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Terrassenüberdachung: Brauche ich eine Baugenehmigung in Niedersachsen?

December 8, 2025
Update:
December 8, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
December 8, 2025
Update:
December 8, 2025
Seit Juli 2025 sind Terrassenüberdachungen bis 40 m² in Niedersachsen verfahrensfrei – unter bestimmten Voraussetzungen. Planeco Building kennt alle aktuellen Regelungen der NBauO und begleitet Sie sicher durch den Genehmigungsprozess.
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Terrassenüberdachung: Brauche ich eine Baugenehmigung in Niedersachsen?

Seit Juli 2025 sind Terrassenüberdachungen bis 40 m² in Niedersachsen verfahrensfrei – unter bestimmten Voraussetzungen. Planeco Building kennt alle aktuellen Regelungen der NBauO und begleitet Sie sicher durch den Genehmigungsprozess.
Sebastian Rupp
December 8, 2025
5 Minuten

Sie planen eine Terrassenüberdachung in Niedersachsen und fragen sich, ob Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen? Die gute Nachricht: Seit der NBauO-Novelle vom 1. Juli 2025 sind Terrassendächer bis 40 m² verfahrensfrei – das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den vorherigen 30 m². Planeco Building kennt alle aktuellen Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung und begleitet Sie deutschlandweit von der Machbarkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Terrassenüberdachung-Baugenehmigung.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Terrassenüberdachung?

Das Baurecht in Niedersachsen betrachtet Terrassenüberdachungen grundsätzlich als Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Sie unterstützen die Hauptnutzung des Wohnens und sind daher in allen Baugebieten zulässig, in denen auch die Hauptnutzung erlaubt ist. Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) regelt dabei die konkreten Anforderungen.

Entscheidend für die weitere baurechtliche Beurteilung ist die Frage, ob die Terrassenüberdachung als eigenständige Nebenanlage oder als Teil der Hauptanlage eingeordnet wird:

  • Steht die Überdachung unmittelbar am Wohnhaus oder ist daran befestigt, gilt sie als Teil der Hauptanlage und muss innerhalb des Baufensters liegen

  • Steht die Überdachung frei auf dem Grundstück, kann sie als eigenständige Nebenanlage auch außerhalb des Baufensters zugelassen werden

  • In beiden Fällen müssen die Abstandsflächen von mindestens 3 Metern zur Nachbargrenze eingehalten werden

Unterschied zwischen Terrassenüberdachung und Pergola

Eine echte Pergola ist ein offenes Rankgerüst ohne geschlossenes Dach, bestehend aus Stützen und horizontalen Querbalken. Sie bietet keinen dauerhaften Wetterschutz, da Regen und Wind ungehindert durchziehen können. Die klassische Pergola ist in Niedersachsen ohne Größenbeschränkung verfahrensfrei.

Eine Terrassenüberdachung hingegen verfügt über ein geschlossenes Dach, das dauerhaften Wetterschutz bietet. Hierzu zählen auch moderne Lamellendächer, die zwar geöffnet werden können, aber städtebaulich den Eindruck einer geschlossenen Überdachung erwecken. Die Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen stufen solche Konstruktionen in aller Regel als genehmigungspflichtiges Terrassendach ein.

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Niedersachsen?

Seit der NBauO-Novelle vom 1. Juli 2025 sind Terrassenüberdachungen bis zu einer Grundfläche von 40 m² in Niedersachsen verfahrensfrei. Dies bedeutet eine deutliche Verbesserung gegenüber der vorherigen Regelung von 30 m². Die neue Regelung ist in § 60 Absatz 1 Nummer 1.8 der NBauO festgelegt: "Terrassenüberdachungen mit nicht mehr als 40 m² Grundfläche".

  1. Maximale Grundfläche: 40 m² (seit Juli 2025)

  2. Mindestabstand zur Nachbargrenze: 3 Meter nach § 5 Absatz 2 NBauO

  3. Einhaltung aller Bauvorschriften: Auch verfahrensfreie Bauten müssen alle materiellrechtlichen Anforderungen erfüllen

  4. Bebauungsplan beachten: Die Überdachung darf nicht über Baugrenzen hinausragen

  5. DIN 1090-Zertifizierung: Der ausführende Fachbetrieb muss über entsprechende Zertifizierungen verfügen

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung in Niedersachsen?

Eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung wird in Niedersachsen erforderlich, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten werden oder spezielle Bedingungen nicht erfüllt sind. Die wichtigsten Kriterien sind:

  • Grundfläche über 40 m²: Überschreitet Ihre Terrassenüberdachung 40 m² Grundfläche, wird ein Genehmigungsverfahren erforderlich

  • Grenzabstand unter 3 Metern: Kann der Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze nicht eingehalten werden, ist ein Abweichungsantrag nötig

  • Überschreitung der Grundflächenzahl: Wenn durch die Überdachung das zulässige Maß der Grundstücksüberbauung überschritten wird

  • Verstoß gegen Bebauungsplan: Bei Überschreitung von Baugrenzen oder Verstößen gegen örtliche Bauvorschriften

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Die Nichtbeachtung der Vorschriften bei Terrassenüberdachungen kann erhebliche Konsequenzen haben. Bei genehmigungspflichtigen Überdachungen ohne entsprechende Genehmigung können die Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen Bußgelder von mehreren hundert bis mehreren tausend Euro verhängen. Zusätzlich kann die Behörde den Rückbau oder Umbau der Terrassenüberdachung anordnen, was zu Kosten führt, die die ursprünglichen Genehmigungskosten um ein Vielfaches übersteigen können.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Terrassenüberdachung?

Für einen Bauantrag einer genehmigungspflichtigen Terrassenüberdachung in Niedersachsen werden folgende Unterlagen benötigt, typischerweise in dreifacher Ausführung:

  1. Bauantragsformular: Vollständig ausgefüllt, erhältlich beim zuständigen Bauamt oder online

  2. Flurkartenauszug: Nicht älter als 6 Monate, zeigt Grundstücksgrenzen und Parzellennummern

  3. Lageplan: Maßstab 1:500, zeigt die geplante Position der Terrassenüberdachung

  4. Bauzeichnungen: Detaillierte Pläne mit Grundriss, Ansichten und Schnitten

  5. Baubeschreibung: Erläuterung der geplanten Konstruktion und verwendeten Materialien

  6. Standsicherheitsnachweis: Von qualifizierten Statikern erstellt, wenn erforderlich

  7. Brandschutznachweis: Bei größeren Überdachungen oder besonderen Anforderungen

Schritt für Schritt zur Terrassenüberdachung-Baugenehmigung in Niedersachsen

Der Weg zur Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung in Niedersachsen folgt einem strukturierten Verfahren. Hier die wichtigsten Schritte:

  1. Genehmigungspflicht klären: Prüfung der Größe und Einhaltung der 40 m²-Grenze sowie aller anderen Voraussetzungen

  2. Entwurfsverfasser beauftragen: Ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur erstellt die erforderlichen Unterlagen

  3. Bebauungsplan beschaffen: Prüfung der örtlichen Bauvorschriften und Baugrenzen für Ihr Grundstück

  4. Unterlagen zusammenstellen: Erstellung aller erforderlichen Pläne, Nachweise und Formulare

  5. Bauantrag einreichen: Vollständige Einreichung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde mit Bearbeitungszeit von 1-3 Monaten

Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Niedersachsen beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building begleitet Sie deutschlandweit durch den gesamten Genehmigungsprozess für Ihre Terrassenüberdachung in Niedersachsen. Unsere Expertise umfasst:

  • Kostenlose Erstberatung: Individuelle Prüfung Ihres Vorhabens und der aktuellen NBauO-Regelungen

  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Langjährige Erfahrung mit Genehmigungsverfahren in allen Bundesländern

  • Volle Preistransparenz: Keine versteckten Kosten, transparente Kostenstruktur von Beginn an

  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung aller erforderlichen Unterlagen

  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und alle weiteren Fachbereiche aus einer Hand

  • Bundesweites Netzwerk: Lokale Expertise in Niedersachsen mit Kenntnis der regionalen Besonderheiten

Unsere Experten kennen die spezifischen Anforderungen der niedersächsischen Bauämter und stellen sicher, dass Ihr Bauvorhaben alle Vorgaben der aktuellen NBauO erfüllt. Von der Machbarkeitsprüfung über die Erstellung der Bauunterlagen bis zur erfolgreichen Genehmigung – wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Niedersachsen?

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Die Bearbeitungszeit für eine Baugenehmigung beträgt in Niedersachsen im vereinfachten Verfahren typischerweise 1-3 Monate. Die genaue Dauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der Auslastung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab. Planeco Building sorgt für vollständige Antragsunterlagen und kann die Bearbeitungszeit dadurch optimieren.

Welche Abstände muss ich zu Nachbargrundstücken einhalten?

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In Niedersachsen müssen Terrassenüberdachungen einen Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze einhalten. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, ist die schriftliche Zustimmung aller betroffenen Nachbarn erforderlich, zusätzlich muss ein Abweichungsantrag bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.

Brauche ich für eine 35 m² Terrassenüberdachung in Niedersachsen eine Genehmigung?

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Nein, seit der NBauO-Novelle vom 1. Juli 2025 sind Terrassenüberdachungen bis 40 m² in Niedersachsen verfahrensfrei. Eine 35 m² große Überdachung benötigt daher keine Baugenehmigung, sofern alle anderen Voraussetzungen wie der 3-Meter-Grenzabstand eingehalten werden und keine Verstöße gegen den Bebauungsplan vorliegen.