Sie planen eine Terrassenüberdachung in Rheinland-Pfalz und fragen sich, ob Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen? Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) bietet hier eine vergleichsweise großzügige Regelung: Terrassenüberdachungen sind bis zu einem umbauten Raum von 50 Kubikmetern verfahrensfrei. Planeco Building begleitet Sie von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Genehmigung Ihres Terrassendachs.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Terrassenüberdachung?
Das Baurecht betrachtet Terrassenüberdachungen grundsätzlich als Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Sie unterstützen die Hauptnutzung des Wohnens und sind daher in allen Baugebieten zulässig, in denen auch Wohnnutzung erlaubt ist. Entscheidend für die weitere baurechtliche Beurteilung ist die Frage, ob die Terrassenüberdachung als eigenständige Nebenanlage oder als Teil der Hauptanlage eingeordnet wird.
Steht die Überdachung unmittelbar am Wohnhaus oder ist daran befestigt, gilt sie als Teil der Hauptanlage und muss daher innerhalb des im Bebauungsplan festgelegten Baufensters liegen. Steht die Überdachung frei auf dem Grundstück, kann sie als eigenständige Nebenanlage auch außerhalb des Baufensters zugelassen werden.
Unterschied zwischen Terrassenüberdachung und Pergola
Eine echte Pergola ist ein offenes Rankgerüst ohne geschlossenes Dach, bestehend aus Stützen und horizontalen Querbalken. Sie bietet keinen dauerhaften Wetterschutz, Regen und Wind können ungehindert durchziehen. Die klassische Pergola ist in Rheinland-Pfalz ohne Größenbeschränkung verfahrensfrei.
Eine Terrassenüberdachung hingegen verfügt über ein geschlossenes Dach, das dauerhaften Wetterschutz bietet. Hierzu zählen auch moderne Lamellendächer, die zwar geöffnet werden können, aber städtebaulich den Eindruck einer geschlossenen Überdachung erwecken. Bauaufsichtsbehörden stufen solche Konstruktionen in aller Regel als Terrassendach ein.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Rheinland-Pfalz?
Nach § 62 LBauO sind Terrassenüberdachungen in Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
Der umbaute Raum unter dem Dach beträgt höchstens 50 Kubikmeter
Die Überdachung liegt zu ebener Erde (Erdgeschoss)
Ein Mindestabstand von 3 Metern zu den Nachbargrundstücken wird eingehalten
Alle Vorgaben des örtlichen Bebauungsplans werden beachtet
Diese 50-Kubikmeter-Regelung ist deutlich großzügiger als in den meisten anderen Bundesländern, die oft nur 30 Quadratmeter Grundfläche zulassen. Wichtig: Verfahrensfreiheit bedeutet nicht, dass Sie beliebig bauen können – alle baurechtlichen Vorgaben müssen weiterhin eingehalten werden.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung in Rheinland-Pfalz?
Eine Baugenehmigung wird in folgenden Fällen erforderlich:
Der umbaute Raum überschreitet 50 Kubikmeter
Der erforderliche Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze kann nicht eingehalten werden
Die Überdachung liegt nicht zu ebener Erde (z.B. auf einer Dachterrasse)
Besondere örtliche Bauvorschriften erfordern eine Genehmigung
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz
Bei Doppelhaushälften oder Reihenhäusern können unter Umständen Ausnahmen von der Abstandsregelung möglich sein. In solchen Fällen ist jedoch eine vorherige Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde dringend erforderlich.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wer eine Terrassenüberdachung ohne erforderliche Baugenehmigung errichtet, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen:
Bußgelder in vierstelliger Höhe
Rückbauanordnung durch die Bauaufsichtsbehörde
Nachträgliche Genehmigungskosten, die oft höher ausfallen als bei einem regulären Antrag
Probleme beim Verkauf der Immobilie oder bei Versicherungsfällen
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Terrassenüberdachung?
Für einen Bauantrag in Rheinland-Pfalz werden folgende Unterlagen benötigt:
Bauantragsformular mit grundlegenden Angaben zum Bauvorhaben
Aktueller Lageplan vom Kataster- oder Vermessungsamt (nicht älter als 3 Monate)
Bauzeichnungen mit Maßen und Details der geplanten Überdachung
Baubeschreibung mit Materialangaben und Nutzungsbeschreibung
Standsicherheitsnachweis vom Statiker (bei größeren Konstruktionen)
Brandschutznachweis (falls erforderlich)
Erhebungsbogen für die Statistik im Hochbau
Alle Unterlagen müssen in der von der Behörde geforderten Anzahl von Ausfertigungen eingereicht werden – meist dreifach. Einige Bauämter haben bereits auf digitale Verfahren umgestellt, was die Bearbeitungszeit optimieren kann.
Schritt für Schritt zur Terrassenüberdachung-Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz
Der Weg zur Baugenehmigung erfolgt in fünf strukturierten Schritten:
Genehmigungspflicht prüfen: Ermittlung der Kubikmeterzahl und Prüfung der Abstandsflächen
Bebauungsplan beschaffen: Prüfung der Zulässigkeit anhand des örtlichen Bebauungsplans
Unterlagen zusammenstellen: Erstellung aller erforderlichen Pläne und Nachweise durch einen bauvorlageberechtigten Architekt
Antrag einreichen: Vollständige Einreichung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
Genehmigung abwarten: Bearbeitungszeit von 1–2 Monaten je nach Verfahrensart
Nach § 54 LBauO hat die Baurechtsbehörde innerhalb von zwei Monaten (vereinfachtes Verfahren: ein Monat) zu entscheiden. Die Frist beginnt erst, wenn alle vollständigen Unterlagen vorliegen.
Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Rheinland-Pfalz beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Terrassenüberdachung-Baugenehmigungen in Rheinland-Pfalz. Unsere Leistungen im Überblick:
Kostenlose Erstberatung zur Klärung der Genehmigungspflicht
Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit
Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Erstellung Ihrer Unterlagen
Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Rheinland-Pfalz
Unsere Experten kennen die Besonderheiten der rheinland-pfälzischen Landesbauordnung und arbeiten eng mit den örtlichen Bauämtern zusammen. Von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur erteilten Genehmigung – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Ihr Bauvorhaben alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.














