Anbauen

Terrassenüberdachung: Brauche ich eine Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen?

December 8, 2025
Update:
December 8, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
December 8, 2025
Update:
December 8, 2025
Sie planen eine Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen und sind unsicher bezüglich der Genehmigungspflicht? Die aktuellen Regelungen der Landesbauordnung NRW ermöglichen vieles – doch nicht alles ist automatisch zulässig. Planeco Building kennt alle Vorschriften und begleitet Sie sicher durch den Genehmigungsprozess.
Anbauen

Terrassenüberdachung: Brauche ich eine Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen?

Sie planen eine Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen und sind unsicher bezüglich der Genehmigungspflicht? Die aktuellen Regelungen der Landesbauordnung NRW ermöglichen vieles – doch nicht alles ist automatisch zulässig. Planeco Building kennt alle Vorschriften und begleitet Sie sicher durch den Genehmigungsprozess.
Sebastian Rupp
December 8, 2025
5 Minuten

Eine Terrassenüberdachung erweitert Ihren Wohnraum ins Freie und schützt vor Wind und Wetter. In Nordrhein-Westfalen regelt die Landesbauordnung NRW 2018 in der Fassung vom 31. Oktober 2023, wann Sie für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigen. Während kleinere Überdachungen oft verfahrensfrei errichtet werden können, sind bei größeren Projekten oder besonderen Standorten Genehmigungsverfahren erforderlich. Planeco Building unterstützt Sie deutschlandweit von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Baugenehmigung.

[[bauantrag]]

Wie blickt das Baurecht auf das Thema Terrassenüberdachung?

Das Baurecht in Nordrhein-Westfalen betrachtet Terrassenüberdachungen als eigenständige Gebäude und nicht als untergeordnete Bauteile im Sinne des § 6 Absatz 6 BauO NRW 2018. Diese Klassifizierung hat weitreichende Konsequenzen: Terrassenüberdachungen unterliegen den Abstandsflächenpflichten nach § 6 BauO NRW 2018 und müssen grundsätzlich einen Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze einhalten.

Die rechtliche Einordnung als Gebäude bedeutet auch, dass Terrassenüberdachungen alle baurechtlichen Anforderungen erfüllen müssen – unabhängig davon, ob sie verfahrensfrei errichtet werden können oder nicht. Dazu gehören Standsicherheit, Brandschutz und die Einhaltung örtlicher Bebauungspläne. Externe Informationen zur aktuellen Rechtslage finden Sie in der Landesbauordnung NRW 2018.

Unterschied zwischen Terrassenüberdachung und Pergola

Eine Pergola ist ein offenes Rankgerüst ohne geschlossenes Dach, bestehend aus Stützen und horizontalen Querbalken. Sie bietet keinen dauerhaften Wetterschutz, da Regen und Wind ungehindert durchziehen können. Die klassische Pergola ist in Nordrhein-Westfalen ohne Größenbeschränkung verfahrensfrei.

Eine Terrassenüberdachung hingegen verfügt über ein geschlossenes Dach, das dauerhaften Wetterschutz bietet. Hierzu zählen auch moderne Lamellendächer, die zwar geöffnet werden können, aber städtebaulich den Eindruck einer geschlossenen Überdachung erwecken. Bauaufsichtsbehörden in NRW stufen solche Konstruktionen in aller Regel als genehmigungsrelevante Terrassendächer ein.

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Nordrhein-Westfalen?

Nach § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g) BauO NRW 2018 sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 Quadratmetern und einer Tiefe bis zu 4,50 Metern verfahrensfrei. Dies bedeutet, dass Sie keinen Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen müssen.

  • Maximale Grundfläche: 30 m²

  • Maximale Tiefe: 4,50 m (gemessen von der Hauswand bis zum äußersten Bauteil)

  • Mindestabstand zur Nachbargrenze: 3 m (außer bei beidseitiger Grenzbebauung)

  • Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften: Auch ohne Genehmigungsverfahren verpflichtend

Wichtig: Verfahrensfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung, alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Bei Verstößen tragen Sie als Bauherr die volle Verantwortung, ohne dass die Bauaufsichtsbehörde diese vorab prüft.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen?

Eine Baugenehmigung wird in Nordrhein-Westfalen in folgenden Fällen erforderlich:

  1. Überschreitung der Größenvorgaben: Grundfläche über 30 m² oder Tiefe über 4,50 m

  2. Unterschreitung der Grenzabstände: Weniger als 3 m Abstand zur Nachbargrenze ohne Zustimmung

  3. Besondere Nutzung: Begehbare Überdachungen als separater Aufenthaltsraum

  4. Örtliche Beschränkungen: Bebauungspläne oder kommunale Satzungen mit strengeren Vorgaben

  5. Bauplanungsrechtlicher Außenbereich: Grundstücke nach § 35 BauGB erfordern meist eine Genehmigung

Für genehmigungspflichtige Terrassenüberdachungen wird das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 angewendet, mit einer gesetzlichen Bearbeitungszeit von sechs Wochen nach Vollständigkeit der Unterlagen.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Errichten Sie eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne die erforderliche Genehmigung, drohen erhebliche Konsequenzen. Die Bauaufsichtsbehörde kann einen sofortigen Baustopp verhängen und die Beseitigung der rechtswidrigen Anlage anordnen. Zusätzlich entstehen Bußgelder sowie die Kosten für ein nachträgliches Genehmigungsverfahren.

Selbst bei verfahrensfreien Terrassenüberdachungen können Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften – etwa unzureichende Grenzabstände oder Verletzung von Bebauungsplanvorgaben – zu nachträglichen Änderungsanordnungen oder Rückbauaufforderungen führen. Eine professionelle Beratung vor Baubeginn erspart Ihnen diese kostspieligen Probleme.

[[banner-klein]]

Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Terrassenüberdachung?

Für einen vollständigen Bauantrag in Nordrhein-Westfalen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Bauantragsformular: Vollständig ausgefüllt und unterschrieben

  • Aktueller Lageplan: Maßstab 1:500, nicht älter als 6 Monate, basierend auf Flurkartenauszug

  • Detaillierte Bauzeichnungen: Maßstab 1:100 mit Grundriss, Ansichten, Schnitten und Dachaufsicht

  • Baubeschreibung: Angaben zu Materialien, Ausführung und technischen Details

  • Baukostenberechnung: Aufstellung der voraussichtlichen Rohbausumme

  • Standsicherheitsnachweis: Von einem Statiker erstellt

  • Nachbarzustimmung: Bei Unterschreitung der Grenzabstände schriftlich erforderlich

Alle Unterlagen müssen in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden und von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur unterschrieben sein. Die Bauaufsichtsbehörde prüft zunächst die Vollständigkeit – unvollständige Anträge können kostenpflichtig zurückgewiesen werden.

Schritt für Schritt zur Terrassenüberdachung-Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen

  1. Genehmigungspflicht klären: Prüfung der Größe, Grenzabstände und örtlichen Vorschriften

  2. Bebauungsplan beschaffen: Einsicht in geltende Festsetzungen und Gestaltungsvorschriften bei der Gemeinde

  3. Fachplaner beauftragen: Bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur für die Planung und Antragstellung

  4. Unterlagen erstellen: Vollständige Bauvorlagen mit allen erforderlichen Nachweisen und Zeichnungen

  5. Antrag einreichen: Bauantrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde in zweifacher Ausfertigung

Die zuständige Behörde ermitteln Sie über die Behörden-Suche des Bauportals NRW unter bauportal.nrw. Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt sechs Wochen im vereinfachten Verfahren, in der Praxis können jedoch mehrere Monate vergehen.

Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building begleitet Sie deutschlandweit durch den gesamten Genehmigungsprozess für Ihre Terrassenüberdachung-Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen. Unsere Experten kennen die spezifischen Anforderungen der NRW-Bauordnung und arbeiten mit einem bewährten Netzwerk lokaler Fachplaner.

  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit realisiert

  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten

  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung

  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr

  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Nordrhein-Westfalen

  • Digitaler Ablauf mit transparenter Projektverfolgung

Von der ersten Machbarkeitsprüfung über die Erstellung aller Unterlagen bis zur erfolgreichen Genehmigung – wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot, zugeschnitten auf Ihr Bauvorhaben in Nordrhein-Westfalen.

Planeco Logo
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen!
Informiere dich kostenfrei und unverbindlich über deine Möglichkeiten mit Planeco. Wir freuen uns dich zu beraten!
Jetzt Energieexperten finden!
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Jetzt Bauvoranfrage
beantragen!
Kostenlose Erstberatung
Right arrow icon
In Rekordzeit zum Bauantrag mit Planeco Building.
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenloser Ratgeber: Nutzungsänderung zur Ferienwohnung 
Genehmigung schnell sichern
Hohe Bußgelder vermeiden
Mit 10-Punkte-Checkliste zum Erfolg
Kostenlos herunterladen
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenlose Muster: Bauvoranfrage richtig stellen
3 Mustervorlagen
Formulierungen vom Profi
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in NRW?

arrow icon

Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt sechs Wochen im vereinfachten Verfahren nach § 71 BauO NRW 2018. In der Praxis können jedoch aufgrund von Behördenauslastung und eventuell fehlenden Unterlagen mehrere Monate vergehen, bis die Genehmigung erteilt wird.

Brauche ich einen Architekten für die Terrassenüberdachung-Baugenehmigung in NRW?

arrow icon

Für genehmigungspflichtige Terrassenüberdachungen benötigen Sie einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser – in der Regel einen Architekten oder Bauingenieur. Dieser erstellt die erforderlichen Bauvorlagen und reicht den Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein.

Kann ich meine Terrassenüberdachung auch nachträglich genehmigen lassen?

arrow icon

Ja, eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn die Terrassenüberdachung den baurechtlichen Anforderungen entspricht. Allerdings entstehen zusätzliche Kosten und möglicherweise Bußgelder. Bei schwerwiegenden Verstößen kann auch ein Rückbau angeordnet werden.