Eine Terrassenüberdachung erweitert Ihren Wohnraum nach draußen und schafft einen geschützten Bereich für entspannte Stunden im Freien. Doch bevor Sie mit dem Bau beginnen, stellt sich die entscheidende Frage: Benötigen Sie für Ihr Vorhaben in Bremen eine Baugenehmigung? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab – vor allem von der Größe Ihrer geplanten Überdachung und den spezifischen Regelungen der Bremischen Landesbauordnung. Planeco Building kennt alle aktuellen Vorschriften und begleitet Sie sicher durch den Genehmigungsprozess.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Terrassenüberdachung?
Das Baurecht betrachtet Terrassenüberdachungen als Nebenanlagen im Sinne des § 14 der Baunutzungsverordnung. Diese unterstützen die Hauptnutzung Ihres Wohnhauses und sind daher grundsätzlich in allen Wohngebieten zulässig. Entscheidend für die weitere baurechtliche Beurteilung ist jedoch die Frage, ob Ihre Terrassenüberdachung als eigenständige Nebenanlage oder als Teil der Hauptanlage eingeordnet wird.
Angebaute Überdachung: Steht die Überdachung unmittelbar am Wohnhaus oder ist daran befestigt, gilt sie als Teil der Hauptanlage
Freistehende Überdachung: Eine frei auf dem Grundstück stehende Überdachung wird als eigenständige Nebenanlage behandelt
Baufenster-Relevanz: Angebaute Überdachungen müssen innerhalb des im Bebauungsplan festgelegten Baufensters liegen
Flexible Positionierung: Freistehende Überdachungen können auch außerhalb des Baufensters zugelassen werden
Unterschied zwischen Terrassenüberdachung und Pergola
Die Unterscheidung zwischen einer echten Pergola und einer Terrassenüberdachung ist für die Baugenehmigung entscheidend. Eine klassische Pergola besteht lediglich aus Stützen und horizontalen Querbalken ohne geschlossenes Dach. Sie bietet keinen dauerhaften Wetterschutz, da Regen und Wind ungehindert durchziehen können. Solche offenen Rankgerüste sind in Bremen ohne Größenbeschränkung verfahrensfrei.
Eine Terrassenüberdachung hingegen verfügt über ein geschlossenes Dach, das dauerhaften Wetterschutz bietet. Hierzu zählen auch moderne Lamellendächer, die zwar geöffnet werden können, aber städtebaulich den Eindruck einer geschlossenen Überdachung erwecken. Die Bremer Bauaufsichtsbehörden stufen solche Konstruktionen in der Regel als genehmigungspflichtige Terrassendächer ein.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Bremen?
Nach der aktuellen Bremischen Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 sind Terrassenüberdachungen unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei. Das bedeutet: Sie benötigen keine Baugenehmigung, müssen aber dennoch alle baurechtlichen Vorgaben einhalten.
Maximale Grundfläche: Bis zu 30 m² Grundfläche sind zulässig
Maximale Tiefe: Die Überdachung darf höchstens 3,50 m tief sein
Mindestabstand: 2,50 m Abstand zur Nachbargrenze müssen eingehalten werden
Ausnahme bei Grenzbebauung: Bei Reihen- und Doppelhäusern können Sonderregelungen gelten
Standsicherheit: Die Konstruktion muss allen zu erwartenden Belastungen standhalten
Wichtiger Hinweis: Verfahrensfreiheit bedeutet nicht automatisch Zulässigkeit. Sie sind als Bauherr weiterhin verpflichtet, alle Vorgaben des Bebauungsplans, Abstandsregelungen und technischen Anforderungen zu erfüllen.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung in Bremen?
Eine Terrassenüberdachung-Baugenehmigung wird in Bremen erforderlich, sobald Ihr Vorhaben die Grenzwerte für verfahrensfreie Bauvorhaben überschreitet. Dies ist der Fall bei:
Größere Grundfläche: Überdachungen über 30 m² Grundfläche
Größere Tiefe: Konstruktionen tiefer als 3,50 m
Geringerer Grenzabstand: Weniger als 2,50 m Abstand zum Nachbargrundstück
Bebauungsplan-Konflikte: Wenn die Überdachung gegen Festsetzungen des Bebauungsplans verstößt
Besondere Konstruktionen: Wintergärten oder vollständig geschlossene Anbauten
Zusätzlich kann eine Genehmigungspflicht entstehen, wenn Ihr Bebauungsplan spezielle Vorgaben zu Nebenanlagen enthält oder wenn Sie in einem Gebiet mit besonderen gestalterischen Anforderungen bauen möchten.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wird eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne Bauantrag errichtet, drohen erhebliche Konsequenzen. Die Bremer Bauaufsichtsbehörden können Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro verhängen. Noch schwerwiegender: Sie können den Rückbau der bereits errichteten Überdachung anordnen, was deutlich teurer wird als eine vorherige ordnungsgemäße Genehmigung.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Terrassenüberdachung?
Für eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung in Bremen benötigen Sie nach der Bremischen Bauvorlagenverordnung umfangreiche Unterlagen. Ein bauvorlageberechtigter Architekt erstellt für Sie alle erforderlichen Dokumente:
Bauantragsformular: Vollständig ausgefülltes amtliches Formular
Lageplan: Darstellung der Überdachung auf dem Grundstück
Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten der geplanten Konstruktion
Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der verwendeten Materialien und Konstruktionsweise
Standsicherheitsnachweis: Statische Berechnungen vom Statiker
Brandschutznachweis: Bei größeren Überdachungen erforderlich
Nachbarzustimmung: Bei grenznahen Bauvorhaben notwendig
Schritt für Schritt zur Terrassenüberdachung-Baugenehmigung in Bremen
Der Weg zur erfolgreichen Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung in Bremen folgt einem strukturierten Ablauf. Planeco Building begleitet Sie durch jeden einzelnen Schritt:
Machbarkeitsprüfung: Analyse der örtlichen Gegebenheiten, Bebauungsplan-Prüfung und Klärung der Genehmigungspflicht
Planung und Entwurf: Erstellung der technischen Zeichnungen und Abstimmung der Konstruktionsdetails
Unterlagen erstellen: Zusammenstellung aller erforderlichen Bauvorlagen durch qualifizierte Fachplaner
Antrag einreichen: Vollständige Einreichung beim zuständigen Bauamt in Bremen
Genehmigung erhalten: Bearbeitung durch die Behörde und Erteilung der Baugenehmigung
Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Bremen beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building ist Ihr zuverlässiger Partner für die erfolgreiche Baugenehmigung Ihrer Terrassenüberdachung in Bremen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem bundesweiten Netzwerk qualifizierter Fachplaner bieten wir Ihnen einen Rundum-Service, der Zeit spart und Sicherheit schafft.
Kostenlose Erstberatung: Unverbindliche Prüfung Ihres Vorhabens und Klärung der Genehmigungspflicht
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14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung aller Antragsunterlagen
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