Sie planen eine Terrassenüberdachung in Brandenburg und fragen sich, ob Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen? Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) bietet großzügige Regelungen für Hausbesitzer. Während kleinere Überdachungen oft verfahrensfrei errichtet werden können, ist bei größeren Bauvorhaben oder besonderen Standorten eine Genehmigung erforderlich. Planeco Building begleitet Sie deutschlandweit von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Terrassenüberdachung?
Das Baurecht betrachtet Terrassenüberdachungen grundsätzlich als Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Sie unterstützen die Hauptnutzung – etwa das Wohnen – und sind daher in allen Baugebieten zulässig, in denen auch die Hauptnutzung erlaubt ist.
Entscheidend für die weitere baurechtliche Beurteilung ist die Frage, ob die Terrassenüberdachung als eigenständige Nebenanlage oder als Teil der Hauptanlage eingeordnet wird:
Steht die Überdachung unmittelbar am Wohnhaus oder ist daran befestigt, gilt sie als Teil der Hauptanlage und muss daher innerhalb des im Bebauungsplan festgelegten Baufensters liegen
Steht die Überdachung frei auf dem Grundstück, kann sie als eigenständige Nebenanlage auch außerhalb des Baufensters zugelassen werden
Die Standsicherheit muss in jedem Fall gewährleistet sein und Schnee- sowie Windlasten tragen können
Unterschied zwischen Terrassenüberdachung und Pergola
Eine echte Pergola ist ein offenes Rankgerüst ohne geschlossenes Dach, bestehend aus Stützen und horizontalen Querbalken. Sie bietet keinen dauerhaften Wetterschutz, Regen und Wind können ungehindert durchziehen. Die klassische Pergola ist in Brandenburg ohne Größenbeschränkung verfahrensfrei.
Eine Terrassenüberdachung hingegen verfügt über ein geschlossenes Dach, das dauerhaften Wetterschutz bietet. Hierzu zählen auch moderne Lamellendächer, die zwar geöffnet werden können, aber städtebaulich den Eindruck einer geschlossenen Überdachung erwecken. Bauaufsichtsbehörden stufen solche Konstruktionen in aller Regel als Terrassendach ein.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Brandenburg?
Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) ermöglicht es Hausbesitzern, unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfreie Terrassenüberdachungen zu errichten. Nach § 61 Absatz 1j der BbgBO sind Terrassenüberdachungen mit folgenden Eigenschaften verfahrensfrei:
Maximale Fläche: bis zu 30 m²
Maximale Tiefe: bis zu 4 Meter
Mindestabstand zur Grenze: 3 Meter
Standort: nur im Innenbereich (nicht im Außenbereich)
Brandenburg bietet damit eine der großzügigsten Regelungen in Deutschland – während andere Bundesländer oft nur 3 Meter Tiefe erlauben, gestattet Brandenburg bis zu 4 Meter. Diese Regelung ermöglicht es Eigenheimbesitzern, eine beachtliche Terrassenfläche zu überdachen, ohne ein förmliches Genehmigungsverfahren einleiten zu müssen.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung in Brandenburg?
Eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung wird in Brandenburg in folgenden Fällen erforderlich:
Überschreitung der Flächengrenze: mehr als 30 m² Grundfläche
Überschreitung der Tiefengrenze: mehr als 4 Meter Tiefe
Unterschreitung des Grenzabstands: weniger als 3 Meter zur Nachbargrenze
Standort im Außenbereich: außerhalb zusammenhängender Bebauungen
Verstoß gegen den Bebauungsplan: Überschreitung von Baugrenzen oder Grundflächenzahl (GRZ)
Besonders kritisch ist der Außenbereich: Terrassenüberdachungen in landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder naturnahen Gebieten sind in Brandenburg immer genehmigungspflichtig, unabhängig von ihrer Größe. Diese Regelung dient dem Schutz der Landschaft vor unkontrollierter Bebauung.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau einer Terrassenüberdachung ohne erforderliche Baugenehmigung kann schwerwiegende Folgen haben:
Bußgeld: Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Geldbußen bis zu mehreren Tausend Euro
Rückbauanordnung: Verpflichtung zum Abriss der Überdachung auf eigene Kosten
Nachträgliche Genehmigung: oft schwieriger und teurer als die ursprüngliche Planung
Nachbarschaftsstreit: Nachbarn können Widerspruch einlegen und rechtliche Schritte einleiten
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Terrassenüberdachung?
Für einen vollständigen Bauantrag in Brandenburg benötigen Sie folgende Unterlagen gemäß der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV):
Antragsformular: erhältlich beim zuständigen Bauamt oder online
Auszug aus der Liegenschaftskarte: zeigt Grundstücksgrenzen und benachbarte Parzellen
Bebauungsplan und Lageplan: gibt baurechtliche Vorschriften im Wohngebiet vor
Bauzeichnungen und Baubeschreibung: detaillierte Darstellung der geplanten Überdachung
Standsicherheitsnachweis: von einem Statiker erstellter Nachweis zur Tragfähigkeit
Brandschutznachweis: bei bestimmten Materialien und engen Bebauungen erforderlich
Nachbarschaftszustimmung: bei grenznahen Bauten empfehlenswert
Ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur übernimmt die fachgerechte Erstellung aller Unterlagen und stellt sicher, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt eingereicht wird.
Schritt für Schritt zur Terrassenüberdachung-Baugenehmigung in Brandenburg
Der Weg zur Baugenehmigung folgt einem strukturierten Ablauf:
Machbarkeitsprüfung: Klärung der Genehmigungspflicht und baurechtlichen Zulässigkeit
Bebauungsplan beschaffen: Prüfung der örtlichen Bauvorschriften und Baugrenzen
Abstandsflächen ermitteln: Berechnung der erforderlichen Mindestabstände zur Nachbargrenze
Unterlagen erstellen: Zusammenstellung aller erforderlichen Bauvorlagen durch Fachplaner
Bauantrag einreichen: Vollständige Antragstellung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt in Brandenburg etwa 4 Monate, wobei die untere Bauaufsichtsbehörde nach Eingang aller Stellungnahmen eine Entscheidungsfrist von einem Monat hat. In der Praxis zeigen sich jedoch oft längere Bearbeitungszeiten von bis zu 6 Monaten, wie beispielsweise der Landkreis Teltow-Fläming berichtet.
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