforderungen der neuen LBO 2024 und begleiten Sie sicher durch den gesamten Genehmigungsprozess.
Ihre Vorteile mit Planeco Building:
- Kostenlose Erstberatung: Unverbindliche Machbarkeitsprüfung und Beratung zu Ihrem Garagenprojekt
- Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Bewährte Expertise in allen 16 Bundesländern
- Volle Preistransparenz: Keine versteckten Kosten, klare Kostenstruktur von Anfang an
- 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle interne Bearbeitung für termingerechte Einreichung
- Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
- Bundesweites Netzwerk: Lokale Expertise in Schleswig-Holstein mit deutschlandweiter Präsenz
Unser digitaler Ansatz ermöglicht es Ihnen, den gesamten Prozess bequem von zu Hause aus zu begleiten. Sie haben dabei stets einen festen Ansprechpartner, der Sie über alle Schritte informiert und bei Rückfragen der Behörden sofort reagiert. So vermeiden Sie kostspielige Verzögerungen und erhalten Ihre Genehmigung schnell und zuverlässig.














