Anbauen

Terrassenüberdachung: Brauche ich eine Baugenehmigung in Brandenburg?

December 8, 2025
Update:
December 8, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
December 8, 2025
Update:
December 8, 2025
In Brandenburg sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² und 4 Meter Tiefe genehmigungsfrei – jedoch nur im Innenbereich und mit 3 Meter Grenzabstand. Planeco Building begleitet Sie sicher durch alle Verfahren.
Anbauen

Terrassenüberdachung: Brauche ich eine Baugenehmigung in Brandenburg?

In Brandenburg sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² und 4 Meter Tiefe genehmigungsfrei – jedoch nur im Innenbereich und mit 3 Meter Grenzabstand. Planeco Building begleitet Sie sicher durch alle Verfahren.
Sebastian Rupp
December 8, 2025
5 Minuten

Sie planen eine Terrassenüberdachung in Brandenburg und fragen sich, ob Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen? Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) bietet großzügige Regelungen für Hausbesitzer. Während kleinere Überdachungen oft verfahrensfrei errichtet werden können, ist bei größeren Bauvorhaben oder besonderen Standorten eine Genehmigung erforderlich. Planeco Building begleitet Sie deutschlandweit von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung.

[[bauantrag]]

Wie blickt das Baurecht auf das Thema Terrassenüberdachung?

Das Baurecht betrachtet Terrassenüberdachungen grundsätzlich als Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Sie unterstützen die Hauptnutzung – etwa das Wohnen – und sind daher in allen Baugebieten zulässig, in denen auch die Hauptnutzung erlaubt ist.

Entscheidend für die weitere baurechtliche Beurteilung ist die Frage, ob die Terrassenüberdachung als eigenständige Nebenanlage oder als Teil der Hauptanlage eingeordnet wird:

  • Steht die Überdachung unmittelbar am Wohnhaus oder ist daran befestigt, gilt sie als Teil der Hauptanlage und muss daher innerhalb des im Bebauungsplan festgelegten Baufensters liegen

  • Steht die Überdachung frei auf dem Grundstück, kann sie als eigenständige Nebenanlage auch außerhalb des Baufensters zugelassen werden

  • Die Standsicherheit muss in jedem Fall gewährleistet sein und Schnee- sowie Windlasten tragen können

Unterschied zwischen Terrassenüberdachung und Pergola

Eine echte Pergola ist ein offenes Rankgerüst ohne geschlossenes Dach, bestehend aus Stützen und horizontalen Querbalken. Sie bietet keinen dauerhaften Wetterschutz, Regen und Wind können ungehindert durchziehen. Die klassische Pergola ist in Brandenburg ohne Größenbeschränkung verfahrensfrei.

Eine Terrassenüberdachung hingegen verfügt über ein geschlossenes Dach, das dauerhaften Wetterschutz bietet. Hierzu zählen auch moderne Lamellendächer, die zwar geöffnet werden können, aber städtebaulich den Eindruck einer geschlossenen Überdachung erwecken. Bauaufsichtsbehörden stufen solche Konstruktionen in aller Regel als Terrassendach ein.

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Brandenburg?

Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) ermöglicht es Hausbesitzern, unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfreie Terrassenüberdachungen zu errichten. Nach § 61 Absatz 1j der BbgBO sind Terrassenüberdachungen mit folgenden Eigenschaften verfahrensfrei:

  1. Maximale Fläche: bis zu 30 m²

  2. Maximale Tiefe: bis zu 4 Meter

  3. Mindestabstand zur Grenze: 3 Meter

  4. Standort: nur im Innenbereich (nicht im Außenbereich)

Brandenburg bietet damit eine der großzügigsten Regelungen in Deutschland – während andere Bundesländer oft nur 3 Meter Tiefe erlauben, gestattet Brandenburg bis zu 4 Meter. Diese Regelung ermöglicht es Eigenheimbesitzern, eine beachtliche Terrassenfläche zu überdachen, ohne ein förmliches Genehmigungsverfahren einleiten zu müssen.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung in Brandenburg?

Eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung wird in Brandenburg in folgenden Fällen erforderlich:

  • Überschreitung der Flächengrenze: mehr als 30 m² Grundfläche

  • Überschreitung der Tiefengrenze: mehr als 4 Meter Tiefe

  • Unterschreitung des Grenzabstands: weniger als 3 Meter zur Nachbargrenze

  • Standort im Außenbereich: außerhalb zusammenhängender Bebauungen

  • Verstoß gegen den Bebauungsplan: Überschreitung von Baugrenzen oder Grundflächenzahl (GRZ)

Besonders kritisch ist der Außenbereich: Terrassenüberdachungen in landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder naturnahen Gebieten sind in Brandenburg immer genehmigungspflichtig, unabhängig von ihrer Größe. Diese Regelung dient dem Schutz der Landschaft vor unkontrollierter Bebauung.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Der Bau einer Terrassenüberdachung ohne erforderliche Baugenehmigung kann schwerwiegende Folgen haben:

  1. Bußgeld: Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Geldbußen bis zu mehreren Tausend Euro

  2. Rückbauanordnung: Verpflichtung zum Abriss der Überdachung auf eigene Kosten

  3. Nachträgliche Genehmigung: oft schwieriger und teurer als die ursprüngliche Planung

  4. Nachbarschaftsstreit: Nachbarn können Widerspruch einlegen und rechtliche Schritte einleiten

[[banner-klein]]

Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Terrassenüberdachung?

Für einen vollständigen Bauantrag in Brandenburg benötigen Sie folgende Unterlagen gemäß der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV):

  • Antragsformular: erhältlich beim zuständigen Bauamt oder online

  • Auszug aus der Liegenschaftskarte: zeigt Grundstücksgrenzen und benachbarte Parzellen

  • Bebauungsplan und Lageplan: gibt baurechtliche Vorschriften im Wohngebiet vor

  • Bauzeichnungen und Baubeschreibung: detaillierte Darstellung der geplanten Überdachung

  • Standsicherheitsnachweis: von einem Statiker erstellter Nachweis zur Tragfähigkeit

  • Brandschutznachweis: bei bestimmten Materialien und engen Bebauungen erforderlich

  • Nachbarschaftszustimmung: bei grenznahen Bauten empfehlenswert

Ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur übernimmt die fachgerechte Erstellung aller Unterlagen und stellt sicher, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt eingereicht wird.

Schritt für Schritt zur Terrassenüberdachung-Baugenehmigung in Brandenburg

Der Weg zur Baugenehmigung folgt einem strukturierten Ablauf:

  1. Machbarkeitsprüfung: Klärung der Genehmigungspflicht und baurechtlichen Zulässigkeit

  2. Bebauungsplan beschaffen: Prüfung der örtlichen Bauvorschriften und Baugrenzen

  3. Abstandsflächen ermitteln: Berechnung der erforderlichen Mindestabstände zur Nachbargrenze

  4. Unterlagen erstellen: Zusammenstellung aller erforderlichen Bauvorlagen durch Fachplaner

  5. Bauantrag einreichen: Vollständige Antragstellung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde

Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt in Brandenburg etwa 4 Monate, wobei die untere Bauaufsichtsbehörde nach Eingang aller Stellungnahmen eine Entscheidungsfrist von einem Monat hat. In der Praxis zeigen sich jedoch oft längere Bearbeitungszeiten von bis zu 6 Monaten, wie beispielsweise der Landkreis Teltow-Fläming berichtet.

Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Brandenburg beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Baugenehmigungen in Brandenburg. Unsere Experten kennen die spezifischen Regelungen der Brandenburgischen Bauordnung und begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur erteilten Genehmigung:

  • Kostenlose Erstberatung: Unverbindliche Prüfung Ihres Vorhabens und Klärung der Genehmigungspflicht

  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Langjährige Erfahrung mit Terrassenüberdachungen deutschlandweit

  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Klare Kostenstruktur von Anfang an

  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung aller erforderlichen Unterlagen

  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr: Alle Fachbereiche aus einer Hand

  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Brandenburg: Kenntnisse der örtlichen Besonderheiten

Unsere digitalen Prozesse ermöglichen eine effiziente Abwicklung, während unsere lokalen Partner in Brandenburg die regionalen Anforderungen und Behördenstrukturen genau kennen. Von der Machbarkeitsprüfung über die Erstellung der Bauzeichnungen bis zur erfolgreichen Genehmigung – wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie.

Planeco Logo
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen!
Informiere dich kostenfrei und unverbindlich über deine Möglichkeiten mit Planeco. Wir freuen uns dich zu beraten!
Jetzt Energieexperten finden!
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Jetzt Bauvoranfrage
beantragen!
Kostenlose Erstberatung
Right arrow icon
In Rekordzeit zum Bauantrag mit Planeco Building.
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenloser Ratgeber: Nutzungsänderung zur Ferienwohnung 
Genehmigung schnell sichern
Hohe Bußgelder vermeiden
Mit 10-Punkte-Checkliste zum Erfolg
Kostenlos herunterladen
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenlose Muster: Bauvoranfrage richtig stellen
3 Mustervorlagen
Formulierungen vom Profi
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie groß darf eine Terrassenüberdachung in Brandenburg ohne Genehmigung sein?

arrow icon

In Brandenburg sind Terrassenüberdachungen bis zu 30 m² Grundfläche und 4 Meter Tiefe genehmigungsfrei, sofern sie im Innenbereich errichtet werden und mindestens 3 Meter Abstand zur Nachbargrenze einhalten. Brandenburg bietet damit eine der großzügigsten Regelungen in Deutschland.

Brauche ich im Außenbereich Brandenburgs immer eine Baugenehmigung?

arrow icon

Ja, Terrassenüberdachungen im Außenbereich sind in Brandenburg grundsätzlich immer genehmigungspflichtig, unabhängig von ihrer Größe. Der Außenbereich umfasst alle Flächen außerhalb zusammenhängender Bebauungen und Geltungsbereiche qualifizierter Bebauungspläne.

Wie lange dauert eine Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen in Brandenburg?

arrow icon

Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 Monate. In der Praxis berichten Behörden wie der Landkreis Teltow-Fläming von durchschnittlich 6 Monaten Bearbeitungszeit. Für vereinfachte Verfahren kann die Zeit auf 1-2 Monate verkürzt werden.