Eine Terrassenüberdachung erweitert Ihren Wohnraum ins Freie und schützt vor Witterungseinflüssen. Doch bevor Sie mit dem Bau beginnen können, stellt sich die entscheidende Frage: Benötigen Sie für Ihr Vorhaben in Baden-Württemberg eine Baugenehmigung? Die gute Nachricht: Viele Terrassenüberdachungen können ohne aufwändiges Genehmigungsverfahren errichtet werden. Planeco Building kennt die aktuellen Bestimmungen der Landesbauordnung Baden-Württemberg und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Terrassenüberdachung-Baugenehmigung.
[[bauantrag]]
Wie blickt das Baurecht auf das Thema Terrassenüberdachung?
Das Baurecht in Baden-Württemberg betrachtet Terrassenüberdachungen als bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung. Diese sind definiert als Gebäude und Gebäudeteile, die mit dem Erdboden verbunden sind oder sein sollen und eine Nutzung ermöglichen. Entscheidend für die weitere baurechtliche Beurteilung ist dabei die Einordnung der Überdachung:
Als Teil der Hauptanlage: Wenn die Terrassenüberdachung unmittelbar am Wohnhaus befestigt ist
Als eigenständige Nebenanlage: Wenn sie frei auf dem Grundstück steht
Als untergeordnetes Bauteil: Wenn sie nicht mehr als 1,5 Meter vor die Außenwand des bestehenden Gebäudes vortritt
Diese Klassifizierung hat erhebliche Konsequenzen für die Anforderungen an Abstandsflächen und die Beurteilung der Genehmigungsbedürftigkeit. Selbst bei genehmigungsfreien Bauvorhaben müssen grundsätzliche Anforderungen an Standsicherheit, Brandschutz und Statik eingehalten werden.
Unterschied zwischen Terrassenüberdachung und Pergola
Eine echte Pergola ist ein offenes Rankgerüst ohne geschlossenes Dach, bestehend aus Stützen und horizontalen Querbalken. Sie bietet keinen dauerhaften Wetterschutz, da Regen und Wind ungehindert durchziehen können. Die klassische Pergola ist in Baden-Württemberg ohne Größenbeschränkung verfahrensfrei. Eine Terrassenüberdachung hingegen verfügt über ein geschlossenes Dach, das dauerhaften Wetterschutz bietet. Hierzu zählen auch moderne Lamellendächer, die zwar geöffnet werden können, aber städtebaulich den Eindruck einer geschlossenen Überdachung erwecken.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg sind Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis zu einer Grundfläche von 30 m² verfahrensfrei. Diese Regelung stellt einen räumlichen Freibetrag dar, der es Bauherren ermöglicht, kleinere Überdachungen ohne förmliches Genehmigungsverfahren zu errichten. Wichtige Voraussetzungen für die Verfahrensfreiheit:
Grundstück liegt im Innenbereich: Das bedeutet in einem geschlossenen Ortsteil mit bestehender Bebauung
Maximale Grundfläche von 30 m²: Gemessen vom äußeren Rand der Konstruktion
Einhaltung der Grenzabstände: Mindestens 2,5 Meter zur Nachbargrenze
Berücksichtigung des Bebauungsplans: Alle Festsetzungen müssen beachtet werden
Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Innenbereich und Außenbereich. Der Innenbereich umfasst typischerweise Wohngebiete, Mischgebiete oder andere klar bebaute Bereiche. Bei Unsicherheiten über die Lage Ihres Grundstücks sollten Sie vorab bei der örtlichen Baubehörde Klarheit einholen.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg?
Eine Baugenehmigung für Terrassenüberdachung wird in Baden-Württemberg in folgenden Fällen erforderlich:
Grundfläche über 30 m²: Überschreitet Ihre Terrassenüberdachung diese Grenze, ist ein Genehmigungsverfahren notwendig
Lage im Außenbereich: Bereits ab 10 m² wird hier eine Genehmigung erforderlich
Unterschreitung der Grenzabstände: Ohne Nachbarzustimmung bei weniger als 2,5 Metern Abstand
Überschreitung der Grundflächenzahl: Wenn die im Bebauungsplan festgelegte GRZ überschritten wird
Besondere Schutzgebiete: In denkmalgeschützten Bereichen oder Gebieten mit besonderen städtebaulichen Anforderungen
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wer eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne erforderliche Genehmigung errichtet, setzt sich erheblichen rechtlichen Risiken aus. Das zuständige Bauamt kann eine Rückbauverfügung erlassen, die den Bauherrn verpflichtet, die Terrassenüberdachung auf eigene Kosten zu entfernen. Darüber hinaus drohen Bußgelder, die in Baden-Württemberg bis zu 50.000,– € betragen können. Wichtig zu wissen: Bauverstöße verjähren nicht, jedoch kann die Behörde nach fünf Jahren keinen Abriss mehr fordern. Eine nachträgliche Genehmigung ist möglich, bleibt aber deutlich aufwändiger und kostenintensiver.
[[banner-klein]]
Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Terrassenüberdachung?
Für eine Bauantrag in Baden-Württemberg werden folgende Unterlagen benötigt:
Vollständig ausgefüllter Bauantrag: Über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)
Aktueller Lageplan: Nicht älter als sechs Monate vom Katasteramt
Bauzeichnungen: Grundriss, Ansichten und Schnitte der geplanten Überdachung
Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der Konstruktion und verwendeten Materialien
Statischer Nachweis: Standsicherheitsberechnung von einem qualifizierten Statiker
Brandschutznachweis: Falls erforderlich, abhängig von Größe und Lage
Nachbarzustimmungen: Bei Unterschreitung der Mindestabstände zur Grundstücksgrenze
Seit dem 1. Januar 2025 sind Bauanträge in Baden-Württemberg digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg einzureichen. Dies beschleunigt die Bearbeitung und sorgt für mehr Transparenz im Verfahren.
Schritt für Schritt zur Terrassenüberdachung-Baugenehmigung in Baden-Württemberg
Machbarkeitsprüfung: Klärung der Genehmigungspflicht anhand Größe und örtlicher Gegebenheiten
Bebauungsplan beschaffen: Prüfung der Zulässigkeit und Einhaltung aller Festsetzungen
Fachplaner beauftragen: Ein bauvorlageberechtigter Architekt erstellt alle erforderlichen Unterlagen
Unterlagen zusammenstellen: Vollständige Antragsunterlagen gemäß den Anforderungen der Baubehörde
Digitale Einreichung: Antragstellung über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1 bis 3 Monate. Seit der LBO-Reform vom 28. Juni 2025 gilt die Genehmigungsfiktion: Nach drei Monaten gilt der Bauantrag automatisch als genehmigt, wenn die Behörde nicht entschieden hat.
Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building begleitet Sie deutschlandweit von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Genehmigung Ihrer Terrassenüberdachung. Unsere Leistungen für Ihr Projekt in Baden-Württemberg:
Kostenlose Erstberatung: Individuelle Beratung zu Ihrem Bauvorhaben
Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Langjährige Erfahrung in allen 16 Bundesländern
Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Sie wissen von Anfang an, was Ihr Projekt kostet
14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung aller erforderlichen Unterlagen
Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr: Alle Fachplanungen aus einer Hand
Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Baden-Württemberg: Wir kennen die örtlichen Besonderheiten
Unser erfahrenes Team kennt die spezifischen Regelungen der Landesbauordnung Baden-Württemberg und die aktuellen Änderungen durch die LBO-Reform 2025. Wir prüfen Ihr Vorhaben individuell auf Verfahrensfreiheit, erstellen bei Bedarf alle erforderlichen Unterlagen und reichen diese digital über das Virtuelle Bauamt ein.














