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Terrassenüberdachung Baugenehmigung: Wann ist sie notwendig?

April 12, 2024
Update:
December 6, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Stefan Dietrich
Stefan Dietrich
April 12, 2024
Update:
December 6, 2025
Brauchen Sie für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung? Planeco Building kennt die Regelungen aller 16 Bundesländer und begleitet Sie von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur Genehmigung Ihres Terrassendachs.
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Terrassenüberdachung Baugenehmigung: Wann ist sie notwendig?

Brauchen Sie für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung? Planeco Building kennt die Regelungen aller 16 Bundesländer und begleitet Sie von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur Genehmigung Ihres Terrassendachs.
Stefan Dietrich
December 6, 2025
Lesezeit: 13 Min.

Sie planen eine Terrassenüberdachung und fragen sich, ob Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen? Während kleinere Dächer über der Terrasse in vielen Bundesländern verfahrensfrei errichtet werden können, ist bei größeren Bauvorhaben eine Genehmigung erforderlich. Planeco Building begleitet Sie deutschlandweit von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung.

  • Verfahrensfreiheit nach Größe: In den meisten Bundesländern sind Terrassenüberdachungen bis zu einer Grundfläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 bis 4,5 m verfahrensfrei; eine Baugenehmigung ist dann nicht erforderlich.
  • Verfahrensfrei heißt nicht zwingend zulässig: Auch genehmigungsfreie Terrassendächer müssen baurechtliche Vorgaben wie Abstandsflächen zum Nachbargrundstück oder Vorgaben aus dem Bebauungsplan erfüllen.
  • Unterschiede auf Länderebene: Jedes Bundesland legt eigene Grenzwerte für verfahrensfreie Terrassenüberdachungen fest. Was in Nordrhein-Westfalen ohne Antrag möglich ist, kann in Bayern bereits genehmigungspflichtig sein.
  • Professionelle Begleitung spart Zeit und Kosten: Planeco Building erstellt bundesweit vollständige Bauanträge für Terrassenüberdachungen – von der Machbarkeitsprüfung über die Einreichung beim Bauamt bis zur erteilten Genehmigung. 

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Die Terrassenüberdachung aus Sicht des Baurechts

Das Baurecht betrachtet Terrassenüberdachungen grundsätzlich als Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Sie unterstützen die Hauptnutzung – etwa das Wohnen – und sind daher in allen Baugebieten zulässig, in denen auch die Hauptnutzung erlaubt ist. 

Entscheidend für die weitere baurechtliche Beurteilung ist die Frage, ob die Terrassenüberdachung als eigenständige Nebenanlage oder als Teil der Hauptanlage eingeordnet wird:

  • Steht die Überdachung unmittelbar am Wohnhaus oder ist daran befestigt, gilt sie als Teil der Hauptanlage und muss daher innerhalb des im Bebauungsplan festgelegten Baufensters liegen.
  • Steht die Überdachung frei auf dem Grundstück, kann sie als eigenständige Nebenanlage auch außerhalb des Baufensters zugelassen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Terrassenüberdachung und Pergola?

Eine echte Pergola ist ein offenes Rankgerüst ohne geschlossenes Dach, bestehend aus Stützen und horizontalen Querbalken. Sie bietet keinen dauerhaften Wetterschutz, Regen und Wind können ungehindert durchziehen. Die klassische Pergola ist in allen 16 Bundesländern ohne Größenbeschränkung verfahrensfrei.

Eine Terrassenüberdachung hingegen verfügt über ein geschlossenes Dach, das dauerhaften Wetterschutz bietet. Hierzu zählen auch moderne Lamellendächer, die zwar geöffnet werden können, aber städtebaulich den Eindruck einer geschlossenen Überdachung erwecken. Bauaufsichtsbehörden stufen solche Konstruktionen in aller Regel als Terrassendach ein.

Graue Terrassenüberdachung: Braucht man hier eine Baugenehmigung?

Braucht man eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?

Ob Sie für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigen, hängt in erster Linie von der Größe des Bauvorhabens und den Regelungen in Ihrem Bundesland ab. In den meisten Bundesländern gilt: Terrassenüberdachungen sind bis zu einer bestimmten Grundfläche (meist 30 m²) und einer maximalen Tiefe (meist 3 bis 4,5 Meter) verfahrensfrei. Überschreitet Ihre geplante Überdachung diese Grenzwerte, wird ein Genehmigungsverfahren erforderlich.

Wichtig zu verstehen: Verfahrensfreiheit bedeutet lediglich, dass Sie keinen Bauantrag beim Bauamt einreichen müssen. Sie sind jedoch weiterhin verpflichtet, alle baurechtlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere die Vorgaben aus dem Bebauungsplan sowie den Mindestabstand zu Nachbargrundstücken. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit liegt in diesem Fall bei Ihnen als Bauherr; bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine fachliche Beratung, um spätere Probleme zu vermeiden.

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Terrassenüberdachung Baugenehmigung: Vorschriften nach Bundesland

Jedes Bundesland legt in seiner Landesbauordnung eigene Höchstmaße für verfahrensfreie Terrassenüberdachungen fest. Was in einem Bundesland ohne Bauantrag möglich ist, kann im benachbarten Bundesland bereits genehmigungspflichtig sein. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die geltenden Regelungen in allen 16 Bundesländern:

Bundesland Max. Grundfläche Max. Tiefe
Baden‑Württemberg 30 m² -
Bayern 30 m² -
Berlin 30 m² 3 m
Brandenburg 30 m² 4 m
Bremen 30 m² 3,5 m
Hamburg 30 m² 3 m
Hessen - -
Mecklenburg‑Vorpommern 30 m² 3 m
Niedersachsen 40 m² 3 m
Nordrhein‑Westfalen 30 m² 4,5 m
Rheinland‑Pfalz 50 m² (Volumen) -
Saarland - -
Sachsen 30 m² 3 m
Sachsen‑Anhalt 30 m² 3 m
Schleswig‑Holstein 30 m² 3 m
Thüringen 30 m² 4 m
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung. Landesbauordnungen werden regelmäßig angepasst, sodass sich einzelne Werte ändern können. Planeco Building prüft für Sie die aktuell geltenden Vorschriften in Ihrer Region und stellt sicher, dass Ihr Bauvorhaben allen Anforderungen entspricht.

Allgemeine baurechtliche Anforderungen an eine Terrassenüberdachung

Auch wenn Ihre Terrassenüberdachung verfahrensfrei ist, müssen Sie eine Vielzahl baurechtlicher Anforderungen einhalten. Diese ergeben sich aus zwei unterschiedlichen Bereichen: dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Beide Bereiche verfolgen unterschiedliche Ziele und stellen jeweils eigene Anforderungen an Ihr Bauvorhaben.

Vorgaben aus dem Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht wird durch den Bebauungsplan konkretisiert, der von der Gemeinde aufgestellt wird. Drei zentrale Festsetzungen sind für Terrassenüberdachungen relevant:

  • Baugrenze: Sie definiert ein Baufenster, innerhalb dessen die Terrassenüberdachung als Teil der Hauptanlage liegen muss. Steht sie außerhalb, ist eine Befreiung erforderlich.
  • Grundflächenzahl (GRZ): Sie legt fest, wie viel Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen. Eine GRZ von 0,3 bedeutet, dass max. 30 % der Fläche bebaut werden dürfen. Bei Überschreitung ist ein Befreiungsantrag nötig.
  • Örtliche Bauvorschriften: Sie enthalten gestalterische Vorgaben zu Material, Dachneigung oder Form des Daches. Diese Vorgaben sind zwingend einzuhalten.
Existiert kein Bebauungsplan, richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Die Terrassenüberdachung muss sich dann in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Vorgaben aus dem Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht regelt über die Landesbauordnungen, wie gebaut werden muss. Für Terrassenüberdachungen sind hier vor allem die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück zentral. Grundsätzlich gilt ein Mindestabstand von 3 m zur Grenze; bei einigen wenigen Bundesländern liegt der Wert bei 2,5 m.

Untergeordnete Bauwerke wie Terrassenüberdachungen dürfen jedoch auch als Grenzbauten ohne Abstandsflächen direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Die Bedingungen dafür:

  • Maximale Wandhöhe: meist 3 m
  • Maximale Länge der Grenzbauten an einer Grenze: meist 9 m
  • Maximale Länge der Grenzbauten an allen Grenzen: meist 15 m
Beispiel: Steht eine Garage mit 7 m Länge an der Grenze Ihres Grundstücks, dürfte eine Terrassenüberdachung an derselben Grenze nur noch 2 m lang sein. Steht die Terrassenüberdachung an einer anderen Grenze, sind maximal 8 m Länge zulässig.

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Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung – welche Konsequenzen drohen?

Der Bau einer genehmigungspflichtigen Terrassenüberdachung ohne die erforderliche Baugenehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 50.000,– € geahndet werden kann. Darüber hinaus fordert die Baubehörde in solchen Fällen eine nachträgliche Genehmigung; im Extremfall kann aber auch ein Rückbau angeordnet werden.

Ähnliche Konsequenzen drohen auch bei verfahrensfreien Terrassenüberdachungen, wenn Sie die baurechtlichen Vorschriften nicht einhalten. Verstößt Ihre Überdachung beispielsweise gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans oder hält die erforderlichen Abstände zum Nachbargrundstück nicht ein, müssen Sie nachträglich einen Antrag auf Befreiung stellen. Eine fachliche Prüfung vor Baubeginn hilft, kostspieligen Fehler zu vermeiden.

Schritt für Schritt zur Terrassenüberdachung-Baugenehmigung

Der Weg zur Baugenehmigung beginnt mit der Klärung der Genehmigungspflicht anhand der Größe Ihrer Terrassenüberdachung und der Regelungen in Ihrem Bundesland. Ist eine Genehmigung erforderlich, benötigen Sie einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, in der Regel einen Architekten oder Bauingenieur. Dieser übernimmt folgende Schritte für Sie:

  1. Bebauungsplan beschaffen: Zunächst besorgt der Architekt den für Ihr Grundstück gültigen Bebauungsplan und prüft, ob Ihre Terrassenüberdachung innerhalb des Baufensters liegt und die Grundflächenzahl eingehalten wird.
  2. Abstandsflächen prüfen: Im nächsten Schritt wird ermittelt, ob Ihre Überdachung die Voraussetzungen für einen Grenzbau erfüllt oder ob Sie die Mindestabstände zum Nachbargrundstück einhalten müssen.
  3. Unterlagen zusammenstellen: Als Nächstes erstellt der Architekt alle erforderlichen Unterlagen. Dazu gehören Bauantragsformular, Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und gegebenenfalls ein Standsicherheitsnachweis vom Statiker.
  4. Bauantrag einreichen: Nach Fertigstellung wird der vollständige Antrag bei der zuständigen Baubehörde eingereicht.
Planeco Building begleitet Sie durch alle Schritte, von der Machbarkeitsprüfung über die Erstellung aller Unterlagen bis zur erfolgreichen Genehmigung. Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

Mit Planeco Building zur Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung

Ob Sie für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigen, hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab: der geplanten Größe und den Regelungen in Ihrem Bundesland. Obwohl die meisten Bundesländer Überdachungen bis 30 m² Grundfläche und 3 bis 4,5 m Tiefe als verfahrensfrei einstufen, sind Sie als Bauherr dennoch für die Einhaltung aller baurechtlichen Vorgaben verantwortlich. Dazu zählen die Vorgaben des Bebauungsplans, Abstandsflächen zum Nachbargrundstück und die korrekte Einordnung als Haupt- oder Nebenanlage.

Planeco Building übernimmt für Sie den gesamten Genehmigungsprozess bundesweit: von der kostenlosen Erstberatung über die Machbarkeitsprüfung bis zur vollständigen Erstellung und Einreichung aller Antragsunterlagen beim Bauamt. Unsere Experten kennen die spezifischen Regelungen aller 16 Bundesländer und prüfen Ihr Vorhaben individuell auf Verfahrensfreiheit, Zulässigkeit und Einhaltung der Grenzabstände. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot – schnell, digital und zu transparenten Preisen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie groß darf ein Terrassendach ohne Baugenehmigung sein?

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In den meisten Bundesländern sind Terrassendächer bis 30 m² Grundfläche und 3 bis 4,5 m Tiefe verfahrensfrei. Einige Bundesländer wie Hessen, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz haben hingegen eigene Vorgaben, die in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes festgelegt sind.

Ist eine Terrassenüberdachung eine bauliche Veränderung?

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Ja, eine Terrassenüberdachung gilt baurechtlich als bauliche Veränderung. Sie wird wahlweise als Teil der Hauptanlage oder als Nebenanlage eingeordnet und muss daher die entsprechenden baurechtlichen Vorschriften erfüllen – auch wenn sie verfahrensfrei errichtet werden kann.

Ist eine Terrassenüberdachung mit Schiebetüren ein Wintergarten?

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Ja, wenn alle Seitenwände mit verschiebbaren Glaselementen ausgestattet sind und die Überdachung allseitig geschlossen werden kann, stufen die meisten Bauämter dies als Kaltwintergarten bzw. unbeheizten Wintergarten ein. Eine Seite muss dauerhaft geöffnet bleiben, damit es sich weiterhin um eine Terrassenüberdachung handelt.