Wer in Thüringen eine Garage bauen möchte, steht vor einer Frage, die auf den ersten Blick einfach klingt: Brauche ich dafür eine Baugenehmigung? Die Antwort hängt von drei konkreten Faktoren ab – und seit dem 19. Juli 2024 gelten in Thüringen neue Regeln, die viele Online-Quellen noch nicht korrekt abbilden. Die Thüringer Bauordnung (ThürBO) wurde grundlegend novelliert: Die Verfahrensfreiheit für Garagen ist jetzt in § 63 ThürBO geregelt – nicht mehr in § 60 der alten Fassung – und die Freigrenze wurde auf 50 m² angehoben.
[[bauantrag]]Wann ist eine Garage in Thüringen genehmigungsfrei?
Nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ThürBO 2024 ist eine Garage in Thüringen verfahrensfrei, wenn sie alle drei folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt:
- Grundfläche: Die Brutto-Grundfläche beträgt maximal 50 m² je Grundstück
- Wandhöhe: Die mittlere Wandhöhe liegt bei maximal 3 m
- Standort: Das Grundstück liegt im Innenbereich – also nicht im Außenbereich nach § 35 BauGB
Wichtig: Viele Quellen – darunter auch ältere Fachportale – nennen noch 40 m² als Grenze. Das entspricht der alten ThürBO vor der Novelle. Seit dem 19. Juli 2024 gilt die höhere Grenze von 50 m². Wer eine Doppelgarage mit rund 36 m² plant, liegt damit klar im verfahrensfreien Bereich – sofern Wandhöhe und Standort stimmen.
Verfahrensfrei bedeutet nicht vorschriftsfrei
Keine Baugenehmigung zu benötigen heißt nicht, dass keine Regeln gelten. Als Bauherr sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Garage alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält – vom Bebauungsplan über die Grundflächenzahl bis hin zu den Abstandsflächen. Stellt die Bauaufsichtsbehörde bei einer Kontrolle Verstöße fest, kann sie die Nutzung untersagen oder den Rückbau anordnen. Eine Dokumentation mit Plänen und Fotos ist daher auch bei verfahrensfreien Garagen sinnvoll – etwa für spätere Nachweispflichten oder beim Immobilienverkauf.
Achtung: Nicht jedes garagenähnliche Gebäude ist eine Garage
Ein häufiger und teurer Irrtum: Wer ein Nebengebäude errichtet, das äußerlich wie eine Garage aussieht, es aber als Heizungsraum, Werkstatt oder reinen Abstellraum nutzt, baut keine Garage im baurechtlichen Sinne. Solche Nebengebäude fallen nicht unter die Verfahrensfreiheit für Garagen. Wer später die Nutzung einer Garage ändern möchte – etwa zum Wohnraum oder Büro – benötigt dafür eine Nutzungsänderungsgenehmigung.
Garage an der Grundstücksgrenze – was gilt in Thüringen?
Garagen genießen in Thüringen eine Sonderregelung bei den Abstandsflächen: Sie dürfen ohne eigene Abstandsflächen direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden – unter folgenden Bedingungen:
- Je Grundstücksgrenze: maximal 9 m Wandlänge direkt an der Grenze
- Gesamtlänge auf dem Grundstück: maximal 18 m aller grenzständigen Bebauung (einschließlich anderer Nebenanlagen)
- Mittlere Wandhöhe: maximal 3 m
Ein praktischer Planungshinweis: Dachneigungen bis zu 45° werden bei der Berechnung der mittleren Wandhöhe nicht berücksichtigt. Ein Satteldach mit moderater Neigung erhöht also nicht die anrechenbare Wandhöhe – das schafft gestalterischen Spielraum, ohne die Grenzbebauungsregeln zu verletzen.
Beachten Sie außerdem: Die 18-m-Gesamtgrenze gilt für alle grenzständigen Bauten auf Ihrem Grundstück zusammen – also nicht nur für die Garage, sondern auch für Carports, Geräteschuppen und ähnliche Nebenanlagen. Wer bereits andere Grenzbebauung auf dem Grundstück hat, sollte die verbleibende Länge vor der Planung genau prüfen.
[[banner-klein]]Wann ist eine Baugenehmigung zwingend erforderlich?
Eine Baugenehmigung ist in folgenden Situationen nicht vermeidbar:
- Grundfläche über 50 m²: Jede Garage, die die Freigrenze überschreitet, ist genehmigungspflichtig – unabhängig von Bauweise oder Material
- Wandhöhe über 3 m: Auch kleinere Garagen werden genehmigungspflichtig, wenn die mittlere Wandhöhe den Grenzwert überschreitet
- Standort im Außenbereich: Liegt das Grundstück außerhalb bebauter Ortschaften im Außenbereich nach § 35 BauGB, ist die Garage immer genehmigungspflichtig – unabhängig von Größe und Höhe. Gerade in ländlichen Teilen Thüringens wird dieser Punkt häufig unterschätzt
- Bebauungsplan-Konflikte: Wenn der gültige Bebauungsplan bestimmte Dachformen, Materialien oder Standorte vorschreibt, kann auch eine kleinere Garage genehmigungspflichtig werden
- GRZ-Überschreitung: Auch verfahrensfreie Garagen zählen zur versiegelten Fläche und werden bei der Grundflächenzahl berücksichtigt. Wer die zulässige GRZ bereits ausgeschöpft hat, braucht eine Genehmigung – oder muss die Planung anpassen
Für genehmigungspflichtige Garagen gilt in der Regel das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren, da Garagen als kleinere Bauvorhaben eingestuft werden. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 3 Monate nach Einreichung vollständiger Unterlagen. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Bußgelder bis zu 50.000,–€, eine Nutzungsuntersagung oder eine Rückbauanordnung.
Praxisszenarien: Brauche ich eine Genehmigung?
Szenario 1: Einzelgarage, 18 m², Flachdach, Innenbereich
Grundfläche unter 50 m², Wandhöhe unter 3 m, Innenbereich → verfahrensfrei. Grenzbebauung mit bis zu 9 m Wandlänge zulässig.
Szenario 2: Doppelgarage, 36 m², Satteldach, Innenbereich
Grundfläche unter 50 m², Wandhöhe unter 3 m (Dachneigung bis 45° wird nicht angerechnet), Innenbereich → verfahrensfrei.
Szenario 3: Großraumgarage, 55 m², Innenbereich
Grundfläche überschreitet die 50-m²-Grenze → genehmigungspflichtig. Vereinfachtes Verfahren, Bearbeitungszeit ca. 3 Monate. Für die Bauvorlagen wird ein bauvorlageberechtigter Architekt benötigt.
Szenario 4: Garage im Außenbereich, 20 m²
Trotz kleiner Grundfläche liegt das Grundstück im Außenbereich → immer genehmigungspflichtig. Zusätzlich ist die planungsrechtliche Zulässigkeit nach BauGB zu prüfen.
Bauantrag für eine Garage in Thüringen – Schritt für Schritt
Wer eine genehmigungspflichtige Garage plant, durchläuft das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Folgende Unterlagen sind in der Regel einzureichen:
- Ausgefülltes Bauantragsformular (erhältlich bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt)
- Amtliche Flurkarte im Maßstab 1:500, nicht älter als 6 Monate
- Lageplan mit eingetragenem Bauvorhaben
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung mit Angaben zu Konstruktion, Materialien und Nutzung
- Angaben zu Nachbargrundstücken (Flurstücknummern, Namen und Adressen der Eigentümer)
- Bautechnische Nachweise – bei größeren Garagen kann ein Standsicherheitsnachweis erforderlich sein
Bauvorlagen müssen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt werden – in der Regel einem Architekten oder Bauingenieur. Die Bauantragsunterlagen werden bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt eingereicht. Seit der ThürBO-Novelle 2024 ist auch die digitale Einreichung von Bauanträgen möglich – Schriftform- und Unterschriftserfordernisse wurden weitgehend abgeschafft.
Planeco Building übernimmt für Bauherren in Thüringen die vollständige Erstellung und Einreichung der Bauantragsunterlagen – von den Bauzeichnungen bis zur Kommunikation mit der Behörde. Bei Unsicherheit, ob ein Vorhaben genehmigungsfähig ist, empfiehlt sich vorab eine Bauvoranfrage in Thüringen.
Was kostet eine Baugenehmigung für eine Garage?
Die behördlichen Gebühren richten sich nach der Thüringer Baugebührenverordnung und betragen im vereinfachten Verfahren mindestens 75,–€. Als Faustregel gilt: Die Gebühren liegen bei etwa 0,5 % der Bausumme. Hinzu kommen die Kosten für die Erstellung der Bauvorlagen durch einen Architekten oder Planungsbüro – Planeco Building bietet den Bauantragsservice ab 500,–€ netto an. Die Gesamtkosten der Baugenehmigung sind damit in der Regel ein überschaubarer Teil der gesamten Garagenbaukosten, die je nach Ausführung von rund 1.200,–€ für eine einfache Fertiggarage bis über 15.000,–€ für eine gemauerte Massivgarage reichen können.
Eine erteilte Baugenehmigung ist in Thüringen 3 Jahre gültig. Sie erlischt, wenn der Bau innerhalb dieser Frist nicht begonnen wird oder länger als 2 Jahre unterbrochen wird. Eine Verlängerung um jeweils ein Jahr ist auf schriftlichen Antrag möglich.
Technische Anforderungen: Was die Garagenverordnung vorschreibt
Unabhängig von der Genehmigungspflicht gelten für alle Garagen in Thüringen die Anforderungen der Thüringer Garagenverordnung (ThürGarVO). Garagen bis 100 m² Nutzfläche gelten als Kleingaragen. Für sie gilt:
- Einstellplatzmaße: Mindestens 5 m Länge und 2,30 m bis 2,50 m Breite je Stellplatz (abhängig von vorhandenen Begrenzungen); behindertengerechte Stellplätze mindestens 3,50 m breit
- Zufahrt: Zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche ist eine Zufahrtslänge von mindestens 3 m einzuhalten
- Brandschutz: Wände und Decken von Kleingaragen müssen feuerhemmend sein oder aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen – mit Ausnahmen für offene Kleingaragen
- Lagerung: In der Garage dürfen nur Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Zubehör gelagert werden; zusätzlich sind 200 Liter Diesel und 20 Liter Benzin in geeigneten Behältern zulässig
Wer eine Garage später als Werkstatt, Lager oder für andere Zwecke nutzen möchte, benötigt dafür eine gesonderte Nutzungsänderungsgenehmigung. Auch der Aufbau eines Wohnraums über der Garage ist ein eigenständiges Bauvorhaben mit eigenen Anforderungen.
Wallbox und Solaranlage auf dem Garagendach
Zwei Ergänzungen, die beim Garagenbau zunehmend gefragt sind, sind in Thüringen genehmigungsfrei:
- Wallboxen (E-Ladestation): Die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge in oder an der Garage ist genehmigungsfrei
- Solaranlagen: Photovoltaikanlagen auf dem Garagendach benötigen in Thüringen keine Baugenehmigung – unabhängig davon, ob die Garage selbst genehmigungspflichtig war oder nicht
Wer eine neue Garage plant, kann diese Aspekte von Anfang an in die Planung integrieren – ohne zusätzlichen Genehmigungsaufwand.
Für Bauherren, die Sicherheit bei der Planung suchen, bietet Planeco Building eine kostenlose Erstberatung an. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen und lokaler Expertise in Thüringen begleitet Planeco Building Ihr Garagenprojekt von der ersten Prüfung bis zur fertigen Genehmigung – inklusive Bauzeichnungen, statischer Berechnungen und behördlicher Kommunikation. Erfahren Sie mehr über den Architektenservice von Planeco Building.














