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Terrassenüberdachung: Brauche ich eine Baugenehmigung in Hamburg?

December 8, 2025
Update:
December 8, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
December 8, 2025
Update:
December 8, 2025
Planen Sie eine Terrassenüberdachung in Hamburg? Bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe ist sie genehmigungsfrei – doch auch dann gelten wichtige baurechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen.
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Terrassenüberdachung: Brauche ich eine Baugenehmigung in Hamburg?

Planen Sie eine Terrassenüberdachung in Hamburg? Bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe ist sie genehmigungsfrei – doch auch dann gelten wichtige baurechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen.
Sebastian Rupp
December 8, 2025
5 Minuten

Sie möchten Ihre Terrasse in Hamburg überdachen und fragen sich, ob Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen? Die gute Nachricht: Kleinere Terrassenüberdachungen können Sie in Hamburg ohne aufwendiges Genehmigungsverfahren errichten. Doch auch bei verfahrensfreien Vorhaben müssen Sie wichtige baurechtliche Vorgaben beachten. Planeco Building unterstützt Sie dabei, alle Anforderungen der Hamburgischen Bauordnung zu erfüllen und begleitet Sie von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Genehmigung.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Terrassenüberdachung?

Das Baurecht betrachtet Terrassenüberdachungen als Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Sie unterstützen die Hauptnutzung – etwa das Wohnen – und sind daher in allen Baugebieten zulässig, in denen auch die Hauptnutzung erlaubt ist. Entscheidend für die weitere baurechtliche Beurteilung ist die Frage, ob die Terrassenüberdachung als eigenständige Nebenanlage oder als Teil der Hauptanlage eingeordnet wird.

  • Steht die Überdachung unmittelbar am Wohnhaus oder ist daran befestigt, gilt sie als Teil der Hauptanlage und muss innerhalb des im Bebauungsplan festgelegten Baufensters liegen

  • Steht die Überdachung frei auf dem Grundstück, kann sie als eigenständige Nebenanlage auch außerhalb des Baufensters zugelassen werden

  • Die Hamburgische Bauordnung regelt in § 60 HBauO mit Anlage 2, welche Vorhaben verfahrensfrei sind

Unterschied zwischen Terrassenüberdachung und Pergola

Eine echte Pergola ist ein offenes Rankgerüst ohne geschlossenes Dach, bestehend aus Stützen und horizontalen Querbalken. Sie bietet keinen dauerhaften Wetterschutz, Regen und Wind können ungehindert durchziehen. Die klassische Pergola ist in Hamburg ohne Größenbeschränkung verfahrensfrei. Eine Terrassenüberdachung hingegen verfügt über ein geschlossenes Dach, das dauerhaften Wetterschutz bietet. Hierzu zählen auch moderne Lamellendächer, die zwar geöffnet werden können, aber städtebaulich den Eindruck einer geschlossenen Überdachung erwecken.

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Hamburg?

Nach § 60 HBauO in Verbindung mit Anlage 2 sind Überdachungen von Terrassen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m vor Erdgeschossen genehmigungsfrei. Diese Regelung der Hamburgischen Bauordnung ermöglicht es Ihnen, kleinere Terrassendächer ohne Bauantrag zu errichten.

  1. Maximale Grundfläche: 30 m²

  2. Maximale Tiefe: 3 m

  3. Position: Vor Erdgeschossen

  4. Mindestabstand: 2,5 m zum Nachbargrundstück

Wichtig: Verfahrensfreiheit bedeutet nicht, dass Sie alle anderen baurechtlichen Anforderungen ignorieren können. Auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen den allgemeinen Anforderungen der HBauO entsprechen, insbesondere in Bezug auf Standsicherheit, Brandschutz, Gestaltung und Schutz vor schädlichen Einflüssen.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung in Hamburg?

Eine Baugenehmigung wird in Hamburg erforderlich, wenn Ihre geplante Terrassenüberdachung die Grenzwerte für verfahrensfreie Vorhaben überschreitet. Dies ist der Fall bei:

  • Grundfläche über 30 m²: Jede Überschreitung der maximalen Grundfläche macht das Vorhaben genehmigungspflichtig

  • Tiefe über 3 m: Auch wenn die Grundfläche unter 30 m² bleibt, ist bei größerer Tiefe eine Genehmigung erforderlich

  • Unterschreitung des Mindestabstands: Wenn der erforderliche Abstand von 2,5 m zum Nachbargrundstück nicht eingehalten werden kann

  • Besondere Konstruktionen: Geschlossene Seitenwände oder beheizbare Ausführungen

Für genehmigungspflichtige Terrassenüberdachungen stehen Ihnen in Hamburg verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung. Das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO dauert etwa 1–2 Monate, während das Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO etwa 2–3 Monate in Anspruch nimmt.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Wer eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung in Hamburg ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet, riskiert erhebliche Strafen. Die Hamburgische Bauordnung sieht Bußgelder in Höhe von mehreren hundert Euro vor. Im schlimmsten Fall kann die Behörde sogar den Umbau oder Abriss der Überdachung anordnen, falls diese den baurechtlichen Anforderungen nicht entspricht. Ein wichtiger Punkt: Im Baurecht gibt es keine Verjährung – ein Gebäude ohne Baugenehmigung hat keinen dauerhaften Bestandsschutz.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Terrassenüberdachung?

Für einen Bauantrag für eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung in Hamburg sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Bauantragsformular: Enthält alle wichtigen Informationen zum Bauprojekt

  • Lageplan: Zeigt die Lage des Bauprojekts und der angrenzenden Grundstücke

  • Bauzeichnungen: Mit genauen Maßangaben und korrekter Darstellung im entsprechenden Maßstab

  • Baubeschreibung: Beschreibt Maße und Materialien der Überdachung detailliert

  • Standsicherheitsnachweis: Belegt die Stabilität und Sicherheit der Konstruktion (bei Bedarf)

  • Auszug aus der Liegenschaftskarte: Dokumentiert die Grundstücksverhältnisse

Wichtig: Ein Bauantrag darf nur von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gestellt werden, wenn es sich um ein Verfahren nach § 61 oder § 62 HBauO handelt. Dies bedeutet, dass der Antrag von einem Architekten, Bauingenieur oder einer anderen Person mit entsprechender Berechtigung eingereicht werden muss.

Schritt für Schritt zur Terrassenüberdachung-Baugenehmigung in Hamburg

Der Weg zur Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung in Hamburg erfolgt in fünf strukturierten Schritten:

  1. Genehmigungspflicht prüfen: Klärung anhand der Größe Ihrer Terrassenüberdachung und der aktuellen HBauO-Regelungen

  2. Bebauungsplan beschaffen: Prüfung, ob die Überdachung innerhalb des Baufensters liegt und die Grundflächenzahl eingehalten wird

  3. Abstandsflächen ermitteln: Prüfung der Voraussetzungen für einen Grenzbau oder Einhaltung der Mindestabstände

  4. Unterlagen erstellen: Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser

  5. Digitalen Bauantrag einreichen: Vollständige Einreichung über das System "Bauantrag 2.0" bei der zuständigen Bauprüfabteilung

Seit dem 1. Januar 2024 führt Hamburg ein vollständig digitalisiertes Baugenehmigungsverfahren durch. Das Online-System "Bauantrag 2.0" ist verpflichtend und ermöglicht eine effizientere Bearbeitung aller Anträge. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Verfahren zwischen 1–3 Monaten nach vollständiger Vorlage der erforderlichen Unterlagen.

Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Hamburg beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Terrassenüberdachung-Baugenehmigungen in Hamburg. Wir begleiten Sie von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Genehmigung und sorgen dafür, dass Ihr Vorhaben alle Anforderungen der Hamburgischen Bauordnung erfüllt.

  • Kostenlose Erstberatung: Unverbindliche Prüfung Ihres Vorhabens

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  • Volle Preistransparenz: Keine versteckten Kosten

  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung Ihrer Antragsunterlagen

  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand

  • Bundesweites Netzwerk: Lokale Expertise in Hamburg mit deutschlandweiter Abdeckung

Unsere Experten kennen die spezifischen Regelungen der Hamburgischen Bauordnung und die Anforderungen der sieben Hamburger Bezirksbauämter. Wir prüfen Ihr Vorhaben individuell auf Verfahrensfreiheit, Zulässigkeit und Einhaltung aller baurechtlichen Vorgaben. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot – schnell, digital und zu transparenten Preisen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie groß darf eine Terrassenüberdachung in Hamburg ohne Baugenehmigung sein?

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In Hamburg sind Terrassenüberdachungen bis zu einer Grundfläche von 30 m² und einer maximalen Tiefe von 3 m vor Erdgeschossen nach § 60 HBauO verfahrensfrei. Zusätzlich muss ein Mindestabstand von 2,5 m zum Nachbargrundstück eingehalten werden.

Wie lange dauert eine Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen in Hamburg?

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Die Bearbeitungsdauer hängt vom gewählten Verfahren ab: Das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO dauert etwa 1–2 Monate, während das Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO etwa 2–3 Monate in Anspruch nimmt.

Welche Behörde ist in Hamburg für Terrassenüberdachung-Baugenehmigungen zuständig?

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In Hamburg sind die Bauprüfabteilungen der sieben Bezirksämter zuständig, je nachdem in welchem Bezirk sich Ihr Grundstück befindet. Seit 2024 erfolgt die Antragstellung ausschließlich digital über das System "Bauantrag 2.0".