Während andere Bundesländer Garagen bis 50 m² ohne Genehmigung erlauben, liegt die Grenze in Thüringen bei 40 m² Brutto-Grundfläche. Wer diese Vorgaben der Thüringer Bauordnung missachtet, riskiert Bußgelder oder sogar den Rückbau. Planeco Building unterstützt Sie dabei, alle baurechtlichen Anforderungen von Anfang an zu erfüllen und führt Sie sicher durch das Genehmigungsverfahren.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Garage?
Das Baurecht in Thüringen unterscheidet zwischen Garagen als Nebenanlagen und eigenständigen Hauptanlagen. Diese Klassifizierung hat erhebliche Auswirkungen auf die Genehmigungspflicht und die baurechtlichen Anforderungen:
Garagen als Nebenanlagen: Dienen der Ergänzung einer Hauptnutzung und sind überall dort zulässig, wo auch die Hauptanlage errichtet werden darf
Eigenständige Garagen: Stellen die Hauptnutzung des Grundstücks dar und überschreiten meist die Obergrenzen für Verfahrensfreiheit
Gewerbliche Garagen: Unterliegen besonderen Anforderungen der Thüringer Garagenverordnung
Die Thüringer Garagenverordnung (ThürGarVO) regelt technische Anforderungen wie Mindestabmessungen, Brandschutz und Zu- und Abfahrten. Für private Kleingaragen bis 100 m² Nutzfläche greifen diese Vorgaben jedoch meist nicht.
Garage ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Thüringen?
Nach § 63 der Thüringer Bauordnung sind bestimmte Garagen verfahrensfrei und benötigen keine Baugenehmigung. Diese genehmigungsfreien Bauten müssen jedoch alle anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten:
Maximale Brutto-Grundfläche: 40 m² (nicht 50 m² wie in anderen Bundesländern)
Mittlere Wandhöhe: Höchstens 3 m
Standort: Nur innerhalb von Ortschaften – nicht im Außenbereich
Grenzbebauung: Bis 9 m Länge je Grundstücksgrenze ohne Abstandsflächen
Wichtige Ausnahme: Garagen im Außenbereich sind immer genehmigungspflichtig, unabhängig von Größe oder Höhe. Der Außenbereich umfasst alle Flächen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage in Thüringen?
Eine Garage-Baugenehmigung ist in Thüringen erforderlich, wenn Ihre geplante Garage die Voraussetzungen für Genehmigungsfreiheit nicht erfüllt:
Größe über 40 m²: Jede Garage mit mehr als 40 m² Brutto-Grundfläche
Höhe über 3 m: Mittlere Wandhöhe von mehr als 3 m
Standort im Außenbereich: Alle Garagen außerhalb von Ortschaften
Bebauungsplan-Konflikte: Wenn der örtliche Bebauungsplan abweichende Regelungen enthält
Für genehmigungspflichtige Garagen wird meist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren angewendet, da sie als kleinere Bauvorhaben gelten.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wer eine genehmigungspflichtige Garage ohne Erlaubnis errichtet, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Die Thüringer Bauaufsichtsbehörden können verschiedene Maßnahmen ergreifen:
Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei Verstößen gegen die Bauordnung
Nutzungsuntersagung: Verbot der Garagennutzung bis zur nachträglichen Genehmigung
Rückbauanordnung: Im schlimmsten Fall Abriss der illegal errichteten Garage
Nachträgliche Genehmigung: Oft möglich, aber mit höheren Kosten und Auflagen verbunden
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Garage?
Für einen vollständigen Bauantrag in Thüringen sind verschiedene Dokumente erforderlich. Die Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) legt fest, welche Unterlagen eingereicht werden müssen:
Antragsformular: Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular
Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im entsprechenden Maßstab
Lageplan: Aktueller Auszug der Liegenschaftskarte (nicht älter als 6 Monate)
Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung des Bauvorhabens
Bautechnische Nachweise: Statische Berechnungen bei größeren Garagen
Stellplatznachweis: Bei gewerblicher Nutzung oder besonderen Anforderungen
Die Bauvorlagen müssen mindestens in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden. Bei Beteiligung anderer Fachämter sind entsprechende Mehrfertigungen erforderlich.
Schritt für Schritt zur Garage-Baugenehmigung in Thüringen
Mit einem strukturierten Vorgehen kommen Sie zügig zur Genehmigung Ihrer Garage. Diese fünf Schritte führen Sie zum Ziel:
Machbarkeitsprüfung: Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen und örtlichen Vorgaben
Unterlagen beschaffen: Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente wie Grundbuchauszug und Vermessungsunterlagen
Planung erstellen: Erarbeitung der Bauzeichnungen und Baubeschreibung durch einen qualifizierten Architekt
Antrag einreichen: Vollständige Einreichung beim zuständigen Bauamt mit allen erforderlichen Unterlagen
Genehmigung abwarten: Bearbeitungszeit von bis zu 3 Monaten im vereinfachten Verfahren
Die zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden befinden sich auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Bei komplexeren Vorhaben kann auch ein Statiker erforderlich werden.
Baugenehmigung für Garage in Thüringen beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building begleitet Sie durch den gesamten Genehmigungsprozess – von der ersten Beratung bis zur erteilten Baugenehmigung. Profitieren Sie von unserer Expertise und unserem bundesweiten Netzwerk:
Kostenlose Erstberatung: Unverbindliche Prüfung Ihres Vorhabens
Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Bewährte Erfahrung in allen Bundesländern
Volle Preistransparenz: Keine versteckten Kosten
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