Eine Terrassenüberdachung erweitert Ihren Wohnraum ins Freie und schützt vor Wind und Wetter. In Nordrhein-Westfalen regelt die Landesbauordnung NRW 2018 in der Fassung vom 31. Oktober 2023, wann Sie für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigen. Während kleinere Überdachungen oft verfahrensfrei errichtet werden können, sind bei größeren Projekten oder besonderen Standorten Genehmigungsverfahren erforderlich. Planeco Building unterstützt Sie deutschlandweit von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Baugenehmigung.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Terrassenüberdachung?
Das Baurecht in Nordrhein-Westfalen betrachtet Terrassenüberdachungen als eigenständige Gebäude und nicht als untergeordnete Bauteile im Sinne des § 6 Absatz 6 BauO NRW 2018. Diese Klassifizierung hat weitreichende Konsequenzen: Terrassenüberdachungen unterliegen den Abstandsflächenpflichten nach § 6 BauO NRW 2018 und müssen grundsätzlich einen Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze einhalten.
Die rechtliche Einordnung als Gebäude bedeutet auch, dass Terrassenüberdachungen alle baurechtlichen Anforderungen erfüllen müssen – unabhängig davon, ob sie verfahrensfrei errichtet werden können oder nicht. Dazu gehören Standsicherheit, Brandschutz und die Einhaltung örtlicher Bebauungspläne. Externe Informationen zur aktuellen Rechtslage finden Sie in der Landesbauordnung NRW 2018.
Unterschied zwischen Terrassenüberdachung und Pergola
Eine Pergola ist ein offenes Rankgerüst ohne geschlossenes Dach, bestehend aus Stützen und horizontalen Querbalken. Sie bietet keinen dauerhaften Wetterschutz, da Regen und Wind ungehindert durchziehen können. Die klassische Pergola ist in Nordrhein-Westfalen ohne Größenbeschränkung verfahrensfrei.
Eine Terrassenüberdachung hingegen verfügt über ein geschlossenes Dach, das dauerhaften Wetterschutz bietet. Hierzu zählen auch moderne Lamellendächer, die zwar geöffnet werden können, aber städtebaulich den Eindruck einer geschlossenen Überdachung erwecken. Bauaufsichtsbehörden in NRW stufen solche Konstruktionen in aller Regel als genehmigungsrelevante Terrassendächer ein.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Nordrhein-Westfalen?
Nach § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g) BauO NRW 2018 sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 Quadratmetern und einer Tiefe bis zu 4,50 Metern verfahrensfrei. Dies bedeutet, dass Sie keinen Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen müssen.
Maximale Grundfläche: 30 m²
Maximale Tiefe: 4,50 m (gemessen von der Hauswand bis zum äußersten Bauteil)
Mindestabstand zur Nachbargrenze: 3 m (außer bei beidseitiger Grenzbebauung)
Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften: Auch ohne Genehmigungsverfahren verpflichtend
Wichtig: Verfahrensfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung, alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Bei Verstößen tragen Sie als Bauherr die volle Verantwortung, ohne dass die Bauaufsichtsbehörde diese vorab prüft.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen?
Eine Baugenehmigung wird in Nordrhein-Westfalen in folgenden Fällen erforderlich:
Überschreitung der Größenvorgaben: Grundfläche über 30 m² oder Tiefe über 4,50 m
Unterschreitung der Grenzabstände: Weniger als 3 m Abstand zur Nachbargrenze ohne Zustimmung
Besondere Nutzung: Begehbare Überdachungen als separater Aufenthaltsraum
Örtliche Beschränkungen: Bebauungspläne oder kommunale Satzungen mit strengeren Vorgaben
Bauplanungsrechtlicher Außenbereich: Grundstücke nach § 35 BauGB erfordern meist eine Genehmigung
Für genehmigungspflichtige Terrassenüberdachungen wird das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 angewendet, mit einer gesetzlichen Bearbeitungszeit von sechs Wochen nach Vollständigkeit der Unterlagen.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Errichten Sie eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne die erforderliche Genehmigung, drohen erhebliche Konsequenzen. Die Bauaufsichtsbehörde kann einen sofortigen Baustopp verhängen und die Beseitigung der rechtswidrigen Anlage anordnen. Zusätzlich entstehen Bußgelder sowie die Kosten für ein nachträgliches Genehmigungsverfahren.
Selbst bei verfahrensfreien Terrassenüberdachungen können Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften – etwa unzureichende Grenzabstände oder Verletzung von Bebauungsplanvorgaben – zu nachträglichen Änderungsanordnungen oder Rückbauaufforderungen führen. Eine professionelle Beratung vor Baubeginn erspart Ihnen diese kostspieligen Probleme.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Terrassenüberdachung?
Für einen vollständigen Bauantrag in Nordrhein-Westfalen benötigen Sie folgende Unterlagen:
Bauantragsformular: Vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Aktueller Lageplan: Maßstab 1:500, nicht älter als 6 Monate, basierend auf Flurkartenauszug
Detaillierte Bauzeichnungen: Maßstab 1:100 mit Grundriss, Ansichten, Schnitten und Dachaufsicht
Baubeschreibung: Angaben zu Materialien, Ausführung und technischen Details
Baukostenberechnung: Aufstellung der voraussichtlichen Rohbausumme
Standsicherheitsnachweis: Von einem Statiker erstellt
Nachbarzustimmung: Bei Unterschreitung der Grenzabstände schriftlich erforderlich
Alle Unterlagen müssen in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden und von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur unterschrieben sein. Die Bauaufsichtsbehörde prüft zunächst die Vollständigkeit – unvollständige Anträge können kostenpflichtig zurückgewiesen werden.
Schritt für Schritt zur Terrassenüberdachung-Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen
Genehmigungspflicht klären: Prüfung der Größe, Grenzabstände und örtlichen Vorschriften
Bebauungsplan beschaffen: Einsicht in geltende Festsetzungen und Gestaltungsvorschriften bei der Gemeinde
Fachplaner beauftragen: Bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur für die Planung und Antragstellung
Unterlagen erstellen: Vollständige Bauvorlagen mit allen erforderlichen Nachweisen und Zeichnungen
Antrag einreichen: Bauantrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde in zweifacher Ausfertigung
Die zuständige Behörde ermitteln Sie über die Behörden-Suche des Bauportals NRW unter bauportal.nrw. Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt sechs Wochen im vereinfachten Verfahren, in der Praxis können jedoch mehrere Monate vergehen.
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