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Terrassenüberdachung: Brauche ich eine Baugenehmigung in Berlin?

December 8, 2025
Update:
December 8, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
December 8, 2025
Update:
December 8, 2025
In Berlin können Terrassenüberdachungen bis 30 m² und 3 m Tiefe unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei errichtet werden. Planeco Building kennt die aktuellen Berliner Bauvorschriften und begleitet Sie sicher durch den Genehmigungsprozess.
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Terrassenüberdachung: Brauche ich eine Baugenehmigung in Berlin?

In Berlin können Terrassenüberdachungen bis 30 m² und 3 m Tiefe unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei errichtet werden. Planeco Building kennt die aktuellen Berliner Bauvorschriften und begleitet Sie sicher durch den Genehmigungsprozess.
Sebastian Rupp
December 8, 2025
5 Minuten

Sie planen eine Terrassenüberdachung in Berlin und fragen sich, ob dafür eine Baugenehmigung erforderlich ist? Die Bauordnung für Berlin (BauO Bln) regelt klar, wann Terrassendächer genehmigungsfrei errichtet werden können. Während kleinere Überdachungen oft ohne Baugenehmigung möglich sind, erfordern größere Bauvorhaben einen vollständigen Bauantrag. Planeco Building unterstützt Sie deutschlandweit bei der Beantragung Ihrer Terrassenüberdachung-Baugenehmigung – von der Machbarkeitsprüfung bis zur erteilten Genehmigung.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Terrassenüberdachung?

Das Baurecht betrachtet Terrassenüberdachungen grundsätzlich als Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Diese unterstützen die Hauptnutzung des Wohnens und sind daher in allen Baugebieten zulässig, in denen auch Wohngebäude erlaubt sind. Entscheidend für die baurechtliche Beurteilung ist dabei die Frage, ob die Überdachung als eigenständige Nebenanlage oder als Teil der Hauptanlage eingeordnet wird.

  • Teil der Hauptanlage: Steht die Überdachung unmittelbar am Wohnhaus oder ist daran befestigt, muss sie innerhalb des im Bebauungsplan festgelegten Baufensters liegen
  • Eigenständige Nebenanlage: Freistehende Überdachungen können auch außerhalb des Baufensters zugelassen werden
  • Baurechtliche Anforderungen: Auch genehmigungsfreie Terrassendächer müssen alle gesetzlichen Vorgaben wie Abstandsflächen und Bebauungsplan-Bestimmungen erfüllen

Unterschied zwischen Terrassenüberdachung und Pergola

Eine echte Pergola ist ein offenes Rankgerüst ohne geschlossenes Dach, bestehend aus Stützen und horizontalen Querbalken. Sie bietet keinen dauerhaften Wetterschutz, da Regen und Wind ungehindert durchziehen können. Die klassische Pergola ist in Berlin ohne Größenbeschränkung verfahrensfrei. Eine Terrassenüberdachung hingegen verfügt über ein geschlossenes Dach mit dauerhaftem Wetterschutz. Hierzu zählen auch moderne Lamellendächer, die zwar geöffnet werden können, aber städtebaulich den Eindruck einer geschlossenen Überdachung erwecken.

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Berlin?

Nach § 61 Absatz 1g der Bauordnung für Berlin sind Terrassenüberdachungen unter folgenden Bedingungen genehmigungsfrei:

  1. Maximale Fläche: 30 m² Grundfläche
  2. Maximale Tiefe: 3 m (gemessen ab der Hauswand)
  3. Private Nutzung: Ausschließlich für private Zwecke
  4. Grenzabstand: Mindestens 3 m zu Nachbargrundstücken
  5. Gesetzliche Vorschriften: Einhaltung aller sonstigen baurechtlichen Bestimmungen

Wichtig: Diese Bedingungen müssen alle gleichzeitig erfüllt sein. Die Tiefe wird ausdrücklich ab der Hauswand gemessen, nicht ab der Grundstücksgrenze. Verfahrensfreiheit bedeutet jedoch nicht, dass keine Regeln gelten – auch genehmigungsfreie Überdachungen müssen statische Sicherheit, Brandschutz und gestalterische Anforderungen erfüllen.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung in Berlin?

Eine formale Baugenehmigung wird in Berlin erforderlich, wenn Ihre Terrassenüberdachung die Grenzwerte für verfahrensfreie Bauvorhaben überschreitet oder besondere Umstände vorliegen:

  • Größe: Überschreitung von 30 m² Grundfläche oder 3 m Tiefe
  • Grenzabstand: Einhaltung der 3 m Abstandsfläche nicht möglich
  • Außenbereich: Grundstück liegt außerhalb der geschlossenen Bebauung
  • Bebauungsplan: Spezielle Vorgaben oder Einschränkungen im örtlichen Bebauungsplan
  • Denkmalschutz: Denkmalgeschützte Gebäude oder Ensembles betroffen

Berlin hat aufgrund seiner reichen historischen Substanz viele denkmalgeschützte Bereiche. In Stadtteilen wie Charlottenburg-Wilmersdorf, Kreuzberg oder Prenzlauer Berg können zusätzliche denkmalschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich werden.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Der Bau einer genehmigungspflichtigen Terrassenüberdachung ohne entsprechende Genehmigung kann erhebliche Konsequenzen haben. Die Berliner Bauaufsichtsbehörden können Bußgelder von mehreren tausend Euro verhängen. In schwerwiegenden Fällen kann sogar der Abriss der illegal errichteten Überdachung angeordnet werden. Zusätzlich entstehen oft hohe Kosten für nachträgliche Genehmigungsverfahren, die deutlich aufwendiger sind als reguläre Bauanträge. Eine frühzeitige Klärung der Genehmigungspflicht schützt Sie vor diesen Risiken.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Terrassenüberdachung?

Wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist, müssen Sie einen vollständigen Bauantrag mit umfangreichen Unterlagen einreichen:

  1. Bauantragsformular: Vollständig ausgefülltes Antragsformular der Berliner Bauaufsicht
  2. Amtlicher Lageplan: Aktueller Plan mit genauer Grundstücksposition und geplanter Überdachung
  3. Bauzeichnungen: Detaillierte technische Pläne mit Grundrissen, Ansichten und Maßen
  4. Baubeschreibung: Schriftliche Erläuterung des Bauvorhabens und der verwendeten Materialien
  5. Statische Berechnungen: Nachweis der Tragfähigkeit durch qualifizierten Statiker
  6. Außenanlagenplan: Bei größeren Überdachungen mit Auswirkungen auf Außenbereiche

Die Bauzeichnungen müssen von einem Architekten oder bauvorlageberechtigten Ingenieur erstellt werden. Statische Berechnungen sind für die besonderen Berliner Klimabedingungen mit Schneelasten von etwa 120 kg/m² und Windlasten von 39 kg/m² Winddruckfläche zu bemessen.

Schritt für Schritt zur Terrassenüberdachung-Baugenehmigung in Berlin

Der Weg zur Baugenehmigung in Berlin folgt einem strukturierten Ablauf, den Planeco Building für Sie übernimmt:

  1. Machbarkeitsprüfung: Klärung der Genehmigungspflicht anhand Ihrer Planungen und der Berliner Bauvorschriften
  2. Bebauungsplan beschaffen: Prüfung des gültigen Bebauungsplans und Einhaltung von Baufenstern und Grundflächenzahl
  3. Abstandsflächen ermitteln: Berechnung der erforderlichen Grenzabstände oder Prüfung der Grenzbau-Voraussetzungen
  4. Unterlagen erstellen: Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente durch qualifizierte Fachkräfte
  5. Bauantrag einreichen: Vollständige Einreichung beim zuständigen Bezirksamt über das elektronische Baugenehmigungsverfahren

Berlin führt seit einigen Jahren ein einheitliches elektronisches Baugenehmigungsverfahren (eBG) durch, das digitale Einreichungen ermöglicht und die Transparenz des Verfahrens erhöht. Mit den Zugangsdaten können Sie jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrags online verfolgen.

Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Berlin beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr zuverlässiger Partner für Terrassenüberdachung-Baugenehmigungen in Berlin. Unser erfahrenes Team kennt die spezifischen Anforderungen der Berliner Bauordnung und begleitet Sie sicher durch den gesamten Genehmigungsprozess.

  • Kostenlose Erstberatung zur Klärung Ihrer individuellen Situation
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten dank klarer Kostenstruktur
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Erstellung Ihrer Antragsunterlagen
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Berlin durch erfahrene Partner vor Ort

Während die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten in Berlin zwischen 14 und 20 Wochen liegen, sorgen wir durch vollständige und fachgerechte Antragsunterlagen dafür, dass Ihr Verfahren ohne Verzögerungen abläuft. Das am 22. Dezember 2024 in Kraft getretene Schneller-Bauen-Gesetz soll künftig die Bearbeitungszeiten verkürzen – bis sich diese Effekte zeigen, unterstützen wir Sie mit unserer bewährten Expertise.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen in Berlin?

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Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt einen Monat nach Eingang vollständiger Unterlagen. In der Praxis liegen die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten in Berlin jedoch zwischen 14 und 20 Wochen. Durch das neue Schneller-Bauen-Gesetz sollen diese Zeiten künftig verkürzt werden.

Kann ich in Berlin eine Terrassenüberdachung direkt an der Grundstücksgrenze bauen?

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Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Grenzbau möglich. Die maximale Wandhöhe darf 3 m nicht überschreiten, und die Gesamtlänge aller Grenzbauten ist begrenzt. Alternativ können Sie mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn auch näher an die Grenze bauen.

Wann ist eine Terrassenüberdachung in Berlin genehmigungsfrei?

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Terrassenüberdachungen sind in Berlin genehmigungsfrei, wenn sie maximal 30 m² Grundfläche und 3 m Tiefe haben, mindestens 3 m von Nachbargrundstücken entfernt stehen und alle sonstigen baurechtlichen Vorschriften einhalten. Bei denkmalgeschützten Gebäuden können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein.