Sie planen eine Terrassenüberdachung in Hessen und fragen sich, ob Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen? Die gute Nachricht: Hessen ist das einzige Bundesland in Deutschland, das erdgeschossige Terrassenüberdachungen ohne Größenbeschränkung genehmigungsfrei gestattet. Planeco Building kennt alle Regelungen der Hessischen Bauordnung und unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens – von der ersten Beratung bis zur fertigen Überdachung.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Terrassenüberdachung?
Das Baurecht betrachtet Terrassenüberdachungen grundsätzlich als Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Sie unterstützen die Hauptnutzung – etwa das Wohnen – und sind daher in allen Baugebieten zulässig, in denen auch die Hauptnutzung erlaubt ist. Entscheidend für die weitere baurechtliche Beurteilung ist die Frage, ob die Terrassenüberdachung als eigenständige Nebenanlage oder als Teil der Hauptanlage eingeordnet wird:
Steht die Überdachung unmittelbar am Wohnhaus oder ist daran befestigt, gilt sie als Teil der Hauptanlage und muss daher innerhalb des im Bebauungsplan festgelegten Baufensters liegen
Steht die Überdachung frei auf dem Grundstück, kann sie als eigenständige Nebenanlage auch außerhalb des Baufensters zugelassen werden
Die Hessische Bauordnung (HBO) regelt diese Klassifizierung präzise
Unterschied zwischen Terrassenüberdachung und Pergola
Eine echte Pergola ist ein offenes Rankgerüst ohne geschlossenes Dach, bestehend aus Stützen und horizontalen Querbalken. Sie bietet keinen dauerhaften Wetterschutz, Regen und Wind können ungehindert durchziehen. Die klassische Pergola ist in Hessen ohne Größenbeschränkung verfahrensfrei.
Eine Terrassenüberdachung hingegen verfügt über ein geschlossenes Dach, das dauerhaften Wetterschutz bietet. Hierzu zählen auch moderne Lamellendächer, die zwar geöffnet werden können, aber städtebaulich den Eindruck einer geschlossenen Überdachung erwecken. Bauaufsichtsbehörden in Hessen stufen solche Konstruktionen in aller Regel als Terrassendach ein.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Hessen?
Hessen nimmt bei der Regelung von Terrassenüberdachungen eine bundesweit einzigartige Position ein. Im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern in Deutschland ermöglicht die HBO die genehmigungsfreie Errichtung von Terrassenüberdachungen unabhängig von ihrer Größe, sofern diese auf erdgeschossigen Terrassen angebracht werden und einen Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze einhalten.
Erdgeschossige Terrasse: Die Überdachung muss sich auf einer Terrasse im Erdgeschoss befinden
Grenzabstand: Ein Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze ist zwingend erforderlich
Gebäudeklassen 1-3: Die Regelung gilt für Gebäude der Klassen 1 bis 3 nach § 2 Absatz 4 HBO
Keine Größenbeschränkung: Anders als in anderen Bundesländern spielt die Fläche keine Rolle
Diese liberale Regelung bedeutet jedoch nicht, dass Sie völlig frei bauen können. Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben müssen alle geltenden baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden, insbesondere die Vorgaben aus dem örtlichen Bebauungsplan sowie die Anforderungen der Denkmalpflege in historischen Bereichen.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung in Hessen?
Eine Baugenehmigung wird in Hessen erforderlich, wenn die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreiheit nicht erfüllt sind:
Nicht-erdgeschossige Terrassen: Balkonüberdachungen oder Überdachungen auf erhöhten Terrassen sind genehmigungspflichtig
Grenzabstand unter 3 Metern: Kann der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden, ist ein Bauantrag erforderlich
Gebäudeklassen 4 und höher: Bei größeren Gebäuden gelten andere Regelungen
Besondere Gebiete: In Denkmalschutzbereichen oder bei besonderen örtlichen Vorschriften
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Situation bei Reihenhäusern oder Doppelhaushälften, wo der standardmäßige Grenzabstand oft nicht eingehalten werden kann. In diesen Fällen empfiehlt sich eine schriftliche Genehmigung der Nachbarn und eine Konsultation der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Die Errichtung einer genehmigungspflichtigen Terrassenüberdachung ohne gültige Baugenehmigung kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen:
Rückbauverfügung: Das zuständige Bauamt kann eine Rückbauverfügung erlassen, die Sie verpflichtet, die Überdachung auf eigene Kosten zu entfernen
Bußgelder: Zusätzlich können Bußgelder bis zu 50.000,– € verhängt werden
Nachträgliche Genehmigung: Auch wenn eine nachträgliche Genehmigung möglich ist, bleibt ein Bußgeld meist nicht aus und das Verfahren wird teurer
Baustilllegung: Bei laufenden Bauarbeiten kann das Bauamt einen sofortigen Baustopp verhängen
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Terrassenüberdachung?
Wenn eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung in Hessen erforderlich wird, benötigen Sie folgende Unterlagen für das vereinfachte Verfahren:
Antrag auf Baugenehmigung: Der Hauptantrag für die Genehmigung, erhältlich beim Bauamt oder online über das Bauportal Hessen
Lageplan: Zeigt das Grundstück und die genaue Position der geplanten Überdachung (nicht älter als 6 Monate)
Bauzeichnungen: Detaillierte Pläne mit genauen Maßen und konstruktiven Details der Überdachung
Baubeschreibung: Beschreibung der verwendeten Materialien und Konstruktionsweise
Standsicherheitsnachweis: Statische Berechnung von einem Statiker oder Bauingenieur
Nachbarzustimmungen: Bei Grenzabständen unter 3 Metern erforderlich
Der Bauvorlagenerlass des Landes Hessen, gültig ab 19. August 2025, definiert präzise, welche Unterlagen in welchen Verfahren einzureichen sind. Seit April 2025 können Bauanträge vollständig digital über das Bauportal Hessen eingereicht werden.
Schritt für Schritt zur Terrassenüberdachung-Baugenehmigung in Hessen
Der Weg zur Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung in Hessen erfolgt in fünf strukturierten Schritten:
Genehmigungspflicht prüfen: Zunächst wird geklärt, ob Ihre Terrassenüberdachung die Voraussetzungen für Genehmigungsfreiheit erfüllt oder ob ein Antrag erforderlich ist
Bebauungsplan beschaffen: Der gültige Bebauungsplan wird besorgt und geprüft, ob die Überdachung innerhalb des Baufensters liegt und die Grundflächenzahl eingehalten wird
Unterlagen zusammenstellen: Alle erforderlichen Dokumente werden erstellt, einschließlich Bauzeichnungen, Standsicherheitsnachweis und Baubeschreibung
Bauantrag einreichen: Der vollständige Antrag wird bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht – digital über das Bauportal Hessen oder in Papierform
Genehmigung abwarten: Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 3 Monate, kann aber um weitere 2 Monate verlängert werden
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