Sie planen eine Terrassenüberdachung im Saarland und fragen sich, ob Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen? Während kleinere Überdachungen bis 36 m² Grundfläche und 3 m Tiefe verfahrensfrei errichtet werden können, ist bei größeren Bauvorhaben eine Genehmigung erforderlich. Planeco Building begleitet Sie von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung im Saarland.
[[bauantrag]]Wie blickt das Baurecht auf das Thema Terrassenüberdachung?
Das Baurecht betrachtet Terrassenüberdachungen grundsätzlich als Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Sie unterstützen die Hauptnutzung – etwa das Wohnen – und sind daher in allen Baugebieten zulässig, in denen auch die Hauptnutzung erlaubt ist.
Entscheidend für die weitere baurechtliche Beurteilung ist die Frage, ob die Terrassenüberdachung als eigenständige Nebenanlage oder als Teil der Hauptanlage eingeordnet wird. Steht die Überdachung unmittelbar am Wohnhaus oder ist daran befestigt, gilt sie als Teil der Hauptanlage und muss daher innerhalb des im Bebauungsplan festgelegten Baufensters liegen. Steht die Überdachung frei auf dem Grundstück, kann sie als eigenständige Nebenanlage auch außerhalb des Baufensters zugelassen werden.
Unterschied zwischen Terrassenüberdachung und Pergola
- Echte Pergola: Ein offenes Rankgerüst ohne geschlossenes Dach, bestehend aus Stützen und horizontalen Querbalken. Sie bietet keinen dauerhaften Wetterschutz und ist in allen 16 Bundesländern ohne Größenbeschränkung verfahrensfrei.
- Terrassenüberdachung: Verfügt über ein geschlossenes Dach, das dauerhaften Wetterschutz bietet. Hierzu zählen auch moderne Lamellendächer, die zwar geöffnet werden können, aber städtebaulich den Eindruck einer geschlossenen Überdachung erwecken.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten im Saarland?
Nach § 61 der Saarländischen Landesbauordnung (LBO) sind Terrassenüberdachungen unter bestimmten Bedingungen verfahrensfrei. Die aktuellen Regelungen wurden mit der reformierten Landesbauordnung vom 19. Februar 2025 bestätigt und ermöglichen großzügige Grenzwerte für genehmigungsfreie Überdachungen.
- Maximale Grundfläche: 36 m²
- Maximale Tiefe: 3 m
- Mindestabstand: 3 m zu Nachbargrundstücken
Diese Regelungen gelten sowohl für angebaute als auch für freistehende Terrassenüberdachungen. Wichtig ist jedoch: Verfahrensfreiheit bedeutet nicht automatisch Zulässigkeit. Auch genehmigungsfreie Überdachungen müssen alle baurechtlichen Vorgaben erfüllen, insbesondere die Bestimmungen aus dem Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung im Saarland?
Eine Baugenehmigung wird im Saarland erforderlich, wenn Ihre geplante Terrassenüberdachung die Grenzwerte für verfahrensfreie Bauvorhaben überschreitet:
- Grundfläche größer als 36 m²
- Tiefe größer als 3 m
- Grenzabstand unter 3 m (ohne Nachbarzustimmung)
- Verstoß gegen Bebauungsplan oder örtliche Bauvorschriften
Zusätzlich kann eine Genehmigungspflicht entstehen, wenn sich Ihr Grundstück in einem Denkmalschutzbereich befindet oder besondere Naturschutzauflagen gelten. Das Ortsrecht der jeweiligen Gemeinde kann strengere Anforderungen stellen als die Landesbauordnung.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Das Errichten einer Terrassenüberdachung ohne erforderliche Baugenehmigung kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Baubehörde kann ein Bußgeldverfahren einleiten und den Rückbau der Überdachung anordnen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn sich herausstellt, dass eine Genehmigung erforderlich war oder öffentlich-rechtliche Vorgaben verletzt wurden. Daher ist es wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll, vor Baubeginn alle notwendigen Genehmigungen einzuholen.
[[banner-klein]]Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Terrassenüberdachung?
Für einen Bauantrag zur Terrassenüberdachung sind umfangreiche Unterlagen nach der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) erforderlich:
- Bauantrag: Formular zur Beantragung der Baugenehmigung
- Beschreibung des Baugrundstücks: Angaben zu Lage, Größe und Bodenbeschaffenheit
- Beschreibung der baulichen Anlage: Details zur geplanten Terrassenüberdachung
- Bauzeichnungen: Technische Zeichnungen mit Maßen und Details
- Lageplan: Darstellung des Grundstücks und der umliegenden Flächen
- Auszug aus dem Bebauungsplan: Nachweis der planungsrechtlichen Zulässigkeit
- Auszug der örtlichen Bauvorschriften: Spezifische Vorgaben der Gemeinde
Je nach Einzelfall können zusätzlich ein Brandschutznachweis und ein Standsicherheitsnachweis von einem Statiker erforderlich sein. Alle Formulare und weitere Informationen finden Sie auf dem Serviceportal Saarland.
Schritt für Schritt zur Terrassenüberdachung-Baugenehmigung im Saarland
Der Weg zur Baugenehmigung im Saarland erfolgt in fünf strukturierten Schritten:
- Machbarkeitsprüfung: Klärung der Genehmigungspflicht anhand Größe und örtlicher Bestimmungen
- Bebauungsplan beschaffen: Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit und Einhaltung der Grundflächenzahl
- Abstandsflächen prüfen: Ermittlung der Voraussetzungen für Grenzbau oder Mindestabstände
- Unterlagen zusammenstellen: Erstellung aller erforderlichen Dokumente durch einen Architekten
- Bauantrag einreichen: Vollständige Antragstellung bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde
Die Bearbeitungszeit beträgt nach Eingang des vollständigen Antrags in der Regel drei Monate. Mit der reformierten LBO wurde die Frist im vereinfachten Verfahren auf zehn Wochen verkürzt.
Baugenehmigung für Terrassenüberdachung im Saarland beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building begleitet Sie durch den gesamten Genehmigungsprozess für Ihre Terrassenüberdachung-Baugenehmigung im Saarland. Unsere Leistungen im Überblick:
- Kostenlose Erstberatung zur Klärung der Genehmigungspflicht
- Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit
- Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
- 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragsstellung
- Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
- Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise im Saarland
Die Kosten für die Baugenehmigung betragen im Saarland mindestens 40,– € und werden berechnet als 3,– € je angefangene 500,– € der Herstellungskosten. Für eine Terrassenüberdachung im Wert von 10.000,– € würde die Gebühr beispielsweise 60,– € betragen.
Wie groß darf eine Terrassenüberdachung im Saarland ohne Baugenehmigung sein?
Im Saarland sind Terrassenüberdachungen bis 36 m² Grundfläche und 3 m Tiefe verfahrensfrei, sofern ein Mindestabstand von 3 m zu Nachbargrundstücken eingehalten wird. Diese Regelung ist großzügiger als in den meisten anderen Bundesländern, die nur 30 m² erlauben.
Wie lange dauert eine Baugenehmigung für Terrassenüberdachung im Saarland?
Die Bearbeitungszeit beträgt nach Eingang des vollständigen Antrags in der Regel drei Monate. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren wurde die Frist mit der neuen LBO auf zehn Wochen verkürzt. Die Frist beginnt erst mit der vollständigen Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?
Das Errichten einer genehmigungspflichtigen Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung kann zu einem Bußgeldverfahren und zur Anordnung des Rückbaus führen. Zusätzlich entstehen oft höhere Kosten durch nachträgliche Genehmigungsverfahren und mögliche Planungsänderungen.
Wer ist im Saarland für Baugenehmigungen zuständig?
Für Baugenehmigungen sind die Unteren Bauaufsichtsbehörden (UBA) der jeweiligen Gemeinden und Landkreise zuständig. Das Saarland verfügt über elf regional verteilte UBA, darunter der Regionalverband Saarbrücken, die Landkreise Merzig-Wadern, Neunkirchen, Saarlouis und Sankt Wendel sowie weitere kommunale Behörden.














