Sie planen eine Terrassenüberdachung in Niedersachsen und fragen sich, ob Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen? Die gute Nachricht: Seit der NBauO-Novelle vom 1. Juli 2025 sind Terrassendächer bis 40 m² verfahrensfrei – das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den vorherigen 30 m². Planeco Building kennt alle aktuellen Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung und begleitet Sie deutschlandweit von der Machbarkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Terrassenüberdachung-Baugenehmigung.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Terrassenüberdachung?
Das Baurecht in Niedersachsen betrachtet Terrassenüberdachungen grundsätzlich als Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Sie unterstützen die Hauptnutzung des Wohnens und sind daher in allen Baugebieten zulässig, in denen auch die Hauptnutzung erlaubt ist. Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) regelt dabei die konkreten Anforderungen.
Entscheidend für die weitere baurechtliche Beurteilung ist die Frage, ob die Terrassenüberdachung als eigenständige Nebenanlage oder als Teil der Hauptanlage eingeordnet wird:
Steht die Überdachung unmittelbar am Wohnhaus oder ist daran befestigt, gilt sie als Teil der Hauptanlage und muss innerhalb des Baufensters liegen
Steht die Überdachung frei auf dem Grundstück, kann sie als eigenständige Nebenanlage auch außerhalb des Baufensters zugelassen werden
In beiden Fällen müssen die Abstandsflächen von mindestens 3 Metern zur Nachbargrenze eingehalten werden
Unterschied zwischen Terrassenüberdachung und Pergola
Eine echte Pergola ist ein offenes Rankgerüst ohne geschlossenes Dach, bestehend aus Stützen und horizontalen Querbalken. Sie bietet keinen dauerhaften Wetterschutz, da Regen und Wind ungehindert durchziehen können. Die klassische Pergola ist in Niedersachsen ohne Größenbeschränkung verfahrensfrei.
Eine Terrassenüberdachung hingegen verfügt über ein geschlossenes Dach, das dauerhaften Wetterschutz bietet. Hierzu zählen auch moderne Lamellendächer, die zwar geöffnet werden können, aber städtebaulich den Eindruck einer geschlossenen Überdachung erwecken. Die Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen stufen solche Konstruktionen in aller Regel als genehmigungspflichtiges Terrassendach ein.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Niedersachsen?
Seit der NBauO-Novelle vom 1. Juli 2025 sind Terrassenüberdachungen bis zu einer Grundfläche von 40 m² in Niedersachsen verfahrensfrei. Dies bedeutet eine deutliche Verbesserung gegenüber der vorherigen Regelung von 30 m². Die neue Regelung ist in § 60 Absatz 1 Nummer 1.8 der NBauO festgelegt: "Terrassenüberdachungen mit nicht mehr als 40 m² Grundfläche".
Maximale Grundfläche: 40 m² (seit Juli 2025)
Mindestabstand zur Nachbargrenze: 3 Meter nach § 5 Absatz 2 NBauO
Einhaltung aller Bauvorschriften: Auch verfahrensfreie Bauten müssen alle materiellrechtlichen Anforderungen erfüllen
Bebauungsplan beachten: Die Überdachung darf nicht über Baugrenzen hinausragen
DIN 1090-Zertifizierung: Der ausführende Fachbetrieb muss über entsprechende Zertifizierungen verfügen
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung in Niedersachsen?
Eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung wird in Niedersachsen erforderlich, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten werden oder spezielle Bedingungen nicht erfüllt sind. Die wichtigsten Kriterien sind:
Grundfläche über 40 m²: Überschreitet Ihre Terrassenüberdachung 40 m² Grundfläche, wird ein Genehmigungsverfahren erforderlich
Grenzabstand unter 3 Metern: Kann der Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze nicht eingehalten werden, ist ein Abweichungsantrag nötig
Überschreitung der Grundflächenzahl: Wenn durch die Überdachung das zulässige Maß der Grundstücksüberbauung überschritten wird
Verstoß gegen Bebauungsplan: Bei Überschreitung von Baugrenzen oder Verstößen gegen örtliche Bauvorschriften
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Die Nichtbeachtung der Vorschriften bei Terrassenüberdachungen kann erhebliche Konsequenzen haben. Bei genehmigungspflichtigen Überdachungen ohne entsprechende Genehmigung können die Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen Bußgelder von mehreren hundert bis mehreren tausend Euro verhängen. Zusätzlich kann die Behörde den Rückbau oder Umbau der Terrassenüberdachung anordnen, was zu Kosten führt, die die ursprünglichen Genehmigungskosten um ein Vielfaches übersteigen können.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Terrassenüberdachung?
Für einen Bauantrag einer genehmigungspflichtigen Terrassenüberdachung in Niedersachsen werden folgende Unterlagen benötigt, typischerweise in dreifacher Ausführung:
Bauantragsformular: Vollständig ausgefüllt, erhältlich beim zuständigen Bauamt oder online
Flurkartenauszug: Nicht älter als 6 Monate, zeigt Grundstücksgrenzen und Parzellennummern
Lageplan: Maßstab 1:500, zeigt die geplante Position der Terrassenüberdachung
Bauzeichnungen: Detaillierte Pläne mit Grundriss, Ansichten und Schnitten
Baubeschreibung: Erläuterung der geplanten Konstruktion und verwendeten Materialien
Standsicherheitsnachweis: Von qualifizierten Statikern erstellt, wenn erforderlich
Brandschutznachweis: Bei größeren Überdachungen oder besonderen Anforderungen
Schritt für Schritt zur Terrassenüberdachung-Baugenehmigung in Niedersachsen
Der Weg zur Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung in Niedersachsen folgt einem strukturierten Verfahren. Hier die wichtigsten Schritte:
Genehmigungspflicht klären: Prüfung der Größe und Einhaltung der 40 m²-Grenze sowie aller anderen Voraussetzungen
Entwurfsverfasser beauftragen: Ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur erstellt die erforderlichen Unterlagen
Bebauungsplan beschaffen: Prüfung der örtlichen Bauvorschriften und Baugrenzen für Ihr Grundstück
Unterlagen zusammenstellen: Erstellung aller erforderlichen Pläne, Nachweise und Formulare
Bauantrag einreichen: Vollständige Einreichung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde mit Bearbeitungszeit von 1-3 Monaten
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